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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz der VG Schweich

2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße vom 30.11.2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) am 30.11.2022 die folgende 2. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs

§ 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße vom 21.12.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 04.10.2022 erhält folgende neue Fassung:

§ 1

Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs

(1) Der Eigenbetrieb Energie- und Klimaschutz der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße wird als Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie den Bestimmungen dieser Satzung geführt.

(2) Zweck des Eigenbetriebs ist es Energieversorgungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Energienetze, Stromnetze, Wärmenetze, Datennetze und Netzwerkanlagen herzustellen/zu beschaffen und zu betreiben, sowie die Betriebsführung entsprechender Anlagen Dritter zu übernehmen.

(2a) Zur Erfüllung der Aufgabe der Energieversorgung ist der Eigenbetrieb im Rahmen des § 85 Abs. 2 GemO berechtigt, auch außerhalb des eigenen Versorgungsgebietes tätig zu werden.

(3) Der Eigenbetrieb wird in Erfüllung seiner Aufgaben nach Abs. 2 ermächtigt, die kommunalen Entgelte nach dem Kommunalabgabengesetz (Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) sowie die notwendigen privatrechtlichen Entgelte zu erheben.

(4) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.

(5) Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Schweich, den 02.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemein­deverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Schweich, den 02.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin