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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Einwohnerinformation ​​​​​​​über die Sitzung des Schulträgerausschusses der VG Schweich am 05.11.2025

über die Sitzung des Schulträgerausschusses der VG Schweich am 05.11.2025

öffentlich

1. Mitteilungen

Schwimmunterricht

Auch in diesem Jahr konnten für die Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich Fahrten zum Schwimmunterricht in die Freibäder Schweich und Leiwen organisiert werden. Rund 56 Schüler/innen der Grundschulen Föhren, Mehring und Schweich nahmen das Angebot an. Die Verbandsgemeinde übernahm die Buskosten. Ein Dank gilt den Mitarbeitenden der Verbandsgemeindewerke, des Freibadpersonals sowie den Lehrkräften für die Organisation und Durchführung.

IPad-Ausleihe

Die Nutzung der iPad-Leihgeräte an den Grundschulen ist rückläufig. Aktuell sind etwa die Hälfte der Geräte ausgegeben. Beim nächsten Schulleitertreffen sollen Erfahrungen ausgetauscht und die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Nicht verliehene Geräte sollen künftig als Klassensätze dauerhaft in den Schulen verbleiben.

Wasserschaden Grundschule Leiwen

In der Grundschule Leiwen trat in der Jungen-WC-Anlage ein Wasserschaden durch eine defekte Leitung auf und hat die WC-Anlagen des Gemeindezentrums „Forum Livia“ der Ortsgemeinde Leiwen im Untergeschoss des Gebäudes unter Wasser gesetzt. Die Schadensregulierung erfolgt über die Gebäudeversicherung.

2. Sachstand Baumaßnahmen Grundschulen

Grundschule Föhren, Akustische Ertüchtigung des Obergeschosses im Altbau

Die Maßnahme zur akustischen Ertüchtigung des Obergeschosses im Altbau wurde in das Förderprogramm Basismittel-GaFöG aufgenommen. Der Förderbescheid liegt vor, die Arbeiten sind für die Sommerferien 2026 vorgesehen. Geplant sind die Installation von Akustikdecken, LED-Beleuchtung, Türenerneuerung und Anstrich.

Grundschule Föhren, Energetische Sanierungsmaßnahme

Für die energetische Sanierung des Altbaus wurde eine Förderung aus dem EFRE-Programm bewilligt. Nach Vergabe der Planungsleistungen werden derzeit die Kostenschätzungen überprüft. Anschließend erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen.

Für den EFRE-Antrag wurden Kosten i. H. v. rd. 1.336.000 € ermittelt. Die Maßnahme wird mit 90% gefördert, dies entspricht einer Förderung i. H. v. rd. 1.202.000 €. Die bewilligte Fördersumme stellt eine Förderhöchstgrenze dar, Mehrausgaben sind nicht förderfähig. Die Maßnahme muss baulich bis zum 15.09.2027 abgeschlossen sein.

Grundschule Longuich, Erweiterung Klassenraumkapazität

Aufgrund steigender Schülerzahlen ist ein Erweiterungsbau mit Aufzug vorgesehen. Eine Erweiterung des Schulgebäudes um 180 m² Hauptnutzfläche wurde schulbehördlich anerkannt. Der Bauantrag und der Antrag auf Schulbauförderung werden Anfang 2026 gestellt. Nach Erhalt der entsprechenden Genehmigungen kann nach Ausschreibung der Bauleistungen mit dem Bau begonnen werden. Parallel werden Ausweichmöglichkeiten für die vorübergehende Unterbringung von Klassen während der Bauphase geprüft.

Turnhalle Grundschule Mehring, Energetische Sanierung

Aufgrund stark gestiegener Kosten wird die weitere Umsetzung der geplanten energetischen Sanierung im EFRE-Programm geprüft.

ISP Schweich, Frida-Kahlo-Schule - Containeraufstellung

Zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs wurde am Standort der Frida-Kahlo-Schule ein mobiler Klassenraum errichtet. Die Arbeiten begannen in den Herbstferien 2025.

Grundschule Trittenheim, Toilettensanierung

Die Sanierung der Toilettenanlagen einschließlich eines barrierefreien WCs ist in Vorbereitung. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 232.500 €/brutto. Die Umsetzung ist für die Sommerferien 2026 geplant.

3. Vorstellung Maßnahme "Multifunktions-Sportanlage" der OG Leiwen, Mitnutzung durch die Schule

Ortsbürgermeister Joachim Hagen stellt das Projekt zum Umbau des bestehenden Tennenplatzes in Leiwen zu einer modernen Multifunktions-Sportanlage mit Kleinspielfeld, Leichtathletikanlage sowie Bereichen für Kinder- und Freizeitsport vor. Die Anlage soll auch der Ganztagsgrundschule Leiwen für den Schulsport zur Verfügung stehen. Die Ortsgemeinde hat für die Maßnahme einen Förderantrag zum Sportstätten-Förderprogramm 2026 des Landes gestellt. Weiterhin hat sie einen Zuschuss bei der Verbandsgemeinde Schweich in Höhe von 20.000 € beantragt.

Beschluss:

Nach Beratung empfiehlt der Schulträgerausschuss dem Verbandsgemeinderat,

1.

dass sich die Verbandsgemeinde mit einer einmaligen Zahlung von 20.000,00 € an der Maßnahme der Ortgemeinde Leiwen zur Mitnutzung durch die Grundschule Leiwen beteiligt.

2.

dass sich die Verbandsgemeinde in vergleichbaren Fällen bei Maßnahmen anderer Ortsgemeinden zur Errichtung oder Verbesserung von Sportanlagen in angemessenem Umfang beteiligt, sofern eine Nutzung durch die jeweilige Grundschule gegeben ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Jugendverkehrsschule, Bau eines neuen Verkehrsübungsplatzes

Die Verkehrserziehung in den Schulen gehört zum Bildungsauftrag und ist in der Verwaltungsvorschrift „Mobilitäts- und Verkehrserziehung“ des Ministeriums für Bildung festgelegt. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung eines Übungsplatzes.

Der Ausschuss befasste sich ausführlich mit der Standortfrage für einen neuen Verkehrsübungsplatz der Verbandsgemeinde. Bisherige Alternativen (u. a. Parkplatz am Erlebnisbad Schweich, Schulgelände Fell, Frida-Kahlo-Schule Schweich) wurden geprüft, jedoch als nur bedingt geeignet bewertet.

Als mögliche Option wird nun der Festplatz in Leiwen in Betracht gezogen, der künftig befestigt werden soll und sich grundsätzlich für diesen Zweck eignen könnte.

Beschluss:

Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, sich zeitnah für den Standort zum Bau des neuen Verkehrsübungsplatzes nach Empfehlung durch den HFA/BA zu entscheiden.

Für den Fall, dass man sich für den Bau des Verkehrsübungsplatzes auf dem Grundstück einer Ortsgemeinde entscheidet, möge der Verbandsgemeinderat eine Kostenbeteiligung max. in Höhe von 50.000 Euro an den Asphaltierungskosten des Platzes der Ortsgemeinde beschließen. Die weiteren Kosten (Markierungen/Container/Lichtanlage etc.) wären ohnehin von der Verbandsgemeinde zu tragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Varianten (Investitionskosten und Folgekosten (insbes. Bustransfer)) für die Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 gegenüberzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Entsiegelungsmaßnahme "Grüner Schulhof" im Rahmen der Erweiterung der Grundschule Longuich

Im Rahmen des KfW-Programms 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ können Entsiegelungsmaßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 80 % unterstützt werden. Die Neugestaltung des Schulhofs der Grundschule Longuich könnte im Zuge der Erweiterungsmaßnahme als solche Entsiegelungsmaßnahme ausgestaltet werden.

Nach Rücksprache mit der Förderstelle ist eine Teilentsiegelung jedoch nicht förderfähig. Da die Schulleitung eine vollständige Entsiegelung aus pädagogischen Gründen ablehnt, entfällt eine Förderung über das genannte Programm.

Zur weiteren Planung soll der beauftragte Architekt die Wiederherstellungskosten für den Schulhof nach Abschluss der Baumaßnahme ermitteln.

6. Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung

Das am 12.10.2021 in Kraft getretene Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) führt ab dem 01.08.2026 stufenweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern ein. Zuständig für die Umsetzung ist das Kreisjugendamt Trier-Saarburg, das hierzu regelmäßig mit den Verbandsgemeinden im Austausch steht.

Im Jugendhilfeausschuss des Kreises wurde am 10.09.2025 über den aktuellen Umsetzungsstand informiert. Ergebnisse einer Elternbefragung zeigen, dass der Betreuungsbedarf in der Verbandsgemeinde Schweich derzeit weitgehend gedeckt ist. An allen Grundschulen kann eine Betreuung von Montag bis Freitag 12:00 – 16:00 Uhr mit Mittagessen angeboten werden.

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs plant der Landkreis:

Betreuung während der Unterrichtszeit

Das bestehende Angebot der Schulträger sowie das Angebot des Jugendamtes (zunächst nur für die Klasse 1) wird gemeinsam und integriert weiterentwickelt.

Betreuung während der Schulferien

Das Land Rheinland-Pfalz wird von der Schließzeitenregelung im Umfang von jährlich vier Wochen Gebrauch machen. Sofern von der Schließzeitenregelung vor Ort Gebrauch gemacht wird, sind darin die Werktage zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar des Folgejahres ebenso wie die sechs beweglichen Ferientage zu berücksichtigen. Die verbleibenden Schließtage sind durch die Jugendämter im Rahmen der Bedarfsplanung festzulegen.

Beauftragung freier Träger

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung in den Schulferienzeiten ist durch die Verwaltung des Jugendamtes beabsichtigt, beginnend mit den Herbstferien 2026, freie Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung der rechtsanspruchserfüllenden Ferienbetreuung zu beauftragen. Hierzu ist beabsichtigt, dass in jeder Verbandsgemeinde zunächst an einer Grundschule eine Ferienbetreuung eingerichtet wird. Aus Sicht des Jugendamts wäre für die VG Schweich die Frida-Kahlo-Grundschule in Schweich hierfür geeignet.

Die abschließende Festlegung erfolgt nach detaillierter Auswertung der Ergebnisse der Bedarfsumfrage sowie in Absprache mit den Schulträgern und den beauftragten freien Trägern der Jugendhilfe.

Qualifizierung Betreuungskräfte

Es ist beabsichtigt, dass die Qualifizierung der Betreuungskräfte durch die beauftragten freien Träger der Jugendhilfe mit einem noch zu definierenden Curriculum erfolgt.

Interessenbekundungsverfahren

Zunächst soll für die Herbstferienbetreuung 2026 ein Interessenbekundungsverfahrens durchgeführt werden. Für die Ferienbetreuung ab dem Jahr 2027 ist beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch:

Beförderung

Die Sorgeberechtigten haben keinen Anspruch auf Übernahme von Beförderung oder Beförderungskosten zum Ort der Betreuung, sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien.

Elternbeiträge

Die Betreuungsleistungen an den Betreuenden Grundschulen bleiben für die Sorgeberechtigten weiterhin kostenpflichtig. Es ist angedacht, dass die Bedürftigkeit (Rechtsanspruch aus SGB VIII) über das Einkommen geprüft wird. Ob die Prüfung vom Kreis oder den Verbandsgemeinden erfolgt, ist noch zu klären.

