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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Bruch vom 28.02.2023

1. Forstwirtschaftsplan 2023

Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.

2. Klimaangepasstes Waldmanagement- Beantragung einer Zuwendung

Ab dem Jahr 2022 können Zuwendungen für klimaangepasstes Waldmanagement als Bundeszuwendung unmittelbar an die waldbesitzenden Gemeinden als Eigentümer gewährt werden.

Diese Zuwendung wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Gemeinde die dargelegten Kriterien erfüllt und den Zuwendungsantrag zeitig stellt, da die Zuwendungen ausschließlich bei verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes gewährt werden. Wer zu erst kommt malt zu erst.

Da diese Kriterien unter Umständen stark auf die betrieblichen Abläufe einwirken, hat die Gemeinde dahingehend Überlegungen (in Zusammenarbeit mit der Revierleitung) anzustellen, ob sie diese Kriterien erfüllen möchte. Dies muss in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit für jeden Gemeindewald individuell betrachtet werden.

Nicht desto trotz wird die Verwaltung im Zusammenwirken mit der Revierleitung vorsorglich Anträge für das Wirtschaftsjahr 2022 stellen. Eine Rücknahme ist immer noch möglich, wenn sich herausstellen sollte, dass die Kriterien sich für die Gemeinde als wirtschaftlich nachteilig herausstellten sollten.

Die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinien wird von den privaten Zertifizierungseinrichtungen vorgenommen.

Da alle Gemeinden entweder PFEC bzw. FSC zertifiziert sind, werden auch diese Institutionen die Überprüfung vornehmen. Die angepassten Rahmenbedingungen werden kurzfristig erarbeitet.

Die Bindungsfrist beträgt bis zu 20 Jahre. Bei Feststellung der Nichteinhaltung der Kriterien wird die Zuwendung zurückgefordert.

Nach Aussage des Forstamtes Wittlich ist die bisher durch Landesforsten initiierte und auf die Bewirtschaftung der Gemeindewälder übertragene Forstwirtschaft sehr nah an dem jetzt durch die Kriterien verfolgten Models, so dass das Risiko einer möglichen Rückforderung eher gering sein dürfte.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes zur klimaneutralen Waldmanagements ab dem Jahr 2022 und erkennt die Förderkriterien an.

3. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2023

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2023

Anmerkungen zur Anpassung der Realsteuerhebesätze

Durch die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wurden auch die für die Ermittlung der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden anzusetzenden landeseinheitlichen Steuersätze (Nivellierungssätze) nach oben angepasst. Diese Sätze erhöhten sich bei der Grundsteuer A von 300 auf 345 v.H., bei der Grundsteuer B von 365 auf 465 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 365 auf 380 v.H..

Durch diese Änderung werden die meisten Gemeinden des ländlichen Raumes (die kreisfreien Städte haben meist die genannten Steuersätze in Höhe der Nivellierungssätze oder darüber) künstlich reicher gerechnet, als sie tatsächlich sind. Dadurch werden dem ländlichen Raum in 2023 rd. 50 Mio. Euro an möglichen Zuweisungen aus dem LFAG durch das Land entzogen.

Die Änderung der Nivellierungssätze setzt das Land die Gemeinden unter Druck, der letztendlich zur Anpassung der örtlichen Hebesätze an die Nivellierungssätze führen soll.

Sind die örtlichen Hebesätze niedriger als Nivellierungssätze, hat dies zur Folge, dass die betroffene Gemeinde keine Zuweisungen nach den Bestimmungen des LFAG (z.B. Mittel für den gemeindlichen Straßenbau oder Bürgerhäuser), für Dorferneuerungsmaßnahmen, Leader-Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen der Sportförderung erhält. Dies wird damit begründet, dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht voll ausschöpft.

Bei einer Hebesatzanpassung bei den Grundsteuer B (hier sind die meisten Gemeinden betroffen) von z.B. 365 v.H. auf 465 v.H. steigt die Belastung für ein gewöhnliches Einfamilienhaus um etwa 40 bis 60 Euro im Jahr.

a) Es lagen keine Bedenken vor.

b) Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 nebst Anlagen wie vorgetragen.

