Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 21.12.2022 in der Turn- und Mehrzweckhalle, Maximinstraße 2 in Longuich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
1.1. Gratulation Geburtstage
Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern/innen, die seit der Sitzung im November 2022 Geburtstag hatten.
2. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung von Wohnbauflächen in Schweich; Abstimmung des Offenlageentwurfs
Der Offenlageentwurf wurde im Sommer abgestimmt, es hat sich aber gezeigt, dass eine kleine Korrektur erforderlich ist. Es zeigt sich bereits jetzt, dass die neue Grundschule bei Eröffnung schon zu klein ist und erweitert werden muss. Die mögliche Erweiterungsfläche soll daher als Gemeinbedarfsfläche, anstatt als Wohnfläche, dargestellt werden, damit die Stadt Schweich die für die Erweiterung erforderliche Bebauungsplanänderung durchführen kann. Genauere Erläuterungen wurden dem Verbandsgemeinderat durch Herrn Heßer vorgestellt. Seitens des Verbandsgemeinderates wird angemerkt, dass der Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates Schweich gefasst werden soll.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates Schweich:
| 1. | Der Offenlageentwurf wird geändert, in dem ein Teilbereich nun als Gemeinbedarfsfläche dargestellt wird. |
| 2. | Die Beteiligung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB soll mit den geänderten Unterlagen durchgeführt werden. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. 26. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung einer Wohnbaufläche in Trittenheim; Abstimmung des Entwurfs für die Offenlage
Der Verbandsgemeinderat hatte sich am 16. Juni 2020 bereits mit der Thematik der Schwellenwertermittlung zum Nachweis des Ausweisungsbedarfs von Wohnflächen befasst. Die seinerzeitige Ermittlung wurde von der Kreisverwaltung im Zuge der landesplanerischen Stellungnahme zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Baugebiet Felder aufm Sträßchen in Trittenheim) kritisch hinterfragt und ein neuer Nachweis gefordert. Dieser Nachweis wurde von Herrn Heßer geführt und wurde den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die neue Ermittlung führt zu kleinen Verschiebungen der zuletzt vorgenommenen Zuordnungen. Diese sind unproblematisch, sollten aber mit dem Rat abgestimmt werden, bevor die Änderung ohne weitere inhaltliche Anpassung in die Offenlage geht. Herr Heßer erläutert dem Verbandsgemeinderat die komplexe Ermittlung der Schwellenwerte, der Bedarfe und deren Zuordnung an die Gemeinden.
| Beschluss: | |
| 1. | Der aktualisierten Bedarfsermittlung und Zuordnung wird zugestimmt. |
| 2. | Die zugeordneten Bedarfe sollen im Zuge der laufenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren Berücksichtigung finden. |
| 3. | Die Beteiligung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB soll mit dem vorgelegten Entwurf durchgeführt werden. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Antrag CDU-Fraktion zu den Reformplänen der EU bezüglich des Verbots von Pflanzenschutzmitteln u. a. im Landschaftsschutzgebiet Mosel
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Wolfgang Sauer, hat die Verwaltung gebeten, über das geplante pauschale Verbot der EU Kommission von Pflanzenschutzmitteln in der nächsten Sitzung am 21.12.2022 zu berichten und die Auswirkungen auf Weinbau, Tourismus und Arbeitsplätze zu diskutieren. Dies wurde bereits in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 30.11.2022 mitgeteilt. Die EU-Kommission hatte zunächst beabsichtigt, ein Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten wie dem Landschaftsschutzgebiet Mosel auszusprechen. Inzwischen hat die Kommission dieses Vorhaben entschärft und möchte dort biologische Mittel und Mittel mit geringem Risiko weiterhin erlauben und den Mitgliedsstaaten Möglichkeiten einräumen, die Kulisse der sensiblen Gebiete zu verkleinern und nicht alle Gebiete, die im Europäischen Naturschutzregister eingetragen sind, heranzuziehen. Auf diesem Weg könnten zumindest die Landschaftsschutzgebiete von Einschränkungen ausgenommen werden. Die Bauern- und Winzerverbände und die Landwirtschaftskammer sind mit dem Thema befasst und auch der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Diesem ist vom Grundsatz her die Reduzierung von Pestiziden zum Schutz der Biodiversität ein wichtiges Anliegen. Dabei darf die Situation von Landwirten und Winzern dabei nicht außer Acht gelassen werden. Diese Einschätzung teilt auch die Landwirtschaftskammer. Tatsächlich könnte ein pauschales Verbot von Pflanzenschutzmitteln ohne Differenzierung nach Wirkstoffen und Einsatzbereichen zur Folge haben, dass die Bewirtschaftung von Flächen in geschützten Gebieten zum Erliegen kommt. Vermutlich beträfe das sogar auch den ökologischen Landbau mit beschränkt zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmitteln. Im Konsultationsverfahren und den laufenden Auswertungen von Stellungnahmen und Kommentaren von Verbänden und Organisationen sind die Kommunalen Spitzenverbände nicht eingebunden. Der GStB versucht, im weiteren Verfahren diese Bedenken geltend zu machen. Er hält es für dringend erforderlich, dass solche Eingriffe in die Bewirtschaftung mit den Betroffenen abgestimmt werden, dass es einen Dialog mit den Bewirtschaftern gibt und eine Folgenabschätzung in die Beratungen einfließt. Der Weinbau ist ein wichtiges Element unserer rheinland-pfälzischen Kulturlandschaft und muss auch in der Zukunft in Schutzgebieten möglich sein. Die Verwaltung hat darüber hinaus Kontakt mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel. Bei der Sitzung anwesend waren Herr Eric Lentes, DLR und Herr Weinbaupräsident Walter Clüsserath. Seitens des DLR wurde dem Verbandsgemeinderat die Brisanz dieser Reformpläne der EU vorgestellt. Es wurde in aller Deutlichkeit dargelegt, dass die bislang beabsichtigten Regelungen zu einer beängstigenden Entwicklung für die Moselregion führen würden. Nicht nur das prägende Landschaftsbild für die Region, sondern auch der komplette Berufsstand des Weinbaus wäre gefährdet. Seitens der CDU-Fraktion wird deutlich dargestellt, dass diese geplante Verordnung für die Moselregion katastrophal wäre und man hier nicht nichts machen dürfte. Vielmehr wird gefordert, dass man mit allen Mitteln versuchen soll, diese Verordnung abzuwehren und ein deutliches Signal von der Verbandsgemeinde Schweich kommen muss. Der von der SPD-Fraktion vorgetragene Kompromissvorschlag wird sowohl von Herrn Lentes (DLR) als auch von der CDU-Fraktion als nicht zielführend angesehen. Alles, was als „Kompromiss“ aufgeführt sei, würde immer noch beängstigende Auswirkungen für das Landschaftsbild der Moselregion und für das Winzertum darstellen. Die FWG Fraktion nimmt ebenfalls eine klare ablehnende Haltung zu der geplanten EU-Verordnung. Sie zeigen auf, dass bei Umsetzung der geplanten Regelungen der Begriff „Weinstraße“ aus dem Slogan „Verbandsgemeinde an der Römischen Weinstraße“ gestrichen werden kann. Weiter wird dargelegt, dass die Winzer in der Region sehr wohl wissen, wie man sorgsam mit Pflanzenschutzmitteln umzugehen hat. Diese Verordnung wird zum finanziellen Ruin für die meisten Winzerbetriebe und das Landschaftsbild könnte nicht mehr so gehalten werden. Da der Bedarf an weiterer Aufklärungsarbeit bestehen würde, trägt die SPD-Fraktion die Antwort ihrer EU-Parlamentarier vor: „Der Text, der die ganze Aufregung erzeugt, ist erstmal „nur" ein Vorschlag der EU-Kommission, zu dem sie in Teilen selbst bereits ja Kompromissbereitschaft gezeigt hat. Nach dem klassischen Trilog-Verfahren wird es dazu erst noch Stellungnahmen des Parlaments und des Rates geben und dann beginnen die eigentlichen Verhandlungen dieser drei Institutionen über einen gangbaren Kompromiss. Die Europa-SPD unterstützt hier eine Kompromissfindung, wonach die Schutzgebiete genauer definiert werden und von einem Totalverbot in einigen Gebieten abgesehen werden kann. Demnach könnten beispielsweise in einigen Gebieten weiterhin Pestizide verwendet werden, die auch im Bio-Landbau verwendet werden dürfen, oder die nur ein geringes Risiko darstellen. Dabei muss ein höherer Schutz der öffentlichen Gesundheit und das Ziel einer Reduktion der Auswirkungen von Pestiziden auf Gesundheit und Artenvielfalt weiterhin gegeben sein. Die SPD sieht die Gefahren und wird sich der Unterstützung der hiesigen Winzer und Landwirte nicht verschließen und mit ihren EU-Parlamentarier in weiterem Kontakt bleiben, um die Interessen zu vertreten.“ Die Grünen-Fraktion zeigt an, dass das Winzertum auf jeden Fall erhalten werden soll. Der Pflanzenschutz sollte aber ebenfalls angemessen betrieben werden. Hier muss ein guter Mittelweg gefunden werden, um beide Ziele erreichen zu können.
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den beteiligten Bundes- und Landesministerien die ablehnende Haltung der Verbandsgemeinde zu dem Verordnungsentwurf mit den Konsequenzen für die Region deutlich zu machen und aufzufordern, alles zu unternehmen, dass diese nicht in Kraft tritt.
Weiterhin sollen die rheinland-pfälzischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten aufgefordert werden, dieses Anliegen der Verbandsgemeinde zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Nachwahlen
5.1. Mitglied des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport
Das Mitglied des Ausschusses für Soziales; Jugend, Freizeit und Sport, Frau Elke Regnery, hat ihr Mandat schriftlich niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der FWG-Fraktion.
Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich wählt Herrn Andreas Adams als neues Mitglied im Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5.2. stellv. Mitglied des Schulträgerausschusses
Das stellv. Mitglied des Schulträgerausschusses, Frau Elke Regnery, hat ihr Mandat schriftlich niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der FWG-Fraktion.
Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich wählt Herrn Paul-Heinz Zeltinger als neues Mitglied im Schulträgerausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Jahresabschluss und Lagebericht 2021 Wasserwerk
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 33.248.487,39 € Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von -17.607,17 € zu verzeichnen. Veranschlagt war ein Verlust von 30 T€.
Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:
| Erträge | Plan T€ | Ist T€ | Abweichung T€ | Ist Vorjahr T€ | Abweichung T€ |
| Umsatzerlöse | 3.597 | 3.564 | -33 | 3.721 | -157 |
| Übrige Erträge | 159 | 234 | 75 | 34 | 200 |
|
| 3.756 | 3.798 | 42 | 3.755 | 43 |
| Aufwendungen |
|
|
|
|
|
| Materialaufwand | 941 | 951 | 10 | 772 | 179 |
| Personalaufwand | 560 | 549 | -11 | 520 | 29 |
| Abschreibungen | 1.767 | 1.766 | -1 | 1.714 | 52 |
| Zinsaufwand | 237 | 237 | 0 | 253 | -16 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 1 | 13 | 12 | 4 | 9 |
| Sonstiger Aufwand | 280 | 299 | 19 | 242 | 57 |
|
| 3.786 | 3.815 | 29 | 3.505 | 310 |
| Ergebnis nach Steuern | -30 | -17 | 13 | 250 | -267 |
| Sonstige Steuern | 0 | 1 | 1 | 0 | 1 |
| Jahresergebnis | -30 | -18 | 12 | 250 | -268 |
Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+42 T€) und sind 43 T€ höher als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:
|
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ |
| Erlöse Wassergeld (Verbrauchsgebühren) | 1.926 | 1.890 | -36 | 1.979 | -89 |
| Erlöse Wiederkehrende Beiträge | 1.300 | 1.284 | -14 | 1.281 | +3 |
| Ertragszuschüsse/Sopo Investitionszuschüsse | 303 | 304 | +1 | 386 | -82 |
| Erträge aus Anlagenverkäufen | 127 | 180 | +53 | 0 | +180 |
Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-76 Tcbm). Hierdurch ergibt sich beim Wassergeld eine Minderung von 89 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag Wasser konnte gegenüber dem Vorjahr eine Ertragssteigerung von 3 T€ verzeichnet werden. Die Anlagenverkäufe resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Leerrohren an Westenergie AG für den Glasfaserausbau.
Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 29 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr 310 T€ gestiegen. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:
|
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ |
| Wasserbezug | 569 | 584 | +15 | 405 | +179 |
| Stromkosten | 155 | 147 | -8 | 146 | +1 |
| Betrieb u. Unterhaltung der Anlagen | 177 | 180 | +3 | 184 | -4 |
| Personalaufwand | 560 | 549 | -11 | 520 | +29 |
| Abschreibungen | 1.767 | 1.766 | -1 | 1.714 | +52 |
Seit dem 01.01.2021 gilt der Wasserliefervertrag mit der LWE (Landwerke Eifel) AöR. Mit diesem Konzept werden anstehende Erweiterungen im Kylltalwasserwerk kompensiert. Dadurch werden die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die energetische Optimierung und Synergieeffekte erreicht. Der Wasserpreis beim Zeckverband Kylltal (bis 31.12.2020)/Landwerke Eifel (ab. 01.01.2021) verändert sich auf 0,37 €/m³ (Vorjahr 0,23 €/m³).
Die Abschreibungen sind durch die hohe Investitionstätigkeit weiter angestiegen.
Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 1,67 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:
— €
Baukostenzuschüsse an ZV WW-Kylltal — 32.174
Sonstige Baukostenzuschüsse — 66.973
Außenanlagen — 0
Aufbereitungsanlagen — 0
Pumpen/Druckerhöhungsanlagen (Verteilung) — 59.855
Hochbehälter — 59.414
Ortsnetze — 301.128
Hausanschlüsse — 576.653
Messeinrichtungen — 188.809
Fernwirkanlagen — 0
Betriebs- und Geschäftsausstattung — 66.709
Anlagen im Bau — 319.399
— 1.671.115
Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 2,40 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,50 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 2,84 € je m³. Da nach § 85 Abs. 3 GemO die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen, entspricht das Ergebnis der Nachkalkulation nicht den Vorschriften der GemO. Da das Entgeltsaufkommen den (veralteten) Grenzwert von 1,65 € je m³ gem. § 3 Abs. 2 KAVO deutlich überschreitet und der Jahresgewinn in der liquiditätsmäßigen Betrachtung keinen ausgabewirksamen Verlustanteil enthält, ist die Finanzierung darüber hinaus auch rechtlich nicht zu beanstanden.
Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:
Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis - unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße - Eigenbetrieb Wasserwerk -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“
Der Werkausschuss hat am 05.10.2022 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen:
Beschluss:
Die Bilanz zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 33.248.487,39 € ab. Der Jahresverlust in Höhe von -17.607,17 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2021 wie vorgetragen festzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Jahresabschluss und Lagebericht 2021 Abwasserwerk
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 69.631.002,15 € Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 301.026,55 € zu verzeichnen.
Veranschlagt war ein Verlust von 55 T€.
Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:
| Erträge | Plan T€ | Ist T€ | Abweichung T€ | Ist Vorjahr T€ | Abweichung T€ |
| Umsatzerlöse | 6.212 | 6.209 | -3 | 6.301 | -92 |
| Übrige Erträge | 539 | 427 | -112 | 469 | -42 |
|
| 6.751 | 6.636 | -115 | 6.770 | -134 |
| Aufwendungen |
|
|
|
|
|
| Materialaufwand | 1.524 | 1.616 | 92 | 1.708 | -92 |
| Personalaufwand | 1.025 | 966 | -59 | 918 | 48 |
| Abschreibungen | 3.776 | 3.896 | 120 | 3.814 | 82 |
| Zinsaufwand | 100 | 101 | 1 | 97 | 4 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 0 | 17 | 17 | 9 | 8 |
| Sonstiger Aufwand | 379 | 340 | -39 | 354 | -14 |
|
| 6.804 | 6.936 | 132 | 6.900 | 36 |
| Ergebnis der gewöhnlichenGeschäftstätigkeit | -53 | -300 | -247 | -130 | -170 |
| Sonstige Steuern | 2 | 1 | -1 | 1 | 0 |
| Jahresergebnis | -55 | -301 | -246 | -131 | -170 |
Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-115 T€) und sind 134 T€ niedriger als im Vorjahr.
Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:
|
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Ist - Vorjahr T€ |
| Erlöse Schmutzwassergebühren | 3.122 | 3.122 | 0 | 3.213 | -91 |
| Erlöse wiederkehrender Beitrag | 1.572 | 1.575 | +3 | 1.560 | +15 |
| Erlöse aus Auflösung Ertragszuschüsse | 1.255 | 1.273 | +18 | 1.284 | -11 |
Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-39 Tcbm). Dadurch ergibt sich hier eine Veränderung von -91 T€ gegenüber dem Vorjahr. Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung konnte eine Steigerung von 15 T€ verzeichnen.
Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 132 T€ und sind 36 T€ höher als im Vorjahr.
Die wesentlichen Einzelpositionen sind:
|
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ |
| Klärschlammbeseitigung/Bodenuntersuchungen | 430 | 429 | -1 | 531 | -102 |
| Chemikalien | 60 | 93 | +33 | 106 | -13 |
| Stromkosten | 320 | 359 | +39 | 341 | +18 |
| Unterhaltung der Abwasseranlagen | 580 | 592 | +12 | 583 | +9 |
| Personalaufwand | 1.025 | 966 | -59 | 918 | +48 |
| Abschreibungen | 3.776 | 3.896 | +120 | 3.814 | +82 |
Die Stromkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 18 T€ gestiegen.
Zur Klärschlammkonditionierung über die neuen Schneckenpressen auf der Gruppenkläranlage in Riol und Leiwen wird Flockungsmittel eingesetzt. Hierdurch sind die Kosten für Chemikalien um 33 T€ gegenüber dem
Planansatz erhöht.
Durch eine geringere Menge entwässerter Klärschlamm sind die Kosten für die Klärschlammbeseitigung
gegenüber dem Vorjahr um 102 T€ gesunken.
Die Abschreibungen sind durch die hohe Investitionstätigkeit weiter angestiegen.
Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 2,81 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:
— €
Anlagenähnliche Rechte — 15.689
Grundstücke ohne Bauten — 0
Abwasserreinigungsanlagen — 218.944
Haupt- und Verbindungssammler — 0
Regenkläranlage Schweich — 0
Regenbauwerke — 127.501
Pumpwerke — 406.030
Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse — 1.201.627
Betriebs- und Geschäftsausstattung — 26.145
Anlagen im Bau — 810.485
Beteiligungen — 0
— 2.806.421
Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte WIBERA AG, Mainz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:
Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Aufgrund unserer Nachkalkulation gem. §§ 7 und 8 KAG ermittelten wir einen Entgeltsbedarf einschließlich Eigenkapitalverzinsung von 190,92 € Einwohner/Haushalte. Der Entgeltsbedarf nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung betrug 167,89 € Einwohner/Haushalte. Dem steht ein Entgeltsaufkommen von 158,90 € Einwohner/Haushalte gegenüber. Damit ist für das Wirtschaftsjahr 2021 festzustellen, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 GemO Rhld.-Pf nicht erfüllt sind. Die Kalkulationsgrundsätze des KAG waren im Berichtsjahr erfüllt, da das Entgeltsaufkommen mit 158,90 € Einwohner/Haushalte über dem Mindestaufkommen von 70,00 € Einwohner/Haushalte lag und außerdem kein kassenwirksamer Verlust aufgetreten ist.
Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße - Eigenbetrieb Abwassererk - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.
Der Werkausschuss hat am 05.10.2022 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen:
Beschluss:
Die Bilanz zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 69.631.002,15 € ab. Der Jahresverlust in Höhe von 301.026,55 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2021 wie vorgetragen festzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Anpassung Gebührenordnung Freibäder
Die Eintrittsgebühren für die Freibäder in Schweich und Leiwen wurden letztmals am 03.02.2016 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates angepasst.
Im Wirtschaftsplan 2022 war für das Freibad Schweich ein Defizitbetrag von 510.722 € und für das Freibad Leiwen ein Defizitbetrag von 483.823 €.
Um den kontinuierlichen und nachhaltigen Preissteigerungen, insbesondere im Bereich der Betriebs- und Instandhaltungskosten (Energieaufwendungen, Materialaufwendungen) entgegenzuwirken und das Defizit der Bäderbetriebe nicht noch weiter ansteigen zu lassen, wäre es erforderlich, die Eintrittspreise in den Freibädern anzupassen.
Des Weiteren wurde sich innerhalb der Bädergesellschaft auf einheitliche Regelungen bezüglich Alterseinschränkungen, Ermäßigungen, etc. verständigt.
Auf der Basis der Kartenverkaufszahlen des Jahres 2022 ergeben sich durch die Anpassung der Eintrittspreise Mehrerträge von 137.000 € netto.
Der Werkausschuss hat am 05.10.2022 dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung über die Satzung einstimmig empfohlen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Schweich und für das Panoramabad Roemische Weinstraße in Leiwen gemäß der Vorlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023/2024 und der Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2023
Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 mit dem Haushaltsplan sowie der Kurzfassung zum Haushaltsplan und der Wirtschaftspläne inkl. Erläuterungen wurden den Verbandsgemeinderatsmitgliedern am 01.12.2022 zugeleitet und konnte in der Mandatos-App eingesehen werden.
Die Offenlage des Haushaltsplanes ist mit der Bekanntmachung vom 02.12.2022 erfolgt.
Die Einwohner konnten im Zeitraum vom 03.12.2022 bis 16.12.2022 Vorschläge zum Entwurf des Haushaltsplanes einreichen.
In diesem Zeitraum sind keine Vorschläge eingegangen.
Der Eckdaten-Entwurf wurde mit dem Ältestenrat vorbesprochen. In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.11.2022 wurde der Entwurf den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern vorgestellt. Die Wirtschaftspläne wurden am 07.12.2022 im Werkausschuss vorberaten.
Seitens der Verwaltung wird vorgetragen, dass es noch zu Anpassungen im Stellenplan kommt:
- Kasse, EG 6 zu EG 9a
- Vergabestelle: EG 10 zu EG 11
- Bau/ Gewässer 3. Ordnung: EG 8 zu EG 9a
- Kita: EG 9a zu EG 9b
- Kita: EG 8 zu EG 9a
Die Fraktionen nehmen zu dem vorgetragenen Haushaltsplan wie folgt Stellung:
CDU-Fraktion:
„Themen, die die Bevölkerung im Jahr 2022 beschäftigt haben, werden auch weiterhin in 2023-2024 präsent sein. So werden der Ukrainekrieg, Corona und andere derzeit aktuelle Ereignisse wohl noch weiterhin zugegen sein. Zur Coronapandemie ist festzuhalten, dass während der gesamten Zeit die Solidarität in der Bevölkerung beispiellos war. Daher einen besonderen Dank an die Mitarbeiter der Verwaltung und alle freiwilligen Helfer in den Testzentren. Weiter bedankt sich die Fraktion an den gesamten Verbandsgemeinderat für die bislang gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ebenso gilt ein großer Dank an die Freiwilligen Feuerwehren in der Verbandsgemeinde. Allein in diesem Jahr wurden 264 Einsätze gefahren. Damit diese Einsätze bestmöglich gefahren werden können, ist es die politische Verantwortung auch Gelder für Fahrzeuge und Ausrüstung bereitzustellen. Die CDU-Fraktion befürwortet hier jeglichen geplanten Ansatz im Haushalt, um dieser Verantwortung nachzukommen.
Ein weiteres großes Thema sind die Schulen. Nicht nur, dass alle Grundschulen mit professionellen Lüftungsgeräten ausgestatten worden sind, sondern auch die bevorstehenden Investitionen sind immens. Bedauerlich ist es nämlich, dass die neugebaute Grundschule in Schweich bereits jetzt schon zu klein sein wird und Erweiterungsarbeiten im Raum stehen.
Ein weiterer positiver Schritt ist das Radwegekonzept des Kreises und die bevorstehenden Pendlerrouten für Radfahrer.
Hinsichtlich der Steuereinnahmen freut es die Fraktion, dass in der VG-Schweich starke Gewerbebetriebe angesiedelt sind, die für entsprechend gute Gewerbesteuereinnahmen garantieren. Sorgen macht sich die Fraktion jedoch um die Grundsteuer ab 2024. Durch die neue Berechnung und das geänderte Finanzausgleichsgesetz werden die Grundsteuern teilweise deutlich höher ausfallen und die privaten Haushalte zusätzlich belasten.
Die CDU-Fraktion stimmt dem folgelegten Haushaltsplan und den angepassten Änderungen im Stellenplan 2023-2024 zu.“
FWG-Fraktion:
„Die Freie Wählergruppe hat den vorgelegten Doppelhaushalt 2023/2024 intensiv beraten. Wir konnten dieses Jahr in einer Präsenzsitzung beraten und möchten vorweg Herrn Dixius und seinem Team der den Haushalt vorgestellt hat und den Herren Guggenmoos und Hayer die die Wirtschaftspläne der Werke vorgestellt haben für die sehr umfänglichen und ausführlichen Erläuterungen danken
Der Doppelhaushalt basiert auf den vorliegenden Beschlüssen des VG-Rates und bietet diesbezüglich keine Überraschungen.
Da das Zahlenwerk für 2024 nur eine grobe Orientierung geben kann und die Auswirkungen der Neuregelungen des Landesfinanzausgleichs noch letztlich nicht in konkrete Zahlen gefasst werden kann und somit für das Haushaltsjahr 2024 einen mehr spekulativen Charakter haben, haben wir uns auf das Haushaltsjahr 2023 fokussiert.
Unsere Ausführungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf das Haushaltsjahr 2023.
Zum Haushalt:
Die VG-Umlage bleibt bei 24 %, zuzüglich der Sonderumlage Schulen von 6,37 % sind das 30,37 % soll aber prognostiziert weiter steigen. Eine Entspannung zur Verringerung der Umlage ist nicht in Sicht. Für den Betrieb der Bäder in der VG sind 2,31 Punkte der VG-Umlage erforderlich. Das sind 2023 TEUR 947. 1 % der Umlage entspricht 409.246 EUR.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mittel den Ortsgemeinden entzogen werden und diese Mittel dann nicht der Eigenentwicklung den Gemeinden zur Verfügung stehen.
