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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Schulträgerausschusses der VG Schweich am 10.10.2023

über die Sitzung des Schulträgerausschusses der VG Schweich am 10.10.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer/in Margit Dixius fand am 10.10.2023 eine Sitzung des Schulträgerausschusses der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Besichtigung der neuen Räumlichkeiten und der Sporthalle der Grundschule Föhren

Vor Beginn der Sitzung werden die Räumlichkeiten des Aufstockungsbaus sowie die Sporthalle der Grundschule Föhren besichtigt.

Im Anschluss findet die Sitzung in der Mensa der Grundschule Föhren statt.

2. Mitteilungen

2.1. Neue Schulleitungen an den Grundschulen

Die Vorsitzende Frau Bürgermeisterin Horsch begrüßt die neuen Schulleitungen ab dem Schuljahr 2023/2024 an folgenden Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich:

Grundschule Fell: Frau Evelyn Kettern

Grundschule Klüsserath: Frau Nadine Denis

Grundschule Mehring: Frau Abdi hat die Grundschule Mehring zum Schuljahr 2023/2024 verlassen. Bis zur Neubesetzung der Stelle übernehmen Frau Ursula Bier und Frau Susanne Schmitt die Vertretung.

3. Sachstand Baumaßnahmen an den Grundschulen

- Grundschule Föhren, Aufstockung

Der Aufstockungsbau mit den zusätzlichen zwei Klassenräumen konnte nach den Osterferien im April 2022 bezogen werden. Hierdurch verfügt die Grundschule Föhren nun über 10 Klassenräume. Im Schuljahr 2022/2023 war bereits eine 11. Klasse hinzugekommen, die im Betreuungsraum des Mensa-Anbaus untergebracht wurde.

Für das Schuljahr 2023/2024 wurde eine geteilte Klasse wieder zusammengeführt, so dass in diesem Schuljahr die 10 Klassenräume wieder ausreichen. Die Kosten für die Erweiterungsmaßnahme einschl. Brandschutzmaßnahmen, Klimaanlagen (VRF-Anlagen) in vier Klassenräumen sowie die Auslagerung von drei Klassen in Containern beliefen sich auf rd. 1,6 Mio. €. Hierin enthalten sind auch die Kosten für die Errichtung eines Notausganges für den Gemeinderaum im Untergeschoss des Aufstockungsbaus in Höhe von rd. 23.000 €, an der sich die Ortsgemeinde Föhren mit 15.000 € beteiligt hat. Die Erweiterungsmaßnahme einschl. Brandschutzmaßnahmen werden aus der Schulbauförderung mit einem Festbetrag von 340.000 € gefördert, der in den nächsten Jahren in Teilbeträgen abgerufen werden kann (bereits genehmigt 60.000 € für 2023 und 50.000 € für 2024). Der Pflichtanteil des Kreises nach dem Schulgesetz beträgt 56.280 €. Somit verbleibt ein Eigenanteil bei der Verbandsgemeinde in Höhe von rd. 1,2 Mio. €.

- Grundschule Föhren, Ballfangzaun Bolzplatz

Die Grundschule Föhren nutzt den an den unteren Schulhof grenzenden Bolzplatz als erweiterten Schulhof mit. Der Bolzplatz ist im Eigentum der Verbandsgemeinde Schweich, die der Ortsgemeinde Föhren mit Vertrag vom 06.01.2009 die Nutzung dieser Fläche als Bolzplatz gestattet. Zur Sicherheit der Kinder während der Schulzeit aber auch nach der Schulzeit soll ein Ballfangzaun (Gitterstabzaun) errichtet werden. Es liegen bereits Angebote vor und die Kosten von ca. 6.000 € für den Gitterstabzaun tragen die Verbandsgemeinde Schweich und die Ortsgemeinde Föhren je zur Hälfte. Es ist beabsichtigt, den Zaun noch im Herbst aufzubauen.

- Grundschule Longuich, Laufbahn

Mit der gemeinsamen Maßnahme der Verbandsgemeinde Schweich und der Ortsgemeinde LonguichErrichtung der Zufahrt zum Hackschnitzellager und Anlegung einer Laufbahn“ wurde in den Sommerferien 2023 begonnen. Am 26.09.2023 hat die Fa. Polytan den Kunststoffbelag der Laufbahn eingebaut. Die Maßnahme ist somit fertiggestellt, aber noch nicht schlussgerechnet. Die Kosten für die Zufahrt werden der Ortsgemeinde Longuich in Rechnung gestellt.

- Grundschule Longuich, Dacheindeckung

Im Frühjahr 2023 wurde festgestellt, dass das Dach der Grundschule Longuich undicht und auch schon Wasser auf die Speicherdecke und durch die Zwischendecke in einem Klassenraum im Obergeschoss durchgedrungen ist. Bei einer Dachbefahrung wurde festgestellt, dass die vorhandene Schiefereindeckung über die gesamte Dachfläche sehr stark beschädigt ist. Teilweise sind Schiefer gerissen, gebrochen und abgerutscht. Bei der Dacheindeckung handelt es sich noch um die erste Eindeckung Ende der 1960er-Jahre. Die Erneuerung der Dacheindeckung wird umgehend erforderlich.

