1. Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit 2. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 15, ab dem 10.11.2025 bis zur Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung durch die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich aus. Vor einer persönlichen Einsichtnahme am Nachmittag bitten wir um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 06502/4070! Außerdem steht die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2025 im Internet unter:
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2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden, die dem Forstzweckverband Schweich angehören, haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 10.11.2025 bis 24.11.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Vorschläge zur 2. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich oder elektronisch an info@schweich.de einzureichen. Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragsstellenplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.