1. Einwohnerfragestunde
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2. PV Freiflächenanlage Dreis - Info
Im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist ein regionaler Projektierer an die Ortsgemeinde Dreis 2023 herangetreten. Der Projektierer soll die Flächenkulisse sowie die Vorteile für die Ortsgemeinde dem Rat präsentieren.
Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis.
3. Maßnahme aus dem örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept
a) Vorstellung der Entwurfsplanung
b) Ermächtigung zur Vergabe des Planungsauftrages
a) Vorstellung der Entwurfsplanung
Der Gemeinderat wird über ein Abstimmungsgespräch vom 09.11.2023 bezüglich der Herstellung eines Durchlasses in der „Salmstraße“ in Richtung der „Salm“ als Gewässer II. Ordnung informiert.
Hintergrund ist, dass dieser Bereich bei entsprechenden Hochwasserereignissen regelmäßig überschwemmt wird und diese Maßnahme als ein Vorschlag aus dem Konzeptentwurf des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes der Ortsgemeinde Dreis hervorgeht.
Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwasser soll hierbei von der „Salmstraße“ in die „Salm“ der aktuelle vorhandene Rohrdurchlass durch ein Rechteckprofil ersetzt werden, damit sich der Oberflächenabfluss insbesondere bei Starkregenereignissen nicht zurückstaut.
Um im Hochwasserfall einen Zufluss aus der „Salm“ in Richtung „Salmstraße“ zu vermeiden, ist zudem straßenseitig eine Absperrmöglichkeit (Rechteckschieber) vorgesehen. Der Schieber soll hierbei mittels Handrades bedient werden können.
Insgesamt sollen 3 Handräder bestellt werden (Feuerwehr/Ortsgemeinde/Ortsbürgermeister).
Ein Vertreter des Ingenieurbüros wird in der Sitzung anwesend sein und Hintergrund, Planung sowie die beabsichtigten Ziele der Maßnahme erläutern.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den Maßnahmenvorschlag aus dem Konzeptentwurf des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes zur Herstellung eines Durchlasses zur „Salm“ aufzunehmen und die Maßnahme vorbehaltlich einer förderrechtlichen Bewilligung umzusetzen.
b) Ermächtigung zur Vergabe des Planungsauftrages
Zur Erstellung der Entwurfsplanung inkl. einer Kostenschätzung wäre ein externes Fachbüro zu beauftragen.
Das mit der Konzepterstellung des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes beauftragte Ingenieurbüro Stra-tec hat für diese Maßnahme ein entsprechendes Honorarangebot abgegeben.
Dieses liegt in Bezug auf die Überprüfung der förderrechtlichen Zuwendungsmöglichkeiten derzeit zur weiteren Abstimmung noch bei der SGD Nord zur Prüfung und Freigabe.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den Planungsauftrag unter Berücksichtigung der förder- und vergaberechtlichen Voraussetzungen zu erteilen.
Ortsbürgermeister Thieltges wird ermächtigt, den Planungsauftrag zu erteilen und die weiteren Schritte in Abstimmung mit der Verwaltung in die Wege zu leiten.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2024 unter der Buchungsstelle 010/11400-096010-11400074-78593 in Höhe von insgesamt 10.000,00 Euro zur Verfügung.
4. Ausbau von Teilstrecken der "L 50" (Tal- und Mühlenstraße) innerhalb der Ortsdurchfahrt
) Festlegung des Bauprogramms der "Mühlenstraße"
b) Festlegung des Bauprogramms der "Talstraße"
c) Festlegung der Ausschreibungd) Vorlage von Förderanträgen
a) Festlegung des Bauprogramms der "Mühlenstraße"
Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit bereits wiederholt mit dem Ausbau der „Mühlenstraße“ („L 50“) befasst und insbesondere in seiner Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, die noch ausstehende Reststrecke vom zuletzt ausgebauten Streckenabschnitt im Bereich der Haus-Nr. 10 in Richtung Bruch als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Land u.a. als Baulastträger der Fahrbahn der Landesstraße auszubauen.
Nach einem kürzlich erfolgten Abstimmungsgespräch beim LBM in Trier mit den beteiligten Versorgungsträgern soll die Ausschreibung in Kürze erfolgen und anschließend mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Vor dem Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kritisiert, dass die Pläne zu diesem Beratungspunkt erst sehr kurzfristig eingestellt wurden. Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass eine ordnungsgemäße Vorbereitung durch den Rat grundsätzlich nicht gegeben war.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat für den Ausbau der restlichen Teilstrecke der „Mühlenstraße“ („L 50“) das folgende Bauprogramm:
Bauprogramm:
| Dreis | |
| Verkehrsanlage | „Mühlenstraße“ („L 50“) innerhalb der Ortsdurchfahrt (OD) |
| Ausbauumfang | Der Ausbau betrifft einen noch ca. 200 m langen Teilbereich der „Mühlenstraße“ vom Bereich der Haus-Nr. 10 in Richtung Bruch |
| Ausbaustrecke | Diese erstreckt sich von der Ortseinfahrt aus Richtung Bruch kommend ca. bei „Bau-km 0+100“ und endet nach ca. 200 lfdm ca. bei „Bau-km 0+307“ |
| Fahrbahn (nachrichtlich, da in der Baulast des Landes) | Die Fahrbahnbreite beträgt grundsätzlich ca. 5,30 m und wird mit einer bituminösen Oberfläche befestigt. Der Oberbau erfolgt nach RStO 12, Belastungsklasse 1,0 mit einer ca. 4 cm bit. Deckschicht, ca. 14 cm bit. Tragschicht und einer ca. 42 cm Frostschutzschicht |
| Gehwege/Radwege | Von Bruch aus kommend ist auf der rechten Seite ein ca. 2,50 m breiter kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen. Der Aufbau erfolgt mit einem ca. 8 cm Betonsteinpflaster, einem ca. 3 cm Pflasterbett sowie einer ca. 49 cm starken Frostschutzschicht. Als Pflastermaterial wird das Produkt der bisherigen Gehweganlage festgelegt. |
| Entwässerungsrinnen (nachrichtlich, da in der Baulast des Landes) | Anbindend an den zuletzt ausgebauten Streckenabschnitt ist beidseitig eine 2-zeilige, jeweils ca. 34 cm breite Entwässerungsrinne aus Betonsteinpflaster vorgesehen. Als Material wird das Produkt des bisherigen Streckenabschnittes festgelegt. |
| Randeinfassungen | Beidseitig wird ein ca. 4 cm hoher Rundbordstein hergestellt. Die Bordsteinanlage ist analog der bisherigen Ausbaustrecke als Betonbordstein herzustellen. Die Anpassungsbereiche zu den an die Maßnahme angrenzenden Privatgrundstücke werden mit einem Tiefbordstein eingefasst. |
| Straßenbeleuchtung | Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im Zuge der Straßenbaumaßnahme zu überprüfen und ggfls. zu erneuern bzw. zu erweitern. |
| Grunderwerb | Grunderwerb wird voraussichtlich erforderlich. |
| Vermessung | Während und nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme werden voraussichtlich Vermessungsleistungen, insbesondere eine Straßenschlussvermessung erfolgen. Die Kosten werden anteilig zwischen den jeweiligen Baulastträgern aufgeteilt. |
| Gebäudegutachten/ Beweissicherung | Im Vorfeld der Maßnahme werden Gebäudegutachten bzw. eine Beweissicherung durchgeführt. Die Beauftragung erfolgt durch den LBM. Eine Kostenaufteilung auf die einzelnen Kostenträger erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. |
| Sonstiges | • Es soll eine hochwertige Breitband-/ DSL-Versorgung mittels Glasfasertechnik vorgesehen werden • In Abstimmung mit dem LBM sollen Möglichkeiten zur Anbindung der Radwegverbindung zwischen der „Mühlenstraße“ und „Brückenstraße“ überprüft werden. |
b) Festlegung des Bauprogramms der "Talstraße"
Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt mit dem Ausbau der „Talstraße“ („L 50“) befasst und in seiner Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, die noch ausstehende Reststrecke vom zuletzt ausgebauten Streckenabschnitt ca. ab dem Bereich der „Schorbachbrücke“ als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Land u.a. als Baulastträger der Fahrbahn der Landesstraße auszubauen.
Nach einem kürzlich erfolgten Abstimmungsgespräch beim LBM in Trier mit den beteiligten Versorgungsträgern soll die Ausschreibung in Kürze erfolgen und anschließend mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat für den Ausbau der Reststrecke der „Talstraße“
(„L 50“) das folgende Bauprogramm:
| Ortsgemeinde | Dreis |
| Verkehrsanlage | „Talstraße“ („L 50“) innerhalb der Ortsdurchfahrt (OD) |
| Ausbauumfang | Der Ausbau betrifft einen noch ca. 360 m langen Teilbereich der „Talstraße“ |
| Ausbaustrecke | Die Ausbauplanung beginnt aus Richtung Salmtal kommend ca. im Einmündungsbereich der Innerortsstraße „Unterm Burgberg“ (Haus-Nr. 10 A) bei „Bau-Km 0+000“ und endet ca. bei „Bau-Km 0+360“ im Bereich des Bauwerks der „Schorbachbrücke“. |
| Fahrbahn (nachrichtlich, da in der Baulast des Landes) | Die Fahrbahnbreite beträgt grundsätzlich ca. 5,30 m und wir mit einer bituminösen Oberfläche befestigt. Aufgrund der vorgesehenen Überquerungshilfen wird die Breite im Streckenverlauf variieren - vgl. Regelquerschnitt. Der Oberbau erfolgt nach RStO 12, Belastungsklasse 1,0 mit einer ca. 4 cm bit. Deckschicht, ca. 14 cm bit. Tragschicht und einer ca. 42 cm Frostschutzschicht. |
| Überquerungshilfen (nachrichtlich, da in der Baulast des Landes) | Im Streckenverlauf werden in zwei Bereichen ca. bei „Bau-Km 0+090“ und ca. bei „Bau-Km 0+290“ barrierefreie Überquerungshilfen vorgesehen. |
| Gehwege/Radwege | Von Salmtal aus kommend wird auf der linken Seite, anbindend an den bisherigen Bestand, ein ca. 2,50 m breiter kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen. Dieser wechselt im Bereich der Überquerungshilfe ca. bei „Bau-KM 290“ auf die rechte Seite. Ebenfalls wird auf der rechten Seite ab Beginn der Baustrecke ein ca. 1,50 m breiter Gehweg vorgesehen. Der Aufbau erfolgt jeweils mit einem ca. 8 cm Betonsteinpflaster, einem ca. 3 cm Pflasterbett und einer ca. 49 cm starken Frostschutzschicht. Aufgrund der vorgesehenen Überquerungshilfen wird die Breite im Streckenverlauf variieren - vgl. Regelquerschnitt. Als Pflastermaterial wird das Produkt der bisherigen Gehweganlage festgelegt. |
| Entwässerungsrinnen (nachrichtlich, da in der Baulast des Landes) | Anbindend an den zuletzt ausgebauten Streckenabschnitt ist beidseitig eine 2-zeilige, jeweils ca. 34 cm breite Entwässerungsrinne aus Betonsteinpflaster vorgesehen. Als Material wird das Produkt des bisherigen Streckenabschnittes festgelegt. |
| Randeinfassungen | Beidseitig wird ein ca. 4 cm hoher Rundbordstein hergestellt. Die Bordsteinanlage ist analog der bisherigen Ausbaustrecke als Betonbordstein herzustellen. Die Anpassungsbereiche zwischen kombiniertem Rad- und Gehweg bzw. reinem Gehweg zu den an die Maßnahme angrenzenden Privatgrundstücke werden mit einem Tiefbordstein eingefasst. Gleiches gilt für die Abgrenzung zwischen kombiniertem Geh- und Radweg zu den festgelegten Grünflächen. |
| Straßenbeleuchtung | Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im Zuge der Straßenbaumaßnahme zu überprüfen und ggfls. zu erneuern bzw. zu erweitern. |
| Grünflächen | Im Zuge der Baumaßnahme ist die Herstellung von Grünflächen vorgesehen. |
| Grunderwerb | Grunderwerb wird voraussichtlich erforderlich. |
| Vermessung | Während und nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme werden voraussichtlich Vermessungsleistungen, insbesondere eine Straßenschlussvermessung erfolgen Die Kosten werden anteilig zwischen den jeweiligen Baulastträgern aufgeteilt. |
| Gebäudegutachten/ Beweissicherung | Im Vorfeld der Maßnahme werden Gebäudegutachten bzw. eine Beweissicherung durchgeführt. Die Beauftragung erfolgt durch den LBM. Eine Kostenaufteilung auf die einzelnen Kostenträger erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. |
| Sonstiges | • Es soll eine hochwertige Breitband-/ DSL-Versorgung mittels Glasfasertechnik vorgesehen werden • Die vorgesehenen Bushaltestellen sollen nach dem Leitfaden für die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsflächen entsprechend mit barrierefreien Elementen (verbreitere Gehweganlage, Buskapsteine, etc.) ausgestaltet werden. • Im Zuge der Ausbaumaßnahme ist die Sanierung der Brückenkappen der „Schorbachbrücke“ vorgesehen • Zur Verbesserung der Entwässerungssituation, insbesondere bei Starkregenfällen bzw. Hochwasserereignissen, soll ein Notwasserweg im Bereich der Bushaltestellen/Überquerungshilfe vorgesehen werden. |
Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass der Einmündungsbereich der Dreyshalle ohne Rundbordsteine angelegt werden soll. Im Weiteren ist eine Verbreiterung der Zufahrt zur Dreyshalle umzusetzen.
c) Festlegung der Ausschreibung
Auf Grundlage der jeweils beschlossenen Bauprogramme sind die im Zuge des Ausbaus von Teilstrecken der „L 50“ (Mühlen- und Talstraße) in der Baulast der Ortsgemeinde auszuführenden Bauleistungen gemeinsam mit den Ausbaumaßnahmen des Straßenbaulastträgers (Land Rheinland-Pfalz) auszuschreiben.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Veröffentlichung der Ausschreibung in Abstimmung mit dem LBM Trier und der Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt freizugeben.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahmen in der „Mühlenstraße“ sind im Haushaltsplan 2024 unter der Buchungsstelle 54100-096000-54100068-7853300 und der „Talstraße“ unter der Buchungsstelle 54100-096000-54100045-785330 im Rahmen der jeweiligen Gesamtmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
d) Vorlage von Förderanträgen
Die Verwaltung wird beauftragt, für die einzelnen in der Trägerschaft der Ortsgemeinde stehenden Maßnahmen (Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanlagen „Talstraße“ und „Mühlenstraße“ sowie „Barrierefreie Herstellung von Bushaltestellen“) Förderanträge aus den jeweiligen Förderbereichen zu stellen.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Förderanträge in Abstimmung mit der Verwaltung zu unterzeichnen.
5. Bepflanzung der Ausgleichsflächen im Baugebiet "Auf der Baul - Erweiterung"- Auftragsvergabe
Der Vorsitzende unterrichtet den Gemeinderat über noch durchzuführende Ausgleichspflanzungen im Bebauungsplangebiet „Auf der Baul - Erweiterung“. Auf den im Bebauungsplan mit den A1 gekennzeichneten öffentlichen Grünflächen sind oberhalb der Einstauhöhe der Mulden und auf den Restbereichen insgesamt 11 mittelgroße Laubbäume und 220 Laubsträucher anzupflanzen, zu pflegen und auf Dauer zu erhalten.
Der Gemeinderat wird über die durchgeführte Angebotsanfrage zu den Ausgleichspflanzungen informiert. Von den 3 angefragten Fachfirmen wurden zwei Angebote abgegeben. Mindestbieter ist die Fa. GaLaBau Christoph Klein aus 54518 Dreis zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 7.235,20 €. Die Ausgleichspflanzungen umfassen die Bepflanzung der im Bebauungsplan mit den A1 gekennzeichneten öffentlichen Grünflächen sowie eine hieran anschließende dreijährige Entwicklungspflege der Pflanzungen.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Ausgleichspflanzungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Ausgleichsmaßnahme A1) umzusetzen. Die Fa. GaLaBau Christoph Klein aus 54518 Dreis wird auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 21.12.2023 mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 7.235,20 € mit der Durchführung der Ausgleichspflanzungen beauftragt.
Mittel zur Finanzierung sind im Haushaltsplan 2024 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.0.0/562550 bereitgestellt.
6. Dreesbrunnen - Antrag für LEADER-Förderung
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel hat ihren zweiten Förderaufruf zur Einreichung von Projektideen zu Beginn des Jahres gestartet. Zwischen dem 08.01.2024 und 26.02.2024 können Projektideen beim Regionalmanagement eingereicht werden.
In dem zweiten Förderaufruf der aktuellen Förderperiode werden insgesamt 500.000,00 € zur Förderung von Vorhaben zur Verfügung gestellt. Das Budget setzt sich aus 363.333,33 € EU-Mitteln und 136.666,67 € Landesmitteln zusammen. Vorhaben, die gefördert werden können, sind solche, die innerhalb der LEADER-Region der LAG Vulkaneifel umgesetzt werden sollen und zur Zielerreichung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) beitragen. Dabei muss ein Vorhaben insbesondere die vier Handlungsfelder der LILE (Aktive Dörfer und Gemeinden, Profilierung des regionalen Lebens- und Arbeitsraumes, Bewusster Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft und Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben) bedienen.
Das Datum der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG ist auf den 19.03.2024 festgesetzt.
Innerhalb der Gemeinde Dreis ist die Inwertsetzung des Dreesbrunnens samt Umfeld schon länger vorgesehen. Diese Maßnahme kann jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn eine entsprechend Hohe Förderung ausgesprochen wird. Insofern beabsichtigt die Gemeinde, sich um LEADER-Fördermittel zu bewerben. Bei einer LEADER-Förderung ist ein Fördersatz von bis zu 65% möglich. Im Haushaltsplan 2024 sind für die Umsetzung dieser Maßnahme insgesamt 75.000,00 € vorgesehen.
Der erforderliche Projektsteckbrief sowie die detaillierte Vorhabenbeschreibung wurde bereits ausgearbeitet. Da zurzeit keine Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt, wurde der Haushaltsansatz für die Angabe der voraussichtlichen Gesamtkosten herangezogen. Ebenso fehlen noch Entwurfszeichnungen o.Ä. Visualisierungen. Die erforderliche kommunalaufsichtliche Stellungnahme wurde angefordert.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die Inwertsetzung des Dreesbrunnens samt naturnaher Gestaltung des Umfelds, sofern hierfür Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Der Rat bekräftigt das Interesse und den Willen, das Projekt umzusetzen. Aus diesem Grund sollen LEADER-Fördermittel beantragt werden.
7. Mitteilungen
| • | Ortsbürgermeister Thieltges informierte den Gemeinderat darüber, dass am 05.03.2024 um 16:30 im Kinopalast Wittlich eine Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zusammengestellt wird. Interessierte Jugendlichte aus Dreis sind herzlich eingeladen sich hierbei zu engagieren. |
| • | Am 26.02.2024 wird eine erste Informationsveranstaltung für die am 09.06.2024 stattfindende Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz in Dreis abgehalten. |
| • | Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass eine Fernsehberichterstattung über den Radweg Dreis-Salmtal ausgestrahlt wurde. Bereits im Vorfeld hatte der Bauherr, hier das LBM, Kenntnis über die Ergebnisse des Berichtes. |
| • | Bezüglich der Begutachtung des Schachtbauwerkes Bergweiler wurde zwischenzeitlich eine Terminierung für den 28.02.2024 angesetzt. |
8. Verschiedenes
| • | Der bestehende Funkmast in der Nähe des Waldhotel Sonnora soll laut Ortsbürgermeister Thieltges durch die Anlagenbetreiber erneuert werden. |
| • | Es wurde darüber informiert, dass der geplante Glasfaserausbau in Dreis noch im Februar 2024 in der Straße „Am Weinberg“ beginnen wird. |
| • | In der Ortsstraße „Im Gartenfeld“, „Im Floss“, „Römerstraße“, „Im Haargarten“ werden Stromleitungen in den Boden verlegt. Weitere Straßenzüge sind momentan nicht geplant. |
| • | Die Ausleuchtung der Gemeindestraße zum Sportplatz Dreis hin ist derzeit ungenügend. Derzeit plant die Ortsgemeinde in diesem Bereich zwei Straßenlaternen installieren zu lassen. Das Waldhotel Sonnora wurde über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Bei einer Gesamtausleuchtung der Straße ergeben sich vielleicht Synergien mit dem Waldhotel Sonnora. |
| • | Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass im Jahr 2024 nicht an der Aktion „Unser Dorf hat Zukunft“ teilzunehmen. |
| • | Aufgrund des Hochwassers der letzten Jahre in Dreis wurde der komplette Uferbereich der Gewässer in Dreis stark freigelegt. Die weitere Vorgehensweise der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist hier unbekannt. Es kann derzeit nicht beurteilt werden, welches Konzept verfolgt ist (Ersatzpflanzungen; regelmäßige Mulcharbeiten; in Kauf nehmende Verwilderung in den nächsten Jahren). Der Gemeinderat bittet um entsprechende Information bis zur nächsten Gemeinderatssitzung von Seiten der Verwaltung. |
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.