-Bekanntmachung des Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses-
Der Verbandsgemeinderat Schweich hat am 25.09.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Hierbei soll eine Sonderbaufläche „Batteriespeicher“ in Föhren erstmals dargestellt werden. Die Abgrenzung des betroffenen Bereichs ist aus beigefügter Karte ersichtlich. Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Zur Information und öffentlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung bis zum 07.01.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ zur Verfügung gestellt.
Die Abgrenzung des betroffenen Bereichs ist aus beigefügter Karte ersichtlich.
Anregungen, Hinweise und Empfehlungen können schriftlich bis zum 07. Januar 2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstr. 24-26, 54338 Schweich, ausgesprochen werden. Es ist auch möglich, sich per Email an bauleitplanung@schweich.de zu äußern.
Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende Änderung des Bebauungsplanes “Industriepark Region Trier“ wird hingewiesen.