Der Forstzweckverband Fell hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 gem. § 114 Abs. 1 i.V.m. §§ 113, 112 und 110 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 führt zu folgendem Ergebnis:
Der Verbandsvorsteherin und dem ehemaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher des Forstzweckverbandes Fell sowie der Bürgermeisterin und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich wird für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 liegt mit seinen zu veröffentlichen Bestandteilen gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.12.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 15 öffentlich zur Einsichtnahme aus.