Wir möchten hiermit alle Steuer- und Abgabenzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, an folgende Fälligkeitstermine der Steuern und Abgaben erinnern.
Gewerbesteuer: 15.02.2025
Vergnügungssteuer: 26.02.2025
Grundsteuer A und B: 26.02.2025
Bitte reichen Sie die Überweisungen rechtzeitig bei Ihrer Bank ein, damit die Zahlungen pünktlich bei uns eingehen. Bitte geben Sie dabei unbedingt die vollständige Buchungs-Nr. an, damit Fehlbuchungen vermieden werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens hinweisen.
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist für alle Steuern, Gebühren und Beiträge sinnvoll. Dabei werden von uns die Steuer- und Abgaberaten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem Girokonto mittels Lastschrift abgebucht. Anhand Ihres Steuerbescheides können Sie jederzeit die Richtigkeit des eingezogenen Betrages kontrollieren.
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ersparen Sie sich die Überwachung der Zahlungstermine und damit unter Umständen im Falle einer verspäteten Überweisung die Festsetzung von Säumniszuschlägen und sonstigen Gebühren. Ferner erübrigt sich der möglicherweise zeitraubende Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse.
Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte den Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben im Original zu.
Der Vordruck ist umseitig abgedruckt und auch im Internet unter www.schweich.de abrufbar. Dort können Sie ganz einfach die Suchfunktion (Lupe rechts oben) mit dem Schlagwort „SEPA“ verwenden. Alternativ können Sie den nebenstehenden QR-Code verwenden.
SEPA-Lastschriftmandat
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Verbandsgemeindekasse Schweich wenden.
E-Mail: Kasse@schweich.de
Telefon: 06502 407 - 1252 oder 1253