Zum Umfang der Maßnahme gehören u. a. die Erneuerung der Dacheindeckung (350 m²) einschl. Dachflächenfenster und Rinnen, Rückbau 2-zügiger Kamin bis unter Dachhaut, die Erneuerung/Ergänzung des Blitzschutzes sowie die Dämmung der oberen Geschossdecke und der Auszugstreppe.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 beschlossen, das Architekturbüro Bläsius, Longuich mit der Planung und Bauleitung der Maßnahme zu beauftragen. Die Kostenschätzung des Büros beläuft sich auf 127.000 €.

Mit der neuen Dacheindeckung besteht die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. Diese soll durch die VG-Werke installiert und betrieben werden.

Die Grundschule befindet sich in der Denkmalzone des Ortskerns. Für die Erneuerung der Dacheindeckung sowie die Errichtung einer PV-Anlage ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist bei der unteren Denkmalpflegebehörde (Kreisverwaltung Trier-Saarburg) beantragt. Laut Denkmalpflege ist die Dachfläche wieder mit Schiefer einzudecken.

- Grundschule Mehring, Verlegung Mensa

Durch den Erweiterungsbau mit 2 Klassenräumen und Verbindungsgang zum bestehenden Gebäude ist im Schulgebäude der Grundschule Mehring wieder mehr Platz entstanden und die Mensa konnte zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 wieder in die Schule zurückverlegt werden. Der Mensabetrieb der Grundschule Mehring fand in der Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2023 im nahgelegenen Vereinsheim des SV Mehring statt.

- ISP Schweich, Frida-Kahlo-Schule

Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass die Schulgebäude der Frida-Kahlo-Schule im Frühjahr kommenden Jahres fertiggestellt sind. Danach folgen noch umfangreiche Bauabnahmen zum Beispiel durch den TÜV, die Unfallkasse und die Feuerwehr. Voraussichtlich werden dann auch noch Restarbeiten notwendig sein.

Der aufwendige Umzug der Förderschule und der Grundschule wird in der unterrichtsfreien Zeit in den Sommerferien 2024 stattfinden, so dass zum Schuljahresbeginn 2024/2025 die Kinder und Jugendlichen in dem neuen Schulkomplex unterrichtet werden können. Auf diesen Einzugstermin haben sich die Mitglieder des Zweckverbandes ISP in ihrer Verbandsversammlung am 17.07.2023 verständigt.

In gemeinsamen Arbeitskreisen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg und der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich wird der gemeinsame Schulbetrieb ab kommenden Schuljahr organisiert und geregelt. Zum Beispiel müssen die Mittagsverpflegung und die Unterhaltsreinigung rechtzeitig ausgeschrieben werden.

- Grundschule Trittenheim, Brandschutzmaßnahmen

In den Sommerferien 2023 wurde mit den Brand- und Unfallschutzmaßnahmen an der Grundschule Trittenheim begonnen. Die Maßnahme konnte nicht komplett in den Sommerferien abgeschlossen werden. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten mussten noch Arbeiten in den ersten beiden Schulwochen nach den Ferien durchgeführt werden. Dies wurde im Vorfeld mit der Schulleitung besprochen und die Arbeiten wurden auf die Nachmittage gelegt, um den Unterricht nicht zu stören. Weitere Restarbeiten finden noch in den Herbstferien statt.

Im Zuge der durchgeführten Blitzschutzarbeiten wurde festgestellt, dass die vorhandene Erdungsanlage einer fachgerechten Instandsetzung bedarf. Der im Mai 2021 ermittelte Zustand der Erdungsanlage hat sich in den letzten 2 Jahren deutlich verschlechtert. Eine Instandsetzung ist alternativlos, da die Norm-Vorgaben nicht eingehalten werden. Die Kosten hierfür betragen rd. 9.800 € brutto.

Die Kostenberechnung des Architekten vom 09.12.2021 für die Brandschutz- und Unfallschutzmaßnahme belief sich auf 305.000 €. Unter Berücksichtigung erteilter Aufträge wurden bisher bereits rd. 348.000 € verfügt. In den vergangenen beiden Jahren sind jedoch massive Kostensteigerungen im Baugewerbe zu verzeichnen, sodass die Kostenüberschreitung von rd. 43.000 € noch vertretbar erscheint. Letztendlich bleibt auch die endgültige Abrechnung des Projekts abzuwarten. Hier sind Kosteneinsparungen noch durchaus denkbar.

- Lüftungsanlagen mit Kühleinheiten für die Grundschulen

Für die Grundschulen wurden insgesamt 47 Klassenraum-Lüftungsgeräte angeschafft. Die Fördermittel konnten bereits abgerufen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.305.000 €, das sind rd. 62.000 € weniger gegenüber der Kostenschätzung vom Februar 2022 mit 1.367.000 €. In den Gesamtkosten enthalten sind auch die Mehrkosten für die Kühlmodule (ca. 188.000 €), welche nicht förderfähig sind.

Die Verwendungsnachweise zu den RLT-Anlagen sind mittlerweile durch das Bafa geprüft. Von den Gesamtkosten in Höhe von 1.305.000 € wurden 1.083.947 € als förderfähig anerkannt und eine 80%ige Zuwendung in Höhe von 867.157 € zur Auszahlung freigegeben. Beim Schulträger verbleibt mithin ein Eigenanteil in Höhe von 437.843 € (249.843 € Eigenanteil Förderung zuzüglich 188.000 € Mehrkosten Kühlmodule).

- Jugendverkehrsschule

Die Polizei Schweich hatte als Anbieter der Verkehrserziehung an den Grundschulen den vorhandenen Standort des Verkehrsübungsplatzes am Freibad in Schweich dahingehend beanstandet, dass er den Anforderungen nicht mehr entspricht.

Auf der Suche nach einem neuen geeigneten Verkehrsübungsplatz in der Verbandsgemeinde Schweich wurde der im Eigentum der Ortsgemeinde Fell stehende Parkplatz an der Grundschule/Sportplatz favorisiert. Die Fläche wurde am 21.09.2021 durch die Polizei in Augenschein genommen und stellte sich als geeignet dar.

Der Ortsgemeinderat Fell hat beschlossen, dass die Errichtung des Verkehrsübungsplatzes durch die Verbandsgemeinde auf dem gemeindeeigenen Parkplatz nur als Gesamtkonzept mit dem Ausbau der Zuwegung „Im Brühl“ erfolgen kann.

Nach mehreren Gesprächen und Vorortterminen mit Vertretern der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde sieht die weitere Vorgehensweise wie folgt aus:

1.

Die Kosten für die Pflasterung der Fläche bis zur Böschung wird von der Verbandsgemeinde übernommen und soll nach dem Feller Markt 2023 -Ende September- ausgeführt werden.

2.

Zur Aufbewahrung der Fahrräder und der Verkehrsschilder etc. wird eine Fertiggarage bzw. ein Container auf dem Grundschulgelände aufgestellt.

3.

Für den Ausbau der Zuwegung „Im Brühl“ wird die nicht für schulische Zwecke benötigte Fläche von der Verbandsgemeinde an die Ortsgemeinde Fell übertragen. Die Verbandsgemeinde beteiligt sich mit 1/3 an den Kosten für den Ausbau der Zuwegung.

Geplante Maßnahmen:

- Grundschule Longuich, Erweiterung Klassenraumkapazität

In die Grundschule Longuich gehen zur Zeit 106 Schüler und Schülerinnen, die auf sechs Klassen aufgeteilt sind. Laut der Gemeindestatistik wächst in den darauffolgenden Jahren die Zahl bis auf 126 Schüler/innen an. Aufgrund dieses enormen Zuwachses wird ab dem Schuljahr 2024/2025 mit sieben Klassen und ab dem Schuljahr 2026/2027 bereits mit acht Klassen gerechnet.

Die siebte Klasse kann in dem Mehrzweckraum der Turnhalle Longuich (Träger Ortsgemeinde Longuich) untergebracht werden, an deren Bau sich die Verbandsgemeinde zwecks Nutzung als Betreuungsraum bzw. Klassenraum beteiligt hatte.

Für die achte Klasse stehen keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung und die Klassenraumkapazität an der Grundschule Longuich muss erweitert werden. Der zusätzliche Raumbedarf ab dem Schuljahr 2026/2027 wurde am 26.09.2023 der ADD Trier gemeldet.

Eine mögliche Maßnahme wäre, ein bis zwei Klassencontainer auf dem Schulgelände aufzustellen. Diese Klassencontainer werden ab dem Schuljahr 2024/2025 an der Grundschule Schweich frei und stehen im Eigentum der Verbandsgemeinde.

Um weitere Entscheidungen hinsichtlich möglicher Erweiterungsmaßnahmen treffen zu können, ist zunächst das Ergebnis der ADD über den dauerhaften Bedarf an Raumkapazität an der Grundschule Longuich abzuwarten.

- Grundschule Trittenheim, Toilettensanierung

Die Toilettensanierung an der Grundschule Trittenheim war im Haushaltsplan für 2024 eingeplant. Aufgrund von anderen unaufschiebbaren Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Dacheindeckung GS Longuich u.a.) muss diese Maßnahme verschoben werden.

zur Kenntnis genommen

4. Sanierungskonzept Turnhallen

Im letzten Jahr wurden durch das Architekturbüro Dillig, Simmern an den Sporthallen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Mehring und Trittenheim Gebäudezustandsbewertungen durchgeführt.

Laut den Berichten beträgt das maximale Investitionsvolumen für die sechs Hallen rd. 7,9 Mio €. Hierbei handelt es sich um Kostenprognosen (reine Schätzkosten), die zur Orientierung und Übersicht hinsichtlich etwaiger weiterer Prüfungen und Planungen dienen.

Die Gebäudezustandsbesichtigung zeigt den Sanierungsumfang der Turnhallen einschl. Außenanlagen auf. Die Bewertung der TGA-Gewerke (technische Gebäudeausstattung) und die energetische Betrachtung des Gebäudes gehören ebenfalls dazu.

Sicherheits- und gesetzliche Anforderungen (z. B. Statik, Brandschutz, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit etc.) wurden nicht geprüft und sind gesondert durch Brandschutzbehörde, Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, TÜV etc. zu prüfen. Im Rahmen von zukünftigen Sanierungsmaßnahmen an den Turnhallen, werden diese Anforderungen mit den Fachbehörden (Unfallkasse, Brandschutzreferat, Bauamt etc.) abgestimmt.

Zum Fördercall des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms (Förderperiode 2021-2027) wurde Anfang Juni 2023 eine Bewerbung für die energetische Komplettsanierung der Turnhalle Mehring eingereicht. Die Gesamtausgaben aller energetischen Sanierungsmaßnahmen für die Turnhalle Mehring belaufen sich auf rd. 1.260.000 €. Aufgrund dieser Sanierungsmaßnahmen könnten rd. 85% Endenergiebedarf Wärme eingespart werden. Bei einer Zusage kann mit einer Förderung von bis zu 90% aus EFRE-Mitteln und aus Landeshaushaltsmitteln des Kommunalen Klimapakets RLP gerechnet werden. Leider erfüllten die übrigen Turnhallen die Voraussetzungen für dieses Förderprogramm nicht, so dass kein weiteres Modellprojekt im Rahmen der Turnhallensanierungen gemeldet werden konnte. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Nach der 1. Stufe hat die Verbandsgemeinde Schweich eine Zusage und kann nun in der 2. Stufe einen Antrag auf Förderung stellen, dem noch weitere Unterlagen (Wirtschaftlichkeitsberechnung etc.) beizufügen sind.

Die erforderlichen Sanierungen der übrigen Turnhallen sollen als Einzelmaßnahmen sukzessive in den nächsten Jahren umgesetzt werden und es wird im Einzelfall geprüft, ob Förderprogramme greifen.

Eine Prioritätenliste, die die sicherheitsrelevanten Maßnahmen (Sporthallendecken, Sportbodenbeläge, Prallwände, Heizung, Elektro etc.) vorrangig berücksichtigt, liegt den Ausschussmitgliedern vor. Die Priorität konzentriert sich zunächst nur auf die Zustandsbewertungen D der Berichte, da diese einen kompletten Austausch bzw. Erneuerung der Gewerke/Elemente empfehlen.

Da es sich bei den Maßnahmen um laufende Unterhaltungsmaßnahmen handelt und den Ergebnishaushalt belasten, werden die Sanierungs-Maßnahmen auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 verteilt.

Defekte und nicht mehr funktionstüchtige Sanitärausstattungen wie z. B. Sanitärelemente, WC-Anlagen, Waschbecken etc. sowie veraltete und nicht mehr regulierbare Heizkörper sollen nach und nach ausgetauscht werden und über Mittel der laufenden Unterhaltung finanziert werden. Hierzu müsste in den nächsten Haushaltsplänen (2025 – 2028) der Ansatz für laufende Unterhaltung (Kto. 5231) bei den betreffenden Schulen entsprechend erhöht werden (zwischen 3.000 € und 12.000 € pro Haushaltsjahr).

Die nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen wie z. B. Fliesenbelag an Wänden und Böden in den Sanitäranlagen und sonstigen Räumen sollen nachrangig saniert werden.

Ebenso sind die für die Turnhalle Mehring dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen (Heizung und Dacheindeckung) bei der Mittelanmeldung mit zu berücksichtigen, falls die energetische Komplettsanierung nicht über das EFRE-Förderprogramm abgewickelt werden kann.

Im Vorfeld ist mit den Architekten noch abzuklären, inwieweit gebäudeübergreifend gleiche, sanierungsbedürftige Gewerke gemeinsam durchgeführt werden können, um evtl. Kosten und Zeit einzusparen z. B. durch gemeinsame Ausschreibungen.

Weiterhin ist abzufragen, ob es realistisch erscheint, dass die Maßnahmen in den Sommerferien ausgeführt werden können oder ob mit zeitweisen Sperrungen der Hallen gerechnet werden muss.

Nach Beratung wird von einem Ausschussmitglied vorgeschlagen, dass man im Rahmen des Sanierungskonzeptes auch prüfen sollte, ob es sinnvoll sei, die zentralen Warmwasseraufbereitungen in den Turnhallen durch Durchlauferhitzer zu ersetzen, da die Duschen nicht von den Schulen genutzt werden, sondern lediglich von den Vereinen.

Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgendes zu beschließen:

1.

Die Planungen für die gemäß der Prioritätenliste vorgesehenen Maßnahmen 2024 für die Turnhallen Föhren und Leiwen an ein Architekturbüro zu vergeben und die Ausschreibungen vorzubereiten.

2.

Im Falle einer Bewilligung des EFRE-Förderantrages für die energetische Sanierung der Turnhalle Mehring die Architekten/Ingenieure mit den weiteren Planungen und Ausschreibungen zu beauftragen.

einstimmig

5. Digital Pakt Schule, Sachstand

DigitalPakt I:

Aus dem DigitalPakt I stehen der Verbandsgemeinde Schweich als Schulträger für acht Grundschulen Mittel in Höhe von insgesamt 506.033,47 € mit einem zulässigen Förderhöchstsatz von 90% der förderfähigen Kosten (= 455.430,12 €) zur Verfügung.

Die bewilligte Fördersumme zum Dachantrag in Höhe von 336.497,26 € ist nach Einreichung des Zwischenverwendungsnachweises im November 2022 eingegangen.

Mit Zuwendungsbescheid vom 19.04.2023 zum Aufstockungsantrag wurde auch die Rest-Zuwendung in Höhe von 118.932,86 € bewilligt. Diese Mittel können allerdings erst abgerufen werden, wenn die Digitalen Tafeln für die Grundschule Schweich bestellt und geliefert wurden. Durch den um ein weiteres Jahr verzögerten Umzug der Grundschule Schweich in das neue Schulgebäude verzögert sich auch der Mittelabruf. Die vollständige Abnahme der Maßnahme muss bis zum 31.12.2024 erfolgen.

Das Ministerium für Bildung hat mit Schreiben vom 11.07.2023 informiert, dass aus dem Basisprogramm des DigitalPakt I noch Restmittel zur Verfügung stehen, die zeitnah an die Schulträger verteilt werden sollen. Die Schulträger haben die Möglichkeit weitere Mittel für den DigitalPakt I bis zum 31.08.2023 zu melden.

Aus diesem Grund haben wir weitere Mittel für den Digital Pakt I für die Grundschulen der VG Schweich in Höhe von 97.200 € und 8.570 € im Namen der Ortsgemeinde Kenn für die Grundschule Kenn angemeldet.

Diese weiteren Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

-

10%iger Eigenanteil, der bei den Schulträgern verblieben ist

-

Mehrkosten, die im Rahmen des DigitalPaktes I über dem Budget lagen und

-

zusätzlicher Mehrbedarf für Interaktive Tafeln für zusätzliche Klassen wegen steigender Schülerzahlen

DigitalPakt III Administration

Aus dem DigitalPakt III steht der Verbandsgemeinde Schweich ein Förderbetrag in Höhe von 50.891,57 € zur Verfügung, der für befristete Ausgaben für die professionelle Administrations- und Support-Strukturen (Personal- und Sachkosten) für Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts verwendet werden dürfen. Diese Mittel wurden der VG Schweich mit Zuwendungsbescheid vom 16.11.2022 bewilligt. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises im Februar 2023 wurde der Zuschussbetrag nach Prüfung durch die ISB im August 2023 überwiesen.

Auch beim DigitalPakt III werden noch weitere Rest-Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Hierfür hat die Verbandsgemeinde Schweich am 09.08.2023 weitere Mittel in Höhe von 18.687,48 € gemeldet. Dies entspricht dem Eigenanteil an Personalkosten (Zeitraum 30.04.2021 – 31.12.2022) für die Schul-IT-Fachkraft, der bei der Verbandsgemeinde nach Abzug der Förderung DigitalPakt III und der Landesmittel für den techn. Support (jährlich ca. 10.000 € bis 11.000 €) verbleibt.

Der Zuwendungsbescheid DigitalPakt III für die Ortsgemeinde Kenn (Zuwendungshöhe 4.502,33 €) liegt trotz mehrmaligen schriftlichen Nachfragen bei der ISB im Februar, Mai und August diesen Jahres immer noch nicht vor. Als Begründung wurde mitgeteilt, dass von politischer Seite der Fokus der Bearbeitung auf den DigitalPakt I gelenkt wurde.

zur Kenntnis genommen

6. Schulpädagogische Arbeit an Grundschulen

Anfang des Jahres hatte das DRK in Absprache mit dem Jugendamt des Kreises beschlossen, den Fokus der sozialpädagogischen Arbeit auf die Präsenzschulen zu legen und die Satellitenschulen nur noch nach Bedarf und auf Anfrage zu versorgen. Dies war ein notwendiger Schritt, um den Ansprüchen der Schulen an eine kontinuierliche und gute Arbeit gerecht zu werden und um die Mitarbeiter vor Überlastung zu schützen. Dies hatte zur Folge, dass die sozialpädagogische Fachkraft seit Januar 2023 den Fokus ihrer Arbeit auf die Grundschule Schweich als Präsenzschule gelegt hat, aber jederzeit auch für die übrigen Schulen Ansprechperson geblieben ist.

Die im November letzten Jahres von den Verbandsgemeinden geforderte Evaluierung der sozialpädagogischen Beratung an den Grundschulen ist gemäß Rückfrage beim Fachkoordinator derzeit noch in Arbeit.

In der heutigen Sitzung kann Frau Horsch bereits über das Ergebnis der Evaluation berichten. Die Evaluation habe ergeben, dass der Personalbedarf bei den Verbandsgemeinden nicht ausreichend ist und ein Mehrbedarf besteht. Bei der Verbandsgemeinde Schweich besteht ein Bedarf von einer weiteren Stelle (insgesamt zwei Stellen). Die Verbandsgemeinden wollen sich in ihrer nächsten Besprechung auf Kreisebene darauf verständigen, maximal 25% der Personalkosten für den Bedarf der jeweiligen Verbandsgemeinde befristet für zwei Jahre mitzufinanzieren. Dies würde für die Verbandsgemeinde Schweich eine Bezuschussung von 25% der Personalkosten für zwei Vollzeitstellen bedeuten. Bisher hatte die Verbandsgemeinde Schweich eine Stelle mit 50% bezuschusst. Somit würden sich keine deutlichen Mehraufwendungen gegenüber der bisherigen Mitfinanzierung ergeben. Die Bezuschussung für die sozialpädagogische Arbeit an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich soll in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung beschlossen werden.

zur Kenntnis genommen

7. Schülerbetreuung und Verpflegung

Die Schülerbetreuung an den Grundschulen ist eine freiwillige Aufgabe der Verbandsgemeinde.

An unseren 8 Grundschulen mit insgesamt 1.160 Kindern (Schuljahr 2022/2023: 1.031 Kinder, Schuljahr 2021/2022: 975 Kinder) werden aktuell insgesamt 473 Kinder (Schuljahr 2022/2023: 452 Kinder, Schuljahr 2021/2022: 402 Kinder) betreut.

Für das Betreuungsangebot werden laut Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 02.02.2022 folgende Elternbeiträge erhoben:

Dementsprechend zahlen die Eltern momentan 1,60 € für eine Betreuungsstunde.

Weiter wird eine 50%ige Geschwisterermäßigung für jedes weitere an der Betreuung teilnehmende Kind der Familie gewährt, sowie auf Antrag eine 25%ige Ermäßigung bei Einhaltung der Einkommensgrenzen analog der Lernmittelfreiheit.

Das vergangene Schuljahr 2022/2023 schließt mit Ausgaben für die Betreuung in Höhe von rd. 241.000 € ab. Der Zuschuss des Landes beträgt rd. 38.500,00 €. An Elternbeiträgen wurden rd. 190.000,00 € eingenommen. Bei der Verbandsgemeinde verbleibt als Anteil des Schulträgers ein Restbetrag in Höhe von rd. 12.500,00 €.

Nachfolgend ein Vergleich der Ausgaben und Einnahmen für die Betreuung mit Vorjahren:

Das Schuljahr 2022/2023 schließt mit einem Schulträgeranteil in Höhe von rd. 12.500,00 € (= 5,18%) ab. Die Kosten pro Betreuungsstunde waren auf 1,60 € festgesetzt. Der gesunkene Anteil des Schulträgers ergibt sich durch deutlich mehr Kinder und somit einer besseren Auslastung der Gruppengröße.

Für das laufende Schuljahr 2023/2024 betragen die Kosten für eine Betreuungsstunde weiterhin 1,60 €.

Aufgrund des moderaten Schulträgeranteils wird von einer weiteren Erhöhung des Betrages abgesehen.

Mittagessen

An unseren 8 Grundschulen bieten wir eine Mittagsverpflegung an. Die Schüler können zwischen einem Vollkost- oder einem vegetarischem Essen wählen. Des Weiteren werden auch div. Allergien berücksichtigt.

Die Kosten für das Mittagessen liegen bei 3,75 € pro Essen (inkl. MwSt.).

Für das Mittagessen wird ein monatlicher Pauschalbetrag unter der Berücksichtigung der Schultage sowie des Essenspreises ermittelt und erhoben:

bei 1 Tag/Woche

=

12,50 € / monatlich

bei 2 Tagen/Woche

=

25,00 € / monatlich

bei 3 Tagen/Woche

=

37,50 € / monatlich

bei 4 Tagen/Woche

=

50,00 € / monatlich

bei 5 Tagen/Woche

=

62,50 € / monatlich

zur Kenntnis genommen

8. Schwimmunterricht; Kostenfreie Nutzung der Freibäder sowie Beförderung

Auch in diesem Jahr konnten für die Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich Fahrten zum Schwimmunterricht in den Freibädern organisiert werden. Die Grundschulen Föhren und Mehring nahmen das Angebot der Fahrten zum Schwimmunterricht in Anspruch. Die Busfahrtkosten in Höhe von 3.284,40 € wurden von der Verbandsgemeinde Schweich übernommen. Insgesamt besuchten die Grundschulen Föhren und Mehring das Freibad in Schweich jeweils sechs Mal.

Die Grundschule Schweich nutzt ebenfalls die kostenfreie Nutzung des Freibades Schweich für die Durchführung des Schulschwimmens. Hier ist keine Busbeförderung erforderlich, das Freibad kann fußläufig erreicht werden.

Die Schulleiterin der Grundschule Schweich, Frau Steinmetz, berichtet, dass für die hohe Anzahl an Schüler/innen der Grundschule Schweich die zur Verfügung gestellten zwei Bahnen nicht ausreichen und bittet darum, mehr Bahnen evtl. auch durch zusätzliche Zeitfenster in der Woche zur Verfügung zu stellen.

zur Kenntnis genommen

9. Verbesserung der Schülerbeförderung im unteren VG-Bereich, Forderung an den Kreis

In der letzten Verbandsgemeinderatssitzung am 05.09.2023 wurde die fehlende Schülerbeförderung am Nachmittag für die Betreuungskinder aus den Moselgemeinden Ensch, Pölich und Schleich, welche die Grundschule in Klüsserath besuchen, beanstandet.

Die Verbandsgemeinde Schweich bietet an der Grundschule Klüsserath eine Nachmittagsbetreuung an fünf Schultagen von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr an.

Für die Betreuungskinder aus Ensch gibt es lediglich eine Rückfahrt um 13:58 Uhr. Dieser Bus fährt allerdings nicht die nachfolgenden Gemeinden Schleich und Pölich an, so dass die Betreuungskinder aus diesen Ortsgemeinden über keinen Rücktransport am Nachmittag verfügen.

Für die Eltern aus diesen Gemeinden ist dies ein ausschlaggebender Grund, warum sie ihre Kinder nicht an der Nachmittagsbetreuung anmelden können.

Die Schülerzahlen aus den Ortsgemeinden Ensch, Pölich und Schleich sehen wie folgt aus:

Ensch: Insgesamt 12 Kinder besuchen die Grundschule in Klüsserath, davon sind 5 Kinder für die Nachmittags-Betreuung bis 14:00 Uhr angemeldet und können mit dem Bus um 13:58 Uhr nach Hause fahren. 6 Schüler/innen aus Ensch besuchen die Ganztagsschule in Schweich.

Pölich: Insgesamt 6 Kinder besuchen die Grundschule in Klüsserath, davon 1 Kind bis 13:00 Uhr und 3 Kinder bis 14:00 Uhr die Nachmittags-Betreuung. 4 Kinder aus Pölich gehen zur Ganztagsschule nach Leiwen oder Schweich.

Schleich: Insgesamt 6 Kinder besuchen die Grundschule in Klüsserath, davon 2 Kinder die Nachmittags-Betreuung bis 14:00 Uhr. 2 Kinder besuchen die Ganztagsschule in Schweich.

Das bedeutet, dass derzeit für insgesamt 5 Kinder aus den Ortsgemeinden Pölich und Schleich keine Busbeförderung nach Hause um 13:58 Uhr besteht.

Außerdem kann festgehalten werden, dass aus diesen drei Gemeinden kein Kind für die Betreuung bis 16:00 Uhr angemeldet ist, allerdings insgesamt 12 Kinder die Ganztagsschulen in Leiwen oder Schweich besuchen.

Nur Schüler/innen aus Klüsserath selbst, die auf keine Busbeförderung angewiesen sind, nutzen das Betreuungsangebot bis 16:00 Uhr an der Grundschule Klüsserath.

Die Fahrten nach der Betreuung am Nachmittag sind keine Pflichtaufgabe der Schülerbeförderung des Kreises, dennoch ist es der Verbandsgemeinde als Schulträger ein großes Anliegen, dass die Rückfahrten nach dem Ende der Nachmittagsbetreuung um 14.00 Uhr und um 16:00 Uhr gewährleistet sind.

Auch im Hinblick auf den gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 ist eine Schülerbeförderung für die Betreuenden Grundschulen am Nachmittag sehr wichtig.

Aus diesem Grund hat die Bürgermeisterin Frau Horsch den Landrat am 19.09.2023 persönlich angeschrieben und darum gebeten, eine Busbeförderung für die Betreuungskinder aus Pölich und Schleich auch um 13:58 Uhr zu ermöglichen und einen generellen Rücktransport für die Betreuungskinder an der Grundschule Klüsserath um 16:00 Uhr einzurichten.

zur Kenntnis genommen

10. Abfrage Bedarf Ganztagsschulen

Die Verbandsgemeinde Schweich hat derzeit drei Ganztagsschulen in Föhren, Leiwen und Schweich eingerichtet. An allen drei Schulen steigen derzeit die Schülerzahlen und die Zahl der Ganztagsschüler/innen. Der Schulträger sieht eine Möglichkeit, um diese Schulen zu entlasten, in der Einrichtung einer weiteren Ganztagsschule im Verbandsgemeindebezirk. Hierzu müsste beim Bildungsministerium eine Bewerbung zur Einrichtung einer Ganztagsschule bis zum 31.03.2024 für das Schuljahr 2025/2026 eingereicht werden. Voraussetzung für die Einrichtung einer Ganztagsschule ist eine Mindestteilnehmerzahl von 36 Schulkindern an der jeweiligen Schule.

Nach Erfahrungswerten der Verbandsgemeindeverwaltung ist eine Mindestzahl von 36 Kindern bei Grundschulen mit mehr als 100 Schülern realistisch. Aufgrund der zukünftigen Schülerzahlen nach der Gemeindestatistik kämen lediglich die Grundschulen Mehring (100 SuS) und Longuich (114 SuS) für eine Bedarfsabfrage für das Schuljahr 2025/2026 in Frage.

Der Schulträger beabsichtigt, noch in diesem Jahr eine Bedarfsabfrage bei den Eltern an diesen beiden Schulen durchzuführen, um festzustellen, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Die letzten Bedarfsabfragen an den Grundschulen Fell, Longuich und Mehring fanden im Dezember 2018 für das Schuljahr 2020/2021 statt. An allen drei Schulen konnte die Mindestteilnehmerzahl von 36 nicht erreicht werden (Ergebnis: Fell – 16 Kinder, Longuich – 4 Kinder, Mehring – 19 Kinder).

In der Ortsgemeinde Kenn fand die letzte Bedarfsabfrage für eine Ganztagsschule im September 2022 für das Schuljahr 2024/2025 statt. Das Ergebnis waren 27 Meldungen mit Bedarf an einer Ganztagsschule, so dass auch hier die Mindestteilnehmerzahl von 36 Kindern nicht erreicht wurde.

Neben dem Wunsch der Eltern müssen aber auch die Schulleitungen eine Ganztagsschule befürworten. Zudem sind die räumlichen Anforderungen an eine Ganztagsschule (Mensa und zwei Betreuungsräume) nicht außer Acht zu lassen. Diese werden allerdings im Falle einer Genehmigung einer Ganztagsschule schulbaurechtlich gefördert.

Auch im Hinblick auf den gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 wäre die Einrichtung einer weiteren Ganztagsschule sehr von Vorteil.

zur Kenntnis genommen

11. Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter

Am 12.10.2021 ist das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes (GaFöG) in Kraft getreten, das einen ab 01.08.2026 stufenweise aufwachsenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in § 24 des SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe- verankert. Mit dem Gesetz wurden folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch festgelegt:

  • Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.
  • Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1.
  • Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von 4 Wochen festgelegt werden.

Der Rechtsanspruch richtet sich aufgrund der Verankerung in § 24 Abs. 4 SGB VIII an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die Trägerschaft der Angebote im Grundschulbereich liegt jedoch im kreisangehörigen Raum bei den Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städten. Durch das Auseinanderfallen der Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einerseits und der Schulträger andererseits werden beide Seiten vor erhebliche Herausforderungen gestellt.

Der Bund gewährt den Ländern in Form der sog. „Basismittel“ Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Mrd. Euro. Auf Rheinland-Pfalz entfallen daraus Mittel in Höhe von rund 132,5 Mio. Euro, die nach einem Verteilungsschlüssel auf die 41 rheinland-pfälzischen Jugendämter verteilt werden. Auf den Jugendamtsbezirk für den Landkreises Trier-Saarburg entfallen rd. 4,7 Mio. Euro.

Die Programmumsetzung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder, in Kraft getreten am 18.05.2023 und auf Basis der landeseigenen Förderrichtlinie vom 26.07.2023. Eine Weiterleitung/Verteilung der Basismittel durch den Landkreis an die Verbandsgemeinden/Ortsgemeinden als Träger der Grundschulen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Landesförderung ist die Aufnahme der Investitionsmaßnahme in den beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe unter Beteiligung der Träger zu erstellenden und dem Bildungsministerium bis 31.07.2024 vorzulegenden Maßnahmenkatalog.

Das Jugendamt des Kreises Trier-Saarburg hat mit Schreiben vom 16.03.2023 die örtlichen Schulträger aufgefordert, ihre sich bereits in Umsetzung befindlichen und geplanten Erweiterungen der Angebote in den Grundschulen bis zum 14.04.2023 zu melden.

Da zu diesem Zeitpunkt die konkreten Fördervoraussetzungen noch nicht bekannt waren, hatte die VGV Schweich dem Jugendamt alle evtl. möglichen Förder-Maßnahmen gemeldet, die für eine quantitative und vor allem qualitative Ganztags-Betreuung der Schulkinder notwendig erschienen. Eine Liste der gemeldeten Maßnahmen an den Kreis liegt den Ausschussmitgliedern vor.

Im November 2023 sollen Gespräche des Jugendamtes mit den Schulträgern des Kreises stattfinden.

Durch die Verortung des Rechtsanspruchs im SGB VIII obliegt die Beratung und Entscheidung über den Maßnahmenkatalog dem Jugendhilfeausschuss des Kreises.

Nach Freigabe der einzelnen Maßnahmen durch das Bildungsministerium können im ersten Schritt bis zum 30.06.2025 Förderanträge bei der ADD gestellt werden. Hierbei sollen die zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten mind. 50.000 € betragen. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung durch das Land gewährt und beträgt 70 v. H. der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben. Nicht förderfähig sind Sanierungsaufwendungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.

zur Kenntnis genommen

12. Schulentwicklungsplanung

Zum 01.08.2020 ist eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten, wonach auch Verbandsgemeinden für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Schulentwicklungspläne zu erstellen haben.

Hierzu erhalten die zur Schulentwicklungsplanung für Grundschulen verpflichteten kommunalen Gebietskörperschaften vom Land einen pauschalen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von jährlich 1.688 € über sechs Jahre. In sechs Jahren somit gut 10.000 €. Der Schulentwicklungsplan ist bis zum Jahre 2027 zu erstellen.

Die Vergabe der Schulentwicklungsplanung an einen externen Anbieter ist unseres Erachtens nicht erforderlich. Die Schulentwicklungsplanung ist eine übersichtliche Zusammenstellung von Daten, die in der Verwaltung bereits vorhanden sind und sollte ohne Probleme mit „Bordmitteln“ zu erstellen sein.

Die Schülerentwicklung für sechs Jahre wird seitens der Verwaltung im Rahmen der amtlichen Schulstatistik im Herbst eines jeden Jahres aufgestellt. Ebenso kann aufgrund von Informationen aus dem FB 2 über die aktuellen und geplanten Neubaugebiete in den einzelnen Orten eine Prognose über zusätzliche Schüler/innen berechnet werden.

Ebenso wenig ist aus unserer Sicht die Anschaffung eines Softwareprogrammes erforderlich. Hier werden jährliche Kosten von ca. 6.000 bis 7.000 € fällig, je nachdem, ob das Programm gemietet oder gekauft wird.

Derzeit wird an der Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Verbandsgemeinde Schweich gearbeitet. Aufgrund der derzeit vielen Maßnahmen im Schulbaubereich und der damit verbunden hohen Arbeitsauslastung wird mit der Fertigstellung des Schulentwicklungsplanes im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.

Die Schulstatistiken der Grundschulen für das Schuljahr 2023/2024 liegen dem Schulträger noch nicht vor, da der amtliche Termin des Statistischen Landesamtes für die Abgabe auf den 06.10.2023 festgelegt wurde.

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13. Verschiedenes

Schülerbeförderung

Es werden verschiedene Probleme bei der Schülerbeförderung angesprochen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Beschwerden zu Ausfall oder Verspätungen von Bussen, zum Fahrplan, zum Fahrzeug, zum Fahrkomfort oder zur Servicequalität des Personals direkt beim Verkehrsverbund Region Trier (VRT) unter https://vrt-info.de/KONTAKT über ein Kontaktformular mitgeteilt werden können. Dieser Link ist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter dem Menüpunkt „Bildung & Kitas/Schülerbeförderung“ eingestellt.