Im Schulträgerausschuss wurde sich dahingehend geäußert, dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs durch die Verankerung im SGB VIII zwar an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe adressiert sei, die Betreuungsangebote vor Ort der Landkreis aber nicht leisten könne. Die Verbandsgemeinden sollten die Aufgabe aus wirtschaftlichen und fachlichen Gründen weiterhin übernehmen, d. h. auf der Erfüllungsebene sollte die Zuständigkeit beim Schulträger bleiben.

Beschluss:

Der Schulträgerausschuss empfiehlt der Verbandsgemeinde, die Betreuung an den Grundschulen während der Schulzeit in eigener Zuständigkeit zu erfüllen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Schülerbetreuung und Verpflegung

1. Finanzierung Betreuungsangebot

Die Schülerbetreuung an den Grundschulen ist bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 eine freiwillige Aufgabe der Verbandsgemeinde.

An den acht Grundschulen der Verbandsgemeinde werden derzeit 518 Kinder (von insgesamt 1095 Schulkindern, Stand 04.09.2025) betreut.

Die Elternbeiträge richten sich nach der Betreuungsordnung und betragen derzeit:

Betreuungszeit

Grundschule

Ganztagsschule

(nur freitags)

1 Stunde:

26,00 € / monatlich

5,20 € / monatlich

2 Stunden:

52,00 € / monatlich

10,40 € / monatlich

3 Stunden:

78,00 € / monatlich

15,60 € / monatlich

4 Stunden:

104,00 € / monatlich

20,80 € / monatlich

Damit liegt der Elternanteil bei 1,60 € für eine Betreuungsstunde.

Es gilt eine Geschwisterermäßigung von 50% sowie auf Antrag eine 25%ige Ermäßigung bei Einhaltung der Einkommensgrenzen analog der Lernmittelfreiheit.

Das vergangene Schuljahr 2024/2025 schließt mit Ausgaben für die Betreuung in Höhe von rd. 283.060 € ab. Der Zuschuss des Landes beträgt rd. 38.612 €. An Elternbeiträgen wurden rd. 207.447 € eingenommen. Bei der Verbandsgemeinde verbleibt als Anteil des Schulträgers ein Restbetrag in Höhe von rd. 37.001 € (13,07%).

Für das Schuljahr 2025/2026 bleiben die Kosten pro Betreuungsstunde unverändert.

2. Mittagessen

Die Elternbeiträge für das Mittagessen richten sich nach § 6 der Betreuungsordnung. Eine Anpassung des pauschalen Elternbeitrages erfolgt, wenn sich die Kosten für die Mittagsverpflegung erhöhen.

Nach Abschluss der Ausschreibungen und Kalkulation der Elternbeiträge soll die Betreuungsordnung zum neuen Schuljahr 2026/2027 aktualisiert werden.

Grundschulen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim:

Der Caterer hat seine Preise zum Schuljahr 2025/2026 erhöht. Daraus ergeben sich folgende monatliche Elternbeiträge ab 01.09.2025:

Teilnahme

bisher / monatlich

ab 01.09.2025 / monatlich

1 Tag/Woche

12,50 Euro

13,50 €

2 Tage/Woche

25,00 Euro

27,00 €

3 Tage/Woche

37,50 Euro

40,50 €

4 Tage/Woche

50,00 Euro

54,00 €

5 Tage/Woche

62,50 Euro

67,50 €

Die Lieferung erfolgt weiterhin im Cook & Hold-Verfahren (Fertigessen, warmgehalten).

Eine Neuausschreibung der Mittagessensversorgung ist in Vorbereitung.

Frida-Kahlo-Grundschule Schweich:

Aufgrund des höheren Sachbezugswertes musste der monatliche Beitrag im Rahmen der Ganztagsschule (montags–donnerstags) zum 01.08.2024 von 54,00 € auf 57,00 € angepasst werden.

Der Beitrag für die freitägliche Betreuung (17,00 €/Monat) bleibt unverändert.

Die Speisen werden im Cook & Chill-Verfahren hergestellt und in der Schule aufbereitet.

Die Schule, und vor allem die Kinder, sind sehr zufrieden mit dem Mittagessen.

Eine gemeinsame Neuausschreibung mit der Frida-Kahlo-Förderschule ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.

3. Fortbildung der Betreuungskräfte und Klarstellung von Verantwortlichkeiten

Für die Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte werden regelmäßige Schulungen zu Hygiene, Infektionsschutz und Erster Hilfe angeboten.

Am 09.09.2025 fand eine Online-Fortbildung für alle Betreuungskräfte statt; 19 von etwa 30 Kräften nahmen teil.

Neben rechtlichen und pädagogischen Themen konnten Anregungen für die tägliche Arbeit gesammelt werden.

Ein weiteres Seminar ist für Sommer 2026 geplant.

Zur Aufsichtspflicht stellte der Gemeinde- und Städtebund klar, dass das Betreuungsangebot eine schulische Veranstaltung gemäß Grundschulordnung ist. Somit liegt die Aufsicht bei der Schulleitung, Weisungsrecht und Versicherungsschutz sind in der Betreuungsordnung geregelt.

8. Sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen

Seit dem 01.11.2020 hat der Kreis Trier-Saarburg in der Verbandsgemeinde Schweich eine Stelle für die sozialpädagogische Beratung an Grundschulen durch den Träger DRK-Kreisverband Trier-Saarburg e. V. eingerichtet. Das Büro befindet sich in der Grundschule Schweich.

Die Verbandsgemeinde beteiligt sich freiwillig mit 50 % an den Kosten (2021: ca. 31.000 €, 2022: ca. 33.200 €, 2023: ca. 38.000 €).

Eine vom Kreis im Jahr 2023 durchgeführte Evaluation zeigte einen erhöhten Personalbedarf. Bei der Verbandsgemeinde Schweich wurde ein Mehrbedarf von einer weiteren Stelle festgestellt. Die Verbandsgemeinde hat sich für eine weitere Mitfinanzierung bereit erklärt und der Verbandsgemeinderat beschloss am 23.11.2023, für zwei Vollzeitstellen eine Mitfinanzierung von jeweils 25 % zu übernehmen. Der Kreis stellte die zweite Fachkraft zum 01.10.2024 ein. Präsenzstandort für die zweite Stelle ist die Ganztagsschule Föhren.

Die Aufteilung der Fachkräfte gestaltet sich wie folgt:

1.

Präsenzschule: Frida-Kahlo-Grundschule Schweich

Satellitenschulen: Grundschulen Fell, Kenn und Longuich

2.

Präsenzschule: Ganztagsschule Föhren

Satellitenschulen: Grundschulen Klüsserath, Leiwen, Mehring und Trittenheim

Die Betreuung der Satellitenschulen erfolgt nur nach Bedarf. Hintergrund ist die begrenzte Personalstruktur und die Sicherung einer qualitativen Betreuung an den Präsenzschulen. Mit dieser Regelung sind die Schulleitungen der Satellitenschulen nicht zufrieden. Sie wünschen sich feste Tage für eine sozialpädagogische Beratung vor Ort.

Sowohl Kreis als auch die Verbandsgemeinde erkennen den Bedarf an den Satellitenschulen. Weitere Abstimmungen mit dem Kreis und dem DRK zur künftigen Ausgestaltung sind vorgesehen.

Die Verbandsgemeinde wird bis Ende 2026 zwei Vollzeitstellen mit jeweils 25 % bezuschussen. Anschließend sollen Gespräche mit dem Kreis über Fortführung, Bedarfe und Finanzierung folgen.

Im Sozialausschuss am 10.11.2025 sowie beim Schulleitertreffen am 25.11.2025 wird die Teamleiterin „Soziale Arbeit an Schulen“ des DRK Rahmenbedingungen präsentieren und zur Diskussion stellen.

Seitens der Schulleitungen wird bestätigt, dass die sozialen Auffälligkeiten und Nöte der Kinder immer schlimmer werden und an jeder Grundschule eine sozialpädagogische Beratung erforderlich sei.

Von den Ausschussmitgliedern wurde angeregt, beim Kreis weiteres Personal und eine neue Bedarfserhebung einzufordern.

9. Nutzung der Schulsporthallen während der Ferien

Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, den Vereinen die in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulsporthallen künftig auch während der Schulferien zur Verfügung zu stellen.

Bei der Beurteilung sind verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

In den vergangenen Jahren konnten Vereine die Hallen bereits zu Trainingszwecken nutzen und waren für die Reinigung verantwortlich. Leider kam es wiederholt zu Verstößen gegen Absprachen sowie zu nicht gemeldeten Verunreinigungen und Schäden.

Ferner werden in den Ferien die Grundreinigung sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, deren Termine sich häufig verschieben. Zusätzlich ist die personelle Betreuung durch Hausmeister und Reinigungskräfte aufgrund von Urlaubszeiten eingeschränkt.

Insgesamt nutzen derzeit 32 Vereine die Schulsporthallen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde durchschnittlich mit 42 Stunden wöchentlicher Belegung außerhalb der Schulzeiten. Eine zusätzliche Öffnung in den Oster- und Herbstferien bedeutet einen höheren Energiebedarf durch Beheizung und Warmwasser. Dies widerspricht dem Auftrag, in allen Objekten ressourcenschonend zu heizen. Dies hat auch die politischen Gremien veranlasst, festzulegen, dass die Schulsporthallen in den Weihnachtsferien wegen des hohen Energieverbrauchs grundsätzlich geschlossen bleiben.

Die Verwaltung wird mit den Vereinen ein Meldesystem zur Anzeige von Schäden und Verunreinigungen einführen. Zudem werden alle Hallen mit elektronischen Schließanlagen ausgestattet.

Der Vorschlag, sogenannte Abendhausmeister zur Aufsicht während der Ferien einzusetzen, wurde aus Kostengründen zunächst verworfen.

Beschluss:

Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung zur Öffnung der Schulsporthallen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde für die Nutzer/Vereine in den Oster- und Herbstferien und den ersten vier Wochen der Sommerferien ab den Osterferien 2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10. Schulstatistik

Der Stichtag für die amtliche Schulstatistik der Grundschulen im Schuljahr 2025/2026 war der 04.09.2025.

Dem Schulträgerausschuss lagen folgende Auswertungen vor:

-

Schülerzahlen einschl. Klassenstärke für das aktuelle Schuljahr

-

Schülerzahlen nach Wohnorten für das aktuelle Schuljahr

-

Entwicklung der Schülerzahlen für die nächsten sechs Jahre auf Basis der Gemeindestatistik vom 31.08.2025

Nach der Prognose bleiben die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2027/2028 auf einem hohen Niveau, sinken anschließend aber wieder.

vss. Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschulen in den nächsten 6 Jahren auf Grundlage der Schülerzahlen vom 04.09.2025 und der Einwohnerstatistik vom 31.08.2025

Schuljahr

2025/2026

2026/2027

2027/2028

2028/2029

2029/2030

2030/2031

2031/2032

GS Fell

88

85

85

83

82

78

70

GTS Föhren

209

195

190

184

180

186

179

GS Kenn

94

131

125

140

139

119

107

GS

Klüsserath

49

62

69

73

81

86

85

GS Leiwen

140

135

135

132

130

120

98

GS

Longuich

113

125

119

113

108

94

88

GS

Mehring

100

112

116

118

121

123

113

GTS Schweich

371

360

328

295

269

243

223

GS

Trittenheim

25

31

38

38

36

31

23

Gesamt

1189

1236

1205

1176

1146

1080

986

11. Verschiedenes

Unter diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.