„Bebauungsplan Industriepark Region Trier, 12. Änderung“
- Bekanntmachung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Der Zweckverband Industriepark Region Trier beabsichtigt, den Bebauungsplan „Industriepark Region Trier, 9. Änderung“, zu ändern. Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Errichtung eines Batteriespeichers im Bereich der Gemarkung Föhren, Flur 6. Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschl. 06.01.2025 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes "Industriepark Region Trier" in 54343 Föhren, Europa-Allee 1, 3. Obergeschoss, während der Dienststunden von montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr öffentlich aus. Die Unterlagen stehen zudem unter www.i-r-t.de/aktuelle-planverfahren/ zur Einsicht und zum Download zur
Verfügung.