Titel Logo
Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich am 04.02.2025

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Ensch findet am 04.02.2025 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlich

1. Mitteilungen

Die Vorsitzende und die Werkleitung geben folgende Mitteilungen:

a) Der 1. Werkleiter gibt einen Überblick über die bereits begonnen oder weitergeführten Baumaßnahmen in den Ortsgemeinden und der Stadt Schweich.

Dies sind:

Bekond:

Am Weiher (Planung)

Fell:

Auf der Acht 3. BA (im Bau)

Föhren:

Hohlweg (im Bau)

Klüsserath:

Hauptstraße/Enggasse (im Bau)

Köwerich:

Beethovenstraße (Planung)

Leiwen:

Ausoniusstraße/Gerbergasse (Planung)

Longuich:

Tränkgasse (Planung)

Mehring:

Im Blumengarten/Goldkuppstraße (im Bau)

Riol:

Moselstraße (Planung)

Schleich:

Im Kirgel (im Bau)

Schweich:

Hofgartenstr./Corneliuspforte (im Bau), Mathenstr. (im Bau), NBG Schaumbach (Planung)

Schweich-Issel:

Am Bahndamm/Haardthofstr. (im Bau)

Trittenheim:

NBG Felder auf´m Sträßchen (im Bau)

b) Es wird mitgeteilt, dass für die Ortung von Rohrbrüchen und Leckagen im Trinkwasserleitungsnetz eine webbasierte Softwarelösung und die dazugehörigen Datenlogger angeschafft wurden. Durch das Einsetzen der Datenlogger auf der Trinkwasserleitung (z.B. in einer Hydrantenkappe) können Schadstellen bis auf wenige Meter eingegrenzt werden und es entfällt eine aufwändige manuelle Suche mit Horchgeräten. Durch den Einsatz der neuen Technik können die Wasserverluste und der Personaleinsatz erheblich verringert werden.

c) Die Werkleitung informiert über den aktuellen Sachstand hinsichtlich des Baus von Klärschlammverwertungsanlagen durch KRT (AöR) an den Standorten Trier und Bitburg.

d) Wie bereits mitgeteilt, ist beabsichtigt die vier Eigenbetriebe der Verbandsgemeindewerke zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umzuwandeln. In der nächsten Sitzung im Juni 2025 soll über dieses Thema beraten und die Vor- und Nachteile abgewogen werden.

2. Vergabe von Ingenieurleistungen; Erneuerung elektrischer Schaltanlagen Abwassergruppe Leiwen

Die Abwassergruppe wurde in 1996/97 in Betrieb genommen. Die elektrischen Schaltanlagen (NSHV) sind daher einschl. der Datenübertragung und Steuerung (S5) überaltert und müssen ausgewechselt werden. Vorgesehen ist, die Elektro-, -Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zu erneuern. Die vorhandene Maschinentechnik wird weiter betrieben. Die Datenfernübertragung wird komplett auf Glasfasertechnik umgerüstet und die vorhandene Kommunikationstechnik (Sinaut) ersetzt. Besonders relevante Anlagen, wie z. B. Hoch-wasserpumpwerke, erhalten zusätzlich eine Verbindungsmöglichkeit über das neue 450 MHz LTE Netz. Die vorhandene Software zur Fernwirkung/Steuerung/Alarmierung soll weiterhin betrieben werden und ist an die neue Technik anzubinden.

Der Umbau muss während des laufenden Weiterbetriebes der Anlagen erfolgen. Um die Erneuerungen durchzuführen ist zunächst eine Beauftragung eines leistungsfähigen und fachlich geeigneten Ingenieurbüros erforderlich. Dazu wurde eine europaweite Ausschreibung (Teilnahmewettbewerb, zweistufig) durchgeführt. Am Verfahren haben vier Ingenieurbüros teilgenommen. Nach Wertung der sachlichen und fachlichen Geeignetheit, soll das Ingenieurbüro

Dr. Kloeppel GmbH, Hahnstätten den Auftrag erhalten.

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro

Dr. Kloeppel GmbH zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3. Beratung der Wirtschaftspläne und Investitionspläne

3.1. Eigenbetrieb Wasserversorgung

Der Erfolgsplan 2025 weist folgende Gesamtsummen aus:

Erträge  —  4.836.700,- €

Aufwendungen  —  4.559.000,- €

Demnach ergibt sich ein geplanter Gewinn in Höhe von 277.700,- €.

Aufgrund der finanziellen Situation und zur Sicherung der langfristigen finanziellen Stabilität ist für das Wirtschaftsjahr 2025 eine Entgelterhöhung geplant.

Diese Anpassung soll dazu beitragen, die laufenden Aufwendungen abzudecken und den anstehenden Investitionsbedarf besser abzusichern. Hierzu ist angedacht eine anteilige Eigenkapitalverzinsung zu erwirtschaften. Eine regelmäßige Verzinsung des Eigenkapitals trägt zur Optimierung der Kapitalstruktur bei, indem sie das Gleichgewicht zwischen Eigen- und Fremdkapital wahrt. Dies senkt die Finanzierungskosten insgesamt, indem es die Eigenkapitalbasis im Vergleich zur Fremdfinanzierung stärkt.

Die Aufgabe besteht nun darin, die betriebswirtschaftlich richtige Entscheidung für die nächsten Jahre zu treffen.

Nach Aufstellung des Wirtschafsplanes für 2025, der die zu erwartenden Steigerungen der Aufwendungen berücksichtigt, ist zur Vermeidung von weiteren Verlusten eine Erhöhung der Umsatzerlöse aus Wassergebühr und wiederkehrenden Beitrag unumgänglich.

Schließlich ist auf das Thema „Eigenkapitalverzinsung“ hinzuweisen.

Gemäß § 8 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz ist bei der Kalkulation –neben den Zinsen für Fremdkapital- eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals anzusetzen. Gemäß § 11 Abs. 6 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung soll der Jahresgewinn des Eigenbetriebes so hoch sein, dass neben angemessenen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Es dürfen nach dem Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 6.3.1996 1,6 % des jeweiligen Buchrestwertes des Anlagenvermögens angesetzt werden.

Der Buchrestwert des Anlagevermögens des Wasserwerks am 01.01.2024 betrug 34.398.805 €. Die 1,6 %ige Eigenkapitalverzinsung daraus beträgt 550.381 €. Somit ist im Wirtschaftsplan 2025 mit einem Jahresgewinn von 277.700 € eine anteilige Eigenkapitalverzinsung von ca. 50 % eingerechnet.

Bei den Aufwendungen ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr

(+297.000,- €) zu erwarten. Dem gegenüber steigen die Erträge gegenüber dem Vorjahr um 761.200 €. Somit ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine planmäßige Ergebnisveränderung von +464.200,- €. Dies führt zu folgenden Entgeltbedarf/Entgeltanpassung:

Die Änderungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite beim Eigenbetrieb Wasserversorgung stellen sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen wie folgt dar:

Über die reine Ausgabendeckung hinaus (nach Abzug von Tilgungen, aufgelösten Ertragszuschüssen u. evtl. Jahresverlusten) werden nach dem Wirtschaftsplan 2025 1.138.700 € erwirtschaftet, die zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden.

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 4.978.300,- € veranschlagt. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen  —  = 4.267.000,- €

Auflösung Ertragszuschüsse  —  = 330.000,- €

planmäßige Tilgungen  —  = 659.000,- €

./. Jahresgewinn  —  +277.700,- €

Der größte Teil der Investitionen entfällt wiederum auf die Ortsnetze.

2.085.000,- € sind vorgesehen, um in den Ortslagen Leitungen zu erneuern bzw. Teilbereiche neu zu erschließen. Die vom Umfang her größten Maßnahmen im Bereich der Ortsnetze sind im Jahr 2025:

  • Wasserleitung Föhren, Hohlweg
  • Wasserleitung Föhren, verkehrsdämpfende Maßnahmen Hauptstr.
  • Wasserleitung Leiwen, Ausoniusstraße, Gerbergasse
  • Wasserleitung Mehring, Im Blumengarten
  • Wasserleitung Schweich-Issel, Im Kirchgarten
  • Wasserleitung Schweich, Uhlengartenstraße
  • Wasserleitung Schweich_Issel, Haardthofstraße, Am Bahndamm
  • Wasserleitung Schweich, Mathenstraße
  • Wasserleitung Trittenheim, Baugebiet „Felder auf´m Sträßchen“

Hieraus ist ersichtlich, dass der größte Teil der investiven Maßnahmen in Relation zu den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen steht.

Finanziert werden die Investitionen durch Beiträge u. Kostenerstattungen der Anschlussnehmer (Ertragszuschüsse), Abschreibungen und Kredite. Durch die Tatsache, dass die Erstausstattung im Betriebszweig Wasserwerk abgeschlossen ist und somit aufgrund des immer noch niedrigen Entgeltbedarfes für den Ausbau keine Landesmittel mehr zur Verfügung gestellt werden, steigen durch die hohen Investitionstätigkeiten - zumeist als Folge gemeinsamer Maßnahmen mit den Ortsgemeinden - die Aufwendungen für Zinsbelastungen und für die mit den Investitionen einher gehenden Abschreibungen.

Somit sind zusätzliche Kreditaufnahmen bei gegebener Bautätigkeit auch 2025 nicht zu vermeiden, da vollumfängliche Finanzierung der Investitionen aus eigener Mittelerwirtschaftung nicht möglich ist.

Der Kreditbedarf ist mit 2.458.300 € ausgewiesen. Dieser fällt jedoch in dieser Höhe tatsächlich nur an, wenn alle veranschlagten Maßnahmen 2025 vollumfänglich ausgeführt werden, was aufgrund der Abhängigkeit mit den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen nicht zu erwarten ist.

Festsetzung der Entgeltsätze Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Entgelte sind durch gesonderten Beschluss des Verbandsgemeinderates festzusetzen.

1.) Es werden folgende Entgeltsätze für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

II. Wasserversorgung

1.1 Laufende Entgelte (§§ 11 ff. Entgeltsatzung Wasserversorgung v. 19.12.2019)

a) Wasserbezugsgebühren

ohne gesetzl. MwSt.

(mit gesetzl. MwSt.)

Dorfbrunnen u.ä.

ohne gesetzl. MwSt.

Dorfbrunnen u.ä.

(mit gesetzl. MwSt.)

b) Wiederkehrender Beitrag

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 12 ESW) werden erhoben.

a)

Wasserbezugsgebühr:  —  65%

b)

Wiederkehrender Beitrag Wasser  —  35 %

1.2 Durchschnittssatz für einmalige Beiträge (§§ 2 ff. ESW)

Der Durchschnittssatz beträgt:

Die Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte für die öffentliche Wasserversorgung werden auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und der für das Jahr 2025 gültigen Entgeltsätze erhoben.

Beschluss:

Der Werkausschuss stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für das Wasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2025 zu und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für das Wasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2025 zu.

Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung beim Eigenbetrieb Wasserwerk darf erwirtschaftet werden.

Die Entgeltsätze für das Haushaltsjahr 2025 werden wie aufgeführt beschlossen.

Abstimmungsergebnis: (bei einer Enthaltung)

einstimmig

3.2. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Im Erfolgsplan sind folgende Gesamtsummen ausgewiesen:

Erträge - 8.054.000,- €

Aufwendungen - 7.654.000,- €

Demnach ergibt sich ein geplanter Gewinn in Höhe von 400.000,- €.

Aufgrund der finanziellen Situation und zur Sicherung der langfristigen finanziellen Stabilität ist für das Wirtschaftsjahr 2025 eine Entgelterhöhung geplant.

