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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 11. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Region Trier“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier hat in der Sitzung am 06.02.2025 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Region Trier, 10. Änderung“ einzuleiten. Das Plangebiet erstreckt sich auf die Gemarkungen Föhren, Flur 6 und Hetzerath, Flur 24. Die Lage des Planbereichs kann aus der Planskizze (s. unten) ersehen werden. Der Bebauungsplan wird nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Planentwurf mit Textfestsetzungen, Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 26. Februar bis 28. März 2025 beim Zweckverband Industriepark Region Trier, Europa-Allee 1 (3. Obergeschoss), 54343 Föhren, innerhalb der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr und montags zwischen 17:30 Uhr und 19:30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Unterlagen stehen zudem unter www.i-r-t.de/aktuelle-planverfahren/ zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

Die Planung betrifft das, in der unten angeführten Karte abgegrenzte Gebiet im Bereich der Gemarkungen Föhren, Flur 6 und Hetzerath, Flur 24.

Ziele der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriepark Region Trier“ liegt im Innenbereich des Industrieparks Region Trier. Dieser wurde durch den Bebauungsplan Industriepark Region und der 2. bis 10. Änderung des Bebauungsplans überplant. Im Einzelnen werden folgende Ziele und Zwecke verfolgt:

  • lagemäßige Verschiebung der Straße zur Erschließung der Teilfläche 15
  • Anpassung von Einmündungsbereichen von Radwegen
  • Umwidmung von zugewiesenen Nutzungsfunktionen (GSt. Gemarkung Föhren, Flur 6, Nr. 19/11 und 19/55)
  • Ausweisung von bereits vorhandenen Radwegeverbindungen (parallel zu den Landesstraßen L48 und L141)
  • Darstellung von unterirdischen Leitungen und Entfernung einer demontierten und aufgegebenen Hochspannungsleitung bzw. der Trasse.

Des Weiteren wird die Verlagerung der, im Bebauungsplan Industriepark Region Trier, 10. Änderung festgesetzten, externen Ausgleichsmaßnahme E1.1 (Gemarkung Dhron, Flur 9, Nr. 53 und 58) im Rahmen eines Flächentauschs dargestellt.

Die 11. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Region Trier“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Industriepark Region Trier, 11. Änderung, unberücksichtigt bleiben.

Föhren, den 17. Februar 2025
gez. Stefan Metzdorf, Verbandsvorsteher