1. Einwohnerfragestunde
| - | Einige Bürger haben den Vorsitzenden Andreas Bayer gefragt, warum es nahezu unmöglich ist einen Termin bei der Ortsbürgermeisterin zu bekommen. Die Bürger interessieren sich u.a. für den aktuellen Sachstand zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf'm Maarflur.“ |
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| Der Vorsitzende Andreas Bayer teilt den Bürgern mit, dass die Unterlagen aktuell der Verbandsgemeinde zur Prüfung vorliegen. Dabei geht es insbesondere um die Auswertung der vorgetragenen Bedenken. Herr Bayer bietet den Interessierten ein gemeinsames Treffen an, sobald die Unterlagen ausgewertet sind und dem Gemeindevorstand vorliegen. |
| - | Außerdem liegt eine Anfrage zum aktuellen Stand zum Thema Fernwärme vor. |
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| Der Vorsitzende Bayer betont, dass der Ausbau des Fernwärmenetzes durch einen Investor durchgeführt wird. Jegliche Rückfragen sind an den Investor zu stellen. |
2. Forstwirtschaftsplan 2024
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.
3. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag
Dem Gemeinderat/Stadtrat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung - mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit - separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.
Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:
| - | ein neues Pauschalentgelt je Leuchtstelle und Jahr für den Betrieb und die Instandhaltung inkl. Vandalismus von 39,32 Euro (abzüglich 6,48 Euro bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten) für das Basisjahr ab dem 01.01.2023. |
| - | die Weiterführung der bestehenden Preisgleitklausel mit angepassten Basiswerten |
| - | eine Vertragsanpassung und |
| - | eine Verlängerung der Vertragslaufzeit |
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat/Stadtrat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 entsprechend dem Entwurf zuzustimmen. Die Ortsbürgermeisterin/Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
4. Maßnahmen für das "Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation" (KIPKI)
Der Erste Beigeordnete Andreas Bayer informiert den Rat über Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI).
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 beschlossen, die der Ver-bandsgemeinde Wittlich-Land zustehenden KIPKI-Fördermittel hälftig (Faktor 14,611036) ent-sprechend der jeweiligen Einwohnerzahlen an die Gemeinden weiterzuleiten. Gemäß der ge-setzlichen Vorgabe gilt als Einwohnerzahl jene vom Statistischen Landesamt zum Stand 31. Dezember 2021 nach Verwaltungsbezirken ermittelte Bevölkerungszahl.
Zur Ermittlung der Förderhöhe der Ortsgemeinde Landscheid wurde daher folgende Einwohner-zahl zu Grund gelegt: 2.229
Dies multipliziert mit dem Faktor 14,611036 ergibt eine Gesamtförderung in Höhe von 32.568,00 €.
Von dieser Zuweisung müssen mindestens 75 v.H. (24.426,00 €) für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Insofern dürfen höchstens 25 v.H. (8.142,00 €) für Maßnahmen zur An-passung an die Klimawandelfolgen verausgabt werden. Diese Wertgrenzen sind seitens der Gemeinde stets einzuhalten.
Zur form- und fristgerechten Antragstellung ist es erforderlich, dass die Maßnahmen der Ge-meinden bis zum 31.08.2023 benannt werden. Sollten Ihrerseits keine KIPKI-Maßnahmen mitgeteilt oder die o.a. Fördersumme nicht vollständig ausgeschöpft werden, so werden die Mittel - wie in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vereinbart - für zuwendungsfähige Maßnahmen der Verbandsgemeinde verwendet.
Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung vom 23.05.2023 hierzu zur Kenntnis gegeben.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, sämtliche Fördermittel in Höhe von 32.568,00 € aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für die Umrüstung hin zu einer LED-Beleuchtung zu verwenden. Hierbei handelt es sich um folgende Liegenschaften:
- Eifellandhalle
- Kailbachhalle
- Festschuppen
- Flutlichtanlage Sportplatz Niederkail
- Kindertagesstätte Landscheid
Diese Maßnahmen stellen gemäß der sog. „Positiv-Liste“ eine Investition in den kommunalen Klimaschutz dar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich "Windenergie" - 1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung)- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird zu der vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.10.2023 endgültig verabschiedeten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ - 1. Änderung und deren Inhalt informiert.
Die Planzeichnung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und besteht aus:
1. Planurkunde mit Legende (Blatt Nord)
2. Planurkunde mit Legende (Blatt Süd)
3. Begründung (inkl. Umweltbelange)
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ - 1. Änderung beinhaltet die am 17.07.2020 rechtswirksam gewordene Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land von der bisherigen Rotor-in-Regelung auf eine Rotor-out-Regelung umzustellen bzw. fortzuschreiben.
Damit kann erreicht werden, dass die im Zuge der Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nominal erreichten Windenergieflächen von rd. 1,2 v. H. des VG-Gebietes nach der Berechnungsmethodik des WindBG wieder vollständig auf die zu erbringenden Flächenbeitragswerte anrechnungsfähig sind.
Auch wird dazu Klarheit geschaffen, dass der Mastfuß einer WEA nach erfolgter Planänderung an den Rand einer ausgewiesenen Sonderbaufläche gesetzt werden darf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen dürfen nach der Änderung über den Rand der dargestellten Windkraftflächen hinausragen. Die Abgrenzung der bisher dargestellten Windkraftflächen ändert sich infolge der Planänderung jedoch nicht.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ - 1. Änderung gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.
6. Sportplatz / Halle am Sportplatz - Vergabe Elektroarbeiten
Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED und aufgrund vorherrschender Mängel muss die Elektroinstallation des Sportplatzgebäudes erneuert werden.
Im Haushalt 2023 waren 20.000 € für die Maßnahme veranschlagt worden. Da die Angebotseinholung etwas mehr Zeit in Anspruch genommen hatte als ursprünglich geplant, kann die Maßnahme nicht mehr kurzfristig 2023 umgesetzt werden.
Der Ortsgemeinde liegen 3 Angebote zur Erneuerung der Elektroinstallation vor.
Die Arbeiten sollen im 1. Quartal 2024 ausgeführt werden.
Nach fachlicher Prüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung kann der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Der Gemeinderat erwartet von der Ortsbürgermeisterin Marita Illigen eine Sachstanddarstellung zur weiteren Nutzung der Festhalle am Sportplatz und beantragt den TOP zu vertagen.
7. Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Landscheid auf Bezuschussung von Jugendfeuerwehrbekleidung
Die Vorsitzende informiert über den Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Landscheid auf Bezuschussung von Überjacken für die Jugendfeuerwehr Landscheid.
Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Jugendfeuerwehren durch den Träger der Feuerwehren mit entsprechender Bekleidung ausgestattet. Ein Nässeschutz wie vom Förderverein angeschafft, ist in den gesetzlichen Vorgaben nicht vorgesehen.
Um den Kindern und Jugendlichen im Rahmen der zahlreichen Aktivitäten trotzdem einen ausreichenden Nässeschutz sowie eine gute Sichtbarkeit im Verkehrsraum zu bieten, hat der Verein 15 Stück Überjacken angeschafft.
Der Gemeinderat beschließt, den TOP auf die nächste Sitzung zu vertagen, an der auch der Haushalt beschlossen werden soll.
8. Mitteilungen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die folgenden Themen:
| - | Hochwasser Niederkail |
| - | Anfrage ADAC Rallye |
| - | Neue Leitung Kindertagesstätte |
| - | Bausatz für Unterstand Waldgruppe geliefert |
| - | Gewerbegebiet: Beteiligungsverfahren zur Änderung des FNP läuft bei VG |
9. Verschiedenes
Folgende Themen wurde verhandelt:
| - | Solarpanel für die Geschwindigkeitsmessanlage |
| - | Zukünftige Vorgehensweise bei Jubiläen |
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.