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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 09.10.2025

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 09.10.2025 im Kulturzentrum "Alte Schule", Schulstraße 17 in Mehring eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

Hinweis:

Aus Platzgründen sind die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unserer Internetseite www.schweich.de im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

Vor Beginn der Sitzung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Tagesordnung um den TOP 16 öffentlich „Beschaffung eines Kleinbusses für die Verbandsgemeindeverwaltung“ zu erweitern.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Mitteilungen

1.1.

Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern, die seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im September Geburtstag hatten.

1.2.

Kindertagesstätten - Baumaßnahmen

Der Trierische Volksfreund hatte am 03.09.2025 einen Artikel zur Thematik Baumaßnahmen in Kindertagesstätten veröffentlicht. Darin wurde mitgeteilt, dass die Planungen zu verschiedenen Baumaßnahmen seitens der Kreisverwaltung nochmals auf ihre Notwendigkeit überprüft werden sollen. Von unseren Kindertagesstätten wurden Maßnahmen in Fell, Kenn, Riol, Schweich und Trittenheim benannt. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.09.2025 wurde diesbezüglich um Klarstellung gebeten. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreises am 11.09.2025, an der Büro- und Fachbereichsleitung teilgenommen haben, wurde mitgeteilt, dass es sich bei diesem Zeitungsartikel um eine irrtümliche Darstellung des Trierischen Volksfreundes handelt und die genannten Kita-Baumaßnahmen nicht nochmals auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Darüber wurden die betroffenen Ortsgemeinden am 12.09.2025 per Email informiert.

1.3.

Kindertagesstätten - Heranziehung der Ortsgemeinden - Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses zur Gleichstellung der Ortsgemeinden bei der Kitafinanzierung

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat über den Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 06.10.2025 informiert, der wie folgt lautet:

Beschluss:

„Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen: Im Falle eines rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zugunsten einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz werden alle Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg entsprechend diesem Urteil gleichbehandelt. Dies gilt unabhängig davon, ob zuvor ein Rechtsbehelf gegen vorläufige oder endgültige Heranziehungsbescheide nach § 27 Abs. 3 KiTaG eingelegt wurde.“

1.4.

Information über mündliche Verhandlung OVG Moselbrücke Schweich

Am 01.10.2025 hat der Termin zur mündlichen Verhandlung am OVG Rheinland-Pfalz in der Sache stattgefunden.

Beigeordneter Jonas Klar, Stadtbürgermeister Lars Rieger und Ortsbürgermeister Kevin Lieser haben mit RA Beathalter von Wirsing Rechtsanwälten, Stuttgart, sowie der Fachbereichsleiterin Daria Shigihara an dem Termin teilgenommen und dort die Position der Klägerinnen vertreten.

Auf der Gegenseite waren der Leiter des LBM Trier Herr Bartnick, Herr Kuhn sowie Frau Wecker von der Planfeststellungsbehörde anwesend.

In der Sache hat das Gericht signalisiert, dass die Zulässigkeit der Klage, einschließlich die Klagebefugnis der Verbandsgemeinde, zu bejahen sei.

Darüber hinaus konnten im Gerichtstermin keine Rückschlüsse auf die Tendenz des erkennenden Gerichts gezogen werden. Eine Entscheidung des Gerichts wird bis zum 15.10.2025 erfolgen.

1.5.

Badesaison 2025

In der Freibadsaison 2025 wurden die Freibäder der Verbandsgemeinde Schweich von insgesamt 82.507 Besucher genutzt.

Die Besucherzahlen teilen sich wie folgt auf:

Freibad Schweich (17.05.2025 bis 21.09.2025)

50.253 Besucher

Freibad Leiwen (31.05.2025 bis 14.09.2025)

32.254 Besucher

Während sich die Besucherzahlen im Freibad Leiwen auf dem Vorjahresniveau bewegen (2024: 33.120 Besucher), sind die Besucherzahlen im Freibad Schweich etwas gesunken (2024: 56.973 Besucher). Der Rückgang ist vermutlich auf die Wiedereröffnung der Freibäder in Kordel und Wittlich zurückzuführen.

Zum Familientag am 19.07.2025, der gemeinsam mit dem Ferienpark Landal im Freibad Leiwen veranstaltet wurde, kamen insgesamt ca. 600 Gäste. Den Gästen wurde ein abwechslungsreiches Programm (Kinderdisco, Aquafitness, Zauberer, u.a.) geboten. Das Programm wurde durch eine Bastelaktion des Jugendbüros der Verbandsgemeinde abgerundet. Am 14.08.2025 fand eine Sommer-Pool-Party im Freibad Schweich statt. Die Veranstaltung wurde von der Sparkasse Trier im Rahmen des 200-jährigen Bestehens angeboten und war bei bestem Sommerwetter gut besucht. Zum Hundeschwimmen am 14.09.2025 im Freibad Leiwen kamen insgesamt 88 Hunde.

Folgende Kurse wurden durchgeführt:

Freibad Schweich:

Aqua-Fitness, mittwochs 10:00 Uhr

Aqua-Jogging, mittwochs 11:30 Uhr

Besucher insgesamt: 145

Freibad Leiwen:

Aqua-Fitness, montags 18:00 Uhr

Aqua-Fitness, mittwochs 10:00 Uhr

Besucher insgesamt: 373

Der für den 29.08.2025 gemeinsam mit der DLRG Schweich geplante Event-Kurs „100 fit im Wasser“ musste aufgrund der schlechten Witterung leider ausfallen.

Insgesamt nahmen 3.020 Schülerinnen und Schüler am Schulschwimmen teil.

1.6.

Besichtigung Wasserwerk Bettingen

Frau Bürgermeisterin Horsch trägt vor, dass eine Besichtigung des Wasserwerks Bettingen und der dort neu gebaute Hochbehälter Hohnersberg angedacht ist. Mögliche Teilnehmergruppe wären Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserwerk Kylltal, die Mitglieder des Werkausschusses und die Mitglieder des Verbandsgemeinderates. Herr Werkleiter Guggenmos berichtet über die Besonderheit „des artesischen Brunnens“ und befürwortet eine Besichtigung.

2.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024

2.1.

Eigenbetrieb Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 35.874.983,66 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von 347.767,05 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Verlust von 186 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+120 T€) und sind 115 T€ höher als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Erlöse Wassergeld (Verbrauchsgebühren)

2.289

2.252

-37

2.234

+18

Erlöse Wiederkehrende Beiträge

1.355

1.361

+6

1.346

+15

Ertragszuschüsse/Sopo Investitionszuschüsse

319

331

+12

320

+11

Aktivierte Eigenleistungen

20

93

+73

15

+78

Sonstige betriebliche Erträge

3

58

+55

76

-18

Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+15 Tcbm). Hierdurch ergibt sich eine leichte Erhöhung von 18 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag Wasser konnte gegenüber dem Vorjahr eine Ertragssteigerung von 15 T€ verzeichnet werden. Der Anstieg bei den aktivierten Eigenleistungen ist durch die Ausführung der Installationsarbeiten seit 01.06.2024 in Eigenregie zu begründen.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 281 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr um 379 T€ gestiegen. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Wasserbezug

749

670

-79

695

-25

Stromkosten

245

305

+60

318

-13

Bezogenes Material und bezogene Leistungen

176

299

+123

239

+60

Personalaufwand

703

765

+62

600

+165

Abschreibungen

1.790

1.808

+18

1.778

+30

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

285

318

+33

244

+74

Sonstiger Aufwand

271

322

+51

267

+55

Der Strombezug ist gegenüber dem Vorjahr um 13 T€ gesunken, trotz eines insgesamt hohen Preisniveaus. Jedoch sind die Ausgaben für die bezogenen Leistungen und Material gestiegen, da die Verwaltung ab dem 1. Juni 2024 begonnen hat, Installationsarbeiten eigenständig durchzuführen.

Ein Teil dieser Mehraufwendungen konnte durch die sogenannte „aktivierte Eigenleistung“ kompensiert werden. Dies bezeichnet die Herstellung eigener Hausanschlüsse, was die Gesamtausgaben für die bezogenen Leistungen/Material senkt.

Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Stelle im Betriebspersonal geschaffen, um die zusätzlichen Installationsarbeiten bewältigen zu können. Diese Stelle wurde früher als geplant besetzt, da die beauftragte Fremdfirma durch Personalmangel nicht in der Lage war, die Arbeiten termingerecht auszuführen. Dies führte dazu, dass die Installationsarbeiten bereits vor dem ursprünglich geplanten Übernahmetermin am 1. Januar 2025 aufgenommen werden musste.

Die Darlehenszinsen steigen durch einen neuen Investitionskredit.

Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr durch neue Investitionen um 59 T€ gestiegen.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 2,6 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2024

Baukostenzuschüsse an ZV WW-Kylltal

Sonstige Baukostenzuschüsse

Außenanlagen

Aufbereitungsanlagen

Pumpen/Druckerhöhungsanlagen (Verteilung)

Hochbehälter

Ortsnetze

Hausanschlüsse

Messeinrichtungen

Fernwirkanlagen

Betriebs- und Geschäftsausstattung

GWG

Anlagen im Bau

Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 2,68 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,90 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 3,25 € je m³. Da nach § 85 Abs. 3 GemO die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen, entspricht das Ergebnis der Nachkalkulation nicht den Vorschriften der GemO. Da das Entgeltsaufkommen den (veralteten) Grenzwert von 1,65 € je m³ gem. § 3 Abs. 2 KAVO deutlich überschreitet und das Jahresergebnis in der liquiditätsmäßigen Betrachtung keinen ausgabewirksamen Verlustanteil enthält, ist die Finanzierung darüber hinaus auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, hat im Prüfungsbericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Werkausschuss hat am 25.09.2025 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 35.874.983,66 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von - 347.767,05 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2024 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.2.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 73.527.279,22 €. Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 135.520,12 € zu verzeichnen. Veranschlagt war ein Gewinn von 14 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

T€

Ist-Vorjahr

T€

Abweichung

T€

Umsatzerlöse

6.825

7.020

195

6.880

140

Übrige Erträge

426

471

45

585

-114

7.251

7.491

240

7.465

26

Aufwendungen

Materialaufwand

1.865

2.189

324

2.709

-520

Personalaufwand

1.161

1.145

-16

1.029

116

Abschreibungen

3.655

3.572

-83

3.627

-55

Zinsaufwand

175

275

100

160

115

Verluste aus Anlagenabgängen

0

20

20

7

13

Sonstiger Aufwand

379

425

46

350

75

7.235

7.626

391

7.882

-256

Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

16

-135

-151

-417

282

Sonstige Steuern

2

1

-1

1

0

Jahresergebnis

170

-136

-150

-418

282

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+240 T€) und sind 26 T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Ist - Vorjahr

T€

Erlöse Schmutzwassergebühren

3.536

3.582

+46

3.522

+60

Erlöse wiederkehrender Beitrag

1.664

1.687

+23

1.668

+19

Erlöse aus Auflösung Ertragszuschüsse

1.335

1.379

+44

1.357

+22

Übrige Erträge

426

471

+45

585

-114

Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (+23 Tcbm). Hierdurch ergibt sich eine Erhöhung von 60 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich eine Veränderung von +19 T€ gegenüber dem Vorjahr.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 391 T€ und sind um 256 T€ geringer als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

AbweichungPlan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Stromaufwendungen

480

685

+205

733

-48

Klärschlamm-beseitigung/Bodenuntersuchungen

460

551

+91

464

+87

Chemikalien

150

163

+13

186

-23

Unterhaltung der Abwasseranlagen

610

656

+46

1.173

-517

Personalaufwand

1.161

1.145

-16

1.029

+116

Abschreibungen

3.655

3.572

-83

3.627

-55

Insgesamt sind die Strommehraufwendungen durch einen gestiegenen Energieverbrauch (306.000 kwh) zu verzeichnen. Dies liegt an dem hohen Niederschlagsaufkommen 2024.

Die Aufwendungen der Klärschlammbeseitigung sind durch gestiegene Kosten und eine erhöhte Menge 2024 gestiegen.

Für den Bau der Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Gruppenkläranlage Leiwen musste das Vererdungsbeet zurückgebaut werden. Hierfür sind unplanmäßige Kosten für die Entsorgung von 342 T€ entstanden. Da es bisher keine auffälligen Werte bei der Beprobung des Klärschlammes gab, war nicht mit diesen Entsorgungskosten zu rechnen. Daher die erhöhten Aufwendungen in 2023 bei der Unterhaltung der Abwasseranlagen.

Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 5,81 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2024

Anlagenähnliche Rechte

5.732

Grundstücke ohne Bauten

0

Abwasserreinigungsanlagen

705.466

Haupt- und Verbindungssammler

138.745

Regenkläranlage Schweich

534.473

Regenbauwerke

24.507

Pumpwerke

80.365

Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse

1.085.574

Betriebs- und Geschäftsausstattung

38.757

Anlagen im Bau

3.191.768

Beteiligungen

0

5.805.387

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Aufgrund unserer Nachkalkulation gem. §§ 7 und 8 KAG ermittelten wir einen Entgeltsbedarf einschließlich Eigenkapitalverzinsung von 204,91 € Einwohner/Haushalte. Der Entgeltsbedarf nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung betrug 182,20 € Einwohner/Haushalte. Dem steht ein Entgeltsaufkommen von 182,51 € Einwohner/Haushalte gegenüber. Damit ist für das Wirtschaftsjahr 2024 festzustellen, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 GemO Rhld.-Pf nicht erfüllt sind. Die Kalkulationsgrundsätze des KAG waren im Berichtsjahr erfüllt, da das Entgeltsaufkommen mit 182,51 € Einwohner/Haushalte über dem Mindestaufkommen von 70,00 € Einwohner/Haushalte lag und außerdem kein kassenwirksamer Verlust aufgetreten ist.

Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG liegen den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Es wurde ein uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Werkausschuss hat am 25.09.2025 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 73.527.279,22 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -135.520,12 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2024 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.3.

Eigenbetrieb Bäderbetriebe

Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 5.446.303,71 €.

Das Jahresergebnis (im „Plan“ und im „Ist“) von 0,00 € ergibt sich aufgrund eines Verlustausgleiches (1.026.761,40 €) seitens des Einrichtungsträgers.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

T€

Umsatzerlöse

486

403

-83

370

33

Übrige Erträge

5

16

11

59

-43

Verlustausgleich VG Schweich

1.000

1.027

27

1.047

-20

1.491

1.446

-45

1.476

-30

Aufwendungen

Materialaufwand

616

556

-60

706

-150

Personalaufwand

509

457

-52

386

71

Abschreibungen

260

247

-13

228

19

Zinsaufwand

37

97

60

75

22

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

0

0

0

Sonstiger Aufwand

68

88

20

80

8

1.490

1.445

-45

1.475

-30

Ergebnis nach Steuern

1

1

0

1

0

Sonstige Steuern

1

1

0

1

0

Jahresergebnis

0

0

0

0

0

Der Betrieb des Erlebnisbad Schweich und Panoramabad Leiwen ist eine Dienstleistung, die nicht über die Eintrittsgelder kostendeckend bewirtschaftet werden kann. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt. Nach § 11 Abs. 7 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) sind die Verluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde (hier der Verbandsgemeinde) auszugleichen, wenn eine Verlustabdeckung auch in den nächsten Jahren nicht aus zukünftigen Gewinnen erfolgen kann. Gerade dies ist nicht möglich.

Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-45 T€). Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - IstT€

Vorjahr

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Entgelte für die Benutzung der Bäder

350

278

-72

243

+35

Sonstige Umsatzerlöse

46

42

-4

42

+/-0

Sopo Investitions-zuschüsse

90

83

-7

85

-2

Kostenerstattung VG Schweich

1.000

1.027

+27

1.047

-20

Bei den Benutzungsgebühren planten wir mit einem Durschnittswert der letzten drei Jahre (Corona Pandemie ausgenommen). Diese konnten nicht erreicht werden, sodass gegenüber dem Planansatz -72 T€ vereinnahmt werden konnten. Dies ist bedingt durch ein schlechtes Sommerwetter im Wirtschaftsjahr 2024. Verglichen mit dem Vorjahr konnten wir trotzdem rund 14.000 Besucher mehr begrüßen.

Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 45 T€. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Stromkosten

186

109

-77

270

-161

Wasserbezug und Abwassergebühren

45

47

+2

51

-4

Betriebs- und Schmierstoffe

16

32

+16

17

+15

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen

355

350

-5

355

-5

Personalaufwand

509

457

-52

386

+71

Abschreibungen

255

247

-8

228

+19

Im Jahr 2024 konnten wir erhebliche Reduzierungen in unseren Stromkosten realisieren, trotz der Herausforderungen in Bezug auf unsere Heizsysteme. Infolge des Ausfalls unserer Wärmepumpen im Jahr 2023 mussten wir uns auf den Einsatz eines Durchlauferhitzers verlassen. Im nachfolgenden Jahr war der Durchlauferhitzer nicht verfügbar. Dies hat uns jedoch die Chance geboten, auf eine mobile Wärmepumpe umzustellen, die mit Heizöl betrieben wird. Obwohl diese Änderung zu Mehraufwendungen bei den Betriebs- und Schmierstoffen von 16 T€ führte, konnte doch eine erhebliche Absenkung der Stromkosten erzielt werden. Währenddessen konnten die neuen Wärmepumpen installiert und im Frühjahr 2025 in Betrieb genommen werden.

Darüber hinaus stiegen die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr um 71 T€, da wir eine zusätzliche Fachkraft einstellten und nun insgesamt vier Fachkräfte im Team haben.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 1,192 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2024

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

5.420

Gebäude

36.468

Außenanlagen

88.840

Maschinen und maschinelle Anlagen

167.093

Schwimmbadausstattung

40.043

Büroeinrichtung

3.134

Geräte und Werkzeuge

33.875

Geringwertige Wirtschaftsgüter

2.661

Anlagen im Bau

814.859

1.192.394

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, hat im Prüfungsbericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Werkausschuss hat am 25.09.2025 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 5.446.303,71 € ab. Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich beträgt -1.026.761,40 €. Der Verlustausgleich erfolgt durch den Einrichtungsträger Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2024 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.4.

Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 1.652.861,95€. Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 70.597,05 € zu verzeichnen. Veranschlagt war ein Verlust von 82 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

T€

Umsatzerlöse

0

0

0

0

0

Übrige Erträge

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Aufwendungen

Materialaufwand

0

0

0

0

0

Personalaufwand

32

32

0

29

3

Abschreibungen

0

1

1

0

1

Zinsaufwand

0

29

29

0

29

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

0

0

0

Sonstiger Aufwand

50

9

-41

56

-47

82

71

-11

85

-14

Ergebnis nach Steuern

-82

-71

11

-85

14

Sonstige Steuern

0

0

0

0

0

Jahresergebnis

-82

-71

11

-85

14

Die Personalaufwendungen von 32 T€ resultieren aus der Besetzung von 0,3 Stellen beim Eigenbetrieb.

Der Zinsaufwand in Höhe von 29 T€ ergeben sich durch eine Kreditaufnahme, sowie Zinsen für das Verrechnungskonto der Verbandsgemeinde Schweich.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Ausgabenwirksame Teile eines Jahresverlustes sind bist spätestens im folgenden Jahr aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Soweit in den folgenden fünf Jahren Einnahmeüberschüsse aus den laufenden Entgelten erwirtschaftet werden, können diese bis zur Höhe des Ausgleichs für ausgabenwirksame Verluste an die Gemeinde zurückgezahlt werden (§11 Abs. 8 EigAnVO).

Im Berichtsjahr beträgt der Jahresverlust 70.597,05 €. Der ausgabenwirksame Verlust beläuft sich auf 77.432,71 €. In den Jahren 2023 und 2022 betrugen die ausgabenwirksamen Jahresverluste 83.145,77 € bzw. 20.280,25 €. Nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2024 ist eine Forderung an den Einrichtungsträger in Höhe der bisher aufgelaufenen Verluste einzubuchen.

Die Ergebnisse der Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG liegen den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Es wird der uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Werkausschuss hat am 25.09.2025 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.652.861,95 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -70.597,05 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 204 ist eine unverzinsliche Forderung an den Einrichtungsträger in Höhe der bisher aufgelaufenen ausgabenwirksamen Verluste einzubuchen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2024 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.

Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich in eine Anstalt des öffentlichen Rechts

3.1.

Anstaltssatzung

In der Werkausschusssitzung am 12.06.2025 wurde sich darauf verständigt, dass die Ausgestaltung der Satzung für die Anstalt in den Fraktionen gemeinsam mit der Werkleitung abgestimmt werden soll. Dieser abgestimmte Satzungsentwurf wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 19.08.2025 nochmals geringfügig angepasst, sodass in der Sitzung die Satzung zur Gründung der AöR in der den Mitgliedern des Rates vorliegenden Fassung vom Verbandsgemeinderat beschlossen werden kann.

Der Werkausschuss hat am 25.09.2025 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Die CDU-Fraktion bezeichnet die Umwandlung des Eigenbetriebs in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) als historischen Schritt. Dies kann mit dem entscheidenden Schritt vor ungefähr 50 Jahren verglichen werden, als die Aufgabe der Wasserversorgung von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde überging. Unter Berücksichtigung der noch günstigen Preise für Wasser und Abwasser im Vergleich zu anderen Verbandsgemeinden und der ausgezeichneten Wasserqualität in unserer Region, hat sich diese Entscheidung als richtig herausgestellt. Um zeitnah auch im Bereich von Klima und Energie gut positioniert sein zu können, ist die Bildung der AöR ebenfalls zu befürworten.

Die FWG-Fraktion zeigt sich ebenfalls optimistisch hinsichtlich der Umwandlung der Verbandsgemeindewerke in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Durch die veränderte Rechtsstellung gewinnen die Werke an Flexibilität, insbesondere im Bereich Energie und Klima. Das Ziel sollte es sein, nicht nur die aktuelle Leistungsqualität beizubehalten, sondern dank dieser Flexibilität noch besser zu werden. Ein wesentlicher Fokus sollte außerdem auf der kontinuierlichen Sanierung bestehender Anlagen liegen, um einem Sanierungsstau entgegenzuwirken.

Die SPD-Fraktion blickt ebenfalls positiv auf die Weiterentwicklung der Verbandsgemeindewerke. Gleichzeitig fordert sie jedoch auch, dass sowohl die Fraktionen als auch der Verbandsgemeinderat weiterhin aufmerksam die Aktivitäten der neuen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) begleiten und im Blick behalten.

Die Fraktion der Grünen würdigt die Arbeit der Verbandsgemeindewerke und begrüßt die gesteigerte Selbstständigkeit, die durch die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) erzielt wird. Sie betont, dass die Stärkung der Bereiche Energie und Klima den Klimaschutz fördert, was wiederum Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde mit sich bringt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung zur Gründung der AöR in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.2.

Geschäftsordnung

Gemäß § 6 Abs. 6 der Gründungssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe, eine eigene Geschäftsordnung zu erlassen. Dies bietet den Vorteil einer klaren und spezifischen Verwaltungsstruktur sowie Transparenz der internen Verfahren. Die Geschäftsordnung liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Geschäftsordnung zustimmend zur Kenntnis.

3.3.

Bestellung des Vorstands

Die AöR wird erst nach ihrer Gründungssitzung und der anschließenden Bestimmung der Verwaltungsratsmitglieder sowie der Ernennung des Vorstandes handlungsfähig sein.

Die konstituierende Sitzung der AöR soll am 07. Januar 2026 stattfinden.

Da für die Bestellung des Vorstandes gemäß der Satzung der Verbandsgemeinderat dem Beschluss des Verwaltungsrates zustimmen muss, ist bis zur Sitzung des VG-Rates die AöR nicht handlungsfähig. Um diese Handlungsunfähigkeit abzuwenden, sollte die Zustimmung bereits im Voraus erteilt werden.

In Bezug auf die Zusammensetzung des Vorstandes wird vorgeschlagen, dass der Vorstand aus dem Vorstandsvorsitzenden Harald Guggenmos, dem kaufmännischen Vorstand Nicolas Hayer und dem technischen Vorstand Jannik Schmitt bestehen soll.

Der Werkausschuss hat am 25.09.2025 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Der Verbandgemeinderat beschließt, dem Verwaltungsrat zu empfehlen, den bisherigen 1. Werkleiter Harald Guggenmos zum Vorstandsvorsitzenden, den bisherigen stellv. kaufmännischen Werkleiter Nicolas Hayer zum kaufmännischen Vorstand und den bisherigen stellv. technischen Werkleiter Jannik Schmitt zum technischen Vorstand zu bestellen. Die Zustimmung hierzu wird im Vorfeld erteilt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.4.

Besetzung des Verwaltungsrates

Zum 01.01.2026 werden die bisherigen Eigenbetriebe der VG-Werke Schweich in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt. Am 07. Januar 2026 soll die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates erfolgen. Der Verwaltungsrat besteht aus den geborenen Mitgliedern (Bürgermeisterin, sowie Vertreter im Amt) und aus 12 weiteren Mitgliedern, die der Verbandsgemeinderat bestimmt (§ 6 Abs. 1 der Anstaltssatzung). Der Verwaltungsrat wird auf eine Dauer von 5 Jahren gewählt, wobei die aktuelle Wahlzeit mit Ablauf der Wahlperiode in 2029 endet. Nach der Kommunalwahl wird daher eine neue Wahl der Mitglieder stattfinden. Es wird vorgeschlagen, dass der derzeitige Werkausschuss die Rolle des zukünftigen Verwaltungsrats übernehmen soll. Der Werkausschuss hat am 25.09.2025 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen. Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 (5) GemO einstimmig, die Wahl offen durchzuführen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR:

Ausschussmitglied

Stellvertreter

Kurt Dixius

Christian Scholtes

Stefan Becker

Günter Herres

Jan Herz

Hubert Sevenich

Johannes Lehnert

Matthias Otto

Hans-Werner Lex

Norbert Friedrich

Alfons Rodens

Jonas Klar

Andreas Adams

Otmar Rößler

Holger Bach

Thomas Flesch

Marc Thurn

Josef Fartaczek

Rudolf Schöller

Gerd Krewer

Rudolf Tapp

Kevin Lieser

Manfred Wagner

Olaf Bollig

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.

Bestellung von Wirtschaftsprüfern für die Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wurde durch folgende Prüfungsgesellschaften durchgeführt:

  • Wasserwerk Ludwig und Diener Revision GmbH, Trier
  • Bäderbetrieb Ludwig und Diener Revision GmbH, Trier
  • Abwasserwerk Dornbach GmbH, Koblenz
  • Energie und Klimaschutz Dornbach GmbH, Koblenz

In Anbetracht der bevorstehenden Umstellung der Eigenbetriebe zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zum 01.01.2026, wird der 2025er Jahresabschluss die letzte Prüfung in der bisherigen Form sein. Daher wurde darauf verzichtet, neue Angebote für diese Prüfungsleistung einzuholen. Mit den bisherigen Prüfungsgesellschaften wurde eine Verlängerung für das Wirtschaftsjahr 2025 vereinbart nach den bisherigen Vertragskonditionen. Die Dornbach GmbH stimmt dem unter Berücksichtigung einer 3%-igen Steigerung des Honorars zu. Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 ist geplant, im Vorlauf zur organisierten Umstellung als AöR neue Angebote für die Prüfungsleistungen einzuholen und neu zu vergeben. Der Werkausschuss hat am 25.09.2025 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Prüfungsaufträge für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Wasserwerk, Abwasserwerk, Bäder und Energie und Klimaschutz für das Wirtschaftsjahr 2025 an die derzeit beauftragte Prüfungsgesellschaften Ludwig und Diener Revision GmbH, Trier und Dornbach, Koblenz zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.

Jahresabschluss Verbandsgemeinde zum 31.12.2022

5.1.

Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses

Aufgrund der Abwesenheit des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Ratsmitglied Bollig, teilt in Vertretung Herr Rastmitglied Adams mit, dass in der Sitzung am 15.09.2025 der Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 110 ff. Gemeindeordnung (GemO) geprüft wurde.

Die Prüfung hat zu keinen abnahmehindernden Einwendungen geführt.

Nach den dadurch gewonnenen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss zum 31.12.2022, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Schweich.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 führte zu folgendem Ergebnis:

  1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 126.437.017,71 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.496.700,65 € aus.
  2. Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 41.254.070,52 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 01.01.2022 um 2.487.136,41€ erhöht.
  3. Das Vermögen der Verbandsgemeinde hat sich im Prüfungszeitraum um 12.435.663,03 € auf 126.437.017,71 € erhöht.
  4. Das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöht sich um 8.794.392,06 € auf 68.057.115,59€.
  5. Die Investitionskredite haben sich im Haushaltsjahr 2022 um 3.577.243,42 € auf 19.422.457,25€ erhöht.

Nach § 6 Abs. 2 der Anlagerichtlinie für Geldanlagen ist der Verbandsgemeinderat im Rahmen der Jahresabschlussprüfung über die getroffenen Anlageentscheidungen zu unterrichten. Welche Anlageentscheidungen im Jahr 2022 getroffen wurden bzw. welche Festgeldanlagen zum 31.12.2022 bestanden, liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor.

Eine vertrauliche Übersicht über das Verwahrentgelt (Negativzinsen) als auch über die positiven Zinsbeträge liegt den Ratsmitgliedern ebenfalls vor.

Die Sonderumlage Grundschulen wurde in 2022 mit einem Betrag von 1.688.506 € (Haushaltsansatz: 2.080.000 €) abgerechnet, dies entspricht einem Umlagesatz von rd. 5,98 %.

Die Verbandsgemeindeumlage wurde mit einem Umlagesatz von 24,00 % und einem Gesamtbetrag von 7.405.347 € abgerechnet.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Schweich die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2022 vor (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO).

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5.2.

Entlastungserteilung gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO

Der Vorsitz wird vom 1. Beigeordneten, Christian Scholtes übernommen. Frau Bürgermeisterin Horsch und Ratsmitglied Herr Kurt Dixius verlassen den Sitzungstisch und nehmen im Zuhörerbereich Platz.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Schweich vor, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Schweich und den ehemaligen Beigeordneten – soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben – die Entlastung zu erteilen.

Beschluss:

Der Bürgermeisterin und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung erteilt.

Die vom Beschluss betroffenen Personen nehmen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO i. V. m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6.

Panoramahöhenradweg und Förderung des Radverkehrs in der VG Schweich

a.)

aktuelle Kostenschätzung und weitere Schritte

Förderantragsstellung bis zum 31.10.2025

Wie bereits in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.09.2025 durch den Fachbereich 3/ Bauen mitgeteilt, schreiten die Planungen des Panoramahöhenradweges voran und es ist vorgesehen, bis zum 31.Oktober 2025 beim Bund einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde mitgeteilt, dass eine Förderung des Panoramahöhenradweg inklusive investiver Maßnahmen (=Baumaßnahmen) über das Programm Klimaschutz durch Radverkehr möglich sei.

Im Rahmen der Förderung werden bauliche Maßnahmen, Beschilderung (HBR, StVO, Gefahren- & Hinweisschilder) sowie ergänzende Infrastruktur (Solarladestationen, Wasserspender, Reparaturstationen, Rastplätze, Zählanlagen & Infotafeln) - jeweils exkl. Planungsleistungen - mit 75% (bei finanzschwachen Kommunen gemäß Kommunalem Entschuldungsfond mit 90%) bezuschusst. Die Förderantragstellung beim Bundesprogramm Klimaschutz durch Radverkehr kann durch eine Verlängerung der Frist bis zum 31.10.2025 (ursprüngliche Frist 16.06.2025) als interkommunaler Zusammenschluss der Verbandsgemeinden und Städte erfolgen. Je Förderquote muss ein Antrag gestellt werden (Verbund der zu 75% und 90% geförderten Kommunen).

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Alle beteiligten Verbandsgemeinden und Städte treten im Förderantrag als Kooperationspartner auf. Stellvertretend muss die Antragstellung durch einen Zuwendungsempfänger ausgeführt werden. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erklärt sich bereit, die Antragstellung und die Förderabwicklung im Falle einer Bewilligung ohne eigene Kostenbeteiligung zu übernehmen. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich tritt als Zuwendungsempfänger in Vorleistung für alle förderfähigen Kosten. Die gemarkungsgenaue Weiterberechnung der Kosten erfolgt an die jeweiligen Kooperationspartner. Eine Weiterberechnung der Anteile an die jeweiligen Ortsgemeinden obliegt den Verwaltungen selbst. Die Mosellandtouristik GmbH tritt als Projektkoordinatorin auf und bereitet in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die entsprechenden Unterlagen für die Förderung vor und nach. Zusätzlich stellt sie einen eigenen Förderantrag für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Zur Regelung der Antragstellung, der Projektinhalte und Aufgabenverteilung ist ein Vertrag zwischen allen Projektbeteiligten zu schließen. Diese zu beschließende Kooperationsvereinbarung ist im Entwurf den Sitzungsunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die unterschriebene Vereinbarung ist dem Fördermittelgeber bis zum 28. Februar 2026 (vor Bewilligung) vorzulegen. Ein entsprechendes Finanzierungsmodell für das Projekt muss im Rahmen der Kooperationsvereinbarung verabschiedet werden. Neben den förderfähigen Kosten fallen im Projekt auch nicht förderfähige Kosten an. Die größten Kostenbausteine sind dabei die zugehörigen Planungsleistungen und die Maßnahmen in Baulast Bund und Land. Die Kosten in Baulast Bund und Land konnten in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität minimiert werden, sodass sich dieser Baustein hauptsächlich auf Beschilderung beschränkt.

Durch die Mosellandtouristik GmbH erfolgt aktuell eine Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für nicht-förderfähige Kosten in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Abstimmung der Streckenführung

Bei der Findung einer geeigneten Streckenführung konzentrierte sich die Mosellandtouristik GmbH in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Sweco GmbH in Koblenz auf bestehende Wegeverbindungen, auch um bauliche Maßnahmen zu minimieren. Die Streckenfindung erfolgte in enger Abstimmung mit den Kommunen und den zuständigen Fachbehörden (u. a. Landesbetrieb Mobilität, Forst- & Jagdverbände, Bauern- & Winzerverband, Landwirtschaftskammer, Naturschutzbehörden). Es wurden ebenfalls bestehende Radwegeinfrastruktur sowie geplante Radwege und -konzepte einbezogen. Auch Bedenken von Bauern- und Winzerverbänden wurden gehört und konnten in großen Teilen durch Streckenanpassungen ausgeräumt werden. Die Streckenführung des Panorama-Höhenradwegs steht damit in großen Teilen fest. In einzelnen Abschnitten besteht noch Abstimmungsbedarf.

Um eine gute und befahrbare Wegequalität sicherzustellen, sind vereinzelt nach wie vor bauliche Maßnahmen erforderlich. An der Gesamtstrecke sind nach aktuellem Stand 27 bauliche Maßnahmen (Gesamtlänge der Maßnahmen ca. 14 Kilometer) notwendig. Davon entfallen 12 Kilometer auf Wirtschaftswege. Bei den baulichen Maßnahmen gab es in Rücksprache mit den Fachbehörden und dem Fördermittelgeber Änderungen des Wegeausbaustandards. In einer erneuten Befahrung der Gesamtstrecke durch das Planungsbüro Sweco GmbH in Koblenz konnten die Baumaßnahmen überprüft und aktualisiert werden. Die notwendigen Maßnahmen wurden bzw. werden mit den Bauämtern der Verbandsgemeinden und Städte abgestimmt.

Routenführung in der Verbandsgemeinde Schweich

Die aktuell geplante Routenführung in der Verbandsgemeinde Schweich liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor. Während des geplanten Neubaus der Schweicher Brücke ist eine Umleitung von Longuich-Kirsch über den Moselradweg bis zur Longuicher Moselbrücke geplant. Von dort aus möchte der LBM die Route über die Brücke auf der Standspur der B 53 zurück bis nach Schweich und dann durch die Mathenstraße führen. Der LBM Trier hat Ende August mitgeteilt, dass sie der geplanten Routenführung durch die Ortsdurchfahrt von Schweich nicht befürworten. Nach Ansicht des LBM sei die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt Schweich sehr hoch, sodass auch hier eine Mitführung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ungünstig und nicht empfehlenswert sei.

Die Tourist-Information Römische Weinstraße hat der Mosellandtouristik am 27.08.2025 mitgeteilt, dass es ausdrücklicher Wille der Stadt Schweich sei, die Route durch die Stadt zu führen. Entlang der Ortsdurchfahrt gilt Tempo 30 und somit ist der Radverkehr auf der Fahrbahn mitzuführen. Eine abschließende Klärung des Routenverlaufes durch die Stadt Schweich steht somit noch aus.

Kostenkalkulation

Die Abstimmungen der Strecke und der Maßnahmen mit den Verwaltungen bilden die Grundlage für eine Kostenkalkulation zur Vorbereitung der Antragstellung. Eine Kostenschätzung gemäß der aktuellen Streckenplanung zum Stichtag 31.07.2025 liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor.

Die Gesamtsumme der Kosten für das Gesamtprojekt entlang der ganzen Mosel belaufen sich auf 3.318.737 €, von denen 2.808.876 € förderfähig sind. Die voraussichtliche Fördersumme beträgt 2.484.187 €. Der zu tragende Eigenanteil insgesamt für alle Projektpartner beträgt voraussichtlich 1.298.665 Euro

Im Bereich der Verbandsgemeinde Schweich ist die Gesamtsumme der Kosten 766.441€, von denen 656.770 € förderfähig sind. Die voraussichtliche Fördersumme beträgt 530.457 €. Der zu tragende Eigenanteil der Verbandsgemeinde beträgt voraussichtlich 235.984 Euro.

Weitere erforderliche Schritte

Bis zum 31.10.2025 müssen die Eigentumsverhältnisse von der Verbandsgemeinde geklärt werden. Für Abschnitte, die nicht im kommunalen Eigentum liegen, sind Absichtserklärungen durch die Kommunen zu schließen. Ausgenommen sind Abschnitte in Baulast Bund und Land, da diese nicht förderfähig sind. Für bestehende Radverbindungen sollten bereits Gestattungsverträge vorliegen, diese sind ausreichend. Mit der Bewilligung des Förderantrags ist frühestens im Frühjahr 2026 zu rechnen.

Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Kooperationsvereinbarung von allen beteiligten Kommunen bis zum 28.02.2026 unterschrieben wurde (siehe Anlage 1) und die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Sobald die Kooperationsvereinbarung in der Endfassung vorliegt, muss von Seiten der Verbandsgemeinde ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

Bis spätestens zur Inbetriebnahme des Panorama-Höhenradwegs 2030 müssen nachweislich alle Wege für den Radverkehr freigegeben sein. Das bedeutet, dass gegebenenfalls die Wegesatzungen für Wirtschaftswege in einigen Ortsgemeinden angepasst werden müssen. Die Bauverwaltung wird in Abstimmung mit der Ordnungsverwaltung prüfen, für welche Wegeabschnitte entsprechende Wegesatzungen geändert werden müssen und die geänderten Wegesatzungen in den jeweiligen Ortsgemeinden beschließen lassen.

Der geplante Umsetzungszeitraum beläuft sich auf vier Jahre. Der Projektstart wird aktuell Ende 2026 angesetzt. Die Fertigstellung und Eröffnung des Panorama-Höhenradwegs sind für 2030 geplant. Alle anfallenden Kosten verteilen sich gemäß der Maßnahmenpakete auf diesen Zeitraum. Nach Freigabe des Aufsichtsrates erfolgte eine Kostenkalkulation der Maßnahmen nach DIN 276. Diese ist dem Förderantrag zugrunde zu legen. Darin wird auch die zeitliche Verteilung der Kosten berücksichtigt.

Alle Aufwendungen, die bisher durch die Erarbeitung der Streckenführung, Natur- & Artenschutzgutachten sowie vorbereitende Tätigkeiten der Antragstellung entstanden, wurden aus den nicht zur Verlustabdeckung benötigten Gesellschafterabschlagszahlungen der Mosellandtouristik finanziert. Weitere Planungsleistungen, die bis zur Bewilligung anfallen, werden ebenfalls von diesen Geldern finanziert. Mit dem Tag der Bewilligung werden die Kosten auf die Kooperationspartner umgelegt.

Wartungskonzept Panoramahöhenradweg im Vergleich zum Wartungskonzept des Moselradweg

-Wartungskonzept Panoramahöhenradweg

Im Gegensatz zum Moselradweg ist für den geplanten Panoramahöhenradweg von Beginn an ein Wartungskonzept geplant, das 2 Wartungsbefahrungen durch einen Dienstleister pro Jahr beinhaltet und das über Mittel der Mosellandtouristik finanziert wird. Kleinere Arbeiten (Vegetationsschnitt und Reinigung der Schilder) werden während der Befahrung erledigt und Mängel an den Wegen dokumentiert und den zuständigen Baulastträgern (VG Schweich) zur Erledigung übersandt. Die entstehenden Kosten trägt der Baulastträger.

Im Bereich der Verbandsgemeinde Schweich sieht die Baulastverteilung des Panoramahöhenradweges wie folgt aus:

Insgesamt:

41,4 km

VG Schweich:

39,0 km

Bund, Land, Kreis:

2,4 km

Im Entwurf der Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage 1 und nachfolgenden Text) wird der Umgang des Wartungskonzeptes genauer beschrieben.

Auszug aus dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung:

§ 7 – Wartungskonzept

Im Rahmen der Unterhaltung ist neben der Qualität der Wege auch der Zustand der wegweisenden Beschilderung zu prüfen. Wie bei der Umsetzung der wegweisenden Beschilderung sind auch bei der Unterhaltung immer mehrere Baulastträger betroffen, sodass eine baulastübergreifende Ausführung durch einen zentralen Dienstleister sinnvoll ist. Eine Wartung der Beschilderung ist mindestens einmal pro 2 Jahr erforderlich. Das Wartungskonzept für die Beschilderung wird mit der Inbetriebnahme des Radweges von der Mosellandtouristik GmbH geregelt und aus dem laufenden Haushalt finanziert. Die Kosten werden nicht an die Gesellschafter der Mosellandtouristik GmbH weiterberechnet. Bei Nichtgesellschaftern erfolgt eine Weiterberechnung der Kosten gemäß der jeweiligen Kilometeranteile mit einem Pauschalsatz pro Kilometer.

Das Konzept sichert einen einheitlichen Standard der wegweisenden Beschilderung über den gesamten Weg und sieht folgende Bausteine vor:

-

Eine umfangreiche Wartungsbefahrung erfolgt im Frühjahr mit Erfassung aller Mängel.

-

Direkt behebbare Mängel werden vor Ort sofort behoben, dies gilt auch für erforderliche Reinigungsarbeiten und Vegetationsschnitt.

-

Nicht direkt behebbare Mängel werden an die zuständigen Baulastträger zur Bearbeitung weitergegeben. Das Wartungskonzept ersetzt keine Kontrolle des Baulastträgers/der Kommunen. Die Dokumentation von Mängeln erfolgt ergänzend und wird den Kommunen zwei Mal pro Jahr zur Verfügung gestellt.

-

Eine weitere einfache Befahrung erfolgt pro Jahr.

Im Rahmen des Konzepts wird die Gesamtstrecke befahren. Alle Abschnitte, die auch Mosel-Radweg sind, werden ausgenommen und sind über das Wartungskonzept Mosel-Radweges abdeckt. Standorte in Baulast Bund und Land werden nicht berücksichtigt.

Sollten weitere Folgekosten nach der Inbetriebnahme entstehen, sind diese durch die entsprechenden Kommunen, in der diese anfallen, zu tragen. Auch Mängel an der Beschilderung sowie Kosten für Material und Dienstleistungen sind nicht Teil des Wartungskonzeptes und werden an die Kommunen weiterberechnet.

Des Weiteren zählen bspw. dazu Reparaturkosten am Weg oder an der ergänzenden Infrastrukturanlagen oder spezielle Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die nicht über das von der Mosellandtouristik GmbH finanzierte Wartungskonzept abgedeckt sind. Das Wartungskonzept umfasst ebenfalls keine späteren Wegeverlegung. Diese werden den jeweiligen Kooperationspartnern berechnet.

Wartungskonzept Moselradweg

Für den Bereich des gesamten Moselradweges gab es von 2014 bis 2019 erstmalig ein Wartungskonzept hinsichtlich der HBR-Beschilderung, das im Rahmen eines Pilotprojektes durch den LBM koordiniert wurde und nach 5 Jahres ausgelaufen ist. Ähnlich wie beim Panoramahöhenradweg waren die nachfolgenden Dinge

Bestandteil der einmaligen Wartungsbefahrung je Jahr:

-

putzen der Wegweiserschilder

-

neu befestigen und ausrichten von Pfeil- und Tabellenwegweisern

-

begradigen und ersetzen von Zwischenwegweisern

-

Ersatz von Mosel-Plaketten

Im Anschluss an die Wartungsbefahrung wurden die Schäden und die zu erledigenden Arbeiten an die Baulastträger zur Erledigung weitergeleitet.

Im Bereich der Verbandsgemeinde Schweich sieht die Baulastverteilung des Mosel-Radwegs (Haupt- und Nebenroute) wie folgt aus:

Insgesamt:

59,4 km

VG Schweich:

45,3 km

Bund, Land, Kreis:

14,1 km

Nachdem das Pilotprojekt eingestellt wurde, hat sich in bestimmten Teilen des Moselradweges die Qualität der Beschilderung wesentlich verschlechtert. Deshalb hat die Mosellandtouristik 2023 ein Wartungskonzept für den Moselradweg beschlossen. Folglich wird der Bereich des Moselradweges in der Verbandsgemeinde alle 2 Jahre durch die Firma Sweco befahren, die auch für die Planung des Panoramahöhenradweges zuständig ist. Die Befahrung alle 2 Jahre hat sich als nicht ausreichend gezeigt, zumal Hochwasser- und Starkregenereignisse hinzukommen, die Unrat bzw. schlecht passierbare Stellen hinterlassen. Immer wieder kommt es zu Beschwerden und auch fehlenden Radwegebeschilderung oder nicht eindeutige Radwegeführung sind immer wieder Thema. Aber auch sogenannte Wurzelschäden sorgen immer wieder für Gefahren für die Radfahrer.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die Wartungsbefahrung des Moselradweges analog zum Panoramahöhenradweg jährlich durchgeführt wird. Folglich ist neben der Wartungsbefahrung durch die Mosellandtouristik alle 2 Jahre eine weitere Wartungsbefahrung im darauffolgenden Jahr erforderlich und soll folgende Dinge beinhalten:

-

Eine umfangreiche Wartungsbefahrung erfolgt im Frühjahr mit Erfassung aller Mängel.

-

Direkt behebbare Mängel werden vor Ort sofort behoben, dies gilt auch für erforderliche Reinigungsarbeiten und Vegetationsschnitt.

-

Nicht direkt behebbare Mängel werden an die zuständigen Baulastträger bzw. Bauabteilung zur Bearbeitung weitergegeben.

-

Eine weitere einfache Befahrung erfolgt pro Jahr.

c.) Förderung des Radverkehrs in der VG Schweich

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.09.2025 wurde mitgeteilt, dass die Unterhaltung der Radwege im Bereich der Verbandsgemeinde insgesamt besser strukturiert werden muss.

Generell liegt die Aufgabe der Planung und Unterhaltung der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches 3/ Bauen. Die Tourist-Information ist bei der Planung touristischer Radwege wie dem Panoramahöhenradweg und auch bei Verbesserungsmöglichkeiten zum Moselradweg intensiv beteiligt. Ein Großteil der Beschwerden durch Radtouristen laufen bei der Tourist-Information Römische Weinstraße auf und werden an die Bauabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet. Nach Absprache mit der Bauabteilung soll dieser Prozess zukünftig verbessert werden, damit die Beschwerden auch zeitnah abgearbeitet werden können und eine Rückmeldung nach Erledigung an die Tourist-Information erfolgt.

In den vergangenen Jahren hat sich die Tourist-Information maßgeblich in die Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Trier-Saarburg und der Aktualisierung des Radkonzeptes der Stadt Schweich eingebracht. Nach dem Ausscheiden von 2 Mitarbeitern in der Bauabteilung lag das Thema Radverkehrsplanung hauptsächlich bei Sven Thiesen von der Tourist-Information. Viele andere wichtige touristische Arbeiten konnten nicht zufriedenstellend vorangebracht werden und zukünftig wird sich die Tourist-Information nicht mehr in diesem Umfang in das Thema Radverkehr einbringen können.

Die Tourist-Information hat in Zusammenarbeit mit der Bauabteilung im vergangenen Jahr u.a. die Planungen für die Errichtung von Fahrradsammelschließanlagen an den Bahnhöfen Schweich und Föhren auf den Weg gebracht. Diese Anlagen werden gesammelt über den Landkreis Trier-Saarburg über das Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ gefördert. Der Beginn der Baumaßnahme ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

Die neuen Radverkehrskonzepte beinhalten viele Ideen (u.a. auch eine Anbindung des Moselradweges an den IRT-Föhren), die weiterentwickelt werden könnten. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des touristischen als auch alltagstauglichen Radverkehrs gewinnt das Thema Radverkehr immer mehr an Bedeutung. Es gibt aktuell zahlreiche Förderprogramme wie z.B. „Stadt und Land“, das insbesondere den Ausbau alltagstauglicher Radwege fördert. In der täglichen Arbeit zeigt sich, dass viele Dinge zum Radverkehr wegen fehlender Personalkapazitäten nur langsam abgearbeitet werden können und ein richtiger „Kümmerer“ zur Weiterentwicklung vorhandener Ideen fehlt.

Im Dezember 2022 hat der Verbandsgemeinderat dem Büro für Mobilitätsberatung & Moderation (BMM) aus Wasserliesch den Auftrag über eine fortlaufende Beratung zur konzeptionellen Radverkehrsplanung und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen in der Stadt und der Verbandsgemeinde Schweich im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages auf Stundenbasis erteilt. Seit Beauftragung hat das Büro BMM die nachfolgenden Arbeitspapiere zur politischen Entscheidungsfindung erstellt:

Arbeitspapier 1 Stadt Schweich Abstellanlagen Bahnhof + Verwaltung

Arbeitspapier 2 Stadt Schweich Abstellanlage Verwaltung

Arbeitspapier 3 Stadt Schweich Verbindung Köwerich-Leiwen

Arbeitspapier 4 Stadt Schweich Pendlerradroute Bereich Im Ermesgraben

Darüber hinaus hat das Büro BMM im Rahmen der Erstellung der Klageschrift gegen das Planfeststellungsverfahren zur Schweicher Moselbrücke wichtige fachliche Inhalte zugeliefert und Kontakte zu Gutachtern hergestellt.

Damit die Radverkehrsplanung in der Verbandsgemeinde Schweich weiterentwickelt werden kann, ist eine intensivere Betreuung des Themas durch die Bauabteilung erforderlich, die wegen geringer Personalkapazitäten schwierig erscheint. Ohne mehr Betreuung seitens der Verwaltung und Festlegung der Prioritäten kann das Büro BMM im Rahmen seines Dienstleistungsvertrages Dinge aus den Konzepten nicht abarbeiten.

Beschluss:

Zu b.) Wartungskonzept Panoramahöhenradweg im Vergleich zum Wartungskonzept des Moselradweg

Der VG-Rat folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt, dass neben der Wartungsbefahrung durch die Mosellandtouristik alle 2 Jahre eine weitere Wartungsbefahrung im darauffolgenden Jahr durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird. Die Verwaltung wird diesbezüglich das Büro BMM aus Wasserliesch und alternativ das Büro Sweco aus Koblenz zur Abgabe eines Angebots auffordern.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7.

Sportstätten-Förderprogramm 2027

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat mit Schreiben vom 24.06.2025 mitgeteilt:

„Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2025 die für das Sportstätten-Förderprogramm 2025 angemeldeten Projekte beraten und die vom Sportausschuss vorgeschlagene Prioritätenliste wie folgt beschlossen:

  1. VG Ruwer, Generalsanierung Freibad Ruwertal (Priorisierung aus Vorjahren)
  2. VG Saarburg-Kell, Sanierungsbau des Frei- und Hallenbades (Priorisierung aus Vorjahren)
  3. VG Konz, Umbau des Tennenplatzes Pellingen in einen Kunstrasenplatz (Priorisierung aus Vorjahren)
  4. Stadt Konz, Sanierung Kunstrasenplatz Konz-Kommlingen (Nachpriorisierung aufgrund zusätzlicher Fördermittel)
  5. VG Schweich, Umgestaltung Tennenplatz in ein Multifunktionsspielfeld mit Leichtathletikanlage in Leiwen
  6. VG Trier-Land, Sanierung Belag des Kunstrasenplatzes und der Beleuchtungsanlage Kunstrasenplatz Udelfangen

Nach heutigem Sachstand können wir keine verbindliche Aussage darüber treffen, welche Fördermaßnahmen in 2026 in welchem Umfang realisiert werden können.

Projekte, für die eine Landeszuwendung für das Jahr 2027 erwartet wird, müssen von den Bauträgern bis zum 1. Februar des Vorjahres über die Gemeinden bei der Kreisverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr angemeldet werden. Bauträger können sowohl Kommunen als auch Vereine sein. Es können nur Projekte zur Prioritätenliste angemeldet werden, deren zuwendungsfähige Gesamtkosten den Schwellenwert von 100.000 € überschreiten. Projekte, deren zuwendungsfähige Gesamtkosten unter diesem Betrag liegen, sind entweder über die Vereine im Rahmen einer Förderung durch den Landessportbund oder aber über andere Förderprogramme des Landes zu realisieren. Der Förderlotse (https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-kommunalen-bereich/foerderlotse) kann bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen behilflich sein.

Weiter können nur Projekte zur Prioritätenliste angemeldet werden, deren Pläne bis zur Abgabefrist der Antragsunterlagen am 15. November 2026 veranschlagungs- und ausführungsreif sind und mit deren Ausführung unverzüglich nach Bewilligung durch die ADD und den Kreis begonnen werden kann. Die Verbandsgemeinden haben die angemeldeten Maßnahmen nach Bedarf und Dringlichkeit zu priorisieren.

Die Verbandsgemeinden müssen jährlich eine neue und vollständige Prioritätenliste einreichen. Ein Verweis auf Listen und Maßnahmen aus den Vorjahren ist nicht ausreichend. In der Anmeldung der Verbandsgemeinde zur Prioritätenliste des Landkreises müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Priorisierung der Maßnahmen
  • Antragsteller bzw. Antragstellerin
  • Projektbeschreibung inkl. Erläuterung zur Notwendigkeit und Dringlichkeit des Bedarfs
  • Vorläufige Kostenschätzung
  • Vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan inkl. erwartete öffentliche Zuwendungen (Land, Kreis, Gemeinde)
  • Planungsskizzen (sofern bereits vorhanden)
  • Erklärung über die Ausführungsreife
  • Erläuterung in welchem Umfang die angemeldete Maßnahme der Jugend vor Ort zugutekommt bzw. wie die Nutzungsstruktur der Anlage ist, wie z. B.:
    • Von welchem Nutzer:innenkreis wird die Anlage genutzt?
    • Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 26 Lebensjahres in den Vereinen, die die Anlage nutzen
    • Anzahl der Vereinsmitglieder der Vereine, die die Anlage nutzen
    • Wird die Anlage von Schulen oder Kindergärten genutzt?
    • Steht die Anlage ggfls. anderen Vereinen und Jugendgruppen zur Verfügung oder kann die Anlage auch von Einzelpersonen genutzt werden?
    • Wie hoch sind die Nutzerstunden?
  • Bei der Anmeldung von Kunstrasenplätzen ist eine Jahresnutzung von 1.800 Stunden nachzuweisen

Anmeldungen zur Prioritätenliste, bei denen die v. g. Angaben fehlen oder nicht vollständig vorliegen, können bei der Aufstellung der Prioritätenliste nicht mehr berücksichtigt werden.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen und mit Blick darauf, dass die notwendigen Beschlüsse in den Kreisgremien frühzeitig gefasst werden müssen, damit die Antragsunterlagen fristgereicht bei der ADD eingereicht werden können, bitten wir Sie, uns bis spätestens 15.10.2025 eine VG-interne Prioritätenliste für das Sportstättenförderprogramm 2027 einzureichen.“

Für das Sportstätten-Förderprogramm 2026 hatte die Verbandsgemeinde Schweich folgende Prioritätenliste gemeldet:

  1. Umgestaltung Tennenplatz in ein Multifunktionsspielfeld mit Leichtathletikanlage, OG Leiwen, geschätzte Kosten 600.000 €
  2. Sanierung des Kunstrasenplatzes, OG Bekond, geschätzte Kosten 300.000 €

Die Maßnahme der Ortsgemeinde Leiwen wurde auf die Prioritätenliste des Kreises hinter die priorisierten Maßnahmen aus den Vorjahren auf Platz 5 gesetzt und wird voraussichtlich in das Förderprogramm 2026 auch von Seiten des Landes aufgenommen.

Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde Leiwen ein Architekturbüro mit den Planungen für die angemeldete Maßnahme beauftragt, um bis 15.11.2025 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit den entsprechenden Planunterlagen einreichen zu können.

Sofern die Maßnahme der Ortsgemeinde Leiwen wider erwarten nicht in die Bewilligung kommt, soll die Maßnahme in das Sportstättenförder-Programm 2027 mit dem Hinweis „Priorisierung aus Vorjahren“ aufgenommen werden.

Für die Erstellung einer neuen VG-internen Prioritätenliste für das Sportstätten-Förderprogramm 2027 wurden alle Ortsgemeinden und die Stadt Schweich sowie der TuS Mosella Schweich e. V. am 03.07.2025 angeschrieben, um mögliche Maßnahmen bis zum 15.09.2025 zu melden.

Folgende Rückmeldungen liegen vor:

Ortsgemeinde Bekond:

Die bereits für das Sportstätten-Förderprogramm 2026 gemeldete Maßnahme „Sanierung des Kunstrasenplatzes“ soll weiterhin Gültigkeit behalten und mit auf die Prioritätenliste 2027 der Verbandsgemeinde aufgenommen werden. Der Tennensportplatz Bekond wurde 2009 in ein Kunstrasenspielfeld umgewandelt und aus Landesmitteln der Sportförderung bezuschusst. Durch die hohe Nutzungsfrequenz muss die Oberfläche erneuert werden. Aufgrund einer groben Schätzung kann mit Kosten von ca. 300.000 € gerechnet werden. Die Pläne sind bis zur Abgabefrist der Antragsunterlagen am 15. November 2026 veranschlagungs- und ausführungsreif und mit der Ausführung kann unverzüglich nach Bewilligung durch die ADD und den Kreis begonnen werden.

TuS Mosella Schweich e. V:

Für den vereinseigenen Kunstrasenplatz am Winzerkeller wird die Erneuerung der Kunstrasen-Oberfläche dringend erforderlich. Im Jahr 2003 wurde der Kunstrasenplatz angelegt und über Landesmittel gefördert. Im Sommer 2015 wurde der Oberbelag ohne Fördermittel des Landes erneuert. Die Sanierungsmaßnahme wurde zum größten Teil von der Stadt Schweich bezuschusst. Die dauerhafte und übermäßige Frequentierung (jährliche Nutzungsstunden rd. 2.400) des Kunstrasenplatzes macht eine erneute Erneuerung des Oberbelages zwingend erforderlich. Der Platz ist neben der Vereinsnutzung auch der Öffentlichkeit zugänglich und wird auch von Schulen, Kindergärten, sozialen Einrichtungen und allen sportbegeisterten Bürgern der Gemeinde genutzt. In den letzten Jahren wurden immer wieder Reparaturen und Grundsanierungen vorgenommen. Zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit wird eine Erneuerung der Oberfläche zwingend notwendig. Es traten vermehrt schwere Verletzungen auf, die im Zusammenhang mit dem Zustand des Kunstrasenbelages stehen. Die Kosten zur Erneuerung des Kunstrasenbelages belaufen sich auf schätzungsweise 375.000 €. Die Pläne sind bis zur Abgabefrist der Antragsunterlagen am 15. November 2026 veranschlagungs- und ausführungsreif und mit der Ausführung kann unverzüglich nach Bewilligung durch die ADD und den Kreis begonnen werden.

Ortsgemeinden Fell, Kenn, Longuich, Riol:

Für die Maßnahme „Interkommunale Sporteinrichtung inklusive Kunstrasenplatz Fell/Kenn/Longuich/Riol“ ist die Standortfrage und der damit verbundene Erwerb von Flächen immer noch nicht geklärt. Dadurch können keine weiteren Planungen erfolgen und eine Umsetzungsreife bis zum November 2026 nicht garantiert werden.

Sind die Planungen für die interkommunale Maßnahme der Ortsgemeinden Fell, Kenn, Longuich und Riol soweit fortgeschritten, dass eine Ausführungsreife besteht, sollte die Maßnahme wieder in die Prioritätenliste der Verbandsgemeinde aufgenommen werden.

Weitere Projekte wurden nicht angemeldet.

Die Verwaltung empfiehlt folgende Maßnahmen für das Sportstätten-Förderprogramm 2027 zu melden und die Reihenfolge festzusetzen:

  • Sanierung des Kunstrasenplatzes, OG Bekond, geschätzte Kosten 300.000 €
  • Sanierung des Kunstrasenplatzes, TuS Mosella Schweich e. V., geschätzte Kosten 375.000 €

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt folgende Maßnahmen für das Sportstätten-Förderprogramm 2027 zu melden:

  1. Sanierung des Kunstrasenplatzes, OG Bekond
  2. Sanierung des Kunstrasenplatzes, TuS Mosella Schweich e. V.

Sofern die Maßnahme der Ortsgemeinde Leiwen wider erwarten nicht in die Bewilligung für das Sportstätten-Förderprogramm 2026 kommt, soll die Maßnahme in das Sportstättenförder-Programm 2027 mit dem Hinweis „Priorisierung aus Vorjahren“ aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 12

8.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Nach der Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) wurde eine Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge erlassen. Die Verordnung ist zum 12. Juni 2025 in Kraft getreten und sieht landesweit einheitliche Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge vor. Diese Pauschalbeträge sind nunmehr für alle kommunalen Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz verbindlich.

Primär erfolgt die Abrechnung des Kostenersatzes gem. § 55 LBKG über die Landesverordnung. Für Pauschalen wie Personalkosten und z.B. Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen sowie Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge, die nicht in der neuen Verordnung genannt sind (z.B. noch ältere im Dienst befindliche Einsatzfahrzeuge), legen die kommunalen Aufgabenträger die Stundensätze weiterhin durch Satzung fest.

Auf Grundlage einer rechtssicheren Mustervorlage des GStB wurde für die Verbandsgemeinde Schweich eine entsprechende Satzung entworfen, um die v. g. Punkte parallel zur Landesverordnung abrechnen zu können. Der Feuerwehrausschuss wurde in seiner Sitzung vom 21. August 2025 entsprechend informiert.

Die Satzung soll zum 01.11.2025 in Kraft treten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt entsprechend dem vorliegenden Entwurf die neue Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9.

Vergaben im Bereich Brand- u. Katastrophenschutz

9.1.

Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 für die FW Longuich

Im Entwicklungs- und Beschaffungskonzept ist die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 10 für die Feuerwehr Longuich vorgesehen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 27.05.2025 wurde die Ausschreibung dieses Fahrzeugs beschlossen. Im Haushaltsplan ab 2026 sind hierfür insgesamt 470.000,00 € vorgesehen. Nach europaweiter Ausschreibung mit Vergleichsvorführung wurden zum Submissionstermin am 23.09.2025 fünf Angebote eingereicht. Das Leistungsverzeichnis wurde in drei Lose – Fahrgestell, Aufbau und Beladung – unterteilt. Als Wertungskriterien entfallen beim Los Fahrgestell 70% auf den Preis und 30% auf qualitative und technische Merkmale. Beim Los Aufbau entfallen auf den Preis 40% und auf technische Merkmale 25%. Weitere 35% fließen aufgrund einer Vergleichsvorführung der Hersteller in die Wertung mit ein. Das Los Beladung unterliegt bei der Wertung zu 100% dem Preis. Im weiteren Verfahren der Ausschreibung fand am Dienstag, 30. September 2025 eine Vergleichsvorführung der Bieter statt. Dabei wurden verschiedene Qualitätsmerkmale bewertet. Für die Beschaffung des Fahrzeugs wurde ein entsprechender Antrag auf Zuwendungen des Landes RLP gestellt. Die ADD hat die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges anerkannt und eine Förderung in Höhe von 75.000 € bereits in Aussicht gestellt.

Nach Wertung der Angebote gemäß den Kriterien ergibt sich folgende Vergabeempfehlung:

Los 2 Aufbau

Das Bewertungsergebnis des Los 2 - Aufbau hat entsprechende Auswirkungen auf die Auswahl des Fahrgestells (Los 1). Daher wird zunächst die Vergabe des Loses 2 erläutert.

Insgesamt liegen drei Angebote für das Los 2 - Aufbau vor.

Preisspanne für das Los Aufbau: 370.236,37 € bis 456.186,50 € inkl. MwSt.

Gemäß der Bewertung nach den ausgeschriebenen Kriterien und der Begutachtung aller Bieter anlässlich einer Vergleichsvorführung, erfüllt die Firma Rosenbauer aus Luckenwalde die gestellten technischen und qualitativen Anforderungen am besten, wenngleich es nicht das preisgünstigste Angebot ist. Der Angebotspreis der Fa. Rosenbauer beträgt 376.468,40 € inkl. MwSt.

Los 1 Fahrgestell

Für das Los 1 liegen zwei Angebote vor.

Preisspanne für das Los Fahrgestell: 132.209,00 € bis 153.995,70 € inkl. MwSt.

Ein angebotenes Fahrgestell ist jedoch nur mit einem Aufbauhersteller technisch kompatibel. Daher hat das Ergebnis des Loses 2 entsprechende Auswirkungen auf die Vergabe des Loses Fahrgestell.

Die Firma Rosenbauer (Los 2) kann ihren Aufbau technisch nur auf dem Fahrgestell der Firma MAN (153.995,70 €) realisieren.

Das preisgünstigere Fahrgestell ist lediglich mit dem Aufbau des teuersten Bieters (456.186,50 €) kompatibel. Die Kombination aus dem günstigeren Fahrgestell und dem entsprechenden Aufbau hätte insgesamt einen höheren Preis von knapp 58.000 € zur Folge.

Daher ist das Los 1 mit einem Angebotspreis in Höhe von 153.995,70 € inkl. MwSt. an die Firma MAN zu vergeben.

Los 3 Beladung

Für das Los 3 – Beladung liegen zwei Angebote vor.

Preisspanne für das Los Beladung: 80.130,35 € bis 85.230,18 € inkl. MwSt.

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Schmitt aus Neuwied mit einem Angebotspreis in

Höhe von 80.130,35 € inkl. MwSt.

Der Gesamtpreis für das Fahrzeug inkl. Beladung beträgt somit 610.594,45 € inkl. MwSt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

  • den Auftrag für das Los Fahrgestell an die Firma MAN aus Wittlich zum Angebotspreis von 153.995,70 € brutto,
  • den Auftrag für das Los Aufbau an die Firma Rosenbauer aus Luckenwalde zum Angebotspreis von 376.468,40 € brutto sowie
  • den Auftrag für das Los Beladung an die Firma Schmitt aus Neuwied zum Angebotspreis von 80.130,35 € brutto

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9.2.

Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die FW Riol

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 27.05.2025 wurde die Ausschreibung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasser (TSF-W) für die Feuerwehr Riol beschlossen. Im Haushaltsplan ab 2025/2026 sind hierfür insgesamt 300.000,00 € vorgesehen.

Nach nationaler Ausschreibung wurden zum Submissionstermin jeweils ein Angebot für die Lose 1 und 2 eingereicht.

Das Leistungsverzeichnis wurde in zwei Lose – Fahrgestell & Aufbau sowie Beladung – unterteilt. Als Wertungskriterien entfallen beim Los Fahrgestell & Aufbau 50% auf den Preis, 10% auf technische Nutzlast, 15% auf technische Umsetzung der Anforderungen, 10% auf Funktionalität, 10% auf Verarbeitung und 5% auf Instandhaltung.

Das Los Beladung unterliegt bei der Wertung zu 100% dem Preis.

Für die Beschaffung des Fahrzeugs wurde ein entsprechender Antrag auf Zuwendungen des Landes RLP gestellt. Die ADD hat die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges anerkannt und eine Förderung in Höhe von 41.000 € bereits in Aussicht gestellt.

Nach Wertung der Angebote gemäß den genannten Kriterien ergibt sich folgende Vergabeempfehlung:

Los 1 Fahrgestell & Aufbau

Für das Los 1 lag ein Angebot von der Firma BTG aus Görlitz vor. Das Angebot erfüllt die vorgegebenen technischen und qualitativen Anforderungen bei Fahrgestell und Aufbau. Der Angebotspreis beträgt 222.501,44 € inkl. MwSt.

Los 2 Beladung

Für das Los 2 lag ein Angebot von der Firma Ziegler aus Giengen/Brenz vor. Auch hier sind die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis gänzlich erfüllt. Der Angebotspreis beträgt 46.923,72 € inkl. MwSt.

Der Gesamtpreis für das Fahrzeug inkl. Beladung beträgt somit 269.425,16 € inkl. MwSt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

  • den Auftrag für das Los Fahrgestell & Aufbau an die Firma BTG aus Görlitz zum Angebotspreis in Höhe von 222.501.44 € brutto und
  • den Auftrag für das Los Beladung an die Firma Ziegler aus Giengen/Brenz zum Angebotspreis in Höhe von 46.923,72 € brutto

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10.

Sachstand - Beschaffung von Defibrillatoren für die Sporthallen in der VG Schweich

Die Verwaltung wurde mit der Beschaffung von Defibrillatoren für die Sporthallen der Gemeinden der Verbandsgemeinde Schweich beauftragt. Bevorzugt wurde das Gerät der Firma Corpuls, dass auch vom Rettungsdienst eingesetzt wird. Am 1. September 2025 wurden insgesamt acht Defibrillatoren sowie sieben Außenwandkästen bestellt. Zwei der Geräte und ein Außenwandschrank sind für die Ortsgemeinden Pölich und Longuich (Bürgerhaus) vorgesehen, die sich an der Beschaffung beteiligten. Die Kosten hierfür tragen die beiden Gemeinden selbst. Die verbleibenden sechs Defibrillatoren und Außenwandschränke sind für die Sporthallen in Fell, Leiwen, Trittenheim, Mehring, Schweich (temporäre Sporthalle) und Longuich bestimmt. Bei den Sporthallen bzw. Schulen in Föhren, Kenn und Klüsserath sind bereits Defibrillatoren installiert oder befinden sich in unmittelbarer Nähe. Alle neuen Geräte werden mit einem Notfall-Kit ausgeliefert.

Nach Lieferung erfolgt eine Einweisung durch das verkaufende Unternehmen. Geplant ist, dass Herr Klaus Scholtes diese Schulung erhält und das erworbene Wissen zukünftig an weitere Mitarbeiter sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger weitergibt. Aufgrund von Lieferverzögerungen ist mit der Anlieferung der Geräte erst im November zu rechnen, wodurch sich auch die Montage verzögert. Nach der Lieferung werden die Außenwandschränke durch einen Elektriker an den vorgesehenen Standorten montiert.

Darüber hinaus ist vorgesehen, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz Schweich im Rahmen der „Herzwochen“ am 04.11.2025 eine Veranstaltung anzubieten, bei der die Bevölkerung die Handhabung von Defibrillatoren praktisch kennenlernen kann. Hierfür stellt das DRK baugleiche Geräte zur Verfügung, da die bestellten Defibrillatoren voraussichtlich erst im Laufe des Novembers geliefert werden.

Eine zweite Veranstaltung ist für Ende November 2025 geplant. Im Rahmen dieser soll, vorbehaltlich einer termingerechten Lieferung, die offizielle Übergabe der neuen Geräte an die jeweiligen Schulen bzw. Ortsgemeinden erfolgen. Gleichzeitig erhält die Bevölkerung erneut die Möglichkeit, die Handhabung der Defibrillatoren praktisch zu üben.

Die Anschaffungskosten pro Defibrillator inklusive Außenwandschrank, Notfall-Kit und Einweisung belaufen sich auf 3.150,00 Euro brutto. Für die sechs Geräte an den Sporthallen ergeben sich somit Gesamtkosten von 18.900,00 Euro brutto. Hinzu kommen die Kosten für die Installation durch den Elektriker. Zusätzlich soll ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden, der alle zwei Jahre 240,00 Euro brutto pro Gerät umfasst. Für die sechs neuen Defibrillatoren entstehen dadurch Wartungskosten von insgesamt knapp 1.500,00 Euro brutto.

11.

Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung

Immer wieder im Sommer kommen Anlieger der Gewässer III. Ordnung auf die Verwaltung zu und fordern Unterhaltungsarbeiten. Aufgrund des dann verdichteten Bewuchses am Bach und der durch Gewitter befürchteten Hochwassergefahren sind viele Anlieger höchst sensibilisiert und fordern das Agieren der öffentlichen Hand ein. Seit dem verheerenden Eifelhochwasser haben sich die Forderungen seitens der Anlieger noch erhöht. Insbesondere die Forderungen nach ständigem Abmähen der Uferbereiche können aufgrund der in der Regel nur geringen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss und die permanente Beeinträchtigung der natürlichen Gewässerumgebung nicht nachgekommen werden. Zudem wirkt der natürliche Uferbewuchs auch als Erosionsschutz und reduziert die Gefahr von Auskolkungen.

Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung ist die Verbandsgemeinde zuständig. Im ständigen Austausch mit unseren Gemeinden hat die Verwaltung die bekannten Problemlagen an den Gewässern im Blick. Durch die vielen Renaturierungsmaßnahmen, die die Verbandsgemeinde in den letzten Jahrzehnten durchgeführt hat, wie z.B. am Föhrenbach in Föhren und Schweich, am Fellerbach in Fell und Longuich, am Kahlenbach in Bekond sowie am Schantelbach in Leiwen wurden insbesondere in den Ortslagen die Gewässer aufgeweitet und der Abflussquerschnitt teils deutlich erhöht. Viele Anlieger und insbesondere die Feuerwehr attestieren die äußerst positiven Auswirkungen dieser hoch geförderten Maßnahmen auf den Hochwasserabfluss, so dass in den letzten Jahren keine nennenswerten Hochwasserschäden durch Gewässer III. Ordnung festgestellt werden mussten.

Vor über einem Jahr hatte der Verbandsgemeinderat beschlossen, ein ökologisches Gewässerunterhaltungskonzept für den Fellerbach in Auftrag zu geben, sofern dieses gefördert wird. Dieses Konzept sollte als Pilotprojekt dienen und sukzessive auf andere Gewässer übertragen werden. Die SGD Nord hält dieses Konzept für nicht erforderlich und lehnt eine Förderung ab. In den letzten 12 Monaten gab es hierzu viele Nachfragen, die aber erfolglos blieben. Das Projekt wird nicht befürwortet und daher nicht gefördert. Es ist daher vorgesehen, dass die Verwaltung mit vorhandenem technischem Personal künftig den Bedarf an Gewässerunterhaltungsmaßnahmen periodisch überprüft und digital erfasst. Insbesondere in den Ortslagen und im Bereich ca. 500 m vor den Ortslagen soll dies mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Ein entsprechendes Modul für die Gewässerunterhaltung ist im Paket der Bestellung des neuen Geoinformationssystems Caigos enthalten und soll entsprechend genutzt werden.

Überprüft wird aktuell auch, ob über unsere Internetseite ein digitales Meldesystem angeboten wird, über das von Bürgern wahrgenommener Unterhaltungsbedarf strukturiert übermittelt werden kann.

Neben der Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung durch die Verbandsgemeinde sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Anlagen an diesen Gewässern für deren Unterhaltung selbst zuständig. So sind z.B. Mauern, Straßen, Rohrdurchlässe und Brücken nicht von der Verbandsgemeinde zu unterhalten, sondern von den Eigentümern und den Straßenbaulastträgern.

Einige Gemeinden, beispielhaft sei an dieser Stelle auf Fell verwiesen, lassen kostenintensiv frühzeitig unter ihren Brücken angespültes Geschiebe beiseite räumen, damit die in ihrer Baulast stehenden Bauwerke keinen Rückstau verursachen.

Demnächst soll den Gemeinden angeboten werden, ihre Gemeindearbeiter kostenlos an einem kurzen Vorortseminar gemeinsam mit einem Fachbüro teilnehmen zu lassen. An geeigneter Stelle an einem Gewässer in der Verbandsgemeinde soll vermittelt werden, gewisse Unterhaltungserforderlichkeiten selbst zu erkennen und zu beheben.

Im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes laufen aktuell die Vorbereitungen zur Optimierung von Einlassbauwerken in unseren Gemeinden. Hierbei steht insbesondere das Oberflächenwasser aus der Außengebietsentwässerung im Fokus und verursacht eine intensive Betreuung dieser komplexen Maßnahmen seitens der Verwaltung. Im Anschluss an diese Maßnahmen können auch weitere Renaturierungsmaßnahmen an unseren Gewässern wieder ins Auge gefasst werden. Die Gemeinden, die hier Renaturierungsmöglichkeiten auf ihren Gemarkungen erkennen, können sich gerne an die Verwaltung wenden, damit diese Potentiale überprüft werden.

12.

Organisation der Sinkkastenreinigung in den Gemeinden der VG Schweich

1. Anlass

Die regelmäßige Reinigung der straßenbezogenen Sinkkästen ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Oberflächenentwässerung sicherzustellen und Überflutungen bei Starkregen zu vermeiden.

Die Organisation der Reinigung erfolgt in den Gemeinden der Verbandsgemeinde unterschiedlich. Mit dieser Vorlage wird der Verbandsgemeinderat über die aktuelle Situation informiert.

2. Ist-Situation

2.1 Durchführung der Reinigung

Die Reinigung wird auf unterschiedliche Weise organisiert:

  • Durch Gemeindearbeiter: Ensch, Schleich
  • Durch die Freiwillige Feuerwehr: Bekond, Detzem, Fell/Fastrau, Riol, Thörnich
  • Durch externe Unternehmen: Föhren, Kenn, Klüsserath, Köwerich, Leiwen, Longen, Longuich, Mehring, Naurath/Eifel, Pölich, Schweich, Trittenheim

2.2 Reinigungshäufigkeit

  • Freiwillige Feuerwehren: einmal jährlich
  • Gemeindearbeiter: nach Bedarf
  • Externe Firmen:
    • Föhren und Kenn: zweimal jährlich
    • Klüsserath: alle zwei Jahre
    • übrige Gemeinden: einmal jährlich

2.3 Dokumentation

  • Die Verwaltung führt eine kontinuierliche und detaillierte Dokumentation der Reinigungen, sodass die Datenbasis weitgehend vollständig und belastbar ist.
  • Bei der externen Firma umfasst die Dokumentation u. a.:
    • Anzahl der gereinigten Sinkkästen pro Straße
    • Hinweise auf Hindernisse (z. B. parkende Autos)
    • Kennzeichnung verstopfter Sinkkästen
    • Fehlende Eimer oder sonstige Besonderheiten
  • Für die Freiwillige Feuerwehr wird dokumentiert, welche Sinkkästen gereinigt wurden (Zeitpunkt und Anzahl).
  • Die Anzahl der Sinkkästen ist in allen Gemeinden bis auf vier bekannt und wird aktuell noch erfasst.

2.4 Kosten

  • Externe Firmen: 3,75 € brutto pro Sinkkasten
  • Freiwillige Feuerwehr: Reinigung erfolgt gegen unterschiedliche Formen der Vergütung (z. B. pro Kasten oder Spenden), daher keine einheitliche Kostenangabe möglich
  • Gemeindearbeiter: erfolgt im Rahmen regulärer Tätigkeiten, keine separate Abrechnung

2.5 Sonderregelungen

  • Bei Starkregen oder stark verschmutzten Sinkkästen erfolgt eine zusätzliche Reinigung durch die Gemeindearbeiter.
  • Stark verstopfte Sinkkästen werden bei Bedarf von einem Fachunternehmen freigespült.

3. Zusammenfassung / Bewertung

  • Die Organisation der Sinkkastenreinigung ist derzeit unterschiedlich geregelt und richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
  • Die Reinigungshäufigkeit variiert je nach Gemeinde und Zuständigkeit: FFW einmal jährlich, externe Firmen je nach Gemeinde ein- bis zweimal jährlich, Gemeindearbeiter nach Bedarf.
  • Die Reinigungen durch FFW und externe Firmen werden detailliert dokumentiert; die Anzahl der Sinkkästen ist bis auf vier Gemeinden vollständig erfasst.
  • Kosten: Unterschiede bestehen aufgrund der unterschiedlichen Organisationsformen; eine exakte Vergleichbarkeit ist daher nicht möglich.
  • Die Unterschiede bei Häufigkeit und Durchführung sind eine Folge der eigenverantwortlichen Organisation der Gemeinden.

4. Ausblick / mögliche Handlungsfelder

  • Prüfung, ob eine einheitlichere Organisation der Reinigung sinnvoll wäre (z. B. zentrale Vergabe durch die Verbandsgemeinde).
  • Vollständige Erfassung der Sinkkästen in allen Gemeinden zur besseren Kostenübersicht.
  • Fortlaufende Dokumentation der Reinigungen zur Nachvollziehbarkeit und Planbarkeit.
  • Prüfung von Fördermöglichkeiten im Bereich Starkregenvorsorge.

13.

Vergabe Fahrradabstellanlage

Auf dem Parkplatz der Verbandsgemeinde Schweich soll zum witterungsgeschützten Abstellen von Fahrrädern eine allseitig umschlossene Fahrradgarage aufgestellt werden. Die Größe der Fahrradgarage beträgt ca. 5,00 x 6,50 m. In der Fahrradgarage können insgesamt 36 Fahrräder mittels Doppelstockparker abgestellt werden. Eine beispielhafte Ausführung der Fahrradgarage und der Standort liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor.

Für die Maßnahme wurde über den Landesbetrieb Mobilität im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land ein Zuschussantrag gestellt. Die Zuschussbewilligung liegt vor.

Die Fördersumme beläuft sich auf 52.500 € (Anteilfinanzierung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 70.000 €).

Eine Auftragserteilung hat bis 28.10.2025 zu erfolgen. Die Verwaltung beabsichtigt, einen möglichst hohen Mittelabruf noch in diesem Jahr beim LBM einzureichen. Der Schlussverwendungsnachweis kann zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.

Durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurden auf dieser Grundlage und im Rahmen einer Preisanfrage fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Folgender Auftrag ist zu vergeben:

Auftrag / Gewerk:

Lieferung und Montage Fahrradgarage

Art der Ausschreibung:

freihändige Vergabe/Preisanfrage

Anzahl der angeforderten Angebote:

5

Anzahl der abgegebenen Angebote:

5

Anzahl der nicht gewerteten Angebote:

3

Ausschlussgrund:

Abmessungen zu groß, nur Einhausung, weniger Stellplätze

Preisspanne der Angebote:

30.892,84 € – 51.329,46 € Brutto

Mindestbietender:

Fa. Lieken Metall Design

Angebotssumme Mindestbietender:

30.892,84 € Brutto

Die Firma Orion bietet Konzepte mit Fahrradgaragen und fertigen Systemen an.

Im Gegenzug bietet die Fa. Lieken Metall Design Konzepte von Carports und passenden Modulen sowie kleinere Fahrradboxen an.

Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates liegt eine Übersicht der Fa. Orion und Lieken Metall Design mit Angabe der Ausstattungsmerkmale und Beispielfotos vor.

Zudem sind noch Erd- und Fundamentarbeiten erforderlich. Diese sind laut Kostenschätzung auf rd. 16.500 € Brutto zu beziffern. Die Erd- und Fundamentarbeiten befinden sich zurzeit in der Ausschreibung. Nach Vorlage und Prüfung der Angebote werden diese in Abstimmung mit der Behördenleitung ebenfalls vergeben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe über die Lieferung und Montage der Fahrradgarage an die Fa. Lieken Metall Design zum Angebotspreis in Höhe von 30.892,84 € mit den Zusätzen: Seitenwand aus Lochblechen, Schiebetür und LED Strahler. Zudem ermächtigt der Verbandsgemeinderat die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 3

14.

Flächenmanagement VG Schweich; laufende Pflegeaufträge

Die Verbandsgemeinde Schweich hat im Sommer 2025 die Pflege der Ausgleichsflächen für die Jahre 2025 – 2027 europaweit ausgeschrieben. Am 05.08.2025 endete die Ausschreibung. Es wurden fünf Angebote abgegeben.

Den Zuschlag hat die mindestbietende Firma Giehl & Wirth Landschaftspflege GbR aus Dorsheim mit einer Angebotssumme brutto von 309.739,73 € erhalten. Die Angebotssumme erstreckt sich über alle drei Pflegejahre. Die Kostenschätzung lag bei 427.909,13 €. Vier der abgegebenen Angebote lagen unterhalb der Kostenschätzung.

Die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Schweich hat der Firma Giehl & Wirth Landschaftspflege GbR hat am 19.08.2025 den Zuschlag erteilt.

Die Begleitung der Pflegearbeiten wird durch den Fachbereich Bauen übernommen. Die Firma Giehl & Wirth Landschaftspflege GbR teilte der Verwaltung in einem Telefonat mit, dass die zu pflegenden Grundstücke über ein GPS-System zuverlässig gefunden und angefahren werden können. Eine Einweisung vor Ort war dadurch nicht mehr notwendig.

Die Firma Giehl & Wirth hat am 08.09.2025 mit den Pflegearbeiten begonnen.

Rückblick zu der Flächenpflege 2024:

Die Arbeiten der Flächenpflege 2024 konnten aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht vollständig im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Derzeit werden durch die beauftragte Firma noch Restarbeiten ausgeführt.

15.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Vor Beginn der des Tagesordnungspunktes verlässt Ratsmitglied Stephan Denis den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 26.09.2025 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:

Hinweise:

  • Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.
  • Die folgende Spende wurde bereits in der Verbandsgemeinderatssitzung am 04.09.2025 angenommen, der tatsächliche Überweisungsbetrag weicht jedoch von der ursprünglich avisierten Spendenhöhe (2.000,00 €) ab, sodass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist:

Datum

Zuwendungsgeber

Anschrift

Betrag

Zuwendungs-zweck

25.09.2025

Raiffeisenbank Mehring-Leiwen eG

54340 Leiwen

2.500,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Leiwen

  • Die folgende Spende soll an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Naurath/Eifel e.V. weitergeleitet werden:

Datum

Zuwendungsgeber

Anschrift

Betrag

Zuwendungs-zweck

23.09.2025

Sparkasse Trier

54292 Trier

150,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Naurath/Eifel

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen sowie die Weiterleitung der Zuwendung der Sparkasse Trier für die Freiwillige Feuerwehr Naurath/Eifel an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Naurath/Eifel e.V. (150,00 €).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

16.

Beschaffung eines Kleinbusses für die Verbandsgemeindeverwaltung

Das für die Freiwillige Feuerwehr erworbene Pritschenfahrzeug (Erstzulassung am 17. Dezember 2002) wurde ab 2016 als Dienstfahrzeug der Verbandsgemeindeverwaltung genutzt und primär im Bereich der Sozialverwaltung eingesetzt. Aufgrund der großen, geschlossenen Ladefläche konnte das Fahrzeug insbesondere während der Flüchtlingskrise viele Transportdienste (wie den Transport von Möbeln, Betten, Matratzen und Kleidung) durchführen.

Trotz jetziger Nutzung zu gleichen Zwecken, gab es Meldung über Probleme mit dem Getriebe des Fahrzeugs. Nach einer Prüfung durch eine qualifizierte Werkstatt wurde ein Getriebeschaden festgestellt. Eine Reparatur ist nicht durchführbar, da keine Ersatzteile mehr für dieses ältere Fahrzeug zur Verfügung stehen. Außerdem wären die geschätzten Kosten für solch eine Reparatur (zwischen 3.500 € und 4.000 €) unwirtschaftlich.

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs für ein Fahrzeug dieser Art, wurde ein Ersatzfahrzeug gesucht.

Vor einigen Monaten, hat das Jugendbüro Schweich bereits angefragt, ob die Verwaltung den Kauf eines Kleinbusses (9-Sitzer) in Betracht ziehen könnte. Dies würde die Möglichkeit bieten, für Großveranstaltungen wie Ferienfreizeiten, größere Gruppen von Kindern, Jugendlichen oder Betreuern zu transportieren - und es wäre keine externe Dienstleistung erforderlich.

Da das Pritschenfahrzeug nun nicht mehr verfügbar ist und sowohl die Sozialverwaltung als auch das Jugendbüro ein entsprechendes Fahrzeug benötigen, suchte die Verwaltung nach einem Kleinbus, um diesen Synergieeffekt zu nutzen. Mehrere Angebote für den Kauf und das Leasing von Kleinbussen wurden eingeholt. Bei Berücksichtigung der hohen Leasingkosten (fast 500€ brutto pro Monat) und dem Hauptzweck des Fahrzeugs - dem Transport von Menschengruppen und großen Gegenständen - wurde Leasing aufgrund der zu erwartenden Rückgabeschäden als unwirtschaftlich angesehen.

Das günstigste Angebot über die Rahmenverträge des Gemeinde- und Städtebundes für den Kauf eines Kleinbusses - ein Ford Transit Custom (9-Sitzer) - kam von Auto Pieroth in Bingen und beträgt ca. 42.100€. Da es sich bei diesem Fahrzeug um ein Lagerfahrzeug handelt, wäre eine schnelle Lieferung möglich. Haushaltstechnisch handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe; die Finanzierung des Fahrzeugs ist durch Einsparungen im Bereich „Jugendverkehrsschule“ gedeckt.

Das reparaturbedürftige Pritschenfahrzeug soll verkauft werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt entsprechend des Angebots über die Rahmenverträge des Gemeinde- und Städtebundes die Beschaffung eines Kleinbusses für die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich bei der Firma Auto Pieroth.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

17.

Verschiedenes

./.

18.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 2 nicht öffentlich:

Grundstücksangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat Schweich ist der Auffassung, dass ein auslaufender Pflegevertrag für Ausgleichsflächen verlängert werden soll und beauftragt die Verwaltung entsprechende Maßnahmen urchzuführen.

TOP 3 nicht öffentlich:

Vertragsangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat stimmt den neuen Vertragsbedingungen zum Druck des Amtsblattes zu.

TOP 4 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Vergütung des Vorstandes der neuen Anstalt des öffentlichen Rechts (Überleitung der Eigenbetriebe der VG-Werke) zu.

TOP 6 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Personalentscheidung zur Einstellung und Eingruppierung eines Beschäftigten zu.