Die anstehenden Fastnachtstage machen eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 10/2025 (Erscheinungstag Freitag, 07.03.2025) müssen der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Donnerstag, 27.02.2025, 8.00 Uhr (statt üblich Montag, 03.03.2025, 16.00 Uhr) vorliegen.
Wir bitten um Beachtung.