Wir möchten hiermit alle Steuerzahler, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass am 15.02.2023
die erste Abgabenrate für das Jahr 2023 (Grundsteuern, Fremdenverkehrsbeitrag, Landwirtschaftskammerbeitrag, Hundesteuer, Weinbauabgaben und Gewerbesteuern sowie die wiederkehrenden Beiträge Wasser und Niederschlagswasser, mit Ausnahme der Stadt Schweich, fällig wird.
Die Beitrags-Bescheide für den wiederkehrenden Beitrag Wasser und Niederschlagswasser der Stadt Schweich sind noch nicht erstellt. Ebenso sind die Gebühren-Bescheide der Wasser- und Abwassergebühren noch nicht erstellt. Diese müssen dann zu einer späteren Fälligkeit gezahlt werden.
Damit die Zahlungen pünktlich bei uns eingehen, bitten wir Sie, die Überweisungen rechtzeitig bei Ihrer Bank einzureichen. Bitte geben Sie dabei unbedingt die vollständige Buchungs-Nr. an, damit Fehlbuchungen vermieden werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals auf die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens hinweisen.
Dabei werden von uns die Steuer- und Abgaberaten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem Girokonto mittels Lastschrift abgebucht. Anhand Ihres Steuerbescheides können Sie jederzeit die Richtigkeit des eingezogenen Betrages kontrollieren.
Das Lastschrifteinzugsverfahren ist für alle Steuern, Gebühren und Beiträge sinnvoll.
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ersparen Sie sich die Überwachung der Zahlungstermine und damit unter Umständen im Falle einer verspäteten Überweisung die Festsetzung von Säumniszuschlägen und sonstigen Gebühren. Ferner erübrigt sich der möglicherweise zeitraubende Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse.
Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, bitten wir Sie, den abgedruckten Vordruck ausgefüllt an uns zurückzusenden.
Der Vordruck ist auch im Internet unter www.schweich.de abrufbar.