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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Forstzweckverbandes Fell am 16.11.2023

über die Sitzung des Forstzweckverbandes Fell am 16.11.2023

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Alfons Rodens und in Anwesenheit von Schriftführer/in Lucas Suder findet am 16.11.2023 in der Cafeteria der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26 in Schweich eine Sitzung des Forstzweckverbandes Fell statt.

Der Vorsitzende schlug die Erweiterung der Tagesordnung um einen neuen TOP 3 „Einstellung eines/r Forstwirtes/in“ vor. Der bisherige TOP 3 „Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024/2025“ würde auf Position 4 rücken.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung stimmt der Erweiterung/Änderung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell versammelten sich am 16.11.2023 zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Forstzweckverbandes Fell.

Die Prüfung erfolgte stichprobenartig. Die wichtigsten Buchungsposten wurden erläutert.

Die Bewertungsunterlagen, die der Einzelbewertung der Anlagegüter, des Umlaufvermögens und der Sonderposten zugrunde lagen, wurden vorgelegt und in die Prüfung einbezogen.

Unregelmäßigkeiten und sonstige Fehler oder Verstöße gegen die Gemeindeordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Bewertungsvorschriften wurden nicht festgestellt, so dass davon auszugehen ist, dass der vorlegte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Forstzweckverbandes Fell vermittelt.

Als Ergebnis der Prüfung bleibt festzuhalten:

1. Beanstandungen zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022:

- keine

2. Sonstige Bemerkungen und Anregungen:

- keine

Beschluss:

Aufgrund des Prüfungsergebnisses empfiehlt die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2022 (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) und die Entlastung der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Alfons Rodens, sowie der Bürgermeisterin und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich zu erteilen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO) und unter TOP 2 in der heutigen Sitzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

2.

Jahresabschluss zum 31.12.2022

2.1.

Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Forstzweckverbandes Fell erfolgte in der heutigen Sitzung unter TOP 1.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach den dadurch gewonnenen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss zum 31.12.2022, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Forstzweckverbandes Fell.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 führte zu folgendem Ergebnis:

  1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.338,65 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Betrag in Höhe von 0,00 € aus.

  2. Es wird kein Eigenkapital ausgewiesen.

  3. Das Vermögen des Forstzweckverbandes Fell hat sich im Prüfungszeitraum um 1.110,65 € auf 1.338,65 € erhöht.

  4. Das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöht sich um 1.110,65 € auf 1.338,65 €.

  5. Investitionskredite sind im Haushaltsjahr 2022 keine vorhanden.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

2.2.

Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO

Der Vorsitz wird vom ältesten anwesenden Verbandsmitglied, Frau Dr. Christel Egner-Duppich, übernommen.

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell schlägt vor, der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Alfons Rodens, sowie der Bürgermeisterin und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich die Entlastung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu erteilen.

Beschluss:

Der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Alfons Rodens, sowie der Bürgermeisterin und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung erteilt.

Der von der Beschlussfassung Betroffene stellvertretende Verbandsvorsteher Herr Alfons Rodens nimmt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 KomZG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO i. V. m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

3.

Einstellung eines/r Forstwirtes/in

Herr Rodens stellt den Verbandsmitgliedern den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor und übergibt das Wort an Herrn Revierleiter Julian Thiebes, der die Gründe näher erläutert.

Das Forstamt Trier hält die Neueinstellung einer Forstwirtin oder eines Forstwirtes für dringend erforderlich, um die in den Forstwirtschaftsplänen der Gemeinden vereinbarten Arbeiten fachgerecht und den Standards entsprechend durchführen zu können.

Begründung:

  • Es bestehen erhebliche Probleme, die forstlichen Betriebsarbeiten ausschließlich mit Unternehmen zu bewältigen (Wegfall eines Stammunternehmens der letzten Jahre).

  • Teilautonome Arbeitsgruppen mit Regiearbeitskräften, die über Ortskenntnis und Sensibilität für die Belange und Schwerpunkte der Ortsgemeinden verfügen, sind in gewissem Umfang unverzichtbar.

  • Die Standards in der Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung erhöhen den Aufwand auch bei der Waldarbeit und gestalten die Arbeiten zeit- und personalaufwendiger.

  • Die betreuungsintensiven Wiederbewaldungsflächen (Klimawandel) nehmen immer weiter zu und erfordern eine Kontinuität in der Bewirtschaftung durch ortskundiges Personal.

  • Die Waldflächen der Mitgliedsbetriebe (steile Moselhänge, viele Kulturflächen) sind besonders arbeitsintensiv.

Nach kurzer Beratung fasste die Verbandsversammlung folgenden

Beschluss:

Die Stelle wird in den Stellenplan aufgenommen und ein/e geeignete Bewerberin/geeigneter Bewerber gesucht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

4.

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024/2025

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 96 ff. GemO, hat der Forstzweckverband Fell für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Teil dieser Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Er bildet die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Forstzweckverbandes Fell. Im Haushaltsplan enthalten sind alle für die Erfüllung der Aufgaben des Forstzweckverbandes Fell voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt, den Teilhaushalten sowie dem Stellenplan.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes hat seit der Zuleitung an die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Vorschläge von Einwohnern eingereicht.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit folgenden Ergänzungen/Änderungen:

  • Einstellung eines/r Forstwirtes/in, Personalkosten und Stellenplan,

  • Aufwendungen für entsprechende Ausstattung sowie

  • Anpassung der Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig