Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gibt hiermit gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 des Landesgesetztes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) nachfolgenden Auflösungsbeschluss des Forstzweckverbandes Fell und dessen Bestätigung durch die Errichtungsbehörde im Sinne des Landesgesetztes über die kommunale Zusammenarbeit bekannt:
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell am 28. Juli 2025 in der Cafeteria der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.
Beschluss über die Auflösung des Forstzweckverbandes zum 31.12.2025
Frau Verbandsvorsteherin Horsch stellt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.
Wie bereits in der Verbandsversammlung am 20.11.2024 und mit Schreiben vom 10.07.2025 mitgeteilt, wird die Zusammenführung der Forstzweckverbände (FZVB) Fell und Schweich zum 01.01.2026 angestrebt. Dies wird ebenfalls durch das Forstamt Trier befürwortet.
Zurzeit hat der FZVB Fell kein Vermögen und auch kein Personal. Schon jetzt greift man bei Bedarf auf den FZVB Schweich zurück. Ab dem Jahr 2025 hat der FZVB Fell keine Einkünfte und Ausgaben mehr. Somit ist der eigentliche Sinn und Zweck des FZVB Fell weggefallen.
Durch die Zusammenlegung erhofft man sich eine effizientere Personalsuche und Einsatzplanung, eine vereinfachte Nutzung von Arbeitskräften und Maschinen sowie eine Vereinfachung im Sitzungs-, Haushalts- und Rechnungswesen, da nur noch ein Forstzweckverband existieren soll.
Daher ist es notwendig, den FZVB Fell zum 31.12.2025 aufzulösen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung des FZVB Fell werden in den folgenden Ortsgemeinderatssitzungen über die Zustimmung zu diesem Beschluss beraten und beschließen.
Da der FZVB Fell über kein Sachvermögen verfügt, ist eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung nicht notwendig.
Herr Michael Rohles hinterfragt die Verteilung der Personalkosten des FZVB Schweich mit dem Hinblick auf eine Langzeiterkrankung. Herr Stein und Herr Suder teilen mit, dass die Personalkosten nach dem tatsächlichen Arbeitseinsatz verteilt werden und nicht nach der reduzierten Holzbodenfläche. Die Personal- und Personalnebenkosten werden somit auch nur auf die Mitglieder, wo die Forstarbeiter tatsächlich gearbeitet haben, umgelegt.
Anschließend fasst die Verbandsversammlung folgenden
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die Auflösung des FZVB Fell zum 31.12.2025 gemäß § 14 Abs. 1 VerbandsO des FZVB Fell i. V. m. § 11 Abs. 1 Satz 1 KomZG.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bestätigung durch die Errichtungsbehörde
Der vorstehende Auflösungsbeschluss der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell vom 28.07.2025 wird hiermit nach Zustimmung aller Verbandsmitglieder gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in seiner derzeit geltenden Fassung durch die Errichtungsbehörde bestätigt.
Als Tag der Rechtswirksamkeit wird der 01.01.2026 bestimmt.