Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Florian Merten findet am 10.01.2023 im Römersaal des "Alten Weinhauses", Brückenstraße 46 in Schweich eine Sitzung des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt der VG Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
Die Verbandsgemeinde Schweich ist bestrebt das Ziel der Landesregierung, in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 Klimaneutralität zu erreichen, mitzutragen. Um die Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimawandelfolgen zu
erreichen, müssen wirksame Maßnahmen auf allen Ebenen eingeleitet werden. Auch die kommunale Ebene steht in der Verantwortung und leistet zudem einen Beitrag zur Wahrnehmung der Vorbildfunktion auch im Hinblick auf die Umsetzung der Energiewende. Ein wichtiger Meilenstein, zur Erreichung der Klimaschutzziele, war die Etablierung eines Klimaschutzmanagements und die Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Unser Klimaschutzmanager, Herr Florian Merten, hat im Mai 2022 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Hauptaufgabe ist die Entwicklung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Im Landkreis Trier-Saarburg zählt die VG Schweich zu den Vorreitern und hat als zweite Kommune einen Klimaschutzmanager eingestellt. Auch was die Entwicklung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes angeht, ist die VG eine der Vorreiterkommunen. Die erste große öffentliche Veranstaltung zum Integrierten Klimaschutzkonzept, die erste Klimakonferenz der VG Schweich, findet am 07.03.2023 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Bürgersaal des Bürgerzentrums der Stadt Schweich statt. Diese Veranstaltung ist der Startschuss für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die gemeinsame Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs. Der Maßnahmenkatalog ist das zentrale Element des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und bildet die zukünftige Handlungsgrundlage für Klimaschutzaktivitäten in der VG Schweich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an der gemeinsamen Entwicklung zu partizipieren und den zukünftigen Fahrplan für den Klimaschutz mitzugestalten.
2. Förderschwerpunkt - Kommunale Wärmeplanung
Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. Unterstützung erhalten sie dabei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Mit der Überarbeitung der Kommunalrichtlinie, die ab dem 1. November 2022 in Kraft tratt, können Kommunen und kommunale Akteure die kommunale Wärmeplanung zu attraktiven Bedingungen fördern lassen. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen. Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.
Förderschwerpunkt: 4.1.11 Kommunale Wärmeplanung:
Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister.
Förderfähige Maßnahmen:
Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur
• Planerstellung
• Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung
• begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Bewilligungsvoraussetzung:
Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor bzw. die kreisangehörige Kommune war noch nicht an einem entsprechenden Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept des Landkreises für dieses Handlungsfeld beteiligt.
Bewilligungszeitraum: 12 Monate
Beschluss: Der Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Kommunale Wärmeplanung zu beschließen, den Förderantrag über die Kommunalrichtlinie zu stellen und entsprechende Angebote bei externen Dienstleistern einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Kommunaler Klimapakt (KKP)
Das Pariser Klimaschutzabkommen setzt den Rahmen für die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen für Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, soll Rheinland-Pfalz bis spätestens 2035-2040 (Zukunftsvertrag 2021-2026) klimaneutral sein. Um den Ausstoß an Treibhausgasen auf ein neutrales Niveau abzusenken, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen müssen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die nunmehr unvermeidbaren, bereits spürbaren und zukünftig zu erwartenden Klimawandelfolgen ergriffen und umgesetzt werden. Dies geschieht insbesondere auf kommunaler Ebene. Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium einschließlich des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, sowie das Wirtschafts- und Innenministerium haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt (KKP) einzurichten. Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart. Anschließend soll der Pakt mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
Beispielhafte Maßnahmen zum kommunalen Klimaschutz:
1. Willensbildung, Leitbilder, Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation
2. Kommunale Verwaltung: Aufgaben und Funktionen, Organisation, Know-how
3. Energiemanagement
4. Mobilität, ÖPNV, Fuhrpark und Dienstreisen
5. Gebäude / Liegenschaften / Innen- und Außenbeleuchtung
6. Bauleitplanung und Stadt-/Gemeindeentwicklung
7. Ausbau der Erneuerbaren Energien
Beispielhafte Maßnahmen zur kommunalen Anpassung an Klimawandelfolgen:
1. Strukturen und Zusammenarbeit schaffen
2. Klimawandelfolgen erfassent
Sektoren bzw. Klimarisiken (Starkregen, Hitze, Dürre)
3. Anpassungsmaßnahmen ausarbeiten
4. Monitoring, Evaluation und Nachsteuerung etablieren
Beschluss: Der Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt der VG Schweich empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz In der Verbandsgemeinderatssitzung am 01.03.2023 zu beraten und zu beschließen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG Schweich am 02.02.2023 sollen vier Handlungsfelder aus dem Maßnahmenkatalogs des KKP für die Verbandsgemeinde vorberaten und priorisiert werden, deren Umsetzung mit der Beitrittserklärung zum KKP forciert wird. Darüber hinaus sollen die Ortsgemeinden ebenfalls beraten und beschließen, ob sie dem KKP zusammen mit der Verbandsgemeinde beitreten und ebenfalls Handlungsfelder aus dem Maßnahmenkatalog priorisieren, deren Umsetzung Sie sich nach Beitritt forcieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Bei dem KIPKI handelt es sich um ein Förderprogramm der Landesregierung Rheinland-Pfalz, welches kommunale Gebietskörperschaften bei der Erreichung der Klimaschutzziele und der Anpassung an die Klimawandelfolgen unterstützen soll. Zur Ausführung des Investitionsprogramms ist ein eigenständiges Landesgesetz vorgesehen. Der zugehörige Gesetzesentwurf wurde am 08.12.2022 veröffentlicht. Das KIPKI beinhaltet zwei Kernelemente. Erstens die einwohnerbezogene Pauschalförderung der antragberechtigten Kommunen. Zweitens ein wettbewerbliches Verfahren zur Befähigung und Unterstützung der Entstehung von Leuchtturm-Projekten des Klimaschutzes. Zusammen mit dem Gesetzesentwurf wurden zwei weitere Anlagen publiziert. Die erste Anlage erhält eine Positivliste, sprich eine Auflistung von förderfähigen Maßnahmen. Diese sind, entsprechend den o.g. Zielen des KIPKI, in zwei große Handlungsfelder aufgeteilt. 1. Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen und 2. Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung. Die Anlage 2 enthält eine Aufteilung der Pauschalfördersummen nach Einwohnerzahlen. Das Gesamtfördervolumen für ganz Rheinland Pfalz beträgt 180 Mio. €. Diese Mittel werden den Kommunen entsprechend den Einwohnerzahlen zur Verfügung gestellt. Für das wettbewerbliche Verfahren steht ein Gesamtfördervolumen i. H. v. 60 Mio. € zur Verfügung.
Förderfähige Maßnahmen:
| 1. | Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen: (mindestens 75%): |
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| Nachhaltige kommunale Energieversorgung; Nutzung von Biomasse; energetische Sanierung, Ressourcenschonung und Effizienz; Schulen und Kitas; klimafreundliche Mobilität; multimodale und Sharing-Mobilität; nachhaltiger Logistikverkehr |
| 2. | Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung: (höchstens 25%): |
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| Klimaresilienz, Entsiegelung- und Begrünungsmaßnahmen, Waldbrandvorsorge und Verbesserung der Fähigkeiten zur Bekämpfung von Waldbränden, Klimawandelanpassung für Schulen und Kitas |
Höhe der Zuwendung:
Insgesamt 848.784,30 € einwohnergebundene Pauschalförderung (Berechnung anhand der Einwohnerzahl der VG Schweich zum Zeitpunkt 31.12.2021 - 29.046 EW - 29,2220719 € je EW). Für das wettbewerbliche Verfahren existiert keine einwohnergebundene existiert
Antragstellung:
Für die Pauschalförderung ab dem 01.07.2023 bis spätestens 31.10.2023 beim MKUEM möglich. Für die Förderung des wettbewerblichen Verfahren ab dem 01.07.2023 beim MWVLW möglich.
Bewilligungsvorraussetzungen:
Für die Pauschalförderung keine. Für das wettbewerbliche Verfahren ist eine Bewerbung mit Projektskizze notwendig
Bewilligungszeitraum:
Noch nicht genau definiert. Der Nachweis der Mittelverwendung ist laut Gesetzesentwurf bis zum 31. Juli 2026. zu erbringen.
5. aktueller Sachstand Klimaschutzmanagement
Der Klimaschutzmanager wird den aktuellen Sachstand in Form der beigefügten Präsentation vorstellen.
5.1. Sachstand Integriertes Klimaschutzkonzept
5.2. Ergebnisse bisher umgesetzter Maßnahmen
5.3. Aktuelles und Ausblick
6. Klimaschutzmaßnahmen IT-Infrastruktur
In der IT der Verbandsgemeinde Schweich laufen seit Jahren intensive Bemühungen, die Systeme effizienter und somit klimaverträglicher zu gestalten. So wurde z. B. die gesamte aktive Server-Infrastruktur der VG Schweich im September 2022 in das neue Rechenzentrum der Stadtwerke Trier verlagert. Durch die hier betriebenen auf dem neuesten Stand der Technik befindlichen CO2-neutralen Kühlungs- und (Not-) Stromversorgungs-Systeme können gegenüber dem bisherigen Betriebsumfeld erhebliche Einsparungen erzielt werden.
Des Weiteren werden sukzessive die älteren PC-Arbeitsplätze in der Verwaltung an allen hierfür geeigneten Standorten durch verbrauchsärmere sog. Thin-Clients ersetzt. Diese Geräte haben gegenüber herkömmlichen PCs eine deutlich geringere Leistungsaufnahme im Stromverbrauch (80 -90% Einsparung) und tragen somit zur Einsparung des Energieverbrauches bei. Dieser Gedanke wurde ebenso bei der mittlerweile zweiten Erneuerung der Kopierer-/Druckerausstattung im Verwaltungsgebäude aufgegriffen. Durch die konsequente Konsolidierung von Arbeitsplatz-Geräten hin zu Gruppen-Multifunktions-Printern konnte die Anzahl der Geräte und somit die Energieeffizienz deutlich günstiger ausgelegt werden. Bei der Beschaffung von Geräten wird generell grundsätzlich auf die Einhaltung von gesteigerten Energieeffizienz- und Nachhaltigkeits-Anforderungen (z. B. Umweltzeichen „Blauer Engel“) Wert gelegt. Diese Maßstäbe liegen in der Regel auch bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen des Landes an, die bei der Beschaffung von Ausstattung grundsätzlich herangezogen werden. In Zukunft soll die klimaschutzfreundliche Betriebs- und Beschaffungsstrategie in der IT der VG Schweich weiter betrieben und nach Möglichkeit ausgebaut werden.
7. Umrüstung der Innenraumbeleuchtung auf LED-Technik in VG Liegenschaften
Die Maßnahme Umrüstung der Innenraumbeleuchtung auf LED Technik in VG Liegenschaften ist ein Ergebnis der Auftaktveranstaltung der AG Klimaschutz am 13.10.2022. Durch eine Umrüstung auf energieeffiziente LED-Technik kann viel Energie eingespart werden.
Die Liegenschaften, bei denen die Umrüstung durchgeführt werden soll, sind das Verwaltungsgebäude, das Feuerwehrgerätehaus und das Alte Weinhaus. Im ersten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der Beleuchtungssituation in den entsprechenden Liegenschaften durchgeführt. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme, wurden dann entsprechende Angebote bei Fachhändlern angefragt. Der Auftrag wurde Anfang Januar 2023 an den preisgünstigsten Anbieter vergeben.
Der bisherige Stromverbrauch für die Innenraumbeleuchtung dieser drei Liegenschaften beträgt 20.924,28 kWh im Jahr (bei durchschnittlich 4 Std. Brenndauer und 230 Arbeitstagen im Jahr). Mit der Umrüstung auf LED-Technik würde sich der Verbrauch auf 7.566,032 kWh reduzieren. Das entspricht einer Energieeinsparung von 13.358,248 kWh bzw. fast 2/3.
Bei dem aktuell noch gültigen Stromliefervertrag (20 Ct/ kWh), würde das einer Kostenersparnis von 2.671,65 €/Jahr entsprechen. Bei den aktuell immens gestiegenen Strompreisen von 75 Ct/kWh (für die Liegenschaften Feuerwehr und Altes Weinhaus bereits gültig, für die Verwaltung ab 01.2024) würde das zu einer Ersparnis von 10.000 € im Jahr führen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen11.282,57 €. Westenergie beteiligt sich mit einem Zuschuss über das Kommunale Energiekonzept (KEK) mit 4.000 €. Der Eigenanteil für die VG reduziert sich dadurch auf 7.282,57 €. In Anbetracht der Kostenersparnis, hat sich die Maßnahme innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes amortisiert.
8. Energie- und Treibhausgas-Bilanz (THG)
Der Klimaschutzmanager wird die Energie- und Treibhausgas-Bilanz in Form der beigefügten Präsentation vorstellen.
9. Verschiedenes