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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt der VG Schweich am 26.09.2023

über die Sitzung des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt der VG Schweich am 26.09.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer/in Janet Scheer findet am 26.09.2023 im Jugendheim, Spielesstraße 22 in Trittenheim eine Sitzung des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Mitteilungen

Am 09. Januar 2024 um 18 Uhr, findet die nächste Ortsbürgermeisterdienstbesprechung gemeinsam mit dem Umweltausschuss, im IRT Föhren statt.

Für Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle (Gesamtvolumen 1,26 Mio.) der Grundschule in Mehring wurde die Bewilligung zur Teilnahme am wettbewerblichen Verfahren erteilt. Der förmliche Antrag, aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit einer Förderquote von 90 %, darf gestellt werden. Die Anforderungen zur Teilnahme an dem EFRE-Programm waren besonders hoch und wurden lediglich in Mehring erfüllt.

1.1.

Sachstand Kommunaler Klimaschutz

Die Vorsitzende, Frau Bürgermeisterin Horsch, übergibt das Wort an den Klimaschutzmanager der VGV Schweich, Herrn Florian Merten. Herr Merten erläutert kurz den Sachstand des kommunalen Klimaschutzes und beantwortet weitere Fragen

Kommunaler Klimapakt (KKP)

Am 13.07.2023 fand die offizielle Kick-Off Veranstaltung zum KKP in Ingelheim am Rhein statt. Organisator war das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz. Unterstützt und begleitet wurde diese von der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Neben den kommunalen Spitzenverbänden waren auch die rund 200 Kommunen eingeladen, die dem KKP bereits beigetreten sind. Aus der Verbandsgemeinde Schweich waren Frau Bürgermeisterin Christiane Horsch und der Klimaschutzmanager Herr Florian Merten vertreten.

Der Beratungsprozess für die ersten 50 KKP-Kommunen läuft derzeit. Die Verbandsgemeinde Schweich gehört zu den 50 Kommunen, die im Jahr 2024 von der Erstberatung profitieren werden. Dies erfolgt vorrausichtlich im Frühjahr 2024. Die Erstberatung wird von der Energieagentur Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im Anschluss an die Beratungsphase soll der Klimapakt mit allen beteiligten Kommunen fortgeschrieben werden. Langfristig sind neben den Bratungs- und Unterstützungsangeboten für die Kommunen auch erhöhte Förderquoten für Landesförderprogramme vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung dahingehend steht aber noch aus.

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Die Antragstellung im Rahmen der einwohnergebundenen Pauschalförderung des KIPKI ist seit dem 1. Juli 2023 über das Förderportal EF RLP möglich. Alle Projekte und Vorhaben in der Kommune müssen über einen gemeinsamen Antrag beantragt werden. Die Frist dieses gemeinsamen Antrags wurde auf den 30. September 2023 festgesetzt. Bis dahin müssen alle Projekte und Vorhaben mit den entsprechenden Kosten an Herrn Merten gemeldet werden. Diese Frist wurde auf der vergangenen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 24.07.2023 bekannt gegeben. Der Differenzbetrag der Mittel, der zu diesem Zeitpunkt durch ausbleibende Projekte der Gemeinden besteht, wird für das Projekt des Energiespeichers der Verbandsgemeinde verwendet werden.

Ursprünglich war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED über Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) aufgrund der Eigentumsverhältnisse (Die Westenergie ist gemäß den Verträgen im Eigentum für die Laufzeit der Verträge) in den bestehenden Dienstleistungsverträgen mit der Westenergie AG nicht möglich. Der GStB hat in der vergangenen Woche eine Mitteilung veröffentlicht, in der vom MKUEM bestätigt wurde, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED nun doch unter bestimmten Voraussetzungen für bestehende Contracting-Modelle als förderfähige Maßnahme im Sinne des KIPKI zulässig ist. Diese Voraussetzungen gelten in den Gemeinden der VG Schweich als erfüllt. Somit sollte eine Förderung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED unter Vorbehalt der Bewilligung durch das MKUEM möglich sein. Gemäß dem Gesetz zur Ausführung des KIPKI ist der Durchführungsbeginn vor Zugang des Bewilligungsbescheides unzulässig.

Die Bürgermeister/innen müssen keine gesonderte formale Antragstellung, zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, für das Projekt (KIPKI) einreichen. Wenn bisher seitens der Ortsgemeinde noch keine Projekte und Vorhaben gemeldet wurden, wird von Herrn Merten automatisch, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, als Projekt berücksichtigt.

Ebenso wird keine formale Beschlussfassung im Gemeinderat für KIPKI benötigt.

Sollte eine Ortsgemeinde, bereits den Beschluss für ein Projekt zur Berücksichtigung bei KIPKI gefasst haben und sich nun für ein anderes Projekt entscheidet, ist ein neuer Beschluss notwendig.

Die KIPKI Mittel können hin und her geschoben werden, ebenso können auch mehrere Projekte gemeldet werden.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz empfiehlt, auf Ortsgemeindebasis, sich für ein größeres Projekt festzulegen.

Ein Termin, wann die Beauftragung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED erfolgen kann, steht bisher noch nicht fest.

Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Der Förderantrag befindet sich zurzeit in der Bearbeitung beim Projektträger der Kommunalrichtlinie, der Zukunft und Umwelt Gesellschaft (ZUG). Die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz haben den Antrag für die KWP im Januar/Februar diesen Jahres gestellt und den entsprechenden Bewilligungsbescheid im Juni/Juli erhalten. Daraus lässt sich ableiten, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer der Anträge von der Antragstellung bis zur Bewilligung vier bis fünf Monate in Anspruch nimmt. Der Antrag der Verbandsgemeinde Schweich wurde Ende April eingereicht, sodass wir damit rechnen, den Bewilligungsbescheid Ende August oder im Laufe des Septembers zu erhalten.

Die Energieagentur Rheinland ist gerade dabei- ein Muster-Leistungsverzeichnis für die Kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, welches den Anforderungen im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie entspricht. Sobald dieses verfügbar ist, wird die Ausschreibung vorbereitet, sodass die Ausschreibung unmittelbar nach Erhalt des positiven Bewilligungsbescheids veröffentlicht werden kann.

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Nach der ersten Befassung im Bundesrat, die für den 29. September 2023 vorgesehen ist, schließen sich die Beratungen des Deutschen Bundestages an. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.

Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Es gibt ein vereinfachtes Verfahren für Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohner.

Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Die Pflicht zur Wärmeplanung ist in einigen Ländern bereits Gegenstand landesgesetzlicher Regelungen. Bereits bestehende Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt und müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen. Wärmepläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Im Rahmen einer Vorprüfung sind Gebiete auszuschließen, die nicht für eine Wärmeversorgung über ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geeignet sind. Für ausgeschlossene Gebiete ist eine Wärmeplanung grundsätzlich nicht durchzuführen, lediglich die Energieeinsparpotenziale sind darzustellen.

Integriertes Klimaschutzkonzept

Aufbauend auf den Ergebnissen der vier Themenworkshop, welche im Zeitraum Mai bis Juni 2023 stattgefunden haben, findet derzeit die Erarbeitung von Maßnahmensteckbriefen für den Maßnahmenkatalog des Integrierten Klimaschutzkonzeptes statt.

Der Maßnahmenkatalog wird Maßnahmen aus allen vier Themenworkshops – Mobilität; Umwelt- & Klimaanpassung; Erneuerbare Energien und Private Haushalte – enthalten. Insgesamt werden 20 bis 25 Maßnahmensteckbriefe erarbeitet werden.

Die übrigen Ideen und Vorschläge werden in einem Ideenpool gesammelt, um zukünftig nach Kräften zu Maßnahmen weiterentwickelt zu werden.

