| TOP 1: | Einwohnerfragestunde |
Ein Einwohner erfragt den Sachstand der Glasfaserverlegung „Am Reiberg“. Dieser ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach Abschluss der Maßnahmen werden die Schäden der Straße geprüft und weiteres Vorgehen geplant.
| TOP 2: | Erschließungsmaßnahmen in den Straßen "Am Reiberg", "Zur Breit" und "Zum Otterbach" |
a) Informationen zum Sachstand und dem Ergebnis der Rechtsberatung
Die Kanzlei Martini Mogg Vogt (MMV), Koblenz war auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates Plein vom 14.11.2024 um Prüfung der rechtlichen Erfordernisse / planrechtlichen Voraussetzungen zu den vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen für das Gebiet gebeten worden. Mittlerweile liegt das Prüfergebnis der Kanzlei MMV vor.
Die Kanzlei MMV geht davon aus, dass der Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet-Reiberg“ der Ortsgemeinde unwirksam (funktionslos) ist, eine Bauleitplanung aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht nicht erforderlich und insoweit eine bebauungsplanersetzende Planung von Erschließungsanlagen nach § 125 Abs. 2 BauGB nach den dort genannten Voraussetzungen ausreichend sei.
Eine bebauungsplanersetzende Planung von Erschließungsanlagen nach § 125 Abs. 2 BauGB bedarf einer „Abwägungsentscheidung“ des Gemeinderates. Dazu sind alle von der Herstellung der Erschließungsanlagen berührten öffentlichen und privaten Belange in gleicher Weise wie im Bebauungsplanverfahren zu ermitteln und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
b) Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Ortsbürgermeister Bernd Rehm informiert den Rat über einen weiteren Abstimmungstermin im Hause der Verwaltung, im welchem die Auswirkungen sowie die mögliche weitere Vorgehensweise nach Vorlage der Rechtseinschätzung besprochen wurde.
Insbesondere wurde von den Verbandsgemeindewerken darauf hingewiesen, dass ein Regelungsbedarf hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung vorliegt.
Hierzu wurde folgendes mitgeteilt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Dessen Beseitigung obliegt gemäß § 57 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) den Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.
Da der Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet-Reiberg“ der Ortsgemeinde Plein unwirksam (funktionslos) ist, ist das ehemalige Wochenendhausgebiet nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Innerorts sind die Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Da das Niederschlagswasser im ehemaligen Wochenendhausgebiet Reiberg nicht auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert oder in sonstiger Weise beseitigt werden kann (Umkehrschluss zu § 58 Abs 1 Nr. 2 b), werden die Verbandsgemeindewerke im Zuge der Erschließungsmaßnahme die Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung herstellen.
In diesem Zuge wird von Seiten der Ortsgemeinde weiterhin beabsichtigt, im Zuge der Herstellung der Niederschlagswasserbeseitigung auch die Straßenzüge nach den Anforderungen an eine öffentliche Erschließung sowie den technischen Regelwerken herzustellen.
Beschluss:
Nach Beratung behält der Gemeinderat auch nach Erhalt der Rechtseinschätzung der Kanzlei MMV seine bisherige Beschlusslage bei und bestätigt nochmals die in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse, insbesondere die Grundsatzbeschlüsse vom 27.04.2023 und 04.12.2023, die Straßenzüge der Verkehrsanlagen „Am Reiberg“, „Zur Breit“ und „Zum Otterbach“ im Bereich des ehemaligen Wochenendhausgebietes erstmalig herzustellen, um den Anforderungen einer öffentlichen Erschließung gerecht zu werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landesbetrieb Mobilität Trier diese Informationen im Jahresgespräch am 27.03.2025 mitzuteilen und um schriftliche Stellungnahme zur Notwendigkeit sowie dem Ausmaß der Herstellung der geforderten Linksabbiegespur zu bitten.
Nach Erhalt der Stellungnahme des LBM wird der Rat sich in einer kommenden Sitzung nochmals mit der Thematik befassen.
| TOP 3: | Kindergarten Plein - KIKPI Umrüstung auf LED - Auftragsvergabe |
Dem Gemeinderat wird das Ergebnis der Ausschreibung „Kindergarten Plein - KIKPI Umrüstung auf LED“ vorgestellt. Zum Submissionstermin am 17.01.2025 lag 1 Angebot vor. Mindestbieter ist die Firma