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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

29. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

Darstellung einer Sonderbaufläche Wohnmobilstellplatz in Schleich

- Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -

Der Verbandsgemeinderat Schweich hat beschlossen, für den in beigefügter Karte abgegrenzten Bereich auf der Gemarkung Thörnich Sonderbauflächen zur Entwicklung eines Wohnmobilstellplatzes darzustellen. Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 19. Februar 2024 bis 22. März 2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

  1. Planzeichnung
  2. Begründung
  • Teil 1 – städtebaulicher Teil und
  • Teil 2 – Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Aussagen zur Bewertung der Umweltsituation und zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung v.a. auf Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft / Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den Belangen.

Folgende Stellungnahme mit umweltbezogenen Informationen von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus der vorangegangenen frühzeitigen Beteiligung liegen vor und werden mit ausgelegt:

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Trier, Gewerbeaufsicht, vom 13.12.2023 zu möglichen Abdrift von Spritzmitteln bei der Weinbergsbewirtschaftung
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Trier, Wasserwirtschaft Abfall Boden, vom 04.01.2024 zu Aspekten der Hochwasser- und Starkregengefahren

Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen

  • schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich,
  • während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, oder
  • per Mail an bauleitplanung@schweich.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).

Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende Offenlage des Bebauungsplanes “Wohnmobilstellplatz Hinter der Kirche“ der Ortsgemeinde Thörnich und die Bekanntmachung hierauf unter „Ortsgemeinde Thörnich“ wird hingewiesen.

Schweich, den 05. Februar 2024
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin