Top 1: Einwohnerfragestunde
Fragen gab es keine.
Top 2: Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2024
Beschluss:
| a) | Es wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. |
| b) | Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen wie vorgetragen. |
Top 3: Annahme von Spenden
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:
| - | Geldspende von Frau Ursula Steffens und Herrn Thomas Sausen in Höhe von 200,00 € für die Beschilderung der Ortsgemeinde Plein. |
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
Top 4: Dorferneuerung
Sachdarstellung/Begründung:
Der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird seit 1961 durchgeführt. Nach einer durch die Coronapandemie und die Flutkatastrophe bedingten Pause beteiligt sich auch Rheinland-Pfalz wieder an dem dreijährigen Turnus zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Im Jahr 2024 findet die Durchführung auf Kreisebene statt. Der Wettbewerb auf Gebiets- und Landesebene ist für das Frühjahr bzw. für den Sommer 2025 geplant. Im darauffolgenden Jahr 2026 erfolgt die Durchführung des Bundesentscheids, einschließlich des Besuches der Bundesjury in den teilnehmenden Gemeinden.
Die Teilnehmergemeinden starten in einer Gesamtklasse, eine Unterteilung in Haupt- und Sonderklasse wird in dieser Wettbewerbsrunde nicht vorgenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Ortsbürgermeister nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat über die Verbandsgemeindeverwaltung an die Kreisverwaltung. Die Gemeinden haben die Möglichkeit sich bis spätestens zum 26. April 2024 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu bewerben.
Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und dem Ministerium des Innern und für Sport Bewertungsjurys gebildet.
Am 10. und 11. September 2024 führt die Bewertungsjury die Ortsrundgänge in den für den Wettbewerb im Landkreis Bernkastel-Wittlich angemeldeten Teilnehmergemeinden durch. Die Siegerehrung für den Wettbewerb auf Landkreisebene findet am 11. Oktober 2024 statt.
Für den Landesentscheid 2025 ist von den Wettbewerbsteilnehmern ein kurzer schriftlicher Bericht (max. fünf DIN-A4 Seiten) mit folgenden Angaben zu erstellen und dem Ministerium des Innern und für Sport spätestens vier Wochen vor Beginn der Ortsbesichtigungen zuzuleiten:
Die Leistung der Ortsgemeinde besteht darin, an der Ortsbegehung der Bewertungsjury mit Vertretern der Ortsgemeinde, Vereinen, Bürgern etc. teilzunehmen. Eine zahlreiche aktive Teilnahme ist von Vorteil. Der Bewertungsjury ist die Gemeinde vorzustellen und Erläuterungen zu geben. Die Bewertungskriterien können den beigefügten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat wird über den Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 informiert. Die Teilnahme am Landeswettbewerb bedarf der Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Der Gemeinderat beschließt am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 nicht teilzunehmen.
Top 5: Mitteilungen
Ortsbürgermeister Rehm informierte den Rat über folgendes:
| - | Am 20.11.2023 fand das erste Abstimmungsgespräch bezüglich Straßenausbau Eifelstraße/Innerortsstraßen statt. Wegen fehlenden Plänen von Glasfaser und Strom konnten letztlich abschließende Details nicht geklärt werden. Daher fand am 20.02.24 ein weiteres Abstimmungsgespräch statt. Als Baubeginn wurde nun der 11.3.24 angegeben und es wird mit dem Bauabschnitt 1 (OD von Wittlich kommend zur Einmündung „Zum Friedhof“) begonnen. Die Bauzeit beläuft sich auf ca. 12 Wochen. In dieser Zeit gibt es für die Ortsansässigen keine offizielle Umleitungsstrecke, d.h. sie müssen in dieser Zeit über Greimerath nach Wittlich fahren. Für den Schülerbusverkehr soll ein Shuttlebus nach Greimerath bzw. zurück eingesetzt werden. |
| - | Die Bauabschnitte mit den Bauzeitfenstern wurden vorgestellt. |
| - | Die Begutachtung von Häusern im Bauabschnitt 1 und 2 erfolgt durch einen Bausachverständigen. |
| - | Aktuell wurden von Westnetz die Hauseigentümer angeschrieben, bei denen die Freileitung (Dachständer) entfernt und die durch Erdkabel mit Strom versorgt werden. |
| - | über die Strom- und Glasfaserverlegung |
| - | die Infrage kommenden Umleitungsmaßnahmen |
| - | den möglichen Lagerplatz der Fa. Juchem bei der Halle |
| - | die am 07.03. stattfindende Anliegerversammlung |
| - | die Kosten im Rahmen des wiederkehrenden Beitrages |
| - | Die Kosten für die Sachdarstellung bei einem möglichen Straßenausbaues/ Schotter-straße anlässlich der Anliegerversammlung am 21.11.2023 durch Diplomingenieur Thomas Pitsch, Fa. Stratec, beliefen sich auf 1028,16 Euro. |
| - | Es gab Ende 2023 Vor-Ort Gespräche wegen der Wasserführung und Verschließen von Schlaglöchern sowie die dazu entsprechenden Maßnahmen durch Anwohner. |
| - | Es erfolgte eine private Schotterung im hinteren Bereich der Straße „Zum Otterbach“. Auf Grund der Höhe und Material ist dieser Bereich schlecht zu befahren erst recht nicht mit Fahrrad. |
| - | Diesbezüglich, aber auch generell gab es Beschwerden und ein Beschwerdebrief über den Straßenzustand und diese Schotterung. |
| - | Am 29.02. findet ein Abstimmungsgespräch wegen Verlegung von Glasfaser statt. |
Top 6: Verschiedenes
Unter diesem TOP teilte Ortsbürgermeister Rehm nachfolgendes mit:
gez.
Bernd Rehm
Ortsbürgermeister
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.