In dem Zeitraum erfolgt der Erdaushub bis auf Erdplanum, diverse Untergrundverbesserungsarbeiten und der Einbau der Frostschutzschicht auf rund 850m von Trittenheim kommend und es kommt zu Einschränkungen der Befahrbarkeit in dem Streckenabschnitt. In dem Zeitraum kommt es aber auch zu einer Sperrung des Abschnittes vom
27.02. - 03.03.2024 Sperrung, keine Durchfahrtsmöglichkeit und keine Befahrbarkeit
Auf Grund einer Bodenverbesserung des Erdplanums ist von Trittenheim kommend auf rund 850m keine Durchfahrt und keine Befahrbarkeit dieses Streckenabschnittes möglich. Da die Bodenverbesserung mit einem Kalk-Zement-Gemisch durchgeführt wird, erfolgt im unmittelbaren Anschluss an diese Arbeiten eine mindestens 2-tägige "Ruhephase", damit ein ungestörtes Abbinden des Bindemittels erfolgen kann. Diese "Ruhephase" ist in diesem Zeitfenster bereits berücksichtigt. Die Zuwegung von Klüsserath aus kommend bis zum gelb eingezeichneten Streckenabschnitt ist während des Zeitraums weiterhin möglich (teils jedoch mit Behinderungen wegen der Bohr- und Betonierarbeiten).