Die anstehenden Fastnachtstage machen eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 08/2026 (Erscheinungstag Freitag, 20.02.2026) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis Freitag, 13.02.2026, 08:00 Uhr vorliegen.
Wir bitten um Beachtung!