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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnung 2021

gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnung 2021

In der Sitzung am 21.03.2023 hat der Gemeinderat von Arenrath die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Arenrath nebst Anlagen sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 13.04.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, 54516 Wittlich, Zimmer 1.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr; Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr) öffentlich aus.

Arenrath, den 31.03.2023
gez. Ludwig Schmitz
Ortsbürgermeister