An alle Nutzungsberechtigten der Reihengrabstätten für das Sterbejahr 1999 in der Ortsgemeinde Dreis:
Gemäß den Regelungen der Friedhofssatzung möchten wir Sie darüber informieren, dass nach Ablauf der Ruhezeiten von 25 Jahren die Grabmale innerhalb einer Frist von 3 Monaten entfernt werden müssen.
Wir bitten daher alle Nutzungsberechtigten der Reihengrabstätten für das Sterbejahr 1999, die auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmäler, Einfassungen, Fundamente und Anpflanzungen zu entfernen und die Grabstätten einzuebnen.
Um Ihnen bei der Entsorgung der Grabdenkmäler, Einfassungen und Fundamenten zu helfen, stellen wir in der Zeit vom 29.03.2025 bis 06.04.2024 einen Container zur Verfügung. Dieser kann für die Entsorgung der Abbruchmassen genutzt werden. Für die anfallenden Containerkosten wird ein Pauschalbetrag von 30,00 Euro je Grabfeld in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie, das Entfernen der Grabstätten innerhalb dieses Zeitraums vorzunehmen.
Falls Sie wünschen, dass die Ortsgemeinde die Grabstätten gegen eine Gebühr von 170,00 € abräumt, bitten wir um entsprechende Mitteilung an info@gemeinde-dreis.de oder telefonisch unter 0176/70886891.