Das Integrierte Klimaschutzkonzept wird Ende Oktober fertiggestellt sein und in der Sitzung am 22.November vom Verbandsgemeinderat verabschiedet werden.

Nach Fertigstellung wird es eine öffentliche Abschlussveranstaltung zum Integrierten Klimaschutzkonzeptgeben.

zur Kenntnis genommen

1.1.1.

Ergänzungsvorlage

Kommunale Wärmeplanung:

Der Zuwendungsbescheid des BMWK (Projektträger ZUG) ist am 14. September 2023 in der Verwaltung eingegangen. Auf Grundlage der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 132.758,00 € und einer Förderquote von 90% wurde der Verbandsgemeinde eine Projektförderung in Höhe von 119.482,00 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.11.2023 bis 31.10.2024. Die kommunale Wärmeplanung wird von einem externen Dienstleister unter Beteiligung von allen relevanten Akteuren erstellt.

Für die Erstellung einer Ausschreibung erarbeitet die Energieagentur Rheinland-Pfalz derzeit ein fundiertes Leistungsverzeichnis für Rheinland-Pfalz. Dieses wird nach Angaben der Energieagentur Anfang Oktober 2023 zur Verfügung stehen. Sobald dieses vorliegt, wird die Ausschreibung auf den Weg gebracht, sodass die Umsetzung zeitnah erfolgen kann.

zur Kenntnis genommen

2.

Regionale Stromversorgung - Anforderung an die Netze (Präsentation Marco Felten und Jürgen Stoffel; Westenergie)

Die Vorsitzende, Frau Bürgermeisterin Horsch, übergibt das Wort an die beiden Referenten, Herrn Marco Felten von Westenergie, sowie Herrn Rainer Jakobs von Westnetz, Trier.

Herr Jakobs stellt in Form einer Präsentation die Stromversorgung in der Region Trier vor.

Im Anschluss an die Präsentation beantwortet Herr Jakobs, sowie Herr Felten die Fragen der Ausschussmitglieder, sowie der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister.

Die Präsentation ist im Gremieninformationssystem hinterlegt

3.

Windenergienutzung in der Verbandsgemeinde Schweich

Die Vorsitzende, Frau Bürgermeisterin Horsch, übergibt das Wort an Herrn Armin Kopp, der für die Bauleitplanung in der Verbandsgemeinde Schweich, zuständig ist.

Bevor weitere Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden, soll die Wirkung der geplanten Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild abgewartet werden.

Sofern künftig weitere Flächen entwickelt werden sollen, sind die Interessen unserer Gemeinden in besondere Weise zu berücksichtigen.

zurückgestellt

3.1.

Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan

In beigefügter Karte sind die genehmigten Sonderbauflächen im FNP für die Windenergie inkl. der Erweiterungsfläche Leiwen, die derzeit im Verfahren ist, dargestellt. Auch sind hier die Standorte eingepflegt, die das Büro Jestaedt + Partner konkret kennt.

3.2.

Windenergie-Flächenbeitragswert nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz

Gemäß dem Grundsatz G 163 a der 3. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) sollen mindestens 2% der Fläche des Landes Rheinland-Pfalz für die Windenergienutzung bereitgestellt werden, um einen substanziellen Beitrag zur Stromerzeugung zu ermöglichen.

Die Ausweisung neuer Flächen für die Windenergie wird auch auf bundespolitischer Ebene forciert. Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz), das am 1. Februar 2023 in Kraft trat, führt insbesondere das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ein. Für Rheinland-Pfalz legt das WindBG Windenergie-Flächenbeitragswerte für Ende 2027 von 1,4 % und Ende 2032 von 2,2 % der Landesfläche fest.

Die nutzbaren Sonderbauflächen für die Windenergiegewinnung umfassen in der Verbandsgemeinde Schweich aktuell rund 440 ha. Im Verhältnis zu 15.447 ha Gesamtfläche der Verbandsgemeinde werden damit insgesamt rund 2,8% für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung gestellt. Also genau das Doppelte von dem, was bis 2027 gesetzlich erwartet wird.

Mit der am 30.11.2022 eingeleiteten 27. Änd. des FNP sollen weitere Flächen für die Windenergiegewinnung bei Leiwen ausgewiesen werden.

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft hat sich zuletzt mit den aktuellen Gesetzesinitiativen des Bundes befasst. Offen ist die Frage, von wem konkret der von RLP zu leistende Flächenbeitragswert zu erbringen ist. Nicht jede Kommune ist in der Lage, 2,2 % auszuweisen. Insofern wird es voraussichtlich Regionen geben, die mehr zu bringen haben. Da die Eifel z.B. bereits jetzt schon überdurchschnittlich Flächen zur Verfügung stellt, wird man voraussichtlich diesen Regionen auch entsprechend hohe Vorgaben machen. Da das Zwischenziel von 1,4 % bereits heute von RLP erbracht wird und noch 9 Jahre Zeit bis Ende 2032 sind, wird das Land die Entwicklung noch einige Jahre beobachten, bevor hier regionale Vorgaben gemacht werden. Die einfachste Lösung wäre, wenn in den Kommunen so viele Flächen ausgewiesen werden, dass das 2,2 %-Ziel ohne Vorgaben erreicht wird.

3.3.

Standorte künftiger Windenergieanlagen

In der zweiten beigefügten Karte sind alle Standorte der geplanten JUWI-Windenergieanlagen aufgezeigt. Die Standorte befinden sich alle auf verpachteten kommunalen Flächen.

3.4.

Vorstellungen, Anregungen zur weiteren Entwicklung

Vor wenigen Monaten hatte das Forstamt Trier, Herr Bartmann, Vorschläge in einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung gemacht, landeseigene Flächen im Meulenwald zu nutzen.

Diesbezügliche Wünsche zur Nutzung des Meulenwaldes von Waldeigentümern wurden bereits geäußert.

Auch in Klüsserath möchte man Flächen für die Windenergie nutzen.

Für Longuich hatte JUWI vor einiger Zeit nachgefragt, ob auch dort eine Entwicklung möglich wäre.

Zuletzt hat der Ortsgemeinderat Fell mit breiter Mehrheit beschlossen, auf der eigenen Gemarkung Flächen entwickeln zu wollen, wenn dies möglich wäre.

Letztendlich wollen fast alle Gemeinden eigene Flächen für die Windkraftnutzung verpachten und hierbei an der Wertschöpfung partizipieren. In einer Verbandsgemeinde, die durch Weinbau und Fremdenverkehr geprägt ist, muss allerdings sorgsam mit der Landschaft umgegangen werden. Die nächsten Jahre sollten abwarten werden, bis die (bis zu 20) neuen Windräder stehen. In Kenntnis der optischen Präsenz in der Landschaft könnte man dann überlegen, ob unsere schöne Landschaft noch mehr von diesen doch sehr großen und dominanten Anlagen verkraften kann, ohne dass diese das Landschaftsbild zu sehr überprägen.

Beschluss:

Die anwesenden Ausschussmitglieder begrüßten den Ausbau von weiteren Flächen für die Windenergienutzung

Sofern künftig weitere Flächen entwickelt werden sollen, sind die Interessen unserer Gemeinden in besondere Weise zu berücksichtigen

Abstimmungsergebnis:

Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses war nicht gegeben.

4.

Solarenergienutzung in der Verbandsgemeinde Schweich

Die Vorsitzende, Frau Bürgermeisterin Horsch, übergibt das Wort an Herrn Armin Kopp.

zur Kenntnis genommen

4.1.

Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, sachlicher Teilflächennutzungsplan Solarenergie, hat vor Jahren 25 Sonderbauflächen ausgewiesen, von denen bisher auf 16 Standorten mit insgesamt 211,4 ha Freiflächensolaranlagen entwickelt wurden und am Netz sind. Weitere zwei Anlagen sind im Bau mit insgesamt rd. 9 ha, so dass insgesamt demnächst rd. 210 ha mit rd. 88 MW Leistung entwickelt wurden. Das sind rd. 1,3 % der Fläche der VG und rd. 4,2 % der landwirtschaftlichen Fläche in der VG.

4.2.

Standorte bestehender und künftiger Freiflächensolaranlagen

Im Zuge der aktuellen Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Solarenergie waren weitere Flächen im Umfang von rd. 260 ha in der Prüfung. Aufgrund des Anfang des Jahres geänderten § 35 BauGB sind Freiflächensolaranlagen entlang von Autobahnen und Eisenbahntrassen erstmals im Außenbereich ohne Ausweisung im Flächennutzungsplan und ohne vorlaufendes Bebauungsplanverfahren privilegiert. Da dies große Flächen im Raum Schweich betrifft, wurde die Ausweisungskulisse vom Verbandsgemeinderat zuletzt auf rd. 80 ha reduziert. Diese Flächen sind grundsätzlich geeignet und werden mit Zustimmung der jeweiligen Gemeinde für die nächste Verfahrensrunde aufbereitet.

In der Anlage eine aktuelle Übersicht über bestehende Anlagen, beabsichtigte Neuausweisungen und beschlossene Streichungen von Flächen.

Abschließend teilt Frau Horsch mit, dass ein Landwirt Betroffenheit signalisiert hat, jedoch bisher nicht bereit ist den Sachverständigen, Herrn Ehleringer, zur Begutachtung auf seine Hof zu lassen

5.

Brennholznutzung in der Verbandsgemeinde

Neben Sonne, Wind und Wasser stellt die Nutzung des Brennholzes aus dem eigenen Wald seit Jahrhunderten eine sichere regenerative Energieversorgung der Menschen unserer Region dar.

Hierzu werden jährlich ca. 500 fm aus dem Staatswald (Laubholz) und ca. 5.000 fm aus dem Gemeindewald (davon ca. 1.000 fm Nadelholz) der Bevölkerung zur Verfügung gestellt.

Hinzu kommen noch private Nutzungen, die nicht quantifizierbar sind.

Abschließend spricht sich die Vorsitzende dafür aus, dass die Bürger weiterhin ihre Holzöfen oder die Ölheizung nutzen können. Nicht alle Bevölkerungsschichten sind in der Lage sich regenerative Energien leisten zu können.

zur Kenntnis genommen

6.

150.000 Bäume im Landkreis Trier-Saarburg

Die Vorsitzende, Frau Bürgermeisterin Horsch, übergibt das Wort an Herrn Armin Kropp, VG Schweich, der wie folgt ausführt:

Landrat Metzdorf hat alle Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg angeschrieben und für eine Beteiligung an der Pflanzung von 150.000 Bäumen geworben. Das Schreiben inkl. Anlagen wurde über die Verbandsgemeindeverwaltung an alle Gemeinden weitergeleitet.

150.000 Bäume in den Verbandsgemeinden des Landkreises zu pflanzen ist ambitioniert, aber unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sicherlich zu begrüßen.

Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:

1.

diese Pflanzungen können nicht als Ausgleichsmaßnahme genutzt werden

2.

die Gemeinden müssen die Bäume mind. 30 Jahre pflegen

3.

es gibt eigentlich nur wenige gemeindeeigene Grundstücke, die aktuell nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, oder als Ausgleichsfläche genutzt werden. Grundstücke, die verfügbar sind, haben in der Regel eine Nutzung, die nicht noch eine üppige Baumbepflanzung zulässt.

Möglichkeiten werden gesehen bei der Verdichtung von Baumbepflanzungen in Neubaugebieten, (z.B. in Schweich im Ermesgraben). Hier können sicherlich noch Bäume dazu gepflanzt werden. Die meisten anderen öffentlichen Grünflächen sind in unseren Dörfern eigentlich recht klein und bereits bepflanzt. Ggf. bestehen aber Möglichkeiten innerhalb der Ortslagen entlang von Straßen (Beschattung zur Verminderung von Hitze im Sommer), auf öffentlichen Grünflächen (Spielplätze, Friedhöfe, pp) oder entlang von Wirtschaftswegen.

Die Kreisverwaltung steht im Kontakt mit der Forstverwaltung und prüfte mit diesen gemeinsam, ob und wo Aufforstungen möglich sind.

Frau Dr. Pfabel, die im Anschreiben als Ansprechpartnerin der Kreisverwaltung angegeben ist und sich umfassend um dieses Projekt kümmert, steht gerne für Rückfragen und zur Bewältigung eines Antrages zur Verfügung.

Anlagen: Anschreiben des Landrates an die Gemeinden, Infoblatt, Antragsvordruck

Von Seiten der Verwaltung wird eine Liste mit den Bäumen, die erlaubt sind, weitergeleitet.

Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass der geforderte Kriterienkatalog des Landkreises nichts mehr mit dem Fraktionsantrag im Kreistag zu tun hat. Den Ortsgemeinden solle der Geldwert anstelle der Bäume zur Verfügung gestellt werden, außerdem sollte jede Ortsgemeinde selbst entscheiden können, wo die Bäume gepflanzt werden. Es wird vorgeschlagen, diesbezüglich Gespräche mit der Kreisverwaltung zu führen.

zur Kenntnis genommen

7.

Einnahmen aus der Verpachtung von Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien

Die Begleitung der Energiewende ist für viele unserer Ortsgemeinden ein wichtiges Anliegen. Neben der Vorbereitung ertragreicher Flächen im Flächennutzungsplan wurden für Freiflächensolaranlagen viele Bebauungspläne in komplexen Verfahren aufgestellt.

Aber auch die Zurverfügungstellung geeigneter kommunalen Flächen ist für viele unserer Ortsgemeinden ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

Dass bei der Verpachtung von Flächen für Freiflächensolaranlagen und Windräder auch ein Anteil der Wertschöpfung bei unseren Gemeinden verbleibt und somit dort finanzierbare Handlungsmöglichkeiten im Interesse der eigenen Bevölkerung verschafft, ist ein positiver Nebeneffekt.

In der Anlage sind die aktuellen sowie die aufgrund der derzeitigen Entwicklung vorhersehbaren Pachteinnahmen aufgezeigt. In den nächsten Jahren wird sich dies, wenn die Erwartungen der Investoren erfüllt werden, auf über 5 Mio. Euro jährlich erhöhen.

Damit von dieser positiven Entwicklung nicht nur die Standortortsgemeinden partizipieren, sondern auch die Gemeinschaft aller Gemeinden in der Verbandsgemeinde, wurde von Beginn an eine Solidarabgabe in Höhe von 15 % vorgesehen, die bisher von allen Gemeinden, die Pachteinnahmen generieren, auf freiwilliger Basis akzeptiert wird. Auch diese Einnahmen des Solidarfonds sind in der Anlage aufgezeigt.

Es wurde vorgeschlagen, dass die 15 % Solidarabgabe im Solidarfonds verbleiben sollte (ca. 775.000,00 €). Entweder sollen damit bestimmte Projekte finanziert werden oder eine entsprechende Senkung der VG-Umlage in Erwägung gezogen werden.

Die Fraktionen werden gebeten sich hierüber Gedanken zu machen.

Von Seiten eines Gremiumsmitgliedes wurde geäußert, wie wichtig es in Zukunft sein wird, die Überschüsse, die nicht in das Stromnetz eingespeist werden können, in einem Pufferspeicher zu speichern.

zur Kenntnis genommen

8.

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