| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Geplante Errichtung eines Mobilfunkmastes, Festlegung des Standortes |
Der Gemeinderat Dreis hat in seiner Sitzung vom 21.06.2021 unter TOP 2 beschlossen, das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Dreis, Flur 2, Parz. 123/2, für die Errichtung und den Betrieb eines Mobilfunkmastes der Vodafone GmbH bzw. der Vantage Towers AG zur Verfügung zu stellen.
In der Sitzung vom 06.09.2021 wurde der diesbezügliche Nutzungsvertrag für die benötigte Grundstücksfläche beraten und beschlossen.
Durch das vom Mobilfunkunternehmen beauftragte Planungsbüro wurde im Nachgang festgestellt und darüber informiert, dass der Mast nicht an dem zuvor festgelegten Standort errichtet werden kann, u.a. hat die Naturschutzbehörde hierzu mitgeteilt, dass der als Fundament angedachte Felsen westlich des Parkplatzes an der L50 nicht bearbeitet werden darf.
Insoweit wurde die Suche nach einem alternativen Antennenstandort, der sowohl infrastrukturell als auch funktechnisch geeignet ist, erneut aufgenommen.
Hier wurde der Ortsgemeinde das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Dreis, Flur 15, Parz. 3, als möglicher Antennenstandort vorgeschlagen.
Nach eingehender Diskussion stimmt der Gemeinderat dem vorgeschlagenen neuen Antennenstandort auf dem Grundstück Gemarkung Dreis, Flur 15, Parz. 3, für die geplante Errichtung eines Mobilfunkmastes nicht zu.
| 3. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich "Windenergie" - 1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung) - Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO |
Der Gemeinderat wird zu der vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.10.2023 endgültig verabschiedeten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung und deren Inhalt informiert.
Die Planzeichnung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und besteht aus:
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung beinhaltet die am 17.07.2020 rechtswirksam gewordene Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land von der bisherigen Rotor-in-Regelung auf eine Rotor-out Regelung umzustellen bzw. fortzuschreiben. Damit kann erreicht werden, dass die im Zuge der Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nominal erreichten Windenergieflächen von rd. 1,2 v. H. des VG-Gebietes nach der Berechnungsmethodik des WindBG wieder vollständig auf die zu erbringenden Flächenbeitragswerte anrechnungsfähig sind. Auch wird dazu Klarheit geschaffen, dass der Mastfuß einer WEA nach erfolgter Planänderung an den Rand einer ausgewiesenen Sonderbaufläche gesetzt werden darf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen dürfen nach der Änderung über den Rand der dargestellten Windkraftflächen hinausragen. Die Abgrenzung der bisher dargestellten Windkraftflächen ändert sich infolge der Planänderung jedoch nicht.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung nicht zu.
| 4. | Renaturierungsmaßnahmen am Eschenbach a) Erweiterung der Herstellungsstrecke für die Erneuerung des bituminös befestigten Wirtschaftsweges b) Vergrößerung des Rückhaltebeckens |
a) Erweiterung der Herstellungsstrecke für die Erneuerung des bituminös befestigten Wirtschaftsweges
Im Zuge der derzeit in Ausführung befindlichen Renaturierungsmaßnahme wird auch ein Teilbereich des Wirtschaftsweges „Vor Zensenbaul“ (Flur 3, Parz. 424/1) baulich angepasst.
Hier wurde die Möglichkeit zur Erweiterung von baulichen Maßnahmen an der betroffenen Herstellungsstrecke aufgezeigt, da dieser sich in einem sehr schadhaften Zustand befindet.
Die voraussichtlichen Mehrkosten belaufen sich gem. Kostenschätzung des mit der Planung beauftragten Ing.-Büro John voraussichtlich auf ca. 12.660, - Euro netto.
Da sich die Arbeiten außerhalb des Baufeldes der Renaturierungsmaßnahme befinden, sind die Kosten wasserwirtschaftlich nicht förderfähig und in vollem Umfang von der Ortsgemeinde zu tragen.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat im Zuge der Renaturierungsmaßnahme den Erweiterungsbereich der Wirtschaftswegeteilstrecke „Vor Zensenbaul“ instandzusetzen.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2023 keine vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmt daher einer außerplanmäßigen Ausgabe zu.
b) Vergrößerung des Rückhaltebeckens
In einem Jour-Fix-Termin wurde die Möglichkeit angesprochen, das Rückhaltebecken über die vorgesehene Planung hinaus zu vergrößern, um zusätzliches Rückhaltungsvolumen zu schaffen, welches zur Verbesserung der Entwässerungssituation bei entsprechenden Regenereignissen, vor allem im Bereich der Ortslage, beitragen könnte.
Voraussetzung wäre jedoch eine Zustimmung des Fördermittelgebers zur Kostenübernahme des anfallenden Mehrkostenaufwandes (voraussichtlich ca. 23.840, - Euro netto zuzüglich der damit verbundenen Kosten für den Grunderwerb) sowie der Verbandsgemeinde Wittlich-Land als Maßnahmenträger analog der bisherigen Förderung in Höhe von 90 Prozent.
Der betroffene Grundstückeigentümer, auf welchem das Rückhaltebecken erweitert werden könnte, steht einem Verkauf bzw. Tausch der betroffenen Fläche offen gegenüber. Abschließende Verhandlungen wären vorliegend noch zu führen, welche zusätzlich auch noch durch den Gemeinderat beschlossen werden müssen.
Nach Beratung beantragt der Gemeinderat, vorbehaltlich einer Zustimmung des Fördermittelgebers zur anteiligen Kostenübernahme in Höhe von 90 Prozent, bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Vergrößerung des Rückhaltevolumens mit einem Kostenvolumen von voraussichtlich ca. 23.840, - Euro netto einschließlich dem damit verbundenen Grunderwerb und beschließt den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil zu übernehmen.
Haushaltsmittel zur Finanzierung stehen im Haushaltsplan 2023 im Rahmen der Gesamtmaßnahme unter der Buchungsstelle 1.1.4.0/0065.781430 in Höhe von insgesamt 40.000,00 Euro zur Verfügung.
Für darüberhinausgehende Auszahlungen stimmt der Gemeinderat einer überplanmäßigen Ausgabe zu.
| 5. | Ausbau mehrerer Wirtschaftswege - Auftragsvergabe ergänzender Baugrunduntersuchungen nach der Ersatzbaustoffverordnung |
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass aufgrund der seit dem 01.08.2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung zusätzliche Erkundungen und Untersuchungen am Baugrund erforderlich werden, die im bisherigen Auftragsverhältnis (Auftragsvergabe erfolgte 03/23, Beprobungen 05/23, Untersuchungsbericht 07/23) und dem vorliegenden Untersuchungsbericht der Fa. SBT noch nicht enthalten sind.
Da der ursprüngliche Auftrag unter Einhaltung der vergaberechtlichen Voraussetzungen im Wettbewerb entstanden ist, wurde im Rahmen des bestehenden Auftragsverhältnisses ein Ergänzungsangebot für die erforderlichen Nachuntersuchungen bei der Fa. SBT eingeholt.
Das Angebot beläuft sich auf eine Bruttosumme in Höhe von 4.135,25 Euro.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Annahme des Ergänzungsangebotes der Fa. SBT mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 4.135,25 Euro.
Der Verwaltung wird zur Auftragsvergabe ermächtigt und die Fa. SBT mit der Ausführung beauftragt.
Haushaltsmittel stehen zur Finanzierung im Rahmen der Gesamtmaßnahmen im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 5.5.5.2.0028/785330 zur Verfügung.
| 6. | Mitteilungen |
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über folgende Themen:
| 7. | Verschiedenes |
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.