Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Pascal Heinz findet am 29.11.2022 im Bürgersaal des Bürgerzentrums Schweich, Stefan-Andres-Straße 1b in Schweich eine Sitzung des Forstzweckverbandes Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. HVO RLP Südwest und die Entwicklung der Holzmarktpreise
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Graeff von der Holzvermarktungsorganisation Rheinland-Pfalz Südwest GmbH.
Herr Graeff trägt eine PowerPoint-Präsentation vor und erläutert folgende Inhalte:
Produktionsindex der Sägeindustrie
Export von Rundholz nach Asien
Mengenstatistiken
Vermarktungsmengen und Erlöse (Kommunalwald und Privatwald)
Vermarktungsmengen und Erlöse (explizit Gebiet VG Schweich)
Verschiedenes (u.a. Umstellung auf Regelbesteuerung)
Weiterhin beantwortet Herr Graeff die Fragen der Verbandsmitglieder.
Die Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen.
2. Klimaangepasstes Waldmanagement; Förderprogramm des Bundes
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 01.11.2022 den Start des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ angekündigt. Anträge können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt werden.
Bis zum Jahresende 2022 stehen 200 Mio. € zur Verfügung. Im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 können 900 Mio. € aus dem Klima- und Transformationsfonds abgerufen werden.
Gefördert werden kommunale und private Waldbesitzende, die sich -je nach Größe ihrer Waldfläche- dazu verpflichten 11 bzw. 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über 10 oder 20 Jahre einzuhalten.
Die Kriterien gehen sowohl über den gesetzlichen Standard als auch über bestehende Zertifizierungen (PEFC, FSC) hinaus.
Wer gefördert wird, muss den jährlichen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die Erfüllung der Kriterien erbringen.
Im Jahr 2022 gestellte Anträge werden auf De-Minimis-Basis bewilligt. Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an.
Unter Berücksichtigung der Förderhöhe sind nach Auffassung des Gemeinde- und Städtebundes die betrieblichen Auswirkungen einzuschätzen, die sich aus der langjährigen Verpflichtung auf die einzuhaltenden Kriterien ergeben. Insoweit ist eine Abwägung unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse erforderlich. Dies macht eine intensive Beratung seitens des örtlichen Forstpersonals erforderlich.
Die Vertreter des Forstamtes Trier erläuterten nochmals ausführlich das Förderprogramm sowie die einzuhaltenden Kriterien und teilten allgemeine Informationen über das Förderprogramm mit.
Die Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen.
3. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich versammelten sich am 29.11.2022 zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Forstzweckverbandes Schweich.
Die Prüfung erfolgte stichprobenartig. Die wichtigsten Buchungsposten wurden erläutert.
Die Bewertungsunterlagen, die der Einzelbewertung der Anlagegüter, des Umlaufvermögens und der Sonderposten zugrunde lagen, wurden vorgelegt und in die Prüfung einbezogen.
Unregelmäßigkeiten und sonstige Fehler oder Verstöße gegen die Gemeindeordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Bewertungsvorschriften wurden nicht festgestellt, so dass davon auszugehen ist, dass der vorlegte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Forstzweckverbandes Schweich vermittelt.
Als Ergebnis der Prüfung bleibt festzuhalten:
| 1. | Beanstandungen zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021: |
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| - keine |
| 2. | Sonstige Bemerkungen und Anregungen: |
|
| - keine |
Beschluss: Aufgrund des Prüfungsergebnisses empfiehlt die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) und die Entlastung der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Erich Bales zu erteilen (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO) und unter TOP 4 in der heutigen Sitzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Jahresabschluss zum 31.12.2021
4.1. Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Forstzweckverbandes Schweich erfolgte in der heutigen Sitzung unter TOP 3.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den dadurch gewonnenen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss zum 31.12.2021, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Forstzweckverbandes Schweich.
Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 71.766,86 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € aus. |
| 2. | Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 0,00 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 01.01.2021 um 20.605,67 € verringert. |
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| Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich gegenüber dem 01.01.2021 um 27.270,35 € verringert und beträgt 0,00 €. |
| 3. | Das Vermögen des Forstzweckverbandes Schweich hat sich im Prüfungszeitraum um 21.658,13 € auf 71.766,86 € verringert. |
| 4. | Das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöht sich um 5.643,22 € auf 52.975,86 €. |
| 5. | Investitionskredite sind im Haushaltsjahr 2021 keine vorhanden. |
Beschluss: Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.2. Entlastungserteilung gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO
Der Vorsitz wird vom ältesten anwesenden Verbandsmitglied, Herrn Norbert Friedrich, übernommen.
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich schlägt vor, der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Erich Bales, die Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu erteilen.
Beschluss: Der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Erich Bales, wird für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung erteilt.
Die von der Beschlussfassung Betroffenen, die Verbandsvorsteherin und der stellvertretende Verbandsvorsteher, nehmen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO i. V. m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Anschaffung eines mechanischen Fällkeiles
Das Forstamt Trier hält die Verwendung eines funkgesteuerten Fällkeils bei der Holzernte für zwingend erforderlich. Technische Fällkeile ermöglichen im mittelstarken und starken Holz ein ergonomisches zu Fall bringen des Baumes. Durch den gleichmäßigen Keilvortrieb erfolgt das "Ins Übergewicht Bringen" des zu fällenden Baumes nahezu erschütterungsfrei. In der Folge wird die Gefahr durch herabfallende Kronenteile oder Totäste reduziert. Insbesondere in durch den Klimawandel stark geschädigten Waldbeständen bietet der funkgesteuerte Fällkeil zusätzliche Sicherheit, da sich die Forstwirte nicht im Kronenbereich des fallenden Baumes aufhalten.
Es liegen zwei Angebote in Höhe von 2.633,66 € und 2.753,40 € der Firma Forstreich GmbH aus Freiburg vor.
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich spricht sich für das Angebot der Firma Forstreich GmbH in Höhe von 2.753,40 € aus, da im Angebot ein zusätzliches Akku enthalten ist und die Akkus eine größere Ladekapazität haben.