Diese Anpassung soll dazu beitragen, die laufenden Aufwendungen abzudecken und den anstehenden Investitionsbedarf besser abzusichern. Hierzu ist angedacht eine anteilige Eigenkapitalverzinsung zu erwirtschaften. Eine regelmäßige Verzinsung des Eigenkapitals trägt zur Optimierung der Kapitalstruktur bei, indem sie das Gleichgewicht zwischen Eigen- und Fremdkapital wahrt. Dies senkt die Finanzierungskosten insgesamt, indem es die Eigenkapitalbasis im Vergleich zur Fremdfinanzierung stärkt.

Die Aufgabe besteht nun darin, die betriebswirtschaftlich richtige Entscheidung für die nächsten Jahre zu treffen.

Nach Aufstellung des Wirtschafsplanes für 2025, der die zu erwartenden Steigerungen der Aufwendungen berücksichtigt, ist zur Vermeidung von weiteren Verlusten eine Erhöhung der Umsatzerlöse aus Schmutzwassergebühr und wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser unumgänglich.

Schließlich ist auf das Thema „Eigenkapitalverzinsung“ hinzuweisen.

Gemäß § 8 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz ist bei der Kalkulation –neben den Zinsen für Fremdkapital- eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals anzusetzen. Gemäß § 11 Abs. 6 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung soll der Jahresgewinn des Eigenbetriebes so hoch sein, dass neben angemessenen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Es dürfen nach dem Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 6.3.1996 1,6 % des jeweiligen Buchrestwertes des Anlagenvermögens angesetzt werden.

Der Buchrestwert des Anlagevermögens des Abwasserwerks am 01.01.2024 betrug 70.478.995 €. Die 1,6 %ige Eigenkapitalverzinsung daraus beträgt 1.127.664 €. Somit ist im Wirtschaftsplan 2025 mit einem Jahresgewinn von 400.000 € eine anteilige Eigenkapitalverzinsung von ca. 35 % eingerechnet.

Bei den Aufwendungen ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr

(+416.500,- €) zu erwarten. Dem gegenüber steigen die Erträge gegenüber dem Vorjahr um 803.000 €. Somit ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine planmäßige Ergebnisveränderung von +386.500,- €. Dies führt zu folgenden Entgeltbedarf/Entgeltanpassung:

Die Änderungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite gegenüber dem Vorjahr beim Betriebszweig Abwasserbeseitigung stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

Über die reine Ausgabendeckung hinaus werden nach den Planzahlen jedoch weiterhin 1.483.000,- € erwirtschaftet. Die erwirtschafteten Abschreibungen werden, ebenso wie beim Wasserwerk, zur Finanzierung von weiteren Investitionen eingesetzt.

Insgesamt sind für den Vermögensplan Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von jeweils 9.687.000,- € vorgesehen.

Davon entfallen auf:

Investitionen  —  = 7.520.000,- €

Auflösung Ertragszuschüsse  —  = 1.370.000,- €

planmäßige Tilgungen  —  = 1.197.000,- €

Jahresgewinn  —  = 400.000,- €

Die Ausgaben in Höhe von 4.540.000,- € in der Abwassergruppe Schweich, 2.290.000,- € in der Abwassergruppe Leiwen und 120.000,- € im Entsorgungsbereich Naurath/E. -vornehmlich für weitere Maßnahmen zur Erneuerung und Sanierung der Ortsnetze-, bilden dabei den Schwerpunkt der Investitionstätigkeit.

Somit werden im Abwasserwerk rd. 4.660 Mio. € im Kontext von Straßenbaumaßnahmen bez. Erschließungsmaßnahmen der Ortsgemeinden investiert.

2.170.000,- € entfallen auf Maßnahmen im Bereich Abwasserreinigungsanlagen, Verbindungssammler, Pumpwerke und Regenentlastungsbauwerke.

Als größere Maßnahmen im Bereich der Ortsnetze sind –quasi spiegelbildlich zum Abwasserwerk- zu nennen:

Entwässerung Föhren, Hohlweg

Entwässerung Föhren, verkehrsdämpfende Maßnahmen Hauptstr.

Entwässerung Leiwen, Ausoniusstraße, Gerbergasse

Entwässerung Mehring, Im Blumengarten

Entwässerung Schweich-Issel, Im Kirchgarten

Entwässerung Schweich, Uhlengartenstraße

Entwässerung Schweich_Issel, Haardthofstraße, Am Bahndamm

Entwässerung Schweich, Mathenstraße

Entwässerung Trittenheim, Baugebiet „Felder auf´m Sträßchen“

Innensanierung alter Kanäle in verschiedenen Ortslagen

Ein weiterer Schwerpunkt der folgenden Jahre wird die Erneuerung der Prozessleittechnik sein.

Die nach den Vorschriften der Eigenüberwachungsverordnung bereits seit einigen Jahren abschnittsweise durchgeführte Überprüfung der Kanäle wird fortgeführt. Dabei gewonnene Informationen werden genutzt für den Aufbau und die Fortentwicklung eines geographischen Informationssystems. Es gewährleistet unter anderem die notwenigen hydraulischen Berechnungen der Kanalsysteme und Regenentlastungsbauwerke. Außerdem ist es eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der Fremdwasserproblematik.

Finanziert wird der Vermögensplan durch Beiträge und Kostenerstattungen der Anschlussnehmer (Ertragszuschüsse), Investitionskostenbeteiligungen der Ortsgemeinden, Abschreibungen, Verrechnungen aus der Abwasserabgabe und durch Kreditaufnahmen.

Der Kreditbedarf ist mit 4.869.000 € ausgewiesen. Dieser fällt jedoch in dieser Höhe tatsächlich nur an, wenn alle veranschlagten Maßnahmen 2025 vollumfänglich ausgeführt werden, was aufgrund der Abhängigkeit mit den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen nicht zu erwarten ist.

Festsetzung der Entgeltsätze Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Entgelte sind durch gesonderten Beschluss des Verbandsgemeinderates festzusetzen.

1.) Es werden folgende Entgeltsätze für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

1. Abwasserbeseitigung

1.1 Laufende Entgelte (§§ 12 ff. Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) vom

19.12.2019)

a)

Gebühr für Schmutzwasserbeseitigung einschl. Abwasserabgabe

3,00 €/cbm Abwassermenge

(Dies entspricht 2,70 €/cbm entnommene Wassermenge)

b)

Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben

22,20 €/cbm Fäkalschlamm

c)

Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen

in Höhe des tatsächlichen Aufwandes

d)

Abwasserabgabe für Kleineinleiter (§ 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 4 AbwAG)

17,90 € je Einwohner und Jahr

d)

Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung (§§ 13 ff. ESA)

0,42 €/qm Abflussfläche

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 12 ESA) werden erhoben.

a)

Schmutzwasser:  —  100 % Schmutzwassergebühr

b)

Niederschlagswasser  —  100 % Wiederkehrender Beitrag

1.2 Durchschnittssätze für einmalige Beiträge (§§ 2 ff. ESA)

Der Durchschnittssatz beträgt:

a)

Schmutzwasserbeitrag

b)

Niederschlagswasserbeitrag

1.3 Kosten für Straßenentwässerung

- laufende Kosten der Ortsgemeinden an den Straßenkanälen-

Der von den Ortsgemeinden als Träger der Straßenbaulast zu zahlende Kostenanteil zur Abgeltung der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird auf 0,60 € je qm Straßenfläche festgesetzt.

1.4 Kosten für Straßenentwässerung

- Investitionskostenanteil der Ortsgemeinden an den Straßenkanälen -

Der von den Ortsgemeinden als Träger der Straßenbaulast zu zahlende Investitionskostenanteil an der Leitung in der Straße wird auf einen Durchschnittssatz wie folgt festgesetzt:

a)

bei offener Bauweise

b)

bei geschlossener Bauweise

1.5 Eine Weinbauzusatzgebühr wird nicht erhoben.

Die Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung werden auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und der für das Jahr 2025 gültigen Entgeltsätze erhoben.

Beschluss:

Der Werkausschuss stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für das Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2025 zu und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für das Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2025 zu.

Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung beim Eigenbetrieb Abwasserwerk darf erwirtschaftet werden.

Die Entgeltsätze für das Haushaltsjahr 2025 werden wie aufgeführt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.3. Eigenbetrieb Bäder

Da ein kostendeckender Betrieb der beiden Freibäder in Schweich und Leiwen bei gegebener Tarifstruktur nicht möglich ist, erstattet die Verbandsgemeinde dem Eigenbetrieb den Jahresverlust in Form eines Verlustausgleiches. Unter dieser Prämisse betragen die Gesamtsummen des Erfolgsplanes:

Erträge

Aufwendungen

Die Kostenerstattung der Verbandsgemeinde 2025 beträgt

Mehrerträge

Eintrittsgelder  —  - 70.000 €

(Verringerung Vorjahresansatz durch vorsichtige Kalkulation)

Mehraufwendungen

Stromaufwendungen  —  - 18.000 €

- Erneuerung Wärmepumpen in Leiwen

- Erneuerung Umwälzpumpen in Schweich und Leiwen

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen  —  - 15.000 €

(Sanierungs- und Unterhaltungsaufwendungen)

Personalkosten  —  + 39.000 €

(Tarifsteigerung zum 01.01.2025, zusätzliche Stelle (Verwaltungspersonal) zum 01.07.2025)

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 1.312.000,00 € veranschlagt. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen  —  1.028.000 €

Auflösung Ertragszuschüsse  —  90.000 €

Planmäßige Tilgung  —  194.000 €

Die Investitionen umfassen im Wesentlichen:

Freibad Schweich

Erneuerung Schaltschrank  —  50.000 €

Rückspüldesinfektion  —  25.000 €

Freibad Leiwen

Erneuerung Fenster und Türen  —  180.000 €

Fliesenarbeiten  —  110.000 €

Mittelspannung u.

Niederspannungshauptverteilung  —  250.000 €

Finanziert werden die Investitionen durch Abschreibungen und Kreditaufnahme.

Beschluss:

Der Werkausschuss stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für die Bäderbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2025 zu und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für die Bäderbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2025 zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.4. Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Für das Wirtschafsjahr 2025 soll die Aufgabe der Energieversorgung weiterhin vorangetrieben werden. Dieses aus dem Hintergrund der aktuell ungewissen Marktlage des Energiemarktes.

Die ersten Projekte können abgeschlossen werden, sodass Erträge aus dem Stromverkauf/Stromeinspeisung generiert werden können.

Für das Vorantreiben der Maßnahmen sind im Voraus vielfältige Planungen (z.B. Vergaberecht, Potenzielle Flächen) erforderlich, sodass 0,3 Stellen im Stellenplan für 2025 eingeplant sind. (34 T€) Des Weiteren sind 50 T€ für sonstige Aufwendungen eingeplant.

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 2.128.500 € veranschlagt.

Projekte für 2025 sind insbesondere die Installation einer PV-Anlage auf der Gruppenkläranlage Leiwen (Inbetriebnahme Frühjahr 2025) und der Dachfläche des Panoramabades Leiwen (Herbst 2025). Des Weiteren wird bis Mitte 2025 der Batteriespeicher in Betrieb gehen.

Finanziert werden diese Investitionen zunächst durch Kreditaufnahmen.

Für die Projektumsetzung des Batteriespeichers wurden Mittel aus dem Förderprogramm Kipki durch die Verbandsgemeinde zugesagt.

Beschluss:

Der Werkausschuss stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für den Eigenbetrieb Energie und Klima für das Wirtschaftsjahr 2025 zu und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Investitionsprogramm für den Eigenbetrieb Energie und Klima für das Wirtschaftsjahr 2025 zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten keine Wortmeldungen.