Titel Logo
Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 19.12.2023

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 19.12.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 19.12.2023 im Bürgersaal des Bürgerzentrums Schweich, Stefan-Andres-Straße 1b in Schweich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

1.1. Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern, die seit der Sitzung im Dezember 2023 Geburtstag hatten.

1.2. Sachstand Rathaus

Der VG-Rat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.12.2023 den Ankauf von Räumlichkeiten in der neuen Mitte in Schweich zur Nutzung als Verwaltungsgebäude beschlossen.

Seit rund 10 Jahren beschäftigt sich die Verbandsgemeinde mit Planungen zur Unterbringung der Verwaltung. Aufgrund unterschiedlichster Gründe (z.B. völlig marodes Verwaltungsgebäude II, Brandschutzprobleme, keinerlei Barrierefreiheit, Unterbringung Sozialamt in angemieteten Räumen, veraltete Touristinfo mit Stufen, Heizungsausfälle, mehrfache Nässeschäden, etc) ist ein zügiges Handeln notwendig. Die letzten Planungen und Berechnungen der Architekten Stein, Hemmes, Wirz haben ergeben, dass ein vollständiger Abriss und Neubau die wirtschaftlich vernünftige Alternative ist.

Zur Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes im Zentrum der Stadt Schweich hatte der Verbandsgemeinderat ein europaweites Vergabeverfahren in der Form des wettbewerblichen Dialogs im September diesen Jahres ausgeschrieben. Einziger Bieter war die Fa. IFA aus Schillingen mit dem Gebäudekomplex Ecke Brückenstraße/Bernhard-Becker-Str. in der neuen Mitte. Nach Abstimmungen und Verhandlungen mit dem gewählten Vergabegremium hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Vergabegremiums am 06.12.2023 beschlossen, Räumlichkeiten in der neuen Mitte zu einem Pauschalpreis zu erwerben. Eine Bekanntgabe von genauen Preisangaben ist im Vergabeverfahren zurzeit nicht zulässig. Die Details sind dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Verbandsgemeinderat bekannt. Bis zum Ablauf der Bindefrist am 29.01.2024 werden die finalen Abstimmungen und die Vertragsunterzeichnung erfolgen.

Dieses Projekt wird zu Kosten führen. Während sich bei den Betriebskosten Einsparungen ergeben werden und keine unvorhersehbaren Reparaturen im Altbestand mehr auftreten können, werden für den Neubau Finanzierungskosten, Abschreibungen, Zinsen und geringere Betriebskosten anfallen. Die Auswirkungen auf die Haushaltslage der Verbandsgemeinde werden unter dem Tagesordnungspunkt der Verabschiedung der 1.Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2024 vorgestellt.

2. Geschäftsbericht 2022 der Tourist-Information Römische Weinstraße

Der Geschäftsführer der Tourist-Information Römischen Weinstraße stellt den Geschäftsbericht für das Jahr 2022 dem Verbandsgemeinderat vor:

Die Entwicklung der Gäste- und Übernachtungszahlen in der VG von 1987 – 2022, die Entwicklung der Gästezahlen von 2011 – 2022 in Rheinland-Pfalz, die Übernachtungszahlen von 2011 – 2022, die Prospektanfragen von 1999 – 2022, die Entwicklung der Buchungen über das Reservierungssystem sowie die Entwicklung der Umsätze bei den Pauschalangeboten.

Erfreulich ist, dass bei der Entwicklung der Gäste- und Übernachtungszahlen in der VG Schweich ein deutlicher Anstieg zu den beiden Vorjahren (coronabedingte pandemische Lage) besteht. In der Gesamtbetrachtung in Rheinland-Pfalz ist ein ähnlicher Trend zu erkennen, jedoch liegt man in Summe noch deutlich unter den erreichten Gästezahlen von 2019.

Weiter wurde über ein neues Konzept für die Ausführung des Festes der Römischen Weinstraße informiert. Aufgrund drastischer Preissteigerungen und abnehmender Akzeptanz der anliegenden Wohnungsinhaber wird eine Neugestaltung des Festes angestrebt. Die entsprechenden Planungen wurden dem Verbandsgemeinderat vorgestellt.

3. Wirtschaftsplan 2024 der Tourist-Information Römische Weinstraße

Dem Verbandsgemeinderat wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 vorgelegt. Zur Erledigung der Aufgaben der Touristinformation Römische Weinstraße benötigt der Verein Römische Weinstraße von der Verbandsgemeinde Schweich einen Zuschuss in Höhe von 278.635 €.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2024 der Tourist-Information Römischen Weinstraße zu und stellt das ausgewiesene Defizit in Höhe von 278.635 € dem Verein zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltungen: 1

4. Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe

zur Kenntnis genommen

4.1. Eigenbetrieb Wasserversorgung

-Erfolgsplan-

Der Erfolgsplan 2024 weist folgende Gesamtsummen aus:

Erträge — 4.075.500,- €

Aufwendungen —  4.262.000,- €

Demnach ergibt sich ein geplanter Verlust in Höhe von  — 186.500,- €.

Über die reine Ausgabendeckung hinaus (nach Abzug von Tilgungen, aufgelösten Ertragszuschüssen u. evtl. Jahresverlusten) werden nach dem Wirtschaftsplan 2024 685.500 € erwirtschaftet, die zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden.

Änderungen der laufenden Entgelte sind für das Wirtschaftsjahr 2024 nicht geplant.

Bei den Aufwendungen ist ein geringer Anstieg gegenüber dem Vorjahr

(+ 153.000,- €) zu erwarten. Dem gegenüber steigen die Erträge gegenüber dem Vorjahr um 3.000 €. Somit ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine planmäßige Ergebnisveränderung von -150.000,- €.

Die Änderungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite beim Eigenbetrieb Wasserversorgung stellen sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen wie folgt dar:

In den Jahren 2017 bis 2020 wurden Gewinne in Höhe von 1.231.000 € erwirtschaftet, sodass der geplante Verlust in Höhe von 186.500 € derzeit noch keinen Anlass für Veränderungen der laufenden Entgelte darstellt. Über eine Entgeltanpassung für das Wirtschaftsjahr 2025 ist zu gegebener Zeit zu beraten.

Die zusätzliche Bebauung in den Neubaugebieten die damit verbundene Anzahl an zusätzlichen Anschlussnehmern bei leicht steigendem durchschnittlichem Wasserverbrauch pro Haushalt lassen eine weitere, leichte Erhöhung der verkauften Wassermenge erwarten.

Neben der betriebswirtschaftlichen Seite sind die Versorgungssicherheit und die gute Trinkwasserqualität als äußerst wichtige Aspekte einer funktionierenden Wasserversorgung hervorzuheben. In diesem Zusammenhang ist die realisierte Verbindung zum Versorgungsnetz des Zweckverbandes Eifel-Mosel zu erwähnen. Im Zuge der Anbindung der Ortsgemeinde Trittenheim an die Gruppenkläranlage Leiwen wurde auch die Wasserleitung mit verlegt. Damit einhergehend ist die Versorgungssicherheit im Verbandsgemeindegebiet auch bei eventuellen Versorgungsstörungen aus dem Kylltal sichergestellt. Zur Versorgungssicherheit trägt zudem die Anbindung des Wasserwerks Kylltal an das überörtliche Versorgungsnetz der Landwerke Eifel bei.

Weiterhin ist die Anbindung der Ortsgemeinde Naurath/Eifel an die überörtlichen Versorgungsanlagen bereits vor einigen Jahren erfolgt.

Zur weiteren Gewährleistung von guter Trinkwasserqualität, hoher Versorgungssicherheit und gesunder betriebswirtschaftlicher Strukturen müssen die Anlagen auf dem Stand der Technik gehalten werden, was jährlich Investitionen in Millionenhöhe erfordert. So ist auch gewährleistet, dass aktuelle Aufgaben und finanzielle Lasten nicht in die Zukunft geschoben werden.

Diese Vorgehensweise wird fortgesetzt, was der Vermögensplan beweist.

Über die reine Ausgabendeckung hinaus werden, wie bereits erwähnt,

685.500,- € erwirtschaftet, die zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt werden können.

-Vermögensplan-

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 5.112.500,- € veranschlagt. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen = —  4.046.000,- €

Auflösung Ertragszuschüsse = —  320.000,- €

planmäßige Tilgungen = —  598.000,- €

./. Jahresverlust —  -186.500,- €

Der größte Teil der Investitionen entfällt wiederum auf die Ortsnetze.

2.230.000,-- € sind vorgesehen, um in den Ortslagen Leitungen zu erneuern bzw. Teilbereiche neu zu erschließen. Die vom Umfang her größten Maßnahmen im Bereich der Ortsnetze sind im Jahr 2024:

Wasserleitung Detzem, Thörnicher Straße

Wasserleitung Fell, Auf der Acht, 2./3. BA

Wasserleitungen Föhren, Hohlweg

Wasserleitung Klüsserath, Unterstraße, Enggasse, Hauptstraße Teilbereich

Wasserleitung Leiwen, Ausoniusstraße, Gerbergasse

Wasserleitung Mehring, Im Blumengarten

Wasserleitung Schweich-Issel, Im Kirchgarten

Wasserleitung Schweich, Hofgartenstraße/Corneliuspforte

Wasserleitung Schweich_Issel, Haardthofstraße, Am Bahndamm

Wasserleitung Schweich, Mathenstraße

Wasserleitung Trittenheim, Baugebiet „Felder auf´m Sträßchen“

Hieraus ist ersichtlich, dass der größte Teil der investiven Maßnahmen in Relation zu den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen steht.

Finanziert werden die Investitionen durch Beiträge u. Kostenerstattungen der Anschlussnehmer (Ertragszuschüsse), Abschreibungen und Kredite. Durch die Tatsache, dass die Erstausstattung im Betriebszweig Wasserwerk abgeschlossen ist und somit aufgrund des immer noch niedrigen Entgeltbedarfes für den Ausbau keine Landesmittel mehr zur Verfügung gestellt werden, steigen durch die hohen Investitionstätigkeiten - zumeist als Folge gemeinsamer Maßnahmen mit den Ortsgemeinden - die Aufwendungen für Zinsbelastungen und für die mit den Investitionen einher gehenden Abschreibungen.

Somit sind zusätzliche Kreditaufnahmen bei gegebener Bautätigkeit auch 2024 nicht zu vermeiden, da vollumfängliche Finanzierung der Investitionen aus eigener Mittelerwirtschaftung nicht möglich ist.

Der Kreditbedarf ist mit 2.492.500 € ausgewiesen. Dieser fällt jedoch in dieser Höhe tatsächlich nur an, wenn alle veranschlagten Maßnahmen 2024 vollumfänglich ausgeführt werden, was aufgrund der Abhängigkeit mit den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen nicht zu erwarten ist.

Festsetzung der Entgeltsätze Wasserversorgung g für das Wirtschaftsjahr 2024

Die Entgelte sind durch gesonderten Beschluss des Verbandsgemeinderates festzusetzen.

1.)

Die Einbeziehung von Eigenkapitalzinsen in die laufenden Entgelte ist nicht beabsichtigt.

2.)

Es werden folgende Entgeltsätze für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

II. Wasserversorgung

1.1 Laufende Entgelte (§§ 11 ff. Entgeltsatzung Wasserversorgung v. 19.12.2019)

a) Wasserbezugsgebühren

ohne gesetzl. MwSt. 1,40 € je cbm entnommene Wassermenge

(mit gesetzl. MwSt.) 1,50 € je cbm entnommene Wassermenge

Dorfbrunnen u.ä. ohne gesetzl. MwSt. 0,50 € je cbm entnommene Wassermenge

Dorfbrunnen u.ä. (mit gesetzl. MwSt.) 0,54 € je cbm entnommene Wassermenge

b) Wiederkehrender Beitrag

-gestaffelt nach Zählergröße-

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 12 ESW) werden erhoben.

a) Wasserbezugsgebühr: 60 %

b) Wiederkehrender Beitrag Wasser: 40 %

1.2 Durchschnittssatz für einmalige Beiträge (§§ 2 ff. ESW)

Der Durchschnittssatz beträgt:

Die Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte für die öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und der für das Jahr 2024 gültigen Entgeltsätze erhoben.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan wurde am 05.12.2023 im Werkausschuss vorberaten. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für das Wasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2024 zu. Die Entgeltsätze für das Haushaltsjahr 2024 werden wie aufgeführt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.2. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

- Erfolgsplan -

Im Erfolgsplan sind folgende Gesamtsummen ausgewiesen:

Erträge —  7.251.000,- €

Aufwendungen  — 7.237.500,- €

Demnach ergibt sich ein geplanter Gewinn in Höhe von  — 13.500,- €.

Die Erträge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um

156.000 €. Somit ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine planmäßige Ergebnisveränderung von - 156.000 €.

Die Änderungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite gegenüber dem Vorjahr beim Betriebszweig Abwasserbeseitigung stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

Über die reine Ausgabendeckung hinaus werden nach den Planzahlen jedoch weiterhin 1.209.500,- € erwirtschaftet. Die erwirtschafteten Abschreibungen werden, ebenso wie beim Wasserwerk, zur Finanzierung von weiteren Investitionen eingesetzt.

Durch die Entgeltanpassung ab dem Wirtschaftsjahr 2023 ist aktuell keine Anpassung erforderlich.

- Vermögensplan -

Insgesamt sind für den Vermögensplan Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von jeweils 8.663.500,- € vorgesehen.

Davon entfallen auf:

Investitionen

=

6.223.000,- €

Auflösung Ertragszuschüsse

=

1.335.000,- €

planmäßige Tilgungen

=

1.119.000,- €

Jahresgewinn

=

13.500,- €

Die Ausgaben in Höhe von 3.033.000,- € in der Abwassergruppe Schweich, 2.345.000,- € in der Abwassergruppe Leiwen und 120.000,- € im Entsorgungsbereich Naurath/E. -vornehmlich für weitere Maßnahmen zur Erneuerung und Sanierung der Ortsnetze-, bilden dabei den Schwerpunkt der Investitionstätigkeit.

Somit werden im Abwasserwerk rd. 4.148 Mio. € im Kontext von Straßenbaumaßnahmen bez. Erschließungsmaßnahmen der Ortsgemeinden investiert.

1.350.000,- € entfallen auf Maßnahmen im Bereich Abwasserreinigungsanlagen, Verbindungssammler, Pumpwerke und Regenentlastungsbauwerke.

Als größere Maßnahmen im Bereich der Ortsnetze sind –quasi spiegelbildlich zum Wasserwerk- zu nennen:

Entwässerung Detzem, Thörnicher Straße

Entwässerung Fell, Auf der Acht, 2./3. BA.

Entwässerung Föhren, Hohlweg

Entwässerung Klüsserath, Unterstraße, Enggasse, Hauptstraße Teilbereich

Entwässerung Leiwen Ausoniusstraße, Gerbergasse

Entwässerung Mehring, Im Blumengarten

Entwässerung Schweich-Issel, Im Kirchgarten

Entwässerung Schweich-Issel, Haardthofstraße, Am Bahndamm

Entwässerung Schweich, Hofgartenstraße/Corneliuspforte

Entwässerung Schweich, Mathenstraße

Entwässerung Trittenheim, Baugebiet „Felder auf´m Sträßchen“

Innensanierung alter Kanäle in verschiedenen Ortslagen

Ein weiterer Schwerpunkt der folgenden Jahre wird der Bau von Regenentlastungsbauwerken sein. Mittelfristig müssen Zyklonbecken, Regenüberlaufbecken oder einfache Regenüberläufe errichtet bzw. umgebaut werden, um dem Stand der Technik und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die nach den Vorschriften der Eigenüberwachungsverordnung bereits seit einigen Jahren abschnittsweise durchgeführte Überprüfung der Kanäle wird fortgeführt. Dabei gewonnene Informationen werden genutzt für den Aufbau und die Fortentwicklung eines geographischen Informationssystems. Es gewährleistet unter anderem die notwenigen hydraulischen Berechnungen der Kanalsysteme und Regenentlastungsbauwerke. Außerdem ist es eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der Fremdwasserproblematik.

Finanziert wird der Vermögensplan durch Beiträge und Kostenerstattungen der Anschlussnehmer (Ertragszuschüsse), Investitionskostenbeteiligungen der Ortsgemeinden, Abschreibungen, Verrechnungen aus der Abwasserabgabe und durch Kreditaufnahmen.

Der Kreditbedarf ist mit 3.046.500 € ausgewiesen.

Die Verbandsgemeindewerke Schweich sind – in den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – konkurrenzfähig. Das gilt sowohl für die gute Anlagenqualität als auch für die nach wie vor vergleichsweise niedrigen Entgelte und für das motivierte Fachpersonal. Der Anlagenstandard kann nur gehalten werden, wenn Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig im Rahmen des Möglichen durchgeführt werden.

Nachlässigkeiten bzw. Zurückstellung notwendiger Investitionen in diesem Bereich würden nachfolgenden Generationen zum Nachteil gereichen, indem diese unterlassene Unterhaltung und Investitionen dann mit erhöhten Entgelten finanzieren müssten.

Festsetzung der Entgeltsätze Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024

Die Entgelte sind durch gesonderten Beschluss des Verbandsgemeinderates festzusetzen.

1.)

Die Einbeziehung von Eigenkapitalzinsen in die laufenden Entgelte ist nicht beabsichtigt.

2.)

Es werden folgende Entgeltsätze für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

1. Abwasserbeseitigung

1.1 Laufende Entgelte (§§ 12 ff. Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) vom 19.12.2019)

a)

Gebühr für Schmutzwasserbeseitigung einschl. Abwasserabgabe

2,60 €/cbm Abwassermenge (Dies entspricht 2,34 €/cbm entnommene Wassermenge)

b)

Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben

22,20 €/cbm Fäkalschlamm

c)

Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen

in Höhe des tatsächlichen Aufwandes

d)

Abwasserabgabe für Kleineinleiter (§ 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 4 AbwAG)

17,90 € je Einwohner und Jahr

d)

Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung (§§ 13 ff.ESA)

0,39 €/qm Abflussfläche

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 12 ESA) werden erhoben.

a)

Schmutzwasser:

100 % Schmutzwassergebühr

b)

Niederschlagswasser:

100 % Wiederkehrender Beitrag

1.2 Durchschnittssätze für einmalige Beiträge (§§ 2 ff. ESA)

Der Durchschnittssatz beträgt:

a)

Schmutzwasserbeitrag

8,58 €/qm gewichtete Grundstücksfläche

b)

Niederschlagswasserbeitrag

34,99 €/qm Abflussfläche

1.3 Kosten für Straßenentwässerung

- laufende Kosten der Ortsgemeinden an den Straßenkanälen-

Der von den Ortsgemeinden als Träger der Straßenbaulast zu zahlende Kostenanteil zur Abgeltung der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird auf 0,56 € je qm Straßenfläche festgesetzt.

1.4 Kosten für Straßenentwässerung

- Investitionskostenanteil der Ortsgemeinden an den Straßenkanälen-

Der von den Ortsgemeinden als Träger der Straßenbaulast zu zahlende Investitionskostenanteil an der Leitung in der Straße wird auf einen Durchschnittssatz wie folgt festgesetzt:

a)

bei offener Bauweise

237,17 € je lfdm entwässerter Straße

b)

bei geschlossener Bauweise

110,70 € je lfdm entwässerter Straße

1.5 Eine Weinbauzusatzgebühr wird nicht erhoben.

Die Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte für die öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und der für das Jahr 2024 gültigen Entgeltsätze erhoben.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan wurde am 05.12.2023 im Werkausschuss vorberaten. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für das Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2024 zu. Die Entgeltsätze für das Haushaltsjahr 2024 werden wie aufgeführt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.3. Eigenbetrieb Bäder

-Erfolgsplan-

Da ein kostendeckender Betrieb der beiden Freibäder in Schweich und Leiwen bei gegebener Tarifstruktur nicht möglich ist, erstattet die Verbandsgemeinde dem Eigenbetrieb den Jahresverlust in Form eines Verlustausgleiches. Unter dieser Prämisse betragen die Gesamtsummen des Erfolgsplanes:

Erträge  — 1.491.125 €

Aufwendungen  — 1.491.125 €

Die Kostenerstattung der Verbandsgemeinde 2024 beträgt  — 1.000.125 €

Mehrerträge

Eintrittsgelder - 35.000 € (Verringerung Vorjahresansatz durch vorsichtige Kalkulation)

Mehraufwendungen

Stromaufwendungen +/- 0 € (weiterhin hohes Preisniveau)

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen +10.000 € (Sanierungs- und Unterhaltungsaufwendungen)

Personalkosten - 9.800 € (Tarifsteigerung zum 01.03.2024, Einsparungen durch Mitarbeiterwechsel und Umstrukturierung)

- Vermögensplan-

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 1.437.625,00 € veranschlagt. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen —  1.643.500 €

Auflösung Ertragszuschüsse  — 90.000 €

Planmäßige Tilgung  — 165.000 €

Die Investitionen umfassen im Wesentlichen:

Freibad Schweich

Erneuerung Umwälzpumpen —  270.000 € (40 % Förderung)

Durchschreitemulden  — 40.000 €

Ladestation E-Bikes  — 8.000 €

Freibad Leiwen

Erneuerung Umwälzpumpen  — 200.000 € (40 % Förderung)

Heiztechnik Freibad  — 620.000 € (35 % Förderung)

Erneuerung Dünnschlammpumpe  — 30.000 €

Ladestation E-Bikes/-Auto  — 38.000 €

Finanziert werden die Investitionen durch Abschreibungen und Kreditaufnahme.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan wurde am 05.12.2023 im Werkausschuss vorberaten. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für den Eigenbetrieb Bäder für das Wirtschaftsjahr 2024 zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.4. Eigenbetrieb Klima und Energie

-Erfolgsplan-

Für das Wirtschafsjahr 2024 soll die Aufgabe der Energieversorgung vorangetrieben werden. Dieses aus dem Hintergrund der aktuell ungewissen Marktlage des Energiemarktes.

Für das Vorantreiben der Maßnahmen sind im Voraus vielfältige Planungen (z. B. Vergaberecht, Potenzielle Flächen) erforderlich, sodass 0,3 Stellen im Stellenplan für 2024 eingeplant sind. (32 T€) Des Weiteren sind 50 T€ für sonstige Aufwendungen eingeplant.

-Vermögensplan-

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 1.782.000 € veranschlagt.

Projekte für 2024 sind insbesondere die Installation einer PV-Anlage auf der Gruppenkläranlage Leiwen und der Dachfläche des Panoramabades Leiwen. Des Weiteren soll die Planung eines Batteriespeichers vorangetrieben werden.

Finanziert werden diese Investitionen zunächst durch Kreditaufnahmen.

Für die Projektumsetzung des Batteriespeichers wurden Mittel aus dem Förderprogramm Kipki durch die Verbandsgemeinde zugesagt.

Seitens der CDU-Fraktion wird vorgetragen, dass die VG Werke heute viel mehr als ein Versorger von Wasser und Abwasser sind. Das Aufgabenfeld hat sich durch die neuen Betriebszweige immens erweitert. Lobenswert ist, dass die Preise für Wasser und Abwasser, verglichen zu anderen Gemeinden im Kreisgebiet, mit am günstigsten sind. Auch ist man mit der Übertragung der Schwimmbäder auf die VG-Werke bislang sehr gut gefahren. Beide Bäder sind in einem guten Zustand und es werden zukunftsorientierte Investitionen getätigt. Auch der Eigenbetrieb Energie und Klima wird zukünftig eine immer wichtigere Rolle übernehmen. Nicht nur die Weiterentwicklung des öffentlichen Sektors spielt hier eine Rolle, sondern auch die Beratung der Bürgerinnen und Bürger im privaten Sektor.

Auch die FWG-Fraktion bedankt sich bei den VG-Werken für die gute Arbeit und die offene Kommunikation mit den Fraktionen. Die beiden Schwimmbäder der VG Schweich sind bei den Werken in fachmännischen Händen, sodass hier zukunftsorientiert saniert und weiterentwickelt werden kann. Dies gilt ebenso für den Eigenbetrieb Energie und Klima.

Seitens der SPD-Fraktion wird erklärt, dass es die richtige Entscheidung war, die Schwimmbäder auf die VG-Werke zu übertragen. Denn somit ist gewährleistet, dass vorausschauend und langfristig durch entsprechendes Fachwissen investiert werden kann. Dies gilt auch für den Zweig Energie und Klima.

Die Grünen-Fraktion schließt sich dem Dank an die Werke an und begrüßt vor allem die Weiterentwicklung des Eigenbetriebes Energie und Klima.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan wurde am 05.12.2023 im Werkausschuss vorberaten. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für den Eigenbetrieb Energie und Klima für das Wirtschaftsjahr 2024 zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Beratung und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024

Der 1. Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragsplanes ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Gegenüber der Haushaltssatzung 2023/2024 ergeben sich folgende Änderungen in der Satzung:

1.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2024 erhöht sich von bisher 18.635.355 € um 122.500 € auf 18.757.855 €.

Ursächlich hierfür sind die veranschlagen Zinsaufwendungen für einen neuveranschlagten Investitionskredit.

2.

Der in § 1 Nr. 2 der Haushaltssatzung genannte Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt verringert sich um 122.500 € auf 509.200 €. Die Gründe hierfür wurden unter Nr. 1 erläutert.

3.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhen sich von 2.371.400 € auf 11.871.400 €. Der Mehrbedarf von 9.500.000 € ist auf die veranschlagten Mehrkosten zum Erwerb eines Verwaltungsgebäudes zurück zu führen.

4.

Der Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöht sich um 9.500.000 € auf 10.043.900 €. Die unter Nr. 3 geschilderten Mehrkosten werden über einen Investitionskredit gedeckt.

5.

Der in § 2 der Haushaltssatzung genannte Investitionskredit erhöht sich von 1.053.100 € auf 10.553.100 €.

6.

Der in § 3 genannte Betrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von 800.000 € auf 5.800.000 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 250.000 € auf 4.750.000 €. Ursächlich hierfür ist eine in 2024 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5.000.000 € für den Erwerb eines Verwaltungsgebäudes. Hiervon sollen 4.500.000 € über einen Investitionskredit finanziert werden.

7.

Der in § 4 genannte Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 5,0 Mio. €. Auf Grund einer gesetzlichen Änderung wurde der Satz 2 des § 4 neu eingefügt. Hierbei geht es speziell um die Verbindlichkeiten der Verbandsgemeinde gegenüber der Einheitskasse. Bei Satz 1 geht es um den Gesamtbetrag der Liquiditätskredite für alle Körperschaften der Verbandsgemeinde Schweich. Dadurch, dass in der Einheitskasse genug liquide Mittel vorhanden sind, kann der Betrag in Satz 2 auch größer sein, als der Höchstbetrag aus Satz 1.

Der Betrag wird auf 7,0 Mio. € festgesetzt da es möglich ist, dass ein Großteil der Investitionssumme 2024 zunächst über die liquiden Mittel finanziert wird, bevor eine Umwandlung in einen Investitionskredit erfolgt.

8.

Die Investitionskredite, Liquiditätskredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe wurden, entsprechend der Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne 2024, in § 5 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde angepasst.

Die §§ 6-10 der Haushaltssatzung werden nicht geändert.

Weitere Ausführungen zum Erwerb des Verwaltungsgebäudes können dem Vorbericht sowie dem Ergebnis- und Finanzhaushalt entnommen werden.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan wurde öffentlich ausgelegt.

Anregungen aus der Bevölkerung gingen nicht ein.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsplan ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Aus Gründen der Transparenz wurden nur die Änderungen gegenüber der Ursprungsplanung beigefügt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Schweich für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Auftragsvergabe Kommunale Wärmeplanung

Im Rahmen eines wettbewerbsoffenen Verfahrens wurden von der Vergabestelle der VGV am 08.11.2023 insgesamt 6 Dienstleister zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Submissionstermin war am 28.11.2023 um 11 Uhr.

Insgesamt wurden vier Angebote eingereicht. Zwei der eingereichten Angebote befinden sich unterhalb der Wertgrenze der bewilligten Kosten i. H. v. 132.758 € gemäß des Zuwendungsbescheides.

Die Bewertung für die Angebote erfolgte nach den folgenden Kriterien:

1.

Preis

2.

Qualität: Aufbau, Methodik, Ablauf- und Zeitplanung

3.

Qualität: Kommunikationsstrategie

Insgesamt konnten bei der Bewertung 600 Punkte erreicht werden. Die höchste Punktezahl mit 600 Punkten erzielte das Ingenieurbüro Plancon aus Trier.

Die Angebotssumme wird im nichtöffentlichen Teil bekannt gegeben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt den Auftrag für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an das Ingenieurbüro Plancon aus Trier zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Vergabe Pflege der Ausgleichsflächen 2024, Flächenmanagement

Die erforderlichen Maßnahmen für die regelmäßige Pflege zur Offenhaltung der Ausgleichsflächen im Rahmen des Flächenmanagements wurden gemäß örtlicher Besichtigung und fachlichem Vorschlag des Landschaftsplanungsbüros Sonntag festgelegt.

Die notwendigen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durch die Vergabestelle beschränkt ausgeschrieben. In der beschränkten Ausschreibung wurden drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Lediglich eine Firma hat ein Angebot abgegeben.

Gegenüber der Kostenberechnung und dem bepreisten Leistungsverzeichnis wurde ein Angebot mit einem außergewöhnlich hohen Preis abgegeben. Das Angebot liegt bei mehr als 2,5-fachen (260%) Preis der LV-Kostenaufstellung.

Die Kostenberechnung und das bepreiste Leistungsverzeichnis wurden sorgfältig auf Basis der letzten Ausschreibungen und Abrechnungen erstellt. Dabei wurden Preisaufschläge auf Grund der allgemeinen Inflation und wegen gestiegener Einzelpreise berücksichtigt.

Die Kostenberechnungen und die bepreisten Leistungsverzeichnisse der vergangenen ähnlichen Ausschreibungen 2022 und 2023 lagen zwischen 5-11 % über dem Mindestbietenden. Das bepreiste Leistungsverzeichnis stellt somit eine belastbare Kostenermittlung dar.

Die persönliche und sachliche Wertung des Landschaftsplanungsbüros Sonntag ergibt somit, dass die Firma mit dem 2,5-fachen Angebotspreis ein unwirtschaftliches Angebot abgegeben hat. Das Landschaftsplanungsbüro Sonntag sowie die Vergabestelle der VG Schweich empfehlen die Ausschreibung aufzuheben und erneut öffentlich auszuschreiben.

Eine Aufhebung ist rechtlich möglich, wenn die Angebotssumme 20% über der Kostenschätzung liegt und das bepreiste Leistungsverzeichnis sorgfältig erstellt wurde. Die zusätzlich vom Landschaftsplanungsbüro Sonntag eingereichten Preisspiegel der Jahre 2022, 2023 und 2024 belegen, dass die Kostenermittlungen jeweils ordnungsgemäß und sorgfältig durchgeführt wurden.

Aufgrund der naturschutzrechtlichen Restriktionen ab März sollte die erneute Ausschreibung und Auftragsvergabe schnellstmöglich erfolgen. Im Ausschuss Flächenmanagement soll weiterhin über die Vorgehensweise über das Mähen der Mauerkronen debattiert werden.

Damit die Auftragsvergabe umgehend nach erneuter Ausschreibung und Prüfung der Angebote erfolgen kann, sollte Bürgermeisterin Christiane Horsch mit der anstehenden Auftragsvergabe ermächtigt werden. Die Auftragsvergaben werden dann in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich bekanntgegeben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt:

1.

Die beschränkte Ausschreibung wird wegen überhöhtem Ergebnis und aufgrund der Empfehlung des Landschaftsplanungsbüros Sonntag aufgehoben.

2.

Die Pflege der Ausgleichsflächen 2024 wird erneut öffentlich ausgeschrieben.

3.

Bürgermeisterin Christiane Horsch wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zu vergeben. Die Vergaben werden in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Information und Unterstützung Tierheim Trier

Das Tierheim Trier-Zewen hat einen neuen Vorstand gewählt und nimmt inzwischen wieder uneingeschränkt alle Tierarten (Ausnahme: Wildtiere) auf. Während der Schließung in den vergangenen Wochen wurde noch einmal in besonderem Maße der Stellenwert des Tierheims zur Unterbringung von Fundtieren deutlich. Anderweitige Lösungsmöglichkeiten haben sich als deutlich teurer erwiesen und sind auch nur in Ausnahmefällen mit einer Begrenzung auf bestimmte Tierarten möglich.

Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung beim Landrat am 14.09.2023 wurde die Situation des Tierheims in Trier ausführlich besprochen. Die Verbandsgemeinden haben übereinstimmend signalisiert, den bisherigen (jährlichen) Sockelbetrag von 1.000 € auf 5.000 € zu erhöhen. Des Weiteren soll die Wildtierstation in Wiltingen auch erstmals eine jährliche Förderung von 1.000 € erhalten.

Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport der VG Schweich hat in seiner Sitzung vom 12.10.2023 dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, dieser Regelung zuzustimmen.

Generell haben die Verbandsgemeinden dem Tierheim gegenüber immer signalisiert, dass sie zu höheren Zahlungen bereit seien. Allerdings konnte mit dem bisherigen Vorstand keine einvernehmliche Lösung für die Unterbringungskosten gefunden werden. Mit dem neuen Vorstand sollen in Kürze die Verhandlungen beginnen, nachdem das Tierheim sich zunächst organisatorisch neu aufstellen musste.

Es gab eine Vereinbarung aus 2002, in der auch der Aufwendungsersatz für die Unterbringung von Fundtieren (Hunde: 10,50 €/Tag, Katzen: 5,00 €/Tag zuzgl. evtl. Tierarztkosten) und sichergestellten Tieren festgelegt wurde. Die bisherigen Unterbringungskosten werden sich jedoch auf jeden Fall erheblich erhöhen, weil auch die Personal- und Sachkosten gestiegen sind. Auch diese Mehrkosten werden im Doppelhaushalt der Verbandsgemeinde Schweich einzuplanen sein.

Die VG Schweich war in den letzten Jahren an der nachfolgenden Anzahl von „Fundtierfällen“ beteiligt:

Tierrettungseinsätze

2020

2021

2022

2023

Hund (mit Tierheimtransport)

4

3

4

1

Hund (ohne Tierheimtransport)

11

7

8

4

Katze

3

6

5

2

Kosten:

Bei Fundhunden treten i.d.R. keine Kosten auf, da die Besitzer zumeist ermittelt werden können (z.B. über Chipauslesung) oder sich diese nach wenigen Tagen beim Tierheim melden und anschließend für die Kosten aufkommen. Essenziell notwendig für die VGV Schweich ist jedoch, eine „Anlaufstelle“ für die vorrübergehende Unterbringung der Fundhunde in Form des Tierheims zu haben. Weiterhin ist nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft auch Fälle gibt, in denen kein Besitzer ermittelt werden kann und die mit dem Tierheim vereinbarten Unterbringungskosten übernommen werden müssen.

Bei Fundkatzen hat sich nach jüngster Rechtsprechung die Situation gegenüber den Vorjahren verändert. Während in der Vergangenheit Katzen bei begründeter Annahme auch als „herrenlos“ statt als Fundkatze eingestuft werden konnten und damit die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde verneint wurde, gibt es inzwischen ein Leitsatzurteil, wonach es sich bei Katzen fast ausnahmslos um Fundtiere handelt und die Kosten damit grundsätzlich auch von der Behörde getragen werden müssen. Daher ist hier mit einer deutlichen Kostensteigerung zu rechnen. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren es rd. 1.500 €, die durch Behandlungs- und Verwahrkosten für Katzen entstanden sind.

Darüber hinaus erhält der Verein „Freunde herrenloser Katzen e.V.“ einen jährlichen Zuschuss von 400 € (der Verein unterstützt bei Kastrationen von Katzen bzw. übernimmt die Kosten).

Informationen zur Zuständigkeit für Fundtiere:

Die Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung für die Unterbringung von Fundtieren ergibt sich aus § 1 S. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf dem Gebiet des Fundrechts vom 20.09.1977. Sie nimmt die Aufgaben als Auftragsangelegenheiten wahr.

Ablauf und Umfang einer Unterbringung richtet sich nach dem Fundrecht, welches in den §§ 965 bis 984 BGB geregelt ist. Gemäß § 90a BGB finden diese Vorschriften auch für Tiere Anwendung.

Generell ist ein Finder dazu verpflichtet, dem Verlierer oder Eigentümer des Fundtieres unverzüglich Anzeige zu machen bzw. das Fundtier an den Besitzer zurückzugeben (§ 965 Abs. 1 BGB). Kennt der Finder die Empfangsberechtigten jedoch nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB).

Weiterhin ist der Finder berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, das Tier bei der zuständigen Behörde abzuliefern (§ 967 BGB).

Die zuständige Behörde hat dafür Sorge zu tragen, dem Fundtier eine entsprechende Unterbringung zu ermöglichen und das Tier in einer Weise zu verwahren, die den Anforderungen an eine art- und bedürfnisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres nach § 2 Tierschutzgesetz genügen muss (§ 966 Absatz 1 BGB). Das kann sie entweder selbst vornehmen oder eine andere Institution (Tierheim) damit beauftragen.

Es ist zu beachten, dass eine Gemeinde bei einem gefundenen/abgelieferten Tier die Verpflichtung besitzt, dieses für 28 Tage aufzubewahren bzw. bei einer Unterbringung des Tieres für 28 Tage die Unterbringungskosten zu tragen. Diese Verpflichtung entspringt aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB).

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt die institutionelle Förderung an das Tierheim Trier auf 5.000 € jährlich zu erhöhen und die Wildtierstation in Wiltingen jährlich mit 1.000 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 05.12.2023 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen in Aussicht gestellt bekommen:

Datum

Zuwen-

dungs-

geber

Anschrift

Betrag

Zuwen-dungs-

zweck

zu erwarten

Sparkasse Trier

54292 Trier

2.500,00 €

Geldspende: Anschaffung

eines

Spielmobils

für

die Jugendfeuer-

wehren der VG

zu erwarten

Volksbank Trier eG

54292 Trier

1.000,00 €

Geldspende: Anschaffung

eines

Spielmobils

für die Jugendfeuer-

wehren der VG

Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10. Bundesprogramm "Demokratie leben!", Finanzierung der Koordinierungs- und Fachstelle des DRK 2024

Die Regiestelle „Demokratie leben!“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlich Aufgaben (BAFzA) hat in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 alle Mitwirkenden am Bundesprogramm informiert, was die haushaltswirtschaftliche Sperre der Verpflichtungsermächtigungen aus 2023 und die sich verzögernde Aufstellung des Bundeshaushaltes 2024 für die Projekte bedeuten.

Derzeit dürfen keine neuen Zahlungsverpflichtungen für künftige Jahre eingegangen werden. Die Bewilligung neuer Projekte oder die Aufstockung bestehender Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung auf das Haushaltsjahr 2024 sind derzeit nicht möglich. Solche Verpflichtungen können frühestens nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2024 – unter den dann geltenden Rahmenbedingungen – eingegangen werden.

Die Verbandsgemeinde hat für das Haushaltsjahr 2024 fristgerecht den Förderantrag für die Koordinierungs- und Fachstelle, die vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Trier-Saarburg (DRK) wahrgenommen wird, gestellt. Die Bewilligung steht noch aus.

Die Regiestelle erklärt dazu, vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers zum Bundeshaushalt 2024 und des Ergebnisses der Antragsprüfung können Maßnahmen, die in 2023 nicht mehr für 2024 bewilligt werden dürfen, in 2024 nachgezogen werden.

Damit ist eine Finanzierung der Koordinierungs- und Fachstelle beim DRK für 2024 zunächst nicht sichergestellt. 2023 bewilligte die Verbandsgemeinde dem DRK hierfür insgesamt 59.000,00 €.

Das DRK teilt mit, insbesondere die Personalkosten werde es ohne eine Sicherheit der Refinanzierung stark belasten. Es bittet daher die Verbandsgemeinde als Trägerin des Bundesprogramms und Auftraggeberin um eine Vorfinanzierung in Anlehnung an die Bewilligung aus dem Jahr 2023 – rd. 5.00,00 € monatlich.

Ob der Bundeshaushalt 2024 noch in diesem Jahr beschlossen werden kann, ist zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der intensiv geführten Debatten und der mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Zusammenhang stehenden Folgen nur schwer vorherzusehen. Dies sollte aber im Januar 2024 erfolgen.

Um insbesondere die Personalkosten sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, für den Januar 2024 dem DRK vorbehaltlich der Bewilligung der Bundesmittels 5.000,00 € zu zahlen. Der Betrag ist mit einer späteren Bewilligung zu verrechnen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt dem DRK Kreisverband Trier-Saarburg e. V. für den Monat Januar 2024 5.000,00€ zu zahlen. Der Betrag ist mit einer späteren Bewilligung zu verrechnen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

11. Verschiedenes

Die CDU-Fraktion bedankt sich bei Bürgermeisterin Christiane Horsch und den Mitarbeitenden der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich für die gute Kooperation und die gegenseitige Unterstützung. Weiter wird die gute und respektvolle Zusammenarbeit innerhalb des Verbandsgemeinderates lobend erwähnt, welche zu ergebnisorientierten politischen Debatten führt.

Auch die FWG-Fraktion bedankt sich bei den Mitarbeitenden der Verbandsgemeindeverwaltung und den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates für die konstruktive und gute Zusammenarbeit.

Die SPD-Fraktion schließt sich den Danksagungen an und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Die Grünen-Fraktion bedankt sich ebenfalls bei Mitarbeitern, Bürgermeisterin und Fraktionen für die gute Zusammenarbeit.

12. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 2 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Einstellung einer Mitarbeiterin im Team Digitalisierung zu.