Unter dem Vorsitz von Jürgen Reinehr findet am 07.11.2023 im Silvanussaal im Winzerkeller, Kirchstraße 41 in Fell eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses der VG Schweich statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, Tagesordnungspunkt 3 nichtöffentlich an den Anfang der Sitzung vorzuziehen, da Herr Kuhn vom LBM als Gast zu diesem TOP berichten soll und ansonsten warten müsste. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
1.1. Verbesserung der Schülerbeförderung für die Betreuungskinder an der Grundschule Klüsserath
In der letzten Verbandsgemeinderatssitzung am 05.09.2023 wurde die fehlende Schülerbeförderung am Nachmittag für die Betreuungskinder aus den Moselgemeinden Ensch, Pölich und Schleich, welche die Grundschule in Klüsserath besuchen, beanstandet. Die Verbandsgemeinde Schweich bietet an der Grundschule Klüsserath eine Nachmittagsbetreuung an fünf Schultagen von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr an. Für die Betreuungskinder aus Ensch gibt es lediglich eine Rückfahrt um 13:58 Uhr. Dieser Bus fährt allerdings nicht die nachfolgenden Gemeinden Schleich und Pölich an, so dass die Betreuungskinder aus diesen Ortsgemeinden über keinen Rücktransport am Nachmittag verfügen. Derzeit sind es insgesamt 5 Kinder aus den Ortsgemeinden Pölich und Schleich, für die keine Busbeförderung nach Hause um 13:58 Uhr besteht. Die Fahrten nach der Betreuung am Nachmittag sind keine Pflichtaufgabe der Schülerbeförderung des Kreises, dennoch ist es der Verbandsgemeinde als Schulträger ein großes Anliegen, dass die Rückfahrten nach dem Ende der Nachmittagsbetreuung um 14.00 Uhr und um 16:00 Uhr gewährleistet sind.
Auch im Hinblick auf den gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 ist eine Schülerbeförderung für die Betreuenden Grundschulen am Nachmittag sehr wichtig. Aus diesem Grund hatte die Bürgermeisterin den Landrat am 19.09.2023 persönlich angeschrieben und darum gebeten, eine Busbeförderung für die Betreuungskinder aus Pölich und Schleich auch um 13:58 Uhr zu ermöglichen und einen generellen Rücktransport für die Betreuungskinder an der Grundschule Klüsserath um 16:00 Uhr einzurichten. In einem Antwortschreiben des Landrates vom 12.10.2023 teilte er mit, dass die Kreisverwaltung auf freiwilliger Basis nach den Herbstferien die Fahrstrecke um 13:58 Uhr nach Ensch auf die Orte Schleich und Pölich erweitern werde. Eine Rückfahrt der Betreuungskinder um 16 Uhr in die vorgenannten Orte könne nicht eingerichtet werden, da zu diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
zur Kenntnis genommen
1.2. Grundschule Longuich - Erweiterung
Aufgrund der Schulstatistik wird ab dem Schuljahr 2024/ 2025 mit sieben Klassen und ab dem Schuljahr 2026/2027 mit acht Klassen gerechnet. Die siebte Klasse kann in dem Mehrzweckraum der Turnhalle Longuich untergebracht werden, an deren Bau sich die Verbandsgemeinde zwecks Nutzung als Betreuungsraum bzw. Klassenraum beteiligt hatte. Für die achte Klasse wurde bei der ADD Raumbedarf angemeldet sowie für einen Betreuungsraum. Die ADD empfiehlt den Bedarf für eine weitere Ganztagsschule abzufragen. Dies soll zügig erfolgen. Sofern ein dauerhafter Raumbedarf von der ADD festgestellt wird, können 2 Räume mit je 60 qm errichtet werden. Dafür könnten rd. 380.000 € als Festbetragszuschuss erhalten werden. Die Errichtung von 2 Räumen in Mehring kostete 950.000 €.
zur Kenntnis genommen
1.3. Investitionsstock - Kostenbeteiligung der Verbandsgemeindewerke
Die ADD verlangt, dass bei Zuwendungen aus dem Investitionsstock für Straßenbaumaßnahmen die Kostenbeteiligungen der Verbandsgemeindewerke im Verwendungsnachweis als Einnahmen anzugeben sind. Dadurch, dass die Verbandsgemeindewerke wegen der Vorsteuer eigenständig mit den Baufirmen abrechnen, hatte die Verwaltung diese Einnahmen weder in den Förderanträgen noch in den Verwendungsnachweisen angeführt. Diese Vorgehensweise wird von der ADD nicht akzeptiert, so dass die Fördersummen bei Straßenbaumaßnahmen nun anteilig um die Beteiligungen der Werke reduziert werden, obwohl diese Gelder nicht an die Verbandsgemeinde gezahlt worden sind. In der Zukunft wird die Verwaltung die Beteiligung schon in den Förderanträgen angeben.
zur Kenntnis genommen
2. Grundschule Trittenheim; Nachtrag Schlosserarbeiten
Durch die mit den Schlosserarbeiten beauftragte Firma Impra GmbH, Oberhausen-Rheinhausen, wurde mitgeteilt, dass sich im Zuge der Ausarbeitung der Statik und deren Prüfung herausgestellt hat, dass die Standsicherheit des vorhandenen Treppengeländers nicht nachgewiesen werden kann. Dies war im Vorfeld nicht absehbar, da man hierfür umfangreiche Materialproben der Betonstufen und Befestigungen sowie statische Vorab-Berechnungen hätte erstellen müssen. Stattdessen wird vorgeschlagen ein komplett neues Geländer anzubringen. Diese Aussage wird durch das Statikbüro Gorges-Wahlen, Reinsfeld, bestätigt. In seiner Stellungnahme vom 17.10.2023 weist das Büro darauf hin, dass die aus den 60er Jahren stammenden Geländerpfosten mehrfach beschichtet sind. Die Beschichtung und die Schweißnähte sind durch Verschleiß geschädigt. Korrosion ist teilweise vorhanden. Eine einheitliche Beschichtung der verbleibenden und neuen Geländerkonstruktion setzt umfangreiche zusätzliche Bearbeitungen der Bestandspfosten voraus. Im Haupt-Leistungsverzeichnis ist für die Ertüchtigung der Geländer ein Betrag von 15.434,30 € brutto enthalten. Das vorliegende Nachtragsangebot der Fa. Impra schließt mit einem Betrag von 31.701,60 € brutto ab. Es sind Mehrkosten von 16.267,30 € festzustellen. Laut Auskunft des beauftragen Büros Stadt-Land-Architekten, Wittlich, ist das vorliegende Nachtragsangebot marktüblich.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Fa. Impra GmbH, Oberhausen-Rheinhausen, mit den Nachtragsarbeiten für das Treppengeländer zum Angebotspreis von 31.701,60 € brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Genehmigung zum Aufstellen einer Bank auf Grundstück der VG - Wanderweg
Die Bürgergruppe "Weinzeit Wanderweg" hat dank der Unterstützung in der LAG Mosel - einen kleinen Wanderweg durch die Schweicher Weinberge angelegt. Auch in 2023 wurden Fördermittel aus der LAG bewilligt, um entlang des Weges Sonnenliegen aus Holz aufzustellen. Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück der VG, Gemarkung Schweich, Flur 51, Nr. 1, Auf Schock, eine Liege aufzustellen. Es handelt sich dort um Brachland mit Ausgleichsflächenfunktion. Das Aufstellen einer Bank stellt keinen nennenswerten Eingriff dar.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt zu, der Bürgergruppe “Weinzeit Wanderweg“ die Erlaubnis zu erteilen, eine Sonnenliege aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Vergabe Pflege der Ausgleichsflächen 2024, Flächenmanagement
Die systematische Pflege der im Rahmen des Flächenmanagements erworbenen Flächen für 2024 erfolgt nach
Herr Sonntag hat die anfallenden Kosten für die Flächenpflege 2024 auf der Grundlage der bisher erfolgten Pflegen und den örtlichen Erhebungen ermittelt. Die Ausschreibung sollte zügig erfolgen, damit die Erstpflege aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben noch bis Ende Februar 2024 erfolgen kann. Die Kostenschätzung ist beigefügt. Die Vergabe soll, nach Ausschreibung, im Verbandsgemeinderat beschlossen werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Landschaftsplaner Herrn Sonntag mit der Ausschreibung der Leistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Verschiedenes
Ausschussmitglied Joachim Christmann fragt an, ob der kürzlich veröffentlichte Sitzungskalender für 2024 vollständig sei. Seitens der Verwaltung wird zugesagt, dass die Vollständigkeit des Kalenders überprüft wird und bei Bedarf eine aktualisierte Version übersandt wird.