Für die Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist die Verbandsgemeindeverwaltung am Freitag, 21. Februar 2025 bis 15:00 Uhr (Verwaltungsgebäude II) geöffnet.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann und in den Fällen des § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung (Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind) können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Tage der Wahl, 15:00 Uhr beantragt werden. Hierzu ist die Verbandsgemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:
Samstag, 22. Februar 2025 von 10:00 - 12:00 Uhr
Sonntag, 23. Februar 2025 von 12:00 - 15:00 Uhr
Die Erkrankung ist nachzuweisen, z.B. durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Einlieferungsnachweis ins Krankenhaus.
Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Für Fragen steht Ihnen unser Wahlamt während der Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 0652/407-1100 oder 06502/407-1110 zur Verfügung.
Nachstehend ist ein Musterstimmzettel der Wahl abgedruckt.