1. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2024
Zu diesem TOP wurde folgender Antrag der SPD Landscheid gestellt:
- Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erstellung eines Friedhofsentwicklungsplans für den Friedhof Niederkail
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat keine gesonderten Haushaltsmittel für die Erstellung eines Friedhofsentwicklungsplans für den Friedhof Niederkail im Haushaltsplan 2024 bereitzustellen. Im Rahmen einer Bürgerbefragung soll erst einmal festgestellt werden, in welcher Form die Gestaltung des Friedhofs erfolgen soll. Anschließend soll die weitere Vorgehensweise besprochen werden.
a) Im Beteiligungsverfahren der Einwohner nach § 97 Abs. 1 GemO gingen keine Anregungen oder Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf ein.
b) Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen wie vorgetragen.
2. Wegeführung Gewerbegebiet
Der Beigeordnete Andreas Bayer stellt anhand eines Planes die Änderung der Wegeführung im geplanten Gewerbegebiet vor.
Der Gemeinderat beschließt die geänderte Wegeführung wie vorgetragen.
3. Sanierungskonzept Straßenbeleuchtungsanlage
- Umstellung weiterer Straßenleuchten auf LED-Technik
Auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages und einem ausgearbeiteten Sanierungskonzept (ehem. Fa. Innogy SE) hat der Gemeinderat gem. Gemeinderatsbeschluss vom 25.04.2019 bereits 389 von damals 431 Straßenleuchten auf hocheffiziente LED-Technik umgestellt.
Der Gemeinderat wird über die Möglichkeit informiert, die Straßenbeleuchtung um weitere insgesamt 32 Straßenleuchten auf LED-Technik umzurüsten, sodass anschließend alle derzeit 435 Straßenleuchten in Landscheid und in den Ortsteilen mit dieser Technik ausgestattet wären.
Gemäß dem Angebotes der Fa. Westenergie beläuft sich die Bruttoangebotssumme hierfür auf einmalig insgesamt 18.623,98 Euro (Variante 1).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den entstehenden Investitionskostenaufwand über die Restlaufzeit des Straßenbeleuchtungsvertrages (vgl. Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag) über das sog. „Innogizer Finanzierungsmodell“ zu finanzieren (Variante 2).
Bei diesem Modell wird der Gesamtkostenaufwand jedoch wesentlich höher ausfallen, da davon ausgegangen werden muss, dass u.a. im Jahr ca. 3 % Zinsen berechnet werden.
Aus diesem Grunde wurde bisher auf ein Berechnungsmodell pro Ortsgemeinde nach dem „Innogizer Finanzierungsmodell“ verzichtet.
Zudem kommt eine Refinanzierung über die sog. KIPKI-Mittel (Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) nicht in Betracht, da die vorhandenen Fördermittel gem. Ratsbeschluss vom 14.12.2023 (TOP 4) bereits vollumfänglich für gemeindeeigene Liegenschaften verwendet werden sollen. Eine entsprechende Beantragung ist bereits erfolgt.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die Straßenbeleuchtung der restlichen Straßenleuchten auf hocheffiziente LED-Technik gem. Variante 1 umzustellen.
Die Ortsbürgermeisterin wird in Abstimmung mit der Verwaltung zur Auftragsvergabe ermächtigt.
4. Peter-Zirbes-Haus Landscheid
- Vergabe Schreinerarbeiten
Die Ortsgemeinde Landscheid plant umfangreiche Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem unter Denkmalschutz stehenden Peter-Zirbes-Haus vorzunehmen. Mit der Erstellung der erforderlichen Unterlagen zum Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gemäß § 13 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz sowie den entsprechenden Angebotsanfragen wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land beauftragt. Die denkmalrechtliche Genehmigung wurde mit Schreiben vom 04.07.2023 seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Untere Denkmalschutzbehörde erteilt.
Der Gemeinderat wird in der heutigen Sitzung über die durchgeführte Angebotsanfrage zu den Schreinerarbeiten informiert. Von den 4 angefragten Fachfirmen wurden zwei Angebote abgegeben. Mindestbieter ist die Fa. Bollig Fensterbau aus 54526 Landscheid zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 11.638,20 €. Die Schreinerarbeiten umfassen die Instandsetzung der Eingangstüre sowie die Aufarbeitung der Fensterelemente.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Vergabe der Schreinerarbeiten an die Fa. Bollig Fensterbau aus 54526 Landscheid zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 11.638,20 €.
Mittel zur Finanzierung sind im Haushaltsplan 2024 unter der Haushaltsstelle 2.8.1.0.0/523100 bereitgestellt.
Die Verwaltung wird gebeten auf Grundlage des Beschlusses des VG-Rates vom 14.03.2018 zu prüfen, ob Fördermöglichkeiten seitens der VG bestehen.
5. Widmung von Verkehrsflächen
Der Gemeinderat beschließt gem. § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) die nachfolgenden gemeindeeigenen Straßen zu überwiegend dem örtlichen Verkehr dienenden öffentlichen Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG RLP und selbständigen Gehwegen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe b-aa) LStrG RLP zu widmen:
• „Am Brunnen“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 3, Parz.- Nr. 113/1 tlw.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zur Heeg“ („K 13“) bis zum Ende des Grundstücks mit dem Anwesen „Am Brunnen 11“ (Flur 3, Parz.- Nr. 15/6) mit einer Streckenlänge von ca. 216 m.
Die dazugehörige Stichstraße verläuft von der Mitte des Grundstücks (Flur 14, Parz.- Nr. 11/28) bis zum Ende des Grundstücks mit Anwesen „Zur Heeg 8“ (Flur 3, Parz.- Nr. 23/1) mit einer Streckenlänge von ca. 53 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Im Bungert“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 193/6.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Salmstraße“ („L 34“) bis zum Ende des Grundstücks mit dem Anwesen „Im Bungert 13“ (Flur 14, Parz.- Nr. 62/1) mit einer Streckenlänge von ca. 160 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Im Hof“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 11/30.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zur Heeg“ („K 13“) bis zum Ende des Grundstücks mit dem Anwesen „Am Brunnen 11“ (Flur 3, Parz.- Nr. 15/6) mit einer Streckenlänge von ca. 132 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Kapellenfeld“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 220, 186/1 und 185/1.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Im Bungert“ bis zum Ende des Grundstücks mit dem Anwesen „Kapellenpfad 1“ (Flur 14, Parz.- Nr. 57/2) mit einer Streckenlänge von ca. 189 m.
Eine Stichstraße verläuft vom Beginn des Grundstücks „Kapellenpfad 1“ (Flur 14, Parz.- Nr. 57/2) bis zum Ende des Grundstücks „Im Bungert 18“ (Flur 14, Parz.- Nr. 36/1) auf einer Streckenlänge von ca. 66 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Im Gartenfeld“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 5, Parz.- Nr. 141/5 tlw.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Salmstraße“ („L 34“) bis zur Mitte des Grundstücks mit dem Anwesen „Im Gartenfeld 8“ (Flur 6, Parz.- Nr. 1/1) mit einer Streckenlänge von ca. 88 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Messenweg“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 201/19.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Im Bungert“ bis zur Einmündung „Salmstraße“ mit einer Streckenlänge von ca. 144 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Rosenweg“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 5, Parz.- Nr. 200/7.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Salmstraße“ („L 34“) bis zur Einmündung „Im Bungert“ mit einer Streckenlänge von ca. 79 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Unter den Eichen“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 181/1.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zur Heeg“ („K 13“) bis zur Einmündung „Im Hof“ mit einer Streckenlänge von ca. 161 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• Gehweg/Fußweg „Kapellenpfad/Zur Heeg“
Es handelt sich um den gemeindeeigenen Gehweg in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 5, Parz.- Nr. 390/1 -teilweise- und Flur 14, Parz.- Nr. 184.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Kapellenpfad“ bis zum Ende des Grundstücks Flur 5, Parz.- Nr. 388/2 mit einer Streckenlänge von ca. 36 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• Stichweg „Zur Heeg“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 5, Parz.- Nr. 390/1 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zur Heeg“ bis zum Beginn des Grundstücks Flur 5, Parz.- Nr. 388/2 mit einer Streckenlänge von ca. 23 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Jakob-Marx-Straße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4649/6
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Maarstraße“ bis zur Einmündung „Zum Mühlenberg“ mit einer Streckenlänge von ca. 315 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 752/30 und Flur 6, Parz.- Nr. 82/27.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Hauptstraße“ („B 50“) bis zur Mitte der Einmündung zum Wirtschaftsweg „Aufm Ungelsberg“ mit einer Streckenlänge von ca. 460 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Auf’m Mühlenberg“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 7, Parz.- Nr. 18/3 -teilweise-, 16/2 -teilweise- und 16/6 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung Burger Straße“ („B 50“) bis zur Mitte des Grundstücks „Auf’m Mühlenberg 2a“, (Flur 7, Parz.- Nr. 16/8) mit einer Streckenlänge von ca. 50 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Kirchstraße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4633.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Jakob-Marx-Straße“ vom Beginn des Grundstücks „Jakob-Marx-Straße 7“, Flur 8, Parz.- Nr. 4604 bis zur erneuten Einmündung „Jakob-Marx-Straße“ mit einer Streckenlänge von ca. 280 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• Gehweg/Fußweg „Kirchstraße“
Es handelt sich um den gemeindeeigenen Gehweg in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4609
Der Gehweg verläuft von der Einmündung „Kirchstraße“ bis zum Ende des Grundstücks Flur 8, Parz.- Nr. 4611 auf einer Länge von ca. 45 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Otto-Follmann-Straße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4681
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Jakob-Marx-Straße“ bis zur Einmündung „Zum Mühlenberg“ mit einer Streckenlänge von ca. 235 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Zum Mühlenberg“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4649/9, 4656, 4564 sowie Flur 24, Parz.- Nr. 12 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Burger Straße“ („B 50“) bis zum Beginn des Grundstücks „Zum Mühlenberg 15“, Flur 24, Parz.- Nr. 13 mit einer Streckenlänge von ca. 305 m.
Eine dazugehörige Seitenstraße verläuft vom Beginn des Grundstücks „Zum Mühlenberg 9“, Flur 8, Parz.- Nr. 4660/1 bis zur erneuten Einmündung „Zum Mühlenberg“ bei Hausnummer 3, Flur 8, Parz.- Nr. 4652 auf einer Länge von ca. 75 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Tränkgasse“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 1766/6 -teilweise- u. Flur 23, Parz.- Nr. 29 -teilweise- u. 33.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Hauptstraße“ („B 50“) bis zur hinteren Gebäudegrenze des Grundstücks Flur 21, Parz.- Nr. 42 mit einer Streckenlänge von ca. 330 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Bergstraße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 767/5 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „St.-Hubertus-Straße“ bis zum Ende des Grundstücks „Bergstraße 5“, Flur 5, Parz.- Nr. 1091/5 mit einer Streckenlänge von
ca. 178 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 396/28 -teilweise-, 396/10 u. 395/13 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Kailbachstraße“ (K 6) bis zur Einmündung „Trierer Straße“ (B 50) mit einer Streckenlänge von ca. 158 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Gartenweg“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 741/3.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „St.-Hubertus-Straße bis zum Ende des Grundstücks „Gartenweg 3“, Flur 5, Parz.-Nr. 761/4 mit einer Streckenlänge von ca. 40 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Kailbachstraße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 275/31 u. 275/20 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Kailbachstraße“ (K 6) bis zur Mitte des Grundstücks „Kailbachstraße 14“, Flur 4, Parz.- Nr. 275/24“ mit einer Streckenlänge von ca. 145 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Oberer Ehlert“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 168/27 und 168/23 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Neustraße“ (K 6) bis kurz vor Ende des Grundstücks „Oberer Ehlert 20“, Flur 4, Parz.- Nr. 168/10“ mit einer Streckenlänge von ca. 280 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Oberstraße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 248/45, 216/25 u. 216/27.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Neustraße“ (K 6) bis zum Beginn des Grundstücks „Oberstraße 12“, Flur 4, Parz.- Nr. 248/51“ mit einer Streckenlänge von ca. 164 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Unterer Ehlert“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 180/17, 212/9, 196/24, 212/13, 196/22 und 196/21 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Neustraße“ (K 6) bis zur Mitte des Grundstücks „Unterer Ehlert 4“, Flur 4, Parz.- Nr. 196/30“ mit einer Streckenlänge von ca. 80 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 986/26 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Wittlicher Straße“ (B 50) bis zur Einmündung „St.-Hubertus-Straße“ mit einer Streckenlänge von ca. 402 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „St.-Hubertus-Straße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 484/3.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Karl-Kaufmann-Straße“ (K 6) bis zur Einmündung „Bergstraße“ mit einer Streckenlänge von ca. 238 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Talstraße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 448/3.
Die Widmungsstrecke verläuft von den beiden Einmündungen „St.-Hubertus-Straße“ bis zum Beginn des Grundstücks Flur 5, Parz.- Nr. 643/2 mit einer Streckenlänge von ca. 180 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Hof Mulbach“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 9, Parz.- Nr. 115/5,, 53/10, 53/9 -teilweise- und 113/7 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „K 6“ bei Beginn des Grundstücks Hof Mulbach 1“ (Flur 9, Parz.- Nr. 117/4) bis zur erneuten Einmündung zur „K 6“ hinter dem Grundstück Flur 9, Parz.- Nr. 113/8 mit einer Streckenlänge von ca. 228 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Sankt-Anna-Straße“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 16, Parz.- Nr. 139/5 -teilweise-.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Himmeroder Weg“ bis zum Beginn des Grundstücks „Flur 16, Parz.- Nr. 51/1“mit einer Streckenlänge von ca. 45 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
• „Himmeroder Weg“
Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 16, Parz.- Nr. 137/1, 37/2 und 38/3.
Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Simeonstraße“ („K 7) bis zur Einmündung des Wirtschaftsweges „Flur 16, Parz.- Nr. 135“ mit einer Streckenlänge von ca. 110 m.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
6. Weitere Vorgehensweise Zukunfts-Check-Dorf
Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Landscheid ist aus dem Jahr 1987. Fördervoraussetzung für kommunale und private Dorferneuerungsvorhaben im Rahmen der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) des Innenministeriums ist ein aktuelles Dorferneuerungskonzept. Aufgrund der durchgeführten Städtebausanierung in den Jahren 1997 bis 2016 besitzt die Ortsgemeinde Landscheid (Ortsteil Landscheid) kein rechtsgültiges Dorferneuerungskonzept. Somit können derzeit keine kommunalen und privaten Förderungen im Rahmen der Dorferneuerung bewilligt werden. Die Neuaufnahme bzw. Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde erfordert die Erstaufstellung eines Dorferneuerungskonzeptes.
Ausgenommen hiervon sind die Ortsteile Niederkail und Burg/Salm, hier sind jedoch entsprechende Fortschreibungen vorzunehmen. In seiner Sitzung am 14.12.2017 hatte der Gemeinderat daher das Interesse der Teilnahme an dem Projekt Zukunfts-Check-Dorf des Landkreises Bernkastel-Wittlich bekundet. Dieses Projekt eröffnet den Gemeinden die Chance, anhand aktueller Erkenntnisse in sozialen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und baulichen Belangen eine zukunftsfähige Strategie mit Maßnahmenansätzen zu entwickeln. Durch eine breite Bürgerbeteiligung soll ein Bewusstsein für das eigene Dorf geschaffen werden, um so Chancen und Herausforderungen der weiteren Entwicklung zu erkennen. Die Durchführung des Zukunfts-Check-Dorf mit dem Ergebnis eines anerkannten Dorferneuerungskonzepts ist gegenüber einer klassischen Erstaufstellung bzw. Fortschreibung zwar mit einem hohen Engagement der Ortsgemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern verbunden, dafür aber mit einem Eigenanteil von etwa 1.000,00 € pro Gemeinde auch mit erheblich weniger Kosten.
Der Zukunfts-Check-Dorf basiert auf den folgenden vier Säulen und sollte im Regelfall von der Auftaktveranstaltung bis zum Abschlussbericht bis zu einem Jahr dauern:
• Bürgerbeteiligung durch Teilnahme an Arbeitskreisen bzw. Teilnahme an Bürgerbefragung
• Bestandsaufnahme mittels standardisierter Erfassungsbögen
• Potenzial-/Bedarfsanalyse zur Identifizierung von Handlungserfordernissen
• Maßnahmenkatalog mit Prioritätenliste und Maßnahmenplan als Bestandteil eines Abschlussberichtes (Dokumentation)
Das Ergebnis des Zukunfts-Check-Dorf ist ein von der Ortsgemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern erstellter Abschlussbericht mit Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Dieser wird vom Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises sowie der ADD Trier und dem Innenministerium als Erstaufstellung bzw. Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes anerkannt und kann so als Grundlage für die Einwerbung von Fördergeldern im Rahmen der Dorferneuerung im kommunalen und privaten Bereich dienen.
Eine weitere Möglichkeit bildet die Erstaufstellung bzw. Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes im Rahmen der VV-Dorf. Die Erstaufstellung bzw. Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes gliedert sich in eine Dorfmoderation und eine hieran anschließende Erstellung bzw. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes und wird von einem zu beauftragenden Planungsbüro betreut. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 30.000,00 € und werden nach Anerkennung des Dorferneuerungskonzeptes (Maßnahme muss durch Ortsgemeinde vorfinanziert werden) mit bis zu 80,00% gefördert. Ein Förderantrag und Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit den ergänzenden Unterlagen ist bis zum 01. August bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzureichen.
Variante 2
Klassische Erstaufstellung bzw. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes im Rahmen der VV-Dorf
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Erstaufstellung bzw. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes im Rahmen des Projektes „Zukunfts-Check-Dorf“ aufgrund des zeitlichen Umfangs und den umfangreich zu erbringenden Leistungen nicht weiterzuverfolgen und spricht sich für eine klassische Erstaufstellung (Ortsteil Landscheid) bzw. Fortschreibung (Ortsteile Niederkail und Burg/Salm) des Dorferneuerungskonzeptes im Rahmen der VV-Dorf aus. Ein Förderantrag und Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Förderperiode 2025 nach den Ziffern 2.1.1 (Dorfmoderation) und 2.1.2 (Erstellung/Fortschreibung DE-Konzept) der VV-Dorf ist zu stellen.
Die benötigten Haushaltsmittel für die Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2025 entsprechend bereitzustellen.
7. Sportplatz / Halle am Sportplatz;
Dieser TOP wird nochmals vertagt.
Es soll zeitnah überprüft werden, ob eine Installation der Zählerverteilung im Sporthaus möglich ist. Auf dieser Grundlage sollen zur nächsten Sitzung neue Angebote der bereits angefragten Firmen vorgelegt werden.
8. Mitteilungen
./.
9. Verschiedenes
Die ADAC-Rally wird voraussichtlich im Jahr 2025 wieder durchgeführt.
Marita Illigen, Ortsbürgermeisterin
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.