Wir möchten hiermit alle Steuerzahler, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass am
die vierte Abgabenrate für das Jahr 2023 (Grundsteuern, wiederkehrende Beiträge, Verbrauchsgebühren, Hundesteuer u. a. sowie Gewerbesteuern) fällig wird.
Damit die Zahlungen pünktlich bei uns eingehen, bitten wir Sie, die Überweisungen rechtzeitig bei Ihrer Bank einzureichen. Bitte geben Sie dabei unbedingt die vollständige Buchungs-Nr. an, damit Fehlbuchungen vermieden werden.
Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens
hinweisen.
Dabei werden von uns die Steuer- und Abgaberaten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem Girokonto mittels Lastschrift abgebucht. Anhand Ihres Steuerbescheides können Sie jederzeit die Richtigkeit des eingezogenen Betrages kontrollieren.
Das Lastschrifteinzugsverfahren ist für alle Steuern, Gebühren und Beiträge sinnvoll.
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ersparen Sie sich die Überwachung der Zahlungstermine und damit unter Umständen im Falle einer verspäteten Überweisung die Festsetzung von Säumniszuschlägen und sonstigen Gebühren. Ferner erübrigt sich der möglicherweise zeitraubende Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse.
Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, bitten wir Sie, den abgedruckten Vordruck ausgefüllt an uns zurückzusenden.
Der Vordruck ist auch im Internet unter
www.schweich.de (Suchbegriff: „Einzugsermächtigung“)
abrufbar: