Titel Logo
Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses der VG Schweich am 26.11.2025

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 26.11.2025 im Dorfgemeinschaftshaus, Maximinstraße 18 in Longuich eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

Bürgermeisterin Horsch teilt mit, dass die nächste Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses gemeinsam mit dem Verbandsgemeinderat mit Besichtigung von verschiedenen Objekten in der VG Anfang Februar stattfindet.

2. Turnhalle Mehring, energetische Sanierung: Vorstellung Kostenberechnung und Beschlussfassung weitere Vorgehensweise

In 2023 wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), Mainz zum EFRE-Fördercall (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) aufgerufen. Hierfür wurde durch die Verbandsgemeinde Schweich Anfang Juni 2023 eine Bewerbung für die energetische Komplettsanierung der Turnhalle Mehring eingereicht.

Mit Zuwendungsbescheid des Ministeriums vom 21.12.2023 wurde die EFRE-Förderung bewilligt. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen der Turnhalle Mehring sind mit Bruttogesamtkosten von rd. 1.260.000 € bewilligt. Die Förderquote beträgt 90% (1.134.000 €). Laut Bewilligungsbescheid des Ministeriums hat die Durchführung und bauliche Fertigstellung bis 31.12.2026 zu erfolgen. Der Mittelabruf hat bis zum 30.06.2027 zu erfolgen.

Der damalige Hallenneubau in 1979 wurde als Turnhalle („Standardbau“) genehmigt. Damaliger Bauherr war die Ortsgemeinde Mehring. In 2001 ging die Turnhalle in die Bauträgerschaft der Verbandsgemeinde Schweich über. Die zulässige Nutzungsbegrenzung lag bei max. 200 Personen. Größere Veranstaltungen mit über 200 Personen finden lediglich von Vereinen der Ortsgemeinde Mehring statt. Aktuell findet 1x jährlich eine größere Veranstaltung durch die Winzertanzgruppe Mehring statt. Die Besucherzahl liegt herbei bei rd. 350-400 Personen.

Das mit der Planung beauftragte Büro bauart4d, Beckingen hat die Mehrkosten zur Durchführung der Maßnahme als Versammlungsstätte mit 239.190,00 € Bruttogesamtkosten beziffert. Der Ortsgemeinderat Mehring hatte in seiner Sitzung am 21.05.2025 beschlossen, die v. g. Mehrkosten zu übernehmen.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Planungsergebnisse wurden durch das Büro bauart4d (Objektplanung) und das Büro Koller (Haustechnik) aktuelle Baukosten für die EFRE-Maßnahme ermittelt.

Die Kostenberechnungen stellen sich wie folgt dar:

Die Bruttogesamtkosten der EFRE-Maßnahme werden somit auf 2.170.407,15 € beziffert.

Zudem wurden sinnvolle bzw. erforderliche Sanierungsmaßnahmen mit Bruttogesamtkosten in Höhe von 701.323,08 € berechnet. Vorausgesetzt, die Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls umgesetzt, ergibt dies ein Gesamtmaßnahmenpaket in Höhe von 2.871.173,23 €.

Eine Aufstockung der EFRE-Förderung ist nicht möglich. Auch eine Anmeldung zu einem folgenden Fördercall ist nicht möglich.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 23.10.2025 beschlossen, auf die Durchführung der Sanierung im EFRE-Programm zu verzichten. Es ist zu prüfen, welche der vorgesehenen Maßnahmen notwendig und dringlich sind.

Dazu ist eine mögliche Förderung zu ermitteln; z. B. ist das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) einzubeziehen (Förderquote 45%).

Entgegen der Beschlussfassung im HFA/BA vom 23.10.2025 aber unter der zwingenden Voraussetzung, dass uns das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) einer Fristverlängerung des Durchführungszeitraums (bauliche Umsetzung) bis zum 30.06.2027 zustimmt, hält die Behördenleitung trotz der deutlichen Kostensteigerung gegenüber dem Zuschussantrag an der Umsetzung der energetischen Sanierung der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung fest. Letztendlich bliebe immerhin noch eine Förderung von etwa 52%.

Dies setzt allerdings die Zusage voraus, dass seitens der Fachplaner die Maßnahme fristgerecht zum 30.06.2027 baulich umgesetzt, abgenommen und abgerechnet ist.

Die Fristverlängerung für die bauliche Umsetzung bis zum 30.06.2027 wurde am 09.11.2025 beim MKUEM gestellt. Mit Änderungsbescheid vom 17.11.2025 wurde einer Verlängerung des Durchführungszeitraumes (Projektlaufzeit) bis 30.06.2027 zugestimmt.

Die Planer wurden aufgefordert bis zur Sondersitzung des HFA/BA am 26.11.2025 nochmals die Prüfung möglicher Einsparpotentiale vorzunehmen.

Die Kostenberechnungen und Erläuterungsberichte sind als Anlage beigefügt.

In der heutigen Sitzung werden durch das Büro bauart4d und das Büro Koller die ausgearbeiteten Kostenberechnungen erläutert.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeisterin Horsch zunächst die Planer Herrn Ralf Bernarding vom Büro bauart4d sowie Herrn Benedikt Koller vom Büro Koller. Sie erteilt zunächst Herrn Bernarding das Wort. Herr Bernarding stellt die teilweise problematische bauliche Ist-Situation der Turnhalle Mehring dar und liefert anschließend einen Ausblick auf mögliche Sanierungsmaßnahmen. Herr Koller erläutert in der Folge als Fachplaner für die Haustechnik die geplanten Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich. In der Aussprache zu den Ausführungen wird festgestellt, dass die Kosten für die geplante Sanierung u. a. aufgrund der notwendigen energetischen Sanierungsmaßnahmen sehr hoch sind, jedoch ein Neubau statt der geplanten Sanierung in dieser Größenordnung ca. doppelt so teuer wäre. Außerdem wird ausgeführt, dass aufgrund der zu niedrig angesetzten Kostenschätzung im Vorfeld, auf der die Förderanträge beruhen, und den nun wesentlich höheren Kosten die Förderquote auf effektiv ca. 53 % gesunken ist. Es soll geprüft werden, ob das Planungsbüro, welches die ursprüngliche Kostenschätzung aufgestellt hat, für die entgangenen Fördergelder in Regress genommen werden kann.

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder richten sich auf die Bauzeitplanung und die Auslotung von weiteren Fördermöglichkeiten. Die Vorsitzende und die Planer stellen fest, dass die Förderungen nach derzeitiger Planung bestmöglich ausgeschöpft werden, jedoch der Zeitplan für die bauliche Umsetzung und die Inanspruchnahme der Förderung nach Fertigstellung sehr eng bemessen ist und ein unmittelbares Handeln voraussetzt. Bürgermeisterin Horsch stellt daraufhin den Antrag, die vorliegenden Planungen als Empfehlung an den VG-Rat zu beschließen.

Beschluss:

1.

Der HFA beschließt als Empfehlung an den VG-Rat, die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung, wie in der heutigen Sitzung vorgestellt, umzusetzen.

2.

Die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring, die nicht zur EFRE-Förderung gehören, sollen ebenfalls – wie heute vorgestellt - ausgeführt werden. Eventuelle zusätzliche Förderungen für diese Sanierungsmaßnahmen sind zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2

3. Grundschule Föhren, Energetische Sanierung, EFRE-Maßnahme

Am 30.06.2025 wurden im HFA/Bauausschuss die Planungsleistungen für die EFRE Maßnahme Grundschule Föhren vergeben. Nach Ablauf der Bieterinformation am 14.07., wurden am 15.07. die beiden Büros Schuh & Weyer (Architekt) und Weber & Partner (Technische Ausrüstung) beauftragt.

Für den EFRE-Antrag wurden Kosten i. H. v. 1.336.032,07 € ermittelt. Die Maßnahme wird mit 90% gefördert, dies entspricht einer Förderung i. H. v. 1.202.429,67 €. Die bewilligte Fördersumme stellt eine Förderhöchstgrenze dar, Mehrausgaben sind nicht förderfähig.

Die Maßnahme muss baulich bis zum 15.09.2027 abgeschlossen sein.

In der letzten Sitzung des HFA/BA am 23.10.2025 hatte Herr Schuh die Möglichkeit des seriellen Sanierens vorgestellt und empfohlen (hier: Vorhangfassade). Zu diesem Zweck ist es notwendig, die erforderlichen statisch wirksamen Aufnahmepunkte des Bestandsgebäudes durch einen Tragwerksplaner prüfen zu lassen. Es lag ein Angebot von 40 Stunden zu je 120 € zzgl. MwSt. vor. Der HFA hat beschlossen, den Auftrag an den Tragwerksplaner zu erteilen und bis zur nächsten HFA/BA am 26.11.2025 das Ergebnis vorzustellen.

Herr Architekt Schuh wird heute das Ergebnis der Tragwerksplanung, der erforderlichen Baustellenlogistik sowie die Kostenberechnung für die Maßnahme vorstellen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeisterin Horsch Frau Louis und Herrn Schuh vom Planungsbüro Schuh & Weyer sowie Herrn Weber vom Planungsbüro Weber + Partner. Herr Schuh erläutert sodann anhand einer Präsentation den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen. Er führt aus, dass der geförderte Sanierungsbereich lediglich von der Kellerdecke bis zur Dämmung auf dem Dachboden reicht; der Keller und das Dach sind nicht förderfähig. Zum Schutz der Dachbodendämmung sei jedoch die Sanierung des Daches selbst dringend angezeigt. Die Kostenschätzung für diese Dachsanierung beträgt 143.000 Euro netto. Herr Weber erklärt zur Sanierung der Haustechnik, dass die vorhandenen Sanitärinstallationen in einem maroden Zustand sind und dringend erneuert werden müssten. Die Kosten hierfür werden auf ca. 25.000 Euro netto geschätzt. Der Bestand der Elektroinstallation ist ebenfalls sanierungsbedürftig, jedoch noch nicht akut. Da dieser Bereich nicht förderfähig ist, kann die Ausführung noch zurückgestellt werden. Bürgermeisterin Horsch merkt hierzu an, dass eine Prioritätenliste der nicht unmittelbar anstehenden Sanierungsmaßnahmen aufgestellt werden soll, bis in der nächsten Sitzung eine entsprechende Ortsbesichtigung zur Sichtung der weiteren Schritte durchgeführt wird.

Frau Louis erörtert anschließend die verschiedenen möglichen Varianten zur Fassadensanierung. Es kommen 3 mögliche Ausführungen in Betracht:

-

Variante 1: Wärmedämmverbundsystem, geschätzte Kosten 1.295.970,12 Euro brutto

-

Variante 2: vorgehangene hinterlüftete Fassade, geschätzte Kosten 1.349.912,25 Euro brutto

-

Variante 3: Serielle Sanierung, geschätzte Kosten 1.605.001,64 Euro brutto.

Variante 1 ist am kostengünstigsten, verursacht jedoch erhebliche Beeinträchtigungen bei weiterhin parallel laufendem Schulbetrieb. Variante 3 ist am verträglichsten mit dem Schulbetrieb, jedoch die teuerste in Betracht kommende Variante. Variante 2 ist ein guter Kompromiss zwischen Kosten und Beeinträchtigung des Schulbetriebes und wird demzufolge vom Planungsbüro empfohlen.

In der Aussprache ist man der einhelligen Meinung, dass die geförderten Sanierungsmaßnahmen entsprechend der vorgestellten Planung durchgeführt werden sollen. Zusätzlich macht es Sinn, das Dach und die Sanitärinstallation auch ohne Förderung zu sanieren. Die Elektroinstallation soll vorerst zurückgestellt werden.

Beschluss:

Der HFA beschließt, die geförderte energetische Sanierung der Grundschule Föhren gem. vorgestellter Planung mit der Ausführung der Fassadendämmung in Variante 2 und zusätzlich die Dach- und Sanitärinstallations-Sanierung durchzuführen und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke. Die Sanierung der Elektroinstallation wird vorerst zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Grundschule Longuich

Erweiterung, Sachstand

In der letzten HFA/BA-Sitzung am 23.10.2025 hat Herr Architekt Kirchner, Metaform Architekten über den Sachstand der Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule Longuich informiert. Es wurden Fassadenansichten, Grundrisspläne, Kostenschätzung und die Zeitschiene vorgestellt.

Nach Beratung über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Baustoffe hatte der HFA/BA die Ausführung in Holz beschlossen.

In der heutigen Sitzung werden die beauftragten Büros Details der technischen Gebäudeausstattung und die überarbeitete Zeitschiene vortragen. Weiterhin wird über die Möglichkeiten des Anschlusses an die angedachte kommunale Wärmeplanung informiert.

Entsiegelungsmaßnahme „Grüner Schulhof“

Im Rahmen des KFW Programmes 444 “Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ gab es Überlegungen, die Neugestaltung des Schulhofs fördern zu lassen. Gefördert werden in diesem Programm u. a. Komplett-Entsiegelungen von Schulhöfen, Teilentsiegelungen sind nicht förderfähig. Nach Rücksprache mit der Schulleitung ist eine Entsiegelung des kompletten Schulhofes nicht sinnvoll. Für die Kinder ist eine befestigte Fläche für Ballspiele etc. zwingend erforderlich.

Der Architekt soll den Auftrag erhalten, die Kosten für die Wiederherstellung des Schulhofes nach der Baumaßnahme zu beziffern.

Ausweichklassenraum für die achte Klasse bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus

In einem Vororttermin mit der ADD Trier, dem Veterinäramt, der Schulleitung und Herrn Ortsbürgermeister Lieser am 30.10.2025 wurden Varianten für eine temporäre Ausweichmöglichkeit für die achte Klasse begutachtet. Es standen 4 Varianten zur Auswahl:

1. Klassenraum im Foyer der Turnhalle (jetzige Mensa) und Mensa im Bühnenbereich der Turnhalle (Favorisiert von der Schulleitung und des SEB)

Vorteile:

-

Schul- und Betreuungsbetrieb können an einem Ort abgehalten werden und es werden keine weiten Wege zum Dorfgemeinschaftshaus – sei es für eine ausgelagerte Klasse oder für die Essenskinder - erforderlich

Nachteile:

-

Keine Handwaschmöglichkeit für die Ausgabekräfte. Es müsste ein mobiles Waschbecken aufgestellt werden.

-

Das Geschirr müsste durch die gesamte Halle zur Küche im Foyer transportiert werden, ebenso das Essen, welches aufzuwärmen wäre

-

Bühnenbereich und Turnhalle stehen während größeren Veranstaltungen (z. B. Karneval) nicht zur Verfügung

-

Die Nutzung des Raumes wurde brandschutztechnisch noch nicht geprüft

2. Klassenraum im Foyer der Turnhalle und Mensabetrieb im Dorfgemeinschaftshaus/OG

In den Jahren 2013 bis 2020 fand das Mittagessen bereits im Dorfgemeinschaftshaus statt. Der Saal im Obergeschoss ist mittlerweile mit einem 2. Rettungsweg ausgestattet sowie barrierefrei über einen Aufzug zu erreichen. Aus Sicht des Veterinäramtes ist der Saal im Obergeschoss für die Essensausgabe geeignet.

Bedenken der Eltern:

Für die Rioler Betreuungs-Kinder, die bis 14:00 Uhr für die Betreuung angemeldet sind, gäbe es zeitliche Probleme. Für den Hinweg zum Dorfgemeinschaftshaus, für Essen und den Rückweg zur Bushaltestelle bleiben den Kindern nur ca. 45 Minuten Zeit.

3. Klassenraum im Dorfgemeinschaftshaus (EG) (Mensa bleibt im Foyer Turnhalle)

In dem kleinen Besprechungsraum war bereits im Schuljahr 2016/2017 eine Klasse ausgelagert. Die temporäre Nutzung als Klassenraum mit maximal 15 Kinder wurde seitens der ADD und des Kreisbauamtes genehmigt.

Bedenken der Schulleitung:

Die Klasse befinde sich abseits des Schulgeschehens und auch die Organisation des Unterrichts sei problematisch.

4. Zusammenlegung der derzeitigen 1. Klassenstufe (insgesamt 26 Kinder) im SJ 2026/2027

Diesen Vorschlag von Frau Tombers, ADD wird seitens der Schulleitung und der Schulrätin nicht befürwortet. Die bereits geteilte Klasse soll für ein Jahr zusammengeführt werden, was zu vermehrtem Unmut auch bei den Eltern führen wird.

Frau Tombers schlägt vor, die Schülerzahlen weiter im Blick zu behalten. Wenn die Klassenzahl bei 24 liegt, wird die Klassenteilung seitens der ADD aufgehoben.

Der Ortsgemeinderat Longuich hat sich in seiner Sitzung am 30.10.2025 gegen die Variante 1 „Nutzung des Bühnenbereichs für die Essensausgabe“ ausgesprochen, da dadurch das Vereins- und Dorfleben erheblich beeinträchtigt würde. Er empfiehlt dem Schulträger die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für eine Klasse größer als 24 Kinder oder die Prüfung der Auslagerung eines Klassenraumes ins Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses.

Auch aus Sicht des Schulträgers bestehen Bedenken hinsichtlich der Durchführung der Essensausgabe im Bühnenbereich:

Eine geeignete Handwaschmöglichkeit für das Ausgabepersonal ist nicht vorhanden und sowohl das Geschirr als auch das aufzuwärmende Essen müssten durch die gesamte Halle bis zur Küche transportiert werden. Zudem stehen die Turnhalle und der Bühnenbereich während größeren Veranstaltungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Aus funktionalen und finanziellen Gründen hat sich der Schulträger entschieden, eine Ausnahme von der Klassenmesszahl nach Nr. 1.3 der VV „Unterrichtsorganisation in der Grundschule“ zu beantragen. Der Antrag auf Zusammenlegung der derzeitigen ersten Klassenstufe (26 Schüler/innen) ab dem Schuljahr 2026/2027 wurde am 10.11.2025 bei der ADD Trier gestellt. Die ADD entscheidet im Benehmen mit der Schulleitung und dem Schulelternbeirat über die Ausnahmeregelung. Zu erwähnen ist, dass für die Zusammenlegung die Lehrerwochenstunden für zwei Klassen erhalten bleiben.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Variante 2 „Klassenraum im Foyer der Turnhalle und Mensabetrieb im Dorfgemeinschaftshaus/OG“ favorisiert, weil die ausgelagerte Klasse sich nicht abseits des Schulgeschehens befindet und die Essenausgabe im Dorfgemeinschaftshaus erprobt ist und sich organisatorisch gut umsetzen lässt.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Engel vom Büro Metaform Architekten GmbH sowie Herrn Weber vom Büro Weber + Partner. Mit den Fachplanern werden Fragen rund um Bauzeitplanung und möglicher Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch den Baubetrieb erörtert. Bei Baubeginn im Juni 2026 ist mit einer Fertigstellung bis Juni 2027 zu rechnen. Es wird festgestellt, dass durch die Baumaßnahmen 1 Klassenraum für ein komplettes Schuljahr wegfällt. Demzufolge würde die beantragte Zusammenlegung der derzeitigen ersten Klassenstufe bei der Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebes helfen. Da sich der Ortsgemeinderat Longuich für den Fall der nicht bewilligten Zusammenlegung der ersten Klassenstufe gegen eine Nutzung der Turnhalle für den Interims-Schulbetrieb ausgesprochen hat, soll lediglich die Durchführung der Erweiterung beschlossen werden und ein Beschluss über das weitere Vorgehen im Falle einer Ablehnung der Zusammenlegung der ersten Klassenstufe zurückgestellt werden, bis dieser Fall eintritt.

Beschluss:

Der HFA stimmt der vorgestellten Planung mit Kostenberechnung und Bauzeitenplan für die Erweiterungsmaßnahme zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Jugendverkehrsschule, Bau eines neuen Verkehrsübungsplatzes

Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, Ihrer Verpflichtung zur Vorhaltung eines Verkehrsübungsplatzes für die Jugendverkehrsschule weiterhin nachzukommen und aufgrund der von der Polizei vorgetragenen Mängel zum vorhandenen Platz am Freibad Schweich (u. a. fehlender Kreisverkehr, ungünstige Toiletten- und Schlechtwetterlösung, hoher Lärmpegel) einen neuen Verkehrsübungsplatz zu errichten.

In der Vergangenheit wurden verschiedene geeignete Flächen (Fläche im Eigentum der VG oder einer OG, geeignete Größe und Beschaffenheit, Nähe zu einem Schulstandort) diskutiert und konkretisiert, von denen man dann aus verschiedenen Gründen wieder Abstand nehmen musste.

Folgende Flächen wurden geprüft:

Schulgelände aller Schulstandorte, Parkplatz an der Grundschule Fell, Fläche neben dem Sportplatz Fell, Bolzplatz Föhren, Flächen im IRT Föhren, Freizeitanlage Kenn, Festplatz Leiwen, Schulhof am Bodenländchen Schweich, Frida-Kahlo-Schulgelände Schweich, Parkplatz ICV-Halle Schweich-Issel und Moselvorland Schweich.

Für die Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes kann eine Landesförderung in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro beantragt werden.

Der Schulträgerausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.11.2025 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, sich zeitnah für den Standort zum Bau des neuen Verkehrsübungsplatzes nach Empfehlung durch den HFA zu entscheiden. Für den Fall, dass man sich für den Bau des Verkehrsübungsplatzes auf dem Grundstück einer Ortsgemeinde entscheidet, möge der Verbandsgemeinderat eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50.000 Euro an den Herstellungskosten des Platzes der Ortsgemeinde beschließen. Die weiteren Kosten (Markierungen/Container/Lichtanlage etc.) wären ohnehin von der Verbandsgemeinde zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Varianten (Investitionskosten und Folgekosten (insbes. Bustransfer)) für die Sitzung des HFA am 26.11.2025 gegenüber zu stellen.“

Nach der Sitzung des Schulträgerausschusses wurde von der dort noch angesprochenen Variante in Fell nach Abstimmung im Ortsgemeinderat am 13.11.2025 Abstand genommen. Es fand eine erneute Prüfung der Fläche in der Bernhard-Becker-Freizeitanlage statt.

Von allen geprüften Flächen gelten folgenden Flächen weiterhin als grundsätzlich geeignet:

1.

Bernhard-Becker-Freizeitanlage Kenn (Eigentum OG Kenn)

2.

Festplatz Leiwen (Eigentum OG Leiwen)

3.

Frida-Kahlo-Schulgelände Schweich (Eigentum ZV Integr. Schulprojekt Schweich)

Aufgrund noch offener Abstimmungen mit den Ortsgemeinden Kenn und Leiwen, den noch konkret auszuarbeitenden Investitionskosten zu den Varianten Kenn und Leiwen und noch nicht vorliegenden Kostenschätzungen zu unterschiedlichen Pauschalen zum Bustransfer schlägt die Verwaltung vor, die weitere Vorberatung zu dieser Thematik in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses/Bauausschusses am 20.01.2026 zu verschieben.

Die notwendige Beschlussfassung soll dann in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 26.02.2026 erfolgen.

In der Aussprache wird bekräftigt, dass das Thema bis zur nächsten Sitzung weiter aufbereitet werden und dann je nach vorliegender Situation entsprechend beschlossen werden soll. Ein Beschluss wird hierzu nicht gefasst, da dieser zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für notwendig erachtet wird.

6. Verschiedenes

Bürgermeisterin Horsch berichtet, dass in der jüngsten Sitzung der Planungsgruppe „Neues Verwaltungsgebäude“ über derzeit ermittelte Mehrkosten für den Neubau in Höhe von 430.000 Euro beraten wurde. Die Planungsgruppe hat in diesem Zuge vorgeschlagen, die Kosten für eine flächendeckende Klimatisierung des neuen Verwaltungsgebäudes unter Berücksichtigung von in den Folgekosten vergleichsweise günstigen alternativen Kühlkonzepten zu ermitteln.