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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Ortsgemeinde Osann-Monzel mit der Bezeichnung „Auf Kotz“

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Osann-Monzel hat am 05.03.2024 (TOP 2 a) beschlossen, für die Grundstücke Gemarkung Monzel, Flur 15, Parzellen 1/1 (tlw.) und 6, Flur 16, Parzellen 29 (tlw.), 88, 89, 90, 91 und 92, Flur 22, Parzellen 27 (tlw.) und 143, eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen, um Bauplanungsrecht für dort beabsichtigte Bebauungen zu schaffen (Aufstellungsbeschluss).

Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Monzel, Flur 15, Parzellen 1/1 (tlw.) und 6, Flur 16, Parzellen 29 (tlw.), 88, 89, 90, 91 und 92, Flur 22, Parzellen 27 (tlw.) und 143 und befindet sich im südlichen Bereich des Ortsteiles Monzel angrenzend an die Gemeindestraßen „Hofstraße“ und „Grabenstraße“ (Abgrenzung siehe besonders abgedruckten Lageplan).

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als gemischte Bauflächen (M) und Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat Osann-Monzel hat in seiner Ratssitzung am 05.03.2024 (TOP 2 b) den Entwurf der Ergänzungssatzung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Grundstücken Gemarkung Monzel, Flur 4, Flurstück 61/1, Distrikt „Im Kombel“ und Flur 16, Flurstück 188, Distrikt „Unterm Kardel“ externe Ausgleichsmaßnahmen geplant sind. Die ungefähre Lage der Ausgleichsflächen ist aus den besonders abgedruckten Übersichtsplänen ersichtlich.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung besteht aus:

1.

einer Planzeichnung mit Textfestsetzungen

2.

einer Begründung, diese beinhaltet

Teil 1, städtebaulicher Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Satzung

Teil 2, Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag

Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden in der Zeit von

Montag, den 25. März 2024

bis einschließlich Montag, den 29. April 2024

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / Ortsgemeinde Osann-Monzel – Ergänzungssatzung „Auf Kotz“.

Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107-155).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Osann-Monzel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Osann-Monzel, den 12.03.2024
Ortsgemeinde Osann-Monzel
gez.:  — (S)
Armin Kohnz
Ortsbürgermeister