Titel Logo
Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

26. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

Darstellung einer Baufläche in Trittenheim

- Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -

Der Verbandsgemeinderat Schweich hat beschlossen, für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Felder aufm Sträßchen II“ in Trittenheim soll im Flächennutzungsplan eine Wohnbebauung dargestellt werden. Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 04. Januar 2023 bis 06. Februar 2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, öffentlich aus. Der zu ändernde Bereich ist in beigefügter Karte abgegrenzt. Aufgrund der Coronapandemie ist die Verwaltung für den Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger telefonischer Absprache während der Dienstzeiten Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Mo. - Mi. 14:00 - 16:00 Uhr, Do. 14:00 - 18:00 Uhr unter der Tel. Nr. 06502-4070 möglich ist.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

1. Planzeichnung

2. Begründung

- Teil 1 - städtebaulicher Teil und

- Teil 2 - Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Aussagen zur Bewertung der Umweltsituation und zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung v.a. auf Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft / Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den Belangen.

Folgende Stellungnahme mit umweltbezogenen Informationen von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus der vorangegangenen frühzeitigen Beteiligung liegt vor und wird mit ausgelegt:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Trier): Schreiben vom 30.08.2022 zu den Themen Starkregengefährdung, Bodenschutz und Abwasserbeseitigung

Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden. Aufgrund der aktuellen Corona-bedingten Sicherheitsvorkehrungen empfehlen wir, hiervon Gebrauch zu machen und auf einen Besuch in der Verbandsgemeindeverwaltung zu verzichten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungsplanung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).

Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende Offenlage des Bebauungsplanes “Felder aufm Sträßchen II“ der Ortsgemeinde Trittenheim und die Bekanntmachung hierauf unter „Ortsgemeinde Trittenheim“ wird hingewiesen.

Schweich, den 19. Dezember 2022
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin