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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Oberöfflingen vom 24.02.2026

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Bürgermeister Follmann verpflichtet im Namen der Ortsgemeinde und in seiner Funktion als Beauftragter der Ortsgemeinde die Ratsmitglieder des Ortsgemeinderates vor ihrem Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Den Ratsmitgliedern wird jeweils ein Kommunalbrevier 2024 ausgehändigt.

2. Ernennung der Ortsbürgermeisterin, Vereidigung und Einführung in das Amt

Mit Schreiben vom 16.10.2025 hat der bisherige Ortsbürgermeister sein Amt niedergelegt.

Am Sonntag, den 01.02.2026, wurde Frau Sabrina Belhomme zur neuen Ortsbürgermeisterin gewählt.

Sie wird in der Sitzung durch Bürgermeister Follmann ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Bürgermeister Follmann beglückwünscht Frau Sabrina Belhomme zur Wahl der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Oberöfflingen, händigt die Ernennungsurkunde aus, nimmt die Vereidigung vor und führt sie in ihr Amt ein.

3. Wahl des Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Die Ortsgemeinde Oberöfflingen hat entsprechend § 4 der Hauptsatzung vom 10.03.2020 einen Beigeordneten.

Mit Schreiben vom 16.10.2025 ist der bisherige Erste Beigeordnete von seinem Amt zurückgetreten. Aus diesem Grund ist ein Nachfolger für das Amt des Ersten Beigeordneten zu wählen.

Gemäß § 40 Abs. 5 GemO werden die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Die Form dieser Wahl steht nicht zur Disposition des Gemeinderates. Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Für die Wahl jedes Beigeordneten wird ein gesonderter Wahlgang durchgeführt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht nach § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Dies hindert die Ortsbürgermeisterin nicht, bei dem Tagesordnungspunkt den Vorsitz zu führen und ihr Antragsrecht auszuüben.

Ist nur ein Bewerber vorgeschlagen worden, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden.

Bei Abstimmungen, die eine klare Fragestellung in der Form von „Ja“ oder „Nein“ haben, oder bei Wahlen, wenn nur eine Person zur Wahl steht, sind Nein-Stimmen gültig. Bei einer Wahl, zu der mehrere Personen vorgeschlagen wurden, ist der Name des Bewerbers, für den das Ratsmitglied seine Stimme abgeben will, einzutragen.

Vor Eintritt in die Wahl stellt die Vorsitzende nochmals das Abstimmungsverfahren und den technischen Ablauf klar, eindeutig und ausführlich dar.

Diese Hinweise betreffen nicht nur die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmungskabine, vorbereitete Stimmzettel, Verwendung des in der Abstimmungskabine bereitliegenden Schreibstiftes, bereitgestellte Abstimmungsurne), sondern auch die Art der Kennzeichnung des Stimmzettels, wobei der Vorsitzende als Kennzeichnungsart, unter der Voraussetzung, dass lediglich ein Wahlvorschlag erfolgt, verbindlich das Ankreuzen des Kästchens „Ja-Nein-Enthaltung“ mit einem „X“ festlegt.

Gemäß § 25 Abs. 8 Satz 1 MGeschO werden die abgegebenen Stimmen durch die Vorsitzende und von mindestens zwei von ihr beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.

Es wurde eine Person gewählt, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden ist.

Für die Wahl wurden die Mitglieder des Gemeinderates laut Wählerverzeichnis einzeln zur Wahl in der aufgestellten Wahlkabine aufgerufen. Es wurden Stimmzettel ausgehändigt, auf denen die vorgeschlagene Person mit Ja- oder Nein-Stimme anzukreuzen war.

Die Ortsbürgermeisterin beauftragte zum Auszählen der Stimmen folgende Ratsmitglieder:

•

Heidi Braband

•

Saskia Jaeger

Die Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung durch Stimmzettel wurde Herbert Steffes zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten gewählt. Auf Nachfrage erklärte der Gewählte die Annahme der Wahl.

Wahlvorschlag Herbert Steffes:

abgegebene Stimmen insgesamt:  —  5

davon

ungültig:  —  0

Enthaltungen:  —  1

gültig:  —  4

davon

Ja-Stimmen:  —  4

Nein-Stimmen:  —  0

Ortsbürgermeisterin Sabrina Belhomme beglückwünschte Herbert Steffes, händigte die Ernennungsurkunde aus, nahm die Vereidigung vor und führte den Ersten Beigeordneten in sein Amt ein.

4. Mitteilungen und Anfragen

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5. Verschiedenes

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Sabrina Belhomme, Ortsbürgermeisterin

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.