1. Einwohnerfragestunde
| • | Ein Boule-Platz wurde vom Senioren-Wanderclub gebaut. Seitens der Bürger kam die Nachfrage, ob denn über die Planung einer Toilettenanlage im besagten Bereich schon einmal nachgedacht wurde. |
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| Der Vorsitzende erklärte, dass es zurzeit keine Planung zu v.g. Maßnahme gibt. |
| • | Der Bahnhofspfad ist durch Forstarbeiten total kaputtgefahren worden. Ein Bürger fragte nach, wann der Weg wieder repariert wird. |
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| Der Vorsitzende erklärte, dass der Weg erst wieder hergestellt werden kann, wenn die Wetterlage dies zulässt. |
2. Örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgepaket
a) Beratung über Maßnahmenvorschläge aus dem Konzept
b) Festlegung der weiteren Vorgehensweise
a) Beratung über Maßnahmenvorschläge aus dem Konzept
Ortsbürgermeister Peter Steinmann informiert den Gemeinderat über einen gemeinsamen Gesprächstermin mit Vertretern des Ing.-Büro Stra-tec sowie der Verwaltung.
In dem Gespräch wurden die rechtlichen Grundlagen, Auswirkungen des örtlichen Hochwasser- und Starkregenkonzeptes sowie mögliche bauliche Maßnahmen, welche im endgültigen Konzept vorgeschlagen werden, vorgestellt und erläutert.
Es wurde darauf hingewiesen, dass ungeachtet der Umsetzung größerer Baumaßnahmen eine regelmäßige Unterhaltung und die Herstellung eines ungehinderten Wasserablaufes im Falle von Niederschlagsereignissen von wesentlicher Bedeutung ist. Im Zuge dessen wurden insbesondere Sinkkastenreinigungen sowie die Unterhaltung von Wasserläufen und Rückhaltebecken in der Ortslage angesprochen. Aber auch die Reinigung von Entwässerungsrinnen, welche aufgrund der Straßenreinigungssatzung von den jeweiligen Anliegern durchzuführen ist, wurde als wichtig festgestellt, damit die ordnungsgemäße Niederschlagswasserführung - bzw. Entwässerung gewährleistet ist und das Risiko von Überschwemmungen und daraus resultierende Schäden an privater und öffentlicher Infrastruktur zu mindern.
Darüber hinaus wurden nachfolgende sich aus dem örtlichen Konzept vorgeschlagene Maßnahmen als vorrangige und wirkungsvollste Maßnahmen erachtet und die Möglichkeiten einer Umsetzung in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit eingeschätzt.
| • | Nr. 7 - Maßnahmen am Straßenseitengraben entlang der „L 141“ (u.a. Nachprofilierung Entwässerungsgraben, Herstellung Retentionsflächen, Schachtsanierung) |
| • | Nr. 6 - Maßnahmen an Entwässerungsgräben des Neubaugebietes „Am Gemeinenberg“ (1. und 2. Bauabschnitt) |
| • | Nr. 8 - Überprüfung von Maßnahmen am „Sevengraben“ (z.B. Flächenerwerb zur möglichen Ausweisung von Gewässerentwicklungskorridoren und ggfls. Retentionsflächen sowie die Durchführung einer Renaturierung nach wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen. |
Ergänzende Erläuterungen zu den Maßnahmen erfolgen durch den Vorsitzenden.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
b) Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die jeweiligen Träger auf mögliche Defizite hinzuweisen und um Überprüfung von evtl. Maßnahmen zu bitten. Hierzu zählt auch die in eigener Zuständigkeit durchzuführende Überprüfung der Sinkkästen von Straßenabläufen sowie von Durchlässen bzw. Entwässerungsanlagen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in Kontakt mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) zu treten und auf notwendige Überprüfungen entlang des Straßenseitengraben der
„L 141“ (vgl. Maßnahmen-Nr. 7) sowie am Durchlass der „Bahnhofstr.“ („K 41“) hinzuweisen und Stellungnahme zu bitten.
Abschließend soll die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Renaturierungsprojektes am „Sevengraben“ geprüft werden. Zur Förderanfrage an die Wasserwirtschaftsverwaltung werden grundsätzliche Aussagen sowie die Vorlage einer Projektskizze mit einer konkreteren Kostenschätzung erforderlich.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag an das Ing.-Büro Stra-tec zu vergeben. Die Vergütung erfolgt im Stundenaufwand.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2025 unter der Buchungsstelle 044/11400-096000-11400073-785330 in Höhe von 12.500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
3. Änderung der Hauptsatzung
In § 3 Satz 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Sehlem vom 14.10.2019 ist festgelegt, dass die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.000 EUR je Auftrag auf den Ortsbürgermeister übertragen wird. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Rahmen der laufenden Verwaltung (z.B. Heizölbestellung).
Im Rahmen der von der Landesregierung festgelegten Maßnahmen zur Entbürokratisierung wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 das öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz geändert.
Seit dem 01.01.2025 ist es vergaberechtlich u. a. möglich, für Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen Direktaufträge in Höhe von bis zu 10.000 EUR netto (vorher 3.000 EUR) zu tätigen. Hier müssen zwar nach wie vor die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden, allerdings sind förmliche Vergleichsangebote nicht mehr erforderlich.
Kommunalrechtlich ist hierzu noch eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Aus diesem Grund soll § 3 Satz 1 Nr. 1 der Hauptsatzung wie folgt angepasst werden:
Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
| 1. | Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 10.000 EUR je Auftrag. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Rahmen der laufenden Verwaltung (z. B. Heizölbestellung).“ |
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Bei dem Ortsbürgermeister besteht Sonderinteresse nach § 22 GemO.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.
4. Antrag auf Bezuschussung zur Erneuerung der Dusche im Tennishaus der Tennisabteilung Sehlem-Esch
Gemäß dem Antrag beabsichtigt die Tennisabteilung Sehlem-Esch in Eigenleistung die Duschen in den Herren- und Damenumkleidekabinen im Tennishaus zu erneuern.
Nach dem vorliegenden Angebot einer Fachfirma betragen die Kosten für die reinen Installationsarbeiten 10.973,04 €. Hierin sind die Fliesenarbeiten noch nicht berücksichtigt.
Alle Abbrucharbeiten sollen in Eigenleistung erbracht werden.
Zur Finanzierung der in Fremdleistung auszuführenden Installations- und Handwerkerarbeiten beantragt die Tennisabteilung bei den Ortsgemeinden Esch und Sehlem einen Zuschuss von insgesamt 8.000,00 € gemäß der geltenden Vereinbarung (Gemeindeanteil entspr. Einwohnerzahlen: Esch: 2.500, - €, Sehlem: 5.500, - €).
Die über den Zuschuss hinausgehenden Kosten würde von der Tennisabteilung getragen.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Tennisabteilung Sehlem-Esch für die Erneuerung der Duschen im Tennishaus einen Zuschuss gemäß der geltenden Vereinbarung (Gemeindeanteil entspr. Einwohnerzahlen) zu gewähren, wobei der Gesamtzuschuss der Ortsgemeinden Esch und Sehlem 8.000,00 € beträgt.
5. Zuschussanträge für jährliche Zuschüsse der Ortsgemeinde von KV Muuk un Frääsch, MV Sehlem-Esch, SV Eintracht Sehlem-Esch und Gesangverein Concordia
Der KV Muuk un Frääsch, MV Sehlem-Esch e.V., SV Eintracht Sehlem-Esch e.V. und der Gesangsverein Concordia haben mit den vorliegenden Schreiben einen Antrag auf Förderung des Vereins beantragt.
Die Antragsschreiben können den nicht öffentlichen Teil entnommen werden.
Der Gemeinderat beschließt folgende Zuschüsse zu gewähren:
| a.) | KV Muuk un Frääsch | 500 Euro |
| b.) | MV Sehlem-Esch e.V. | 800 Euro |
| c.) | SV Eintracht Sehlem-Esch e.V. | 300 Euro |
| d.) | Gesangsverein Concordia | 300 Euro |
Der Zuschuss soll einmal jährlich zur Auszahlung kommen.
6. Mitteilungen
Der Vorsitzende informierte zu den folgenden Themen:
| • | Der Ausschuss Dorfentwicklung möchte das Projekt „Zukunftscheck Dorf“ fortsetzen und bis zum Sommer abschließen. Hierzu soll es ein Treffen mit allen Beteiligten und Interessierten am 12.03.2025 geben. |
7. Verschiedenes
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.