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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung Forstzweckverband Schweich 2024/25

1. Nachtragshaushaltssatzung des Forstzweckverbandes Schweich für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung und der Satzung des Forstzweckverbandes wurde nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 20.11.2024 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 09.12.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung hat sich § 6 (Deckung des Finanzbedarfs) der Haushaltssatzung 2024 und 2025 vom 17.01.2024 wie folgt geändert:

Der Finanzbedarf wird gemäß den Vorgaben des § 7 der Verbandsordnung gedeckt. Für den wechselweisen Einsatz von Beschäftigten nach BezTV-W RP gelten die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität mit separatem Schreiben festgesetzten Verrechnungssätze. Die Forstzweckverbandsmitglieder werden über etwaige Änderungen bzw. Anpassungen unterrichtet.

§ 2

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2024 und 2025 vom 17.01.2024 werden durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haushaltssatzung öffentlich bekanntzumachen und die Auslegung zu veranlassen.

Schweich, den 09.12.2024
(S) gez. Jennifer Schlag, Stellvertretende Verbandsvorsteherin

Die Haushaltssatzung wurde gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorgelegt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung unterliegt nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

Gegen die Festsetzungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.

Die Haushaltssatzung wird gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung hiermit bekanntgemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 10. Januar 2025 im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 16, zu den üblichen Öffnungszeiten aus und kann eingesehen werden. Für Besuche an Nachmittagen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter 06502-407-0.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 ist folgender Hinweis bekanntzumachen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Schweich, den 09.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
(S) gez. Sebastian Krewer, Beigeordneter