Die fehlenden Mittel für das Jahr 2023 können aus den liquiden Mittel abgedeckt werden.
Die größte Position der Mehraufwendungen im Ergebnis-HH in 2023 von knapp TEUR 599 liegen in den Personalaufwendungen. Das möchten wir nicht beklagen, da die zusätzlichen Stellen von uns auch als notwendig gesehen wurden und die Höhergruppierungen von uns mitgetragen wurden. Auch muss die Verwaltung der VG eine schlagkräftige und effektive Verwaltung stellen. Da sehen wir noch Optimierungsbedarf. Wir haben gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung zu bieten. Die Erweiterung des Stellenplans trägt dazu bei, dass vorhandene Lücken geschlossen und eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern gegeben ist.
Dennoch müssen wir diese Position aufgrund der Kostenentwicklung im Auge behalten auch wenn im HH Tarifsteigerungen bereits eingepreist sind.
Dies gilt immer auch für die Kostenentwicklung für alle anderen Positionen.
Die Wirtschaftspläne wurden ausführlich beraten und wir stimmen diesen so zu.
Die Freien Wähler werden auch dem Haushaltsplan in der vorgelegten Form zustimmen.“
SPD-Fraktion:
„Der Doppelhaushalt unterliegt erstmalig dem Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und den kommunalen Gebietskörperschaften, dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG), so Achim Schmitt für die SPD-Fraktion. Ob die Zielsetzung all der Regelungen zur Verbesserung der kommunalen Haushalte führt, wird die Zukunft zeigen. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat nicht die Höhe der Finanzausgleichmasse beanstandet, sondern die Methode ihrer Ermittlung. Trotzdem bekommen die kommunalen Gebietskörperschaften im nächsten Jahr im Zuge der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs insgesamt 357 Mio. Euro mehr als im gerade ablaufenden Jahr 2022. Es gibt weder im Finanzausgleich noch im Gemeindehaushaltsrecht eine Bestimmung, die die Gemeinden zu Steuererhöhungen zwingt. Ein solcher Zwang wäre mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung auch nicht vereinbar. Dagegen gibt es selbstverständlich das Gebot des Haushaltsausgleichs. Eine Kommune kann nur so viel ausgeben, wie sie einnimmt. Das Gebot des Haushaltsausgleichs mag in einzelnen Gemeinden dazu führen, dass auch Steuern bzw. VG auch Gebühren erhöht werden, sofern die Gemeinde sich für die Steuererhöhung und gegen Einsparungen an anderer Stelle entscheidet. Mit der Anhebung der Nivellierungssätze in den Kommunen, die auch erheblich für die VG sind, wird ein positiver Anreiz für die Gemeinden gesetzt, die im Bundesvergleich niedrigen Hebesätze in Rheinland-Pfalz, der Kommunen und letztlich den Umlagesatz des Kreises sowie der Verbandsgemeinde, mit Blick auf die Finanzbedarfe der kommunalen Familie adäquater zu gestalten. Das führt auch das OVG in seinem Urteil dezidiert aus: „Aus rechtlicher Sicht ist in Rechnung zu stellen, dass das beklagte Land es in der Hand hätte, die Nivellierungssätze in § 13 Abs. 2 LFAG zu erhöhen, um die Kommunen zur Anhebung ihrer Hebesätze zu motivieren …“. Sodann kommt das OVG zu der Feststellung, dass die normierten Nivellierungssätze Ausdruck dessen seien, was der Landesgesetzgeber allgemein für jedenfalls zumutbar hält. In der Tat hält die Landesregierung einen Hebesatz der Grundsteuer B, für bebaute Grundstücke, in Höhe von 465 v.H. für zumutbar. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 betrug der gewogene Durchschnitt aller Flächenländer in Deutschland 462 v.H., in 2021: 464 v.H. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom Dezember 2020 zum Landesfinanzausgleichsgesetz erneut die Verpflichtung der Kommunen zu größtmöglichen Eigenanstrengungen betont. Sofern andere Konsolidierungsmöglichkeiten ausgeschöpft oder nicht beabsichtigt sind, genügen die Kommunen dem Gebot zum Haushaltsausgleich nur dann, wenn sie die Hebesätze der Realsteuern bis zur Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen erhöhen, sofern damit keine haushaltsschädlichen Auswirkungen einhergehen. Diese Grenzen sind nach der Rechtsprechung jedenfalls bei einem Hebesatz der Grundsteuer B von 995 v.H. noch nicht überschritten, wie in einigen anderen Bundesländern festzustellen ist.
Der Kämmerer der VG hat sich hierzu deutlich positioniert: Auch wenn die Hebesätze der Ortsgemeinde bzw. Stadt nicht auf das Niveau der Nivellierungsätze erhöht werden, wird die betroffene Kommune bei den Umlageberechnungen so gestellt, als würde sie die Hebesätze in Höhe der Nivellierungssätze erheben. Bei der Nichtanpassung führt dies teils zur erheblichen Belastung des jeweiligen Haushalts der Kommune. Um dies zu relativieren, was die Anpassung bedeuten würde, hat die Abgabeverwaltung eine Modellrechnung als Entscheidungshilfe für die Räte durchgeführt. Demnach beträgt bei einem Hebesatz von 465 v.H. die Mehrbelastung einer Durchschnittsfamilie mit Grundstück und Haus, bei der Grundsteuer B jährlich 42,24 € (= 3,52 € monatlich). Betrachten wir die Hebesätze im Verbund aller Gemeinden der VG so ist festzustellen, dass bei der Grundsteuer A sich die Bandbreite von 300 bis 400 v.H. bewegt, bei der Grundsteuer B die Bandbreite 365 bis 465 v.H., wobei viele Kommunen das obere Ende erreichen bei Anpassung auf das vorgeschlagene Niveau. Bei der Gewerbesteuer die Bandbreite 365 bis 420 v.H. verbleibt, die sich aufkommensneutral für die Gewerbetreibende gestaltet, wie aus Steuerfachkreisen zu hören.
All dies führt dazu, dass wir weiterhin unsere Grundschulen zukunftsorientiert im Bestand erhalten und digital gestalten, damit die Schüler:innen in einem optimalen Umfeld lernen. Auch die weiteren Investitionen in unsere Feuerwehren zeigen, dass die klimatischen Änderungen und deren Auswirkung kein Nachlassen ermöglichen. Nun gilt es, die Hochwasserschutzmaßnahmen - die in vielen Bürgerforen diskutiert und mit den Fachleuten erarbeitet wurden, zeitnah umzusetzen. Förderlich sind ebenfalls die zahlreichen Maßnahmen der Renaturierung unserer Bäche - wie z.B. demnächst in Kenn, die weiterhin durch die Aktion Blau vom Land sehr hoch gefördert werden. Immerhin fließen von den 5,3 Mio. € Investitionen im Jahr 2023 rund 32 % in den Umweltschutz sowie im Jahr 2024 mit rund 2,4 Mio € ca. 49 %. Der weitere Ausbau der Radwege wird die Attraktivität der VG erhöhen und hoffentlich weitere Touristen zu uns führen und die Wertschöpfung weiter erhöhen. Sorge bereitet uns das durch Coronakrise initiierte, beschleunigte Gaststättensterben. Hier gilt es Lösungen zu finden, um auch zukünftig Gäste beherbergen zu können. Die Erhöhung des Umlagesatzes auf 25 % im Jahr 2024 tut den Gemeinden und der Stadt weh. Hoffen wir doch, dass der Kreis keine Umlageerhöhung durchführen wird und der Umlagesatz bei 43 % verbleibt. Sollten alle im Haushalt ausgewiesenen Maßnahmen umgesetzt werden, würde sich der Umlagesatz real, incl. der Sonderumlage, auf 32,92 % erhöhen im Jahr 2024. Für die Kommunen ein bitterer Beigeschmack, da diese dann rund ¾ ihrer Einnahmen abführen müssten. Kein gesunder Dauerzustand. Deshalb appellieren wir an alle Fraktionen den Blick für Haushaltseinsparungen nicht zu verlieren und darüber nachzudenken, wofür wir unsere Mittel verwenden. In diesem Kontext sollten wir uns im nächsten Haupt- und Finanzausschuss mit der Thematik der erstmaligen Festlegung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (sog. Grundsteuer C) ab dem 1. Januar 2025 erhoben wird, zu befassen, um den Gemeinden und der Stadt eine Hilfestellung zu ermöglichen.
Zu erwähnen wäre der Fakt, der in der letzten Legislaturperiode von der SPD vorgeschlagene Schuldenschnitt, welcher in der großen Koalition aufgrund der ablehnenden Haltung des Koalitionspartners nicht umsetzbar war. Nun wird das Land Rheinland-Pfalz - wie angekündigt - seinen seinerzeitig vorgesehenen Part von 50 % übernehmen und in RLP umsetzen!
Das der Personalschlüssel der VG weiter angehoben wird, erachten wir als notwendig, um die zahlreichen Maßnahmen für die VG und als Dienstleister für die Ortsgemeinden und die Stadt umsetzen zu können. Es zeigt sich, dass viele Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, da Fachabteilungen personell an der Oberkante fahren und dies nicht mehr leisten können. Ohne Personalzuführung werden auch die Leistungsträger überlastet, da kann noch so viel motiviert werden. Jede Maßnahme, die nicht zeitnah durchgeführt wird, verteuert diese und führt zu teils erheblichen Mehrkosten in den Gemeinden und der Stadt. Der gesamte Personalkörper sollte auch weiterhin einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, gemäß dem Organisationsmodel des Gemeinde- und Städtebunds, Gemeinde 21; welscher Maßstäbe setzt für eine angemessene Personalausstattung und sachgerechte Aufgabenerledigung, incl. notwendige Aufgabenverlagerung.
Abschließend bedankt sich die SPD-Fraktion beim Kämmerer für die Aufstellung und Erläuterung des Doppelhaushalts sowie allen Mitarbeiter:innen der VG und der Werke für ihre Leistungen, die in dieser besonderen Zeit ihres gleichen sucht. Ferner den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern aller Organisationen und Vereine übermitteln wir unseren herzlichen Dank.
Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie der Wirtschaftspläne 2023 zustimmen.“
Grünen-Fraktion:
„Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen, aber trotzdem solide. In Anbetracht der aktuellen Situation ist das nicht verwunderlich. Und wahrscheinlich sind wir damit noch gut bedient, die der aktuellen Preisentwicklung. Da wir erst in einiger Zeit den Einfluss der Inflation in den Büchern sehen werden, werden die Verhandlungen zum Nachtragshaushalt härter geführt werden. Wer zuletzt im Werkausschuss zugehört hat, weiß was da noch auf uns zukommt. Trotzdem begrüßen wir die doch hohen eingestellten Mittel für die geplanten Radwege oder den Klimaschutz. Die Personalkosten werden auch in Zukunft steigen, die Bezahlung ist angemessen wird aber in Zukunft nach oben angepasst werden.
Die Welt um uns herum steckt in einer der größten Transformationen seit Jahrzenten. Die multiplen Krisen lähmen uns. Sie erlauben uns nicht mehr, wie gewohnt, unser Leben zu gestalten. Wir spüren das täglich im Großen wie auch im Kleinen. Der Welthandel ist gestört, einstige globale Partner sind keine mehr.
Die Klimakrise, die Biodiversitätskrise und nicht zuletzt der furchtbare Angriffskrieg in der Ukraine; all diese Krisen zwingen uns zu reagieren. // verhindern es aber zu Gestalten. Die Konkurrenz um freie Flächen steigt. Jede Änderung des FNP wird automatisch zur Schicksalsfrage: Klima Schützen? Energie gewinnen? Landwirtschaft erhalten? Industrie fördern? Einzelhandel unterstützen?
All diese Dinge wollen wir tun, dabei haben wir praktisch gar keine Flächen mehr zur Verfügung. Thema Wohnungsbau: Bei fast allen Anpassungen des FNP sind wir oft nur Bitsteller. Wir benötigen dringend viel Wohnraum aber wir verabschieden Einfamilienhaussiedlung nach Einfamilienhaussiedlung. Wir müssen umweltverträgliche Siedlungskonzepte entwickeln, das heißt dichter bauen oder mehr Etagen in den Ballungsgebieten ermöglichen. Aber die Art und Weise wie wir Bebauungspläne entwickeln, ist in der Vergangenheit stehen geblieben. Bei all den großen Problemen haben wir weniger Kapazität für die hiesigen Probleme: z.B. die Mitte unserer Gesellschaft: Unsere Dörfer sind zwar materiell gut ausgestattet, aber die Gemeinschaften sterben aus. Bäcker, Fleischer, Apotheken, Arztpraxen oder Gastronomie müssen schließen weil sich der Betrieb nicht mehr lohnt. Sie hinterlassen leere Dorfzentren. Das hat großen, negativen Einfluss auf den Tourismus, eins der Standbeine in unserer schönen Moselregion. Wir müssen mehr tun um diese basale Infrastruktur und die lokalen Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu brennt es in den Schulen. Die wenigen Lehrer sind überfordert mit der Menge an Schülern und können gerade so das Nötigste tun. Sie reagieren. Sie können nicht mehr gestalten, was aber so wichtig wäre für die Zukunft unseres Landes, unserer Kinder. Ein Sozialarbeiter für alle 9 Grundschulen in der VG ist einfach zu wenig. Daher fordern wir mehr SozialarbeiterInnen für unsere Grundschulen und werden dies in den kommenden Monaten vorantreiben. Aber erst diese Woche wurde bei der Artenschutzkonferenz in Montreal beschlossen, dass mindestens 30% der Flächen zu schützen sind. Also auch 30% bei uns in der VG. Können wir dann also mit besten Gewissen entscheiden, eine Fläche von 120 Fussballfeldern auf der Mehringer Höhe zu versiegeln, die Flora und Fauna darauf zu zerstören? Machen Sie sich bewusst, diese Flächen müssen andere bei uns kompensieren, das bedeutet weniger Platz für Landwirtschaft, Wohnungsbau oder Energiegewinnung. Apropo Energie: Wir sind froh darüber so viel Expertise und Kompetenz bei den Werken zu wissen, die Eigenbetriebe Bäder und Energie waren die richtigen Schritte. Man kann sie als Vorreiter der Region bezeichnen. Sie wirtschaften gut und erklären ihre Arbeit gut - was wichtig ist in Zeiten von hoher Inflation. Vielleicht wäre ein öffentlicher Infoabend im kommenden Jahr sinnvoll, um die anstehenden Preiserhöhungen den Bürgern noch einmal zu erklären.
Und auch digitaler müssen wir werden. Wir müssen auch die lokale Demokratie niederschwelliger gestalten. Warum werden unsere Ratssitzungen und Ausschusssitzungen immer noch nicht digital übertragen, sodass mehr Menschen daran teilhaben können?
Wir tun uns so schwer die Digitalisierung in unsere lokale Infrastruktur zu integrieren, dabei ginge das so einfach. An der Technik kann es nicht liegen, das haben wir in Corona-Zeiten besser gemacht. Zuletzt möchten wir uns Bedanken für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung, deren MitarbeiterInnen. Ein spezieller Dank gilt Kurt Dixius und seinem Team für seinen letzten Doppelhaushalt. Danke den Fraktionen und den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats und den Unmengen an ehrenamtlichen Personen wie der Feuerwehr, den Schwimmverbänden und Sportvereinen.
Wir stimmen den Plänen zu.“
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich stimmt dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024, der Wirtschaftspläne 2023 und der aufgeführten Anpassungen im Stellenplan zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Verschiedenes
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