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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Information über die Sitzung des Gemeinderates vom 15. Februar 2023

1. Einwohnerfragestunde

Es wurde nachgefragt, warum der Termin der letzten Treibjagd nicht im Mitteilungsblatt bekannt gegeben wurde.

Der Vorsitzende teilte mit, dass ihm der Termin nicht bekannt gewesen sei. Der 1. Beigeordnete Günter Teusch (Jagdpächter) sagte dazu, dass der Termin von ihm sehr kurzfristig anberaumt wurde und deshalb keine Bekanntgabe mehr erfolgen konnte.

2. Information des Bürgermeisters über aktuelle Themen der Verbandsgemeinde

Bürgermeister Follmann informierte den Gemeinderat über folgende Themen:

Das krisenbehaftete Jahr 2022 mit dem Ukraine Krieg sowie der fortdauernden Corona-Pandemie hatte auch gravierende Auswirkungen auf das kommunale Verwaltungshandeln. In der Verbandsgemeinde wurden für mehr als 500 Flüchtlingen und Asylbewerber Unterkünfte beschafft. Die kriegsbedingte Energiekrise führte zu erheblichen Kostensteigerungen bei den ca. 300 kommunalen Liegenschaften in der Verbandsgemeinde. Zudem beeinflusste die Lieferkettenproblematik erheblich die allgemeinen Beschaffungen sowie Umsetzung bewilligter Fördermaßnahmen (z. B. Ausstattung der Grundschulen und KiTas mit Lüftungsanlagen). Weiterhin war das Jahr 2022 noch geprägt von der Beseitigung von Flutschäden. Im Rahmen der Soforthilfe konnte beschädigte kommunale Infrastruktur für rd. 3 Mio. Euro wieder instandgesetzt werden.

Die Verbandsgemeinde hat im Dezember einen ausgeglichenen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Trotz der Neuregelungen des kommunalen Finanzausgleiches zu Lasten der Verbandsgemeinden ist es gelungen, dass die VG-Umlage lediglich um 0,3 % auf nunmehr 26,8 % erhöht werden musste. Zu verdanken ist das insbesondere der guten Steuerkraft der Ortsgemeinden und dem hohen Aufkommen aus der Gewerbesteuer. Parallel hat der Landkreis zur Entlastung der Ortsgemeinden eine Absenkung der Kreisumlage um 3 Umlagepunkte beschlossen.

Investiv sind in der Verbandsgemeinde für 2023 zahlreiche Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern einschl. Fahrzeug- und Gerätebeschaffung sowie bei den Grundschulen geplant. Weiterhin werden unter vorheriger Betrachtung der Wirtschaftlichkeit VG-eigene Gebäude mit PV-Anlagen ausgestattet und Renaturierungsprojekte an Gewässern III. Ordnung geplant bzw. weitergeführt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rd. 14 Mio. Euro. Es erfolgt der Hinweis, dass zahlreiche Ortsgemeinden wegen der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches, insbesondere soweit in diesen Ortsgemeinden Landeszuwendungen für Investitionsmaßnahmen eingeplant sind, die Hebesätze bei den Grund- und Gewerbesteuern auf die vom Land vorgegebenen Nivellierungssätze erhöhen müssen.

Im ÖPNV wird das Linienkonzept mit Taktung neu geregelt. Im Ergebnis wird der ÖPNV deutlich ausgeweitet. Die Finanzierung erfolgt durch den Landkreis.

Gegen das Verbot von Pflanzschutzmitteln in bestimmten landwirtschaftlich und weinbaulich bewirtschafteten Gebieten hat der Landkreis eine Resolution zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission beschlossen.

Im Bereich der erneuerbaren Energien (u. a. Windenergie und Freiflächen PV-Anlagen) wurden durch Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene wesentliche gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Auf Ebene der Verbandsgemeinde wird derzeit geprüft, inwieweit mit Blick auf diese Änderungen bei der Flächennutzungsplanung Fortschreibungsbedarf besteht.

Für die ca. 300 Liegenschaften der Verbandsgemeinde, Stadt Manderscheid und 44 Ortsgemeinden soll künftig ein kommunales Energiemanagement entwickelt werden, um mit Kontroll- und Messtechnik unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln.

3. Klimaangepasstes Waldmanagement- Beantragung einer Zuwendung

Ab dem Jahr 2022 können Zuwendungen für klimaangepasstes Waldmanagement als Bundeszuwendung unmittelbar an die waldbesitzenden Gemeinden als Eigentümer gewährt werden.

Diese Zuwendung wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Gemeinde die in der Anlage dargelegten Kriterien erfüllt und den Zuwendungsantrag zeitig stellt, da die Zuwendungen ausschließlich bei verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes gewährt werden. Wer zuerst kommt malt zuerst.

Da diese Kriterien unter Umständen stark auf die betrieblichen Abläufe einwirken, hat die Gemeinde dahingehend Überlegungen (in Zusammenarbeit mit der Revierleitung) anzustellen, ob sie diese Kriterien erfüllen möchte. Dies muss in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit für jeden Gemeindewald individuell betrachtet werden.

Nichts desto trotz wird die Verwaltung im Zusammenwirken mit der Revierleitung vorsorglich Anträge für das Wirtschaftsjahr 2022 stellen. Eine Rücknahme ist immer noch möglich, wenn sich herausstellen sollte, dass die Kriterien sich für die Gemeinde als wirtschaftlich nachteilig herausstellten sollten. Die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinien wird von den privaten Zertifizierungseinrichtungen vorgenommen.

Da alle Gemeinden entweder PEFC bzw. FSC zertifiziert sind, werden auch diese Institutionen die Überprüfung vornehmen. Die angepassten Rahmenbedingungen werden kurzfristig erarbeitet.

Die Bindungsfrist beträgt bis zu 20 Jahre. Bei Feststellung der Nichteinhaltung der Kriterien wird die Zuwendung zurückgefordert.

Nach Aussage des Forstamtes Wittlich ist die bisher durch Landesforsten initiierte und auf die Bewirtschaftung der Gemeindewälder übertragene Forstwirtschaft sehr nah an dem jetzt durch die Kriterien verfolgten Models, so dass das Risiko einer möglichen Rückforderung eher gering sein dürfte.

Nach Beratung beschloss der Gemeinderat die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes zur klimaneutralen Waldmanagements ab dem Jahr 2022 und erkennt die Förderkriterien an.

4. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2023

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2023

a)

Zum Haushalt 2023 gingen im Rahmen der Auslage des Haushaltsplanentwurfs 2023 ab dem 07.11.2023 keine Anregungen oder Anträge ein.

b)

Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2023 nebst Anlagen wie vorgetragen.

Der Gemeinderat beschloss die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer nicht anzuheben. Mit der Entscheidung zur Nichtanhebung der Nivellierungssätze auf Landesebene hat die Gemeinde Nachteile im kommunalen Finanzausgleich.

Die Anhebung auf den durchschnittlichen Hebesatz hätte für die Bürgerinnen und Bürger von Minderlittgen am Beispiel der Grundsteuer B eine Steigerung von ca. 27% bedeutet.

Der Gemeinderat hat diese Entscheidung mit Blick auf die zukünftigen Mehreinnahmen durch die Landverpachtung an den Betreiber einer PV-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Minderlittgen getroffen.

5. Mitteilungen

- Ortsbürgermeister Bauer beantworte die Frage aus der Einwohnerfragestunde vom 15.11.2022:

Die bunten Kabel und die Drahtstücke auf den neu hergestellten Wirtschaftswegen wurden in der Siebanlage nicht ausgesondert. Bei den Kabeln handelt es sich um Sprengkabel. In der Feinsiebanlage war kein Magnet zum Aussortieren von Metallteilen vorhanden. Der Unrat wurde von Nutzern der Wege aufgesammelt. Im Nachgang habe man nur noch wenige Kabelabschnitte gefunden. Der Geschäftsführer hat sich für die Verunreinigung entschuldigt.

Die beiden Bäume auf dem Spielplatz am Backhaus wurden mit einem Dreibock gesichert.

Die Ersatzpflanzung an den Wirtschaftswegen erfolgt in Verbindung mit einer weiteren Pflanzaktion in der Gemeinde.

- Ferner informierte er über die Auslastung (Belegung) Backhaus, Grill- und Schutzhütte, Bürgerhaus:

Das Backhaus wurde in 2022 6 x vermietet. Hinzu kommen der wöchentliche Brötchenverkauf und der Bürgertreff (alle 14 Tage).

Die Grill- und Schutzhütte war 21 x vermietet.

Das Bürgerhaus war in 2022 25 x für Familien-, Vereinsfeiern, Beerdigungskaffee uvm.

vermietet. Außerdem wird das Bürgerhaus von drei Vereinen für die wöchentlichen Proben genutzt.

6. Verschiedenes

- Der Vorsitzende bat darum, ihm geeignete Personen für einen möglichen Schöffeneinsatz für die Jahre 2024 bis 2028 zu benennen.

- Auf Nachfrage aus dem Rat, sagte Bürgermeister Follmann zu, dass er sich darum bemühen würde, den notwendigen Flächentausch mit anderen Ortsgemeinden für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Bereich „Am Petzwasen“ zu erreichen.

- Ferner soll die Zuwegung beidseits zur Hängebrücke über die Lieser überprüft werden. Diese sei momentan nicht verkehrssicher.

- Auf Nachfrage erläuterte Bürgermeister Follmann das anstehende „graue Fleckenprogramm“ zum Glasfaserausbau.

Dies würde in Minderlittgen voraussichtlich jedoch nicht zum Tragen kommen, da ein eigenwirtschaftlicher Ausbau des Netzes möglich sein könnte.

- Revierleiter Gorges schlug vor, die Erstellung eines neuen Forsteinrichtungswerkes, was turnusmäßig anstehen würde, um ein oder zwei Jahre zu verschieben, da die noch vorhandenen Fichtenbestände der Ortsgemeinde abgängig seien. Zum jetzigen Zeitpunkt würden diese Bestände jedoch noch als Waldbestände erfasst werden. Dies sei nach Abgang der Flächen nicht mehr der Fall. Die spätere Forsteinrichtung würde daher ein realistischeres Bild über den Wald der Ortsgemeinde erfassen. Dies sei in Bezug auf evtl. Förderungen in der Vergangenheit hilfreich gewesen.

Helmut Bauer, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.