Wir erinnern an die Zahlung der folgenden, am
15.11.2024
fällig gewordenen Steuern und sonstigen Abgaben für das 4. Quartal 2024.
| - | Grundsteuern, Fremdenverkehrsbeitrag, Tourismusbeitrag, Hundesteuer, wiederkehrende Beiträge Wasser und Niederschlagswasser, wiederkehrender Beitrag Verkehrsanlagen, wiederkehrender Beitrag Wirtschaftswege, u.a. |
| - | Gewerbesteuer |
| - | Vergnügungssteuer |
Bitte entrichten Sie die vorgenannten Abgaben innerhalb einer Woche, da andernfalls die kostenpflichtige Einziehung unvermeidbar ist.
Deshalb unser Vorschlag: Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil!
Die Teilnahme bringt für Sie viele Vorteile. Das ständige und auch lästige Überwachen der Zahlungstermine entfällt und Mahngebühren und Säumniszuschläge – weil man schon wieder einen Zahlungstermin versäumt hat – fallen nicht mehr an. Der nach dem Abgabenbescheid zu zahlende Betrag wird pünktlich zur Fälligkeit von der Verbandsgemeindekasse abgebucht. Die Richtigkeit der Abbuchung können Sie jederzeit anhand des Abgabenbescheides kontrollieren.
Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren erspart aber nicht nur Ihnen Zeit und Arbeit, sondern trägt auch in der Verbandsgemeindeverwaltung zur Kosteneinsparung bei. Denn mit der Abbuchung werden die Zahlungsbeträge automatisch in Ihr Steuerkonto eingebucht. Eine manuelle Buchung ist somit nicht mehr erforderlich.
Der Vordruck für das Abbuchungsverfahren kann über den nebenstehenden QR-Code oder auf unserer Homepage unter www.schweich.de ausgefüllt und heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Mandat nur mit Ihrer Unterschrift gültig ist.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Verbandsgemeindekasse wenden.
E-Mail: Kasse@schweich.de
Telefon: 06502 407 - 1252 oder 1253