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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Salmtal für das Haushaltsjahr 2024vom 29. März 2024

Der Gemeinderat Salmtal hat am 20.12.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der jetzt gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 22. März 2024 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  5.405.000 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  5.343.300 €

der Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  61.700 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  216.400 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.934.600 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.055.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -120.400 €

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -84.000 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden 0,00 € veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 444.000,00 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

-

Grundsteuer B auf  —  465 v.H.

-

Gewerbesteuer auf  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

a)

für den ersten Hund  —  65,00 €

b)

für den zweiten Hund  —  100,00 €

c)

für jeden weiteren Hund  —  150,00 €

d)

für den ersten gefährlichen Hund  —  455,00 €

e)

für den zweiten gefährlichen Hund  —  700,00 €

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  1.050,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt gemäß dem Rechnungsergebnis 8.210.339,34 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt gemäß Planung 8.371.299,34 € und zum 31.12.2024 beträgt 8.432.999,34 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Salmtal, den 29.03.2024
gez.: Dennis Junk, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 18.03.2024 vorgelegt worden. Der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegegenüber der Einheitskasse in Höhe von 444.000,00 € wurde genehmigt. Mit Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 22. März 2024 hat diese keine rechtlichen Bedenken gegen den Vollzug der Haushaltssatzung mitgeteilt.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Arbeitstagen (Werktagen) nach dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Burgstraße 59, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates § 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Salmtal, den 29. März 2024
gez.: Dennis Junk, Ortsbürgermeister