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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 51/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Ortsgemeinderates Schleich am 12.12.2024

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Schleich am 12.12.2024

Unter dem Vorsitz des geschäftsführenden Ortsbürgermeisters Rudolf Körner und in Anwesenheit von Schriftführer/in Carolin Spieles findet am 12.12.2024 im Gasthaus Schleicher Kuckuck, Moselweinstraße 10, 54340 Schleich eine Sitzung des Ortsgemeinderates Schleich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

  • Die Solaranlage Schleich II wird noch in diesem Jahr zur Stromerzeugung in Betrieb genommen.
  • Der Verbandsgemeinderat Schweich hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 einen Beschluss gefasst um eine Machbarkeitsstudie zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge an Gewässern auf der Gemarkung Schleich in Auftrag zu geben.
  • In der gleichen Verbandsgemeinderatssitzung wurde eine Unterstützung für die stark belastenden Gemeinden für die Sanierung von Einlassbauwerken aus Mitteln des Solidarfonds „Regenerativer Energien“ beschlossen.
  • Das Fest der Römischen Weinstraße findet im kommenden Jahr vom 09. – 11.05.2025 statt. Potentielle Standbetreiber (Winzer und Vereine) können sich gerne beim Ortsbürgermeister melden
  • Veranstaltungstermine 2025 in Schleich
    • 02.02.2025 Seniorennachmittag
    • 16.03.2025 Frühjahrswanderung
    • 19.04.2025 Osterfeuer
    • 30.04.2025 Maifeier
    • 21. – 22.06.2025 Hoffest Weingut Reh
    • 28. – 30.06.2025 Weinkirmes
    • 19. – 21.07.2025 Weinstraßenfest „wie et frieja woar“
    • 07.11.2025 Martinszug
    • 07.12.2025 Adventsmarkt

2. Verabschiedung einer Hebesatzsatzung für die Realsteuern 2025

Die Gemeinden legen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer fest, die auf die Steuermessbeträge angewendet werden. Der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum endet am 31.12.2024 und ein neuer beginnt am 01.01.2025.

Die Hebesätze sollen deshalb über eine spezielle Hebesatzsatzung für 2025 festgesetzt werden, bis die Haushaltssatzung bekanntgemacht wird. Es gibt landesweite Nivellierungssätze und eine Unterschreitung kann finanzielle Konsequenzen haben, da sie Schlüsselzuweisungen und Umlagen beeinflusst und möglichen Förderungen entgegensteht. Der Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze ist grundsätzlich bis zum 30. Juni eines Jahres möglich. Änderungen über diesen Zeitpunkt hinaus dürfen die vorher festgesetzten Hebesätze nicht überschreiten.

Der Entwurf der Hebesatzsatzung und eine Übersicht über die voraussichtlichen Einnahmen aus den Realsteuern für 2025 liegen den Ratsmitgliedern vor. In der Übersicht wurden die aktuellen Steuerhebesätze berücksichtigt. Weitere Informationen können Sie der Beschlussvorlage im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Schweich entnehmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Hebesatzsatzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Festsetzung der Steuersätze für die Hundesteuer 2025

Die Steuersätze werden jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Da die Haushaltssatzung 2025 voraussichtlich erst im laufenden Jahr 2025 beschlossen wird und die Hebesätze der Grundsteuern sowie der Gewerbesteuer nach Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt werden, sind die Steuersätze

für die Hundesteuer durch besonderen Beschluss noch im Jahre 2024 festzusetzen.

Die Steuersätze der Hundesteuer wurden zuletzt im Jahre 2019 geändert. (50 € / 70 € / 90 € / 700 €). Aktuell belaufen sich die Einnahmen für das Jahr 2024 auf rd. 1.100 €.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Schleich beschließt die Steuersätze der Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festzusetzen.

Hundesteuer:

- für den 1. Hund von bisher 50,00 € auf 60,00 €

- für den 2. Hund von bisher 70,00 € auf 80,00 €

- für jeden weiteren Hund von bisher 90,00 € auf 100,00 €

- für gefährliche Hunde 700,00 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Friedhofsgebührensatzung II. Nachtrag

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 05.11.2024 wurde dem Vertragsabschluss zur Durchführung der Grabaushubarbeiten ab 2025 zugestimmt. Die neuen Preise machen eine Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erforderlich.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat einen Entwurf für die Änderungen der Anlage erstellt und als Anlage beigefügt. Betroffen ist nur der Punkt 3 der Anlage „Ausheben und Schließen der Gräber“ (rot markiert). In den neuen Preisen sind die für die Ortsgemeinde entstehenden Kosten durch den Dienstleister enthalten, sowie eine Aufrundung auf den nächsten oder übernächsten vollen Zehner zur Deckung des Verwaltungsaufwandes.

Die Änderung der Friedhofsgebührensatzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der den Ratsmitgliedern vorliegenden Anlage zur Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Bauantrag Weinbergstraße

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Schleich am 05.11.2024 stimmte der Ortsgemeinderat der Bauvoranfrage zu dem o. g. Bauantrag zu. Die Bauvoranfrage wurde insbesondere wegen des Abstandes zur Weinbergstraße von 2 m gestellt.

Auf dieser Grundlage wurde die endgültige Planung für den nun vorliegenden Bauantrag erstellt. Die talseitige Höhenbegrenzung von 7,50 m wird eingehalten. Zur Ortsansicht sind 3 Fenster und 1 Tür eingeplant.

Beschluss:

Dem Einbau von 3 Fenstern und 1 Tür in der Ortsansicht wird zugestimmt.

Der Ortsgemeinderat erteilt das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Beratung und Verabschiedung des Forstwirtschaftsplanes 2025

Ortsbürgermeister Rudolf Körner begrüßt Herrn Revierförster Ralf Düpre und die Anwärterin des Forstamtes Hannah Latz und erteilt Frau Latz das Wort.

Der Forstwirtschaftsplan 2025 liegt den Ortsgemeinderatsmitgliedern im Entwurf vor.

Geplant ist eine Holzernte von insgesamt 120 fm. Insgesamt werden Erträge aus Holzverkäufen in Höhe von 6.705,00 € erwartet. Der Aufwand für die Produktion beläuft sich voraussichtlich auf 3.770 €, so dass beim Holz ein Überschuss von 2.935,00 € zu erwarten ist.

Der vorliegende Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 schließt bei Erträgen von 11.002,00 € und Aufwendungen von 10.840,00 € mit einem Überschuss von 162,00 € ab.

Die Planungsansätze des Forstwirtschaftsplanes werden vorgetragen und die einzelnen Einnahmen und Ausgaben erläutert.

Revierförster Ralf Düpre informiert, dass der Weihnachtsbaumverkauf am Zitronenkrämerkreuz vom 15. – 22.12.2024 stattfindet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Schleich beschließt, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 mit einem Überschuss von 162,00 € zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Schleich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Egner von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich. Ortsbürgermeister Körner teilt mit, dass der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 / 2026 gemäß § 97 GemO vor der Sitzung in der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegen hat.

Ortsbürgermeister Körner erteilt Frau Egner das Wort. Sie erläutert die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan und geht während ihres Vortrags auf die Fragen der Ortsgemeinderatsmitglieder ein.

Im Ergebnishaushalt ergibt sich für das Jahr 2025 ein Fehlbedarf in Höhe von 55.910 € und für 2026 ein Fehlbedarf in Höhe von 52.314 €. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beläuft sich im Jahr 2025 auf -148.418 € und 2026 auf -35.232 €. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten reichen in beiden Jahren nicht aus um die investiven Auszahlungen zu decken. Es ergibt sich ein Defizit in Höhe von 149.200 € im Jahr 2025 und 52.500 € im Jahr 2026. Zur Deckung der investiven Fehlbeträge ist voraussichtlich eine Darlehensaufnahme in voller Höhe erforderlich.

Der Haushaltsausgleich kann in der Planung im Ergebnis- und im Finanzhaushalt für beide Jahre nicht erreicht werden. Es ergibt sich jeweils ein Fehlbetrag. Dieser beläuft sich im Ergebnishauhalt für das Jahr 2025 auf -55.910 € und für das Jahr 2026 auf -52.314 €. Für den Finanzhaushalt beträgt der Fehlbedarf im Jahr 2025 -162.628 € und im Jahr 2026 -52.182 €.

Grund für die ungünstige Entwicklung sind hohe Gewerbesteuererträge im Jahr 2024. Auf Grund der höheren Steuerkraft erhält die Gemeinde Schleich im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen. Außerdem sind die Umlagen auf dem Niveau des Vorjahres

Der Bestand der liquiden Mittel liegt zum Beginn des Jahres 2025 bei rd. 130.000 €. Im Laufe des Jahres 2025 werden die liquiden Mittel nach derzeitigem Stand komplett aufgebraucht und Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse von rund 33.000 € eingegangen. Im Jahr 2026 werden diese Verbindlichkeiten um rd. 52.000 € weiter zunehmen.

Im Jahr 2025 sind Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 273.000 € vorgesehen, davon 255.000 € für Anlagen im Bau (im wesentlichen Straßenbau) und 8.000 € für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Da die investiven Einzahlungen in Höhe von 123.800 € nicht ausreichen um die investiven Auszahlungen abzudecken, ergibt sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 149.200 €, die über eine Darlehensaufnahme in gleicher Höhe finanziert werden muss.

Die investiven Auszahlungen für das Jahr 2026 betragen voraussichtlich 150.000 €. Hierbei handelt es sich um Baukosten für die Straße „Im Kirgel“. Im Anbetracht auf die nicht ausreichenden investiven Einzahlungen (97.500 €) ist auch in diesem Jahr eine Darlehensaufnahme in Höhe von 52.500 € erforderlich.

Schließlich enthält der Haushaltsplan auch eine Aufstellung der laufenden Darlehen. Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2025 rd. 211.400 €. Im Jahr 2025 fallen Tilgungen von rd. 14.210 € und Zinsen in Höhe von rd. 4.925 € an. Im Jahr 2026 betragen die Tilgungen rd. 14.640 € und die Zinsen rd. 4.500 €.

Der Stellenplan ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Zahl der ausgewiesenen Stellen für das Haushaltsjahr 2025 beträgt 1,4.

Der Ortsbürgermeister erhofft sich eine eventuelle Verbesserung der Haushaltslage durch Kindertagesstätten-Kosten, der Einnahmen durch die Solaranlage II (§ 6 EEG = 0,02 ct je kwh Einspeisung geschätzt 10.000 €) und durch die Gewerbesteuer.

Beschluss:

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird einschließlich Haushaltsplan und Stellenplan entsprechend der den Ratsmitgliedern vorliegenden Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Verschiedenes

  • Der Vorsitzende spricht ein herzliches Dankeschön an die Ratsmitglieder, Beigeordneten und die Verwaltung für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr mit den besten Wünschen für das neue Jahr aus.
  • Wahl Ortsbürgermeisterin
    Wenn ein zeitnaher Termin für die Wahl der/s Ortsbürgermeister/in/s festgelegt wird, ist der geschäftsführende Ortsbürgermeister bereit, bis zu diesem Zeitpunkt im Amt zu bleiben. Ansonsten wird er sein Amt leider niederlegen.
    In einer kurzen Diskussion wird aus den Reihen des Ortsgemeinderates folgender Ablaufplan vorgeschlagen:
    1. Es sollen Flugblätter in der Ortsgemeinde verteilt werden um eine/n potentielle/n Ortsbürgermeisterkandidat/en/in zu finden.
    2. 17.01.2025, 19:00 Uhr - Workshop des Ortsgemeinderates mit dem Ortsbürgermeister zur Abstimmung der Aufgaben des Ortsbürgermeisters, evtl. Bildung von Geschäftsbereichen für die Beigeordneten
    3. 12.03.2025, 19:00 Uhr – Ortsgemeinderatssitzung mit möglicher Wahl der/s Ortsbürgermeister/in/s
  • Der Vorsitzende gratuliert allen Ratsmitgliedern und Beigeordneten, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten.
  • Anschaffung von zwei Bänken und einem Tisch für das Moselufer in Schleich. Die Kosten könnten eventuell durch eine Spende des Heimat- und Verkehrsverein Schleich finanziert werden.
  • Straßenausbau „Im Kirgel“ Die Submission hat ergeben, dass die Firma Lehnen den Straßenausbau durchführen wird.
  • Straßenbeleuchtung „Im Kirgel“
  • Dorfgespräch
  • Adventsfest
  • Weg Solaranlage – Firma Elsen anschreiben.