4. Vermarktung von weiteren Grundstücken im Baugebiet "In Krummenau"

Mit Beschluss vom 13.07.2021 wurde die Vergaberichtlinie für die Veräußerung der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet "In Krummenau" beschlossen.

In einem ersten Verfahren wurden 6 der 12 Grundstücke zur Vermarktung angeboten, wobei 2 Baugrundstücke mittlerweile veräußert wurden.

In einem weiteren Verfahren sollen 2 weitere Baugrundstücke vermarktet werden.

Aufgrund der derzeitigen Marktsituation und einer für die Ortsgemeinde wichtigen Vorhaltung für die Zukunft sollen in einem weiteren Verfahren 2 Baugrundstücke vermarktet werden.

Die Veröffentlichung soll am 31.03.2023 im Mitteilungsblatt erscheinen, die Bewerbungsfrist am 28.07.2023, 10:00 Uhr enden (4 Monate).

Ab dem 31.03.2023 werden die Bewerbungsunterlagen auf der Homepage der Ortsgemeinde Bruch zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat beschließt die Vermarktung von 2 weiteren Baugrundstücken im Baugebiet „In Krummenau“. Die öffentliche Ausschreibung soll zeitnah, analog zu den bisherigen Verfahren, im Mitteilungsblatt erfolgen.

5. Vergabe eines Straßennamens für die noch erstmalig herzustellende Straße im Neubaugebiet "In Krummenau"

Für die noch erstmalig herzustellende Straße im Neubaugebiet „In Krummenau“ soll ein Straßenname bestimmt werden. Die Hausnummerierung soll sich in die bestehende Reihenfolge der bereits bestehenden Straße „In Krummenau“ einfügen. Folgende Vorschläge liegen hierfür vor:

1.

„In Krummenau“

2.

_____________________________(frei für weitere Vorschläge)

Der Gemeinderat beschließt folgenden Straßennamen festzulegen:

„In Krummenau“

6. Erschließung Neubaugebiet "In Krummenau"

hier: Eilentscheidung mit Beauftragung zusätzlicher Asphaltarbeiten im Einmündungsbereich

Der Gemeinderat wird über eine Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters zur Beauftragung zusätzlicher Asphaltarbeiten im Einmündungsbereich des NGB Krummenau/Auf der Katz informiert. Im Übergangsbereich der neuen Erschließungsstraße des Neubaugebietes Krummenau bis zum Kreuzungsbereich der Innerortsstraße „In der Katz“ befindet sich die Straßenoberfläche durch Aufbrüche, vorhandene Setzungen und Querrisse in keinem guten Zustand. Der Unterbau ist nach optischer fachtechnischer Einschätzung allerdings noch ausreichend tragfähig. Daher hat der Ortsbürgermeister im Wege einer Eilentscheidung beauftragt, dass die Deckschicht in diesem Einmündungsbereich im Vorfeld der geplanten Asphaltarbeiten noch abgefräst und am 11.11.2022 mit einer neuen Deckschicht überzogen werden soll. Witterungsbedingt konnten die Deckschichtarbeiten im letzten Jahr allerdings nicht mehr ausgeführt werden.

Der voraussichtliche Kostenaufwand wurde von Seiten der Fa. Wey auf ca. 7.000 Euro netto geschätzt (ca. 120 qm Fläche).

Bei dem anfallenden Kostenaufwand handelt es sich um keinen beitragsfähigen Aufwand. Dieser ist somit in voller Höhe durch die Ortsgemeinde zu finanzieren und in der zukünftigen Schlussrechnung separat darzustellen.

Der Gemeinderat nimmt die Beauftragung der zusätzlichen Asphaltarbeiten im Einmündungsbereich der neuen Erschließungsstraße in das NGB Krummenau zur Kenntnis und stimmt der getroffenen Eilentscheidung nachträglich zu.

7. Innerortsstraße "In der Huf"

hier: Eilentscheidung zur Beauftragung von Untersuchungsarbeiten an einer Stützmauer

Der Gemeinderat wird über die Beauftragung der Fa. sbt aus Trier zur Überprüfung bzw. Überwachung einer Naturstein-/Stützmauer in der Straße „In der Huf“ im Wege einer Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters informiert. Der Angebotspreis für die angefragten Leistungen beläuft sich auf 7.616,00 Euro. Vor der Auftragsvergabe wurde durch die Verwaltung 3 Angebote angefragt. Es ist lediglich ein Angebot von der Fa. sbt abgegeben worden.

Nach Beratung nimmt der Ortsgemeinde die beauftragte Überprüfung bzw. Überwachung einer Naturstein-/Stützmauer in der Straße „In der Huf“ zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der erforderlichen Leistungen an die sbt Trier im Wege einer Eilentscheidung nachträglich zu.

8. Flächendeckender Glasfaserausbau in der Ortsgemeinde Bruch

Die Westconnect GmbH, Essen, plant in der Ortsgemeinde Bruch den vollständigen, flächendeckenden Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur für schnelles Internet. Es ist beabsichtigt,

auch die verbleibenden ca. 74 Adressen in der Ortslage in FTTH-Bauweise (Fiber to the home -

Glasfaser bis ins Haus) zu erschließen.

Die Westconnect GmbH plant, baut und finanziert das Glasfasernetz.

Voraussetzung für das Ausbauprojekt ist das Erreichen einer Vorvermarktungsquote.

Damit der Glasfaserausbau wirtschaftlich vertretbar ist, müssen genügend Interessenten bis zur vereinbarten Vorvermarktungsfrist einen Vorvertrag über ein E.ON-Highspeed Produkt abschließen. Die erforderliche Vorvermarktungsquote liegt bei 40 Prozent.

Die entsprechende Vermarktungsoffensive mit der Bewerbung der entsprechenden Produktangebote wird in Abstimmung mit der Ortsgemeinde voraussichtlich im 4. Quartal 2023 durchgeführt.

Wird die Vorvermarktungsquote erreicht, beabsichtigt die Westconnect GmbH zeitnah mit dem Ausbau des Glasfasernetzes zu beginnen.

Die Ortsgemeinde begrüßt die Ausbauabsichten der Westconnect GmbH und wird die Umsetzung des Projekts nach Kräften unterstützen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, mit der Westconnect GmbH eine entsprechende Absichtserklärung abzuschließen.

9. Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)

Das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf einen gemeinsamen Kommunalen Klimapakt (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt und das Investitionsprogramm (KIPKI) ergänzen sich gegenseitig, sind aber unabhängig voneinander.

Während der KIPKI in erster Linie die Mittel zur Verfügung stellt, setzt der KKP beim Knowhow an. Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapaket anschließen. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapaket ist durch Abgabe der Muster-Beitrittserklärung, die u. a. einen Ratsbeschluss beinhaltet auf freiwilliger Basis ab dem 01.03.2023 möglich. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Der Beitritt von Ortsgemeinden kann dabei nur gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Dementsprechend ist der Vordruck für die Beitrittserklärung aufgebaut. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig, ob und mit welchen Maßnahmen sie am KKP teilnehmen will.

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.

Die Kommune muss im Zuge ihrer Beitrittserklärung konkrete Maßnahmen benennen, die mit dem Beitritt verfolgt werden sollen. Die Verwaltung schlägt folgende Ziele bzw. Maßnahmen vor:

Ziele

Maßnahmen

Energetische Sanierung bzw. Optimierung

• Erstellung energetischer Leitlinien für die Sanierung und den Neubau kommunaler Liegenschaften;

• Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften;

• Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeitvon Türen und Fenstern u.ä.)

• Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften;

Stromverbrauchreduzieren

• Austausch alter Elektrogeräte durch modernere und effizientere Geräte;

• Vermeidung jeglichen stand-by Verbrauchs durch schaltbare Steckerleisten;

Weitere Potenziale für erneuerbare Energien systematisch herausarbeiten

• Systematische Erfassung der Potenzialflächen für Dach-PV-Anlagen auf den kommunalen Liegenschaften;

• Systematische Erfassung der Potenzialflächen für Freiflächen-PV-Anlagen und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen;

Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge

• Erstellung eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzeptes

• Organisation in einer Hochwasserpartnerschaft

• Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen im Außenbereich: Umsetzung von Maßnahmen zum natürlichen Hochwasserrückhalt (z. B. durch Renaturierung von Gewässern), Flächensicherung für den Hochwasserschutz, Umsetzung der Empfehlungen des Informationspaketes zur Hochwasservorsorge des Landesamtes für Umwelt RLP

• Veränderung oder Entfernung von Engstellen innerörtlicher Gewässer (abflussbehindernde Einbauten wie Brücken, Stege, Mauern, etc.)

• Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des dezentralen Regenwasserrückhaltes (Versickerung, Retention und Ableitung großer Niederschlagsmengen)

• Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz kommunaler Liegenschaften (im Gebäude, am Gebäude und um das Gebäude herum)

Die Ortsgemeinde nimmt ihre Rolle in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen ernst. Sie verpflichtet sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele bzw. Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

-

Energetische Sanierung bzw. Optimierung

-

Stromverbrauch reduzieren

-

Weitere Potenziale für Erneuerbare Energien systematisch herausarbeiten

-

Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge

Der Gemeinderat stimmt einem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Beitrittserklärung entsprechend der zuvor formulierten Ziele zu unterzeichnen. Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben.

10. Annahme von Spenden

Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:

-

Geldspende von Herrn Oliver Zwang in Höhe von 500,00 € für die Straßenbeschilderung.

-

Sachspende der Günter Wey GmbH & Co. KG in Form von Schotter für den Bouleplatz in einem Wert von 564,17 €.

-

Geldspende des Ingenieurbüros Koller PartGmbH in Höhe von 160,00 € für die Jugend- und Sozialarbeit der Ortsgemeinde.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

11. Jährlicher Zuschuss der Ortsgemeinde an den SV Bruch

Der Vereinbarung entsprechend, beteiligt sich die Ortsgemeinde Bruch seit dem Jahr 2002 an den jährlich für die Sportanlage und das Sportplatzgebäude anfallenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten.

Nach jährlicher Abrechnung erhält der SC Bruch hierfür bis zu 2.000,00 € (siehe Ziffern 2 und 3 der Vereinbarung).

Aufgrund der besonders im letzten Jahr enorm gestiegenen Energiekosten soll diese Pauschale ab 2023 auf jährlich bis zu 4.000,00 € angehoben werden.

Die Höhe der Pauschale wurde mit Mitgliedern des Vorstandes besprochen.

Zudem erklärt Ortsbürgermeister Schmitz, dass die Ortsgemeinde den Sportverein auch zukünftig in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Antragstellung und Absprache zwischen Ortsgemeinde und Sportverein finanziell unterstützen wird.

Außerdem wird dem Sportverein auch zukünftig selbstverständlich die Benutzung des gemeindeeigenen Traktors und Anhängers sowie der Geräte des Bauhofes möglich sein.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Anhebung der jährlichen Kostenbeteiligung an den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten auf bis zu 4.000,00 €.

Die schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der Sportanlage und des Sportplatzgebäudes vom 10.12.2001 ist entsprechend zu ändern.

12. Mitteilungen

Einsatz der Gemeindearbeiter

Ortsbürgermeister Schmitz informierte hinsichtlich der Vorwürfe eines Zuhörers in der letzten Gemeinderatssitzung, dass die Gemeinde 1 Reinigungskraft, 1 Hausmeister für unser Gemeindehaus und 2 Gemeindearbeiter beschäftigt, alle im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Diese arbeiten selbständig und zuverlässig. Rückschlüsse wie sie der Zuhörer in der letzten Ratssitzung gezogen hat sind ungerecht.

Sie arbeiten alle Hand in Hand und unterstützen sich gegenseitig, deshalb ist eine klare Trennung nicht immer möglich. Letztendlich zählt das Ergebnis.

Bezüglich der Kosten der Arbeiter für das Gemeindehaus in den Jahren 2020 und 2021 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass es sich hierbei um die Aufteilung der Gemeindearbeiterlöhne handelt, welche bisher immer nach einem pauschalen Schlüssel verteilt wurden.

Seit 2022 sind jedoch genaue Stundennachweise der Gemeindearbeiter zu führen, so dass die Aufteilung der Personalkosten seitdem anhand der Stundenauswertungen erfolgt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Personalkosten auch nur dorthin gebucht werden, wo sie tatsächlich entstanden sind.

Bürgermeister Follmann informierte den Gemeinderat über folgende Themen

• Das krisenbehaftete Jahr 2022 mit dem Ukraine Krieg sowie der fortdauernden Corona-Pandemie hatte auch gravierende Auswirkungen auf das kommunale Verwaltungshandeln. In der Verbandsgemeinde wurden für mehr als 500 Flüchtlingen und Asylbewerber Unterkünfte beschafft. Die kriegsbedingte Energiekrise führte zu erheblichen Kostensteigerungen bei den ca. 300 kommunalen Liegenschaften in der Verbandsgemeinde. Zudem beeinflusste die Lieferkettenproblematik erheblich die allgemeinen Beschaffungen sowie Umsetzung bewilligter Fördermaßnahmen.

• Weiterhin war das Jahr 2022 noch geprägt von der Beseitigung von Flutschäden. Hiervon war ja auch insbesondere die Ortsgemeinde Bruch betroffen. Im Rahmen der Soforthilfe konnte beschädigte kommunale Infrastruktur innerhalb der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für rd. 3,5 Mio. Euro wieder instandgesetzt werden.

• Die Verbandsgemeinde hat im Dezember einen ausgeglichenen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Trotz der Neuregelungen des kommunalen Finanzausgleiches zu Lasten der Verbandsgemeinden ist es gelungen, dass die VG-Umlage lediglich um 0,3 % auf nunmehr 26,8 % erhöht werden musste. Zu verdanken ist das insbesondere der guten Steuerkraft der Ortsgemeinden und dem hohen Aufkommen aus der Gewerbesteuer. Parallel hat der Landkreis zur Entlastung der Ortsgemeinden eine Absenkung der Kreisumlage um 3 Umlagepunkte beschlossen.

• Investiv sind in der Verbandsgemeinde für 2023 Baumaßnahmen der Feuerwehrgerätehäuser in Dreis, Großlittgen Manderscheid und Salmtal und bei den,0Grundschulen Osann-Monzel und Salmtal geplant.

Weiterhin werden unter vorheriger Betrachtung der Wirtschaftlichkeit VG-eigene Gebäude mit PV-Anlagen ausgestattet und Renaturierungsprojekte an Gewässern III. Ordnung geplant bzw. weitergeführt.

• Es erfolgt der Hinweis, dass zahlreiche Ortsgemeinden wegen der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches, insbesondere soweit in diesen Ortsgemeinden Landeszuwendungen für Investitionsmaßnahmen eingeplant sind, die Hebesätze bei den Grund- und Gewerbesteuern auf die vom Land vorgegebenen Nivellierungssätze erhöhen müssen.

• Im Bereich ÖPNV wird das Linienkonzept für den Landkreis Bernkastel-Wittlich voraussichtlich ab Mitte 2024 neu organisiert. Im Ergebnis wird der ÖPNV deutlich ausgeweitet. Die Finanzierung erfolgt durch den Landkreis.

Durch das zukünftige Linienbündel „Wittlicher Land“ wird die Gemeinde Bruch zukünftig Mo.-Fr. 8x und an den Wochenenden 7x täglich angefahren.

• Im Bereich der erneuerbaren Energien (u. a. Windenergie und Freiflächen PV-Anlagen) wurden durch Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene wesentliche gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Auf Ebene der Verbandsgemeinde wird derzeit geprüft, inwieweit mit Blick auf diese Änderungen bei der Flächennutzungsplanung Fortschreibungsbedarf besteht.

• Der Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Bruch und Dreis hat nach wie vor höchste Priorität. Leider liegt das Ergebnis über die Wirtschaftlichkeitsprüfung des Landesrechnungshofes immer noch nicht vor, was den Ausbau weiterhin verzögert.

• Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Frauen und Männer, die am Amtsgericht Wittlich und am Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinderäte der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Wittlich sollen hierfür geeignete Kandidaten vorschlagen.

• Mit der kostenlosen meinOrt App des Linus Wittich Verlages können neben den Inhalten des Mitteilungsblattes viele aktuelle Zusatzinformationen und Funktionen für jede Ortsgemeine abgerufen werden.

• Des Weiteren informierte er über den aktuellen Stand hinsichtlich der Planung des Neubaus bzw. der Erweiterung der Kita Dreis.

Abschließend bedankt sich Bürgermeister Follmann für die gute Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Bruch

13. Verschiedenes

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Walter Schmitz, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.