Unter dem Vorsitz des geschäftsführenden Ortsbürgermeisters Rudolf Körner und in Anwesenheit von Schriftführer/in Carolin Spieles findet am 12.12.2024 im Gasthaus Schleicher Kuckuck, Moselweinstraße 10, 54340 Schleich eine Sitzung des Ortsgemeinderates Schleich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
2. Verabschiedung einer Hebesatzsatzung für die Realsteuern 2025
Die Gemeinden legen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer fest, die auf die Steuermessbeträge angewendet werden. Der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum endet am 31.12.2024 und ein neuer beginnt am 01.01.2025.
Die Hebesätze sollen deshalb über eine spezielle Hebesatzsatzung für 2025 festgesetzt werden, bis die Haushaltssatzung bekanntgemacht wird. Es gibt landesweite Nivellierungssätze und eine Unterschreitung kann finanzielle Konsequenzen haben, da sie Schlüsselzuweisungen und Umlagen beeinflusst und möglichen Förderungen entgegensteht. Der Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze ist grundsätzlich bis zum 30. Juni eines Jahres möglich. Änderungen über diesen Zeitpunkt hinaus dürfen die vorher festgesetzten Hebesätze nicht überschreiten.
Der Entwurf der Hebesatzsatzung und eine Übersicht über die voraussichtlichen Einnahmen aus den Realsteuern für 2025 liegen den Ratsmitgliedern vor. In der Übersicht wurden die aktuellen Steuerhebesätze berücksichtigt. Weitere Informationen können Sie der Beschlussvorlage im Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Schweich entnehmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Hebesatzsatzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Festsetzung der Steuersätze für die Hundesteuer 2025
Die Steuersätze werden jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Da die Haushaltssatzung 2025 voraussichtlich erst im laufenden Jahr 2025 beschlossen wird und die Hebesätze der Grundsteuern sowie der Gewerbesteuer nach Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt werden, sind die Steuersätze
für die Hundesteuer durch besonderen Beschluss noch im Jahre 2024 festzusetzen.
Die Steuersätze der Hundesteuer wurden zuletzt im Jahre 2019 geändert. (50 € / 70 € / 90 € / 700 €). Aktuell belaufen sich die Einnahmen für das Jahr 2024 auf rd. 1.100 €.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Schleich beschließt die Steuersätze der Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festzusetzen.
Hundesteuer:
- für den 1. Hund von bisher 50,00 € auf 60,00 €
- für den 2. Hund von bisher 70,00 € auf 80,00 €
- für jeden weiteren Hund von bisher 90,00 € auf 100,00 €
- für gefährliche Hunde 700,00 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Friedhofsgebührensatzung II. Nachtrag
In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 05.11.2024 wurde dem Vertragsabschluss zur Durchführung der Grabaushubarbeiten ab 2025 zugestimmt. Die neuen Preise machen eine Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erforderlich.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat einen Entwurf für die Änderungen der Anlage erstellt und als Anlage beigefügt. Betroffen ist nur der Punkt 3 der Anlage „Ausheben und Schließen der Gräber“ (rot markiert). In den neuen Preisen sind die für die Ortsgemeinde entstehenden Kosten durch den Dienstleister enthalten, sowie eine Aufrundung auf den nächsten oder übernächsten vollen Zehner zur Deckung des Verwaltungsaufwandes.
Die Änderung der Friedhofsgebührensatzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der den Ratsmitgliedern vorliegenden Anlage zur Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Bauantrag Weinbergstraße
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Schleich am 05.11.2024 stimmte der Ortsgemeinderat der Bauvoranfrage zu dem o. g. Bauantrag zu. Die Bauvoranfrage wurde insbesondere wegen des Abstandes zur Weinbergstraße von 2 m gestellt.
Auf dieser Grundlage wurde die endgültige Planung für den nun vorliegenden Bauantrag erstellt. Die talseitige Höhenbegrenzung von 7,50 m wird eingehalten. Zur Ortsansicht sind 3 Fenster und 1 Tür eingeplant.
Beschluss:
Dem Einbau von 3 Fenstern und 1 Tür in der Ortsansicht wird zugestimmt.
Der Ortsgemeinderat erteilt das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Beratung und Verabschiedung des Forstwirtschaftsplanes 2025
Ortsbürgermeister Rudolf Körner begrüßt Herrn Revierförster Ralf Düpre und die Anwärterin des Forstamtes Hannah Latz und erteilt Frau Latz das Wort.
Der Forstwirtschaftsplan 2025 liegt den Ortsgemeinderatsmitgliedern im Entwurf vor.
Geplant ist eine Holzernte von insgesamt 120 fm. Insgesamt werden Erträge aus Holzverkäufen in Höhe von 6.705,00 € erwartet. Der Aufwand für die Produktion beläuft sich voraussichtlich auf 3.770 €, so dass beim Holz ein Überschuss von 2.935,00 € zu erwarten ist.
Der vorliegende Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 schließt bei Erträgen von 11.002,00 € und Aufwendungen von 10.840,00 € mit einem Überschuss von 162,00 € ab.
Die Planungsansätze des Forstwirtschaftsplanes werden vorgetragen und die einzelnen Einnahmen und Ausgaben erläutert.
Revierförster Ralf Düpre informiert, dass der Weihnachtsbaumverkauf am Zitronenkrämerkreuz vom 15. – 22.12.2024 stattfindet.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Schleich beschließt, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 mit einem Überschuss von 162,00 € zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Schleich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Egner von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich. Ortsbürgermeister Körner teilt mit, dass der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 / 2026 gemäß § 97 GemO vor der Sitzung in der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegen hat.
Ortsbürgermeister Körner erteilt Frau Egner das Wort. Sie erläutert die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan und geht während ihres Vortrags auf die Fragen der Ortsgemeinderatsmitglieder ein.
Im Ergebnishaushalt ergibt sich für das Jahr 2025 ein Fehlbedarf in Höhe von 55.910 € und für 2026 ein Fehlbedarf in Höhe von 52.314 €. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beläuft sich im Jahr 2025 auf -148.418 € und 2026 auf -35.232 €. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten reichen in beiden Jahren nicht aus um die investiven Auszahlungen zu decken. Es ergibt sich ein Defizit in Höhe von 149.200 € im Jahr 2025 und 52.500 € im Jahr 2026. Zur Deckung der investiven Fehlbeträge ist voraussichtlich eine Darlehensaufnahme in voller Höhe erforderlich.
Der Haushaltsausgleich kann in der Planung im Ergebnis- und im Finanzhaushalt für beide Jahre nicht erreicht werden. Es ergibt sich jeweils ein Fehlbetrag. Dieser beläuft sich im Ergebnishauhalt für das Jahr 2025 auf -55.910 € und für das Jahr 2026 auf -52.314 €. Für den Finanzhaushalt beträgt der Fehlbedarf im Jahr 2025 -162.628 € und im Jahr 2026 -52.182 €.
Grund für die ungünstige Entwicklung sind hohe Gewerbesteuererträge im Jahr 2024. Auf Grund der höheren Steuerkraft erhält die Gemeinde Schleich im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen. Außerdem sind die Umlagen auf dem Niveau des Vorjahres
Der Bestand der liquiden Mittel liegt zum Beginn des Jahres 2025 bei rd. 130.000 €. Im Laufe des Jahres 2025 werden die liquiden Mittel nach derzeitigem Stand komplett aufgebraucht und Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse von rund 33.000 € eingegangen. Im Jahr 2026 werden diese Verbindlichkeiten um rd. 52.000 € weiter zunehmen.
Im Jahr 2025 sind Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 273.000 € vorgesehen, davon 255.000 € für Anlagen im Bau (im wesentlichen Straßenbau) und 8.000 € für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Da die investiven Einzahlungen in Höhe von 123.800 € nicht ausreichen um die investiven Auszahlungen abzudecken, ergibt sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 149.200 €, die über eine Darlehensaufnahme in gleicher Höhe finanziert werden muss.
Die investiven Auszahlungen für das Jahr 2026 betragen voraussichtlich 150.000 €. Hierbei handelt es sich um Baukosten für die Straße „Im Kirgel“. Im Anbetracht auf die nicht ausreichenden investiven Einzahlungen (97.500 €) ist auch in diesem Jahr eine Darlehensaufnahme in Höhe von 52.500 € erforderlich.
Schließlich enthält der Haushaltsplan auch eine Aufstellung der laufenden Darlehen. Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2025 rd. 211.400 €. Im Jahr 2025 fallen Tilgungen von rd. 14.210 € und Zinsen in Höhe von rd. 4.925 € an. Im Jahr 2026 betragen die Tilgungen rd. 14.640 € und die Zinsen rd. 4.500 €.
Der Stellenplan ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Zahl der ausgewiesenen Stellen für das Haushaltsjahr 2025 beträgt 1,4.
Der Ortsbürgermeister erhofft sich eine eventuelle Verbesserung der Haushaltslage durch Kindertagesstätten-Kosten, der Einnahmen durch die Solaranlage II (§ 6 EEG = 0,02 ct je kwh Einspeisung geschätzt 10.000 €) und durch die Gewerbesteuer.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird einschließlich Haushaltsplan und Stellenplan entsprechend der den Ratsmitgliedern vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Verschiedenes