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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Mahnung

Wir erinnern an die Zahlung der am 15.11.2025 fällig gewordenen Steuern, Gebühren und Beiträge für das 4. Quartal 2025.

Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer, Fremdenverkehrsbeitrag, Tourismusbeitrag, Landwirtschaftskammerbeiträge, Weinbauabgaben

Wasser- und Schmutzwassergebühren

wiederkehrende Beiträge Wasser und Niederschlagswasser, wiederkehrender Beitrag Verkehrsanlagen, wiederkehrender Beitrag Wirtschaftswege

Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer

Bitte entrichten Sie die vorgenannten Abgaben innerhalb einer Woche, da andernfalls die kostenpflichtige Einziehung unvermeidbar ist.

Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVG) öffentlich gemahnt. Mahngebühren entstehen für diese öffentliche Mahnung nicht. Gemäß § 240 Abgabenordnung (AO) werden je Abgabenart für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an Säumniszuschläge in Höhe von 1 v.H. des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrags erhoben. Die Säumniszuschläge werden hiermit festgesetzt.

Unser Vorschlag: Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil!

Die Teilnahme bringt für Sie viele Vorteile. Das ständige und auch lästige Überwachen der Zahlungstermine entfällt und Mahngebühren und Säumniszuschläge – weil man schon wieder einen Zahlungstermin versäumt hat – fallen nicht mehr an. Der nach dem Abgabenbescheid zu zahlende Betrag wird pünktlich zur Fälligkeit von der Verbandsgemeindekasse abgebucht. Die Richtigkeit der Abbuchung können Sie jederzeit anhand des Abgabenbescheides kontrollieren.

Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren erspart aber nicht nur Ihnen Zeit und Arbeit, sondern trägt auch in der Verbandsgemeindeverwaltung zur Kosteneinsparung bei. Denn mit der Abbuchung werden die Zahlungsbeträge automatisch in Ihr Steuerkonto eingebucht. Eine manuelle Buchung ist somit nicht mehr erforderlich.

Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte den Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben im Original zu.

Der Vordruck ist umseitig abgedruckt und auch im Internet unter www.schweich.de abrufbar. Dort können Sie ganz einfach die Suchfunktion (Lupe rechts oben) mit dem Schlagwort „SEPA“ verwenden. Alternativ können Sie den nebenstehenden QR-Code nutzen.

SEPA-Lastschriftmandat

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Verbandsgemeindekasse Schweich wenden.

E-Mail: Kasse@schweich.de

Telefon: 06502 407 – 1259

Schweich, den 17.11.2025
Verbandsgemeindekasse Schweich
an der Römischen Weinstraße
Postfach 1264, 54334 Schweich