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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

30. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich Darstellung einer Sonderbaufläche Batteriespeicher auf der Gemarkung Föhren

-Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch-

Der Verbandsgemeinderat Schweich hat beschlossen, für den in beigefügter Karte abgegrenzten Bereich auf der Gemarkung Föhren Sonderbauflächen zur Entwicklung eines Batteriespeichers darzustellen.

Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 26. Februar 2025 bis 28. März 2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

1. Planzeichnung

2. Begründung

Teil 1 – städtebaulicher Teil und

Teil 2 – Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht (högner landschaftsarchitektur, Minheim; 04.02.2025), als Teil II der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit.

Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:

-

Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben aus Fachplanungen und -informationen, u.a.:

Landschaftsplanung

Schutzgebiete und -objekte (Natura 2000, Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserschutz, Biotopkataster, gesetzlich geschützte Biotope)

Kompensationsverpflichtungen anderer Vorhaben

Planung vernetzter Biotopsysteme

Klimaschutzkonzepte

Kulturgüter: Kulturlandschaft, Böden mit Archivfunktion oder fossilführende Gesteine, Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale

Sachgüter: unter- und oberirdische Leitungen, Gebäude

Bodenbelastungen / Altlasten / Altablagerungen

Abbau / Bergbau / Hangstabilität

Radonpotentiale

Bestehende Immissionen / Emissionen

-

Erfassung, Beschreibung und Bewertung planungsrelevanter Schutzgüter und deren Wechselwirkungen

Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

Boden

Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Sturzflutgefährdung)

Klima / Luft

Fauna und Flora und deren Lebensräume, biologische Vielfalt (örtliche Erfassungen und überschlägige Angaben)

Landschaftsbild / Erholung / Fremdenverkehr

-

Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes und Alternativenprüfung zur Planung

-

Ermittlung möglicher Umweltauswirkungen auf planungsrelevante Schutzgüter

-

Ermittlung möglicher Umweltauswirkungen durch besondere Umweltrisiken / Störfälle oder Kumulationen

Es sind folgende sonstigen Planungsbeiträge / Gutachten in die Umweltprüfung eingeflossen, die im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes erstellt wurden:

Brutvogelkartierung Hortulus, Mertesdorf vom September 2024

Entwässerungskonzept Boxleitner Beratende Ingenieure, Trier v. Januar 2025

Schalltechnische Untersuchung ACCON GmbH, Greifenberg von Januar 2025

Brandschutzkonzept J. Schmitz, Quierschied vom September 2024

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt:

1.

Schreiben Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP – Dir. Landesarchäologie vom 06.01.2025 (Sachbezug: Archäologie)

2.

Schreiben der– Untere Naturschutzbehörde, Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 15.01.2025 (Sachbezug: Naturschutz).

3.

Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 20.12.2024 (Sachbezug: Bergbau).

4.

Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewebeaufsicht vom 03.12.2024 (Sachbezug: anlagenbezogener Immissionsschutz)

5.

Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 16.01.2025 (Sachbezug: Starkregen, Bodenschutzkataster, Schutzgebiete).

Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen

  • schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich,
  • während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, oder
  • per Mail an bauleitplanung@schweich.de

abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).

Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende Offenlage zur 12. Änderung des Bebauungsplanes des Zweckverbandes Industriepark Region Trier wird hingewiesen.

Schweich, den 13. Februar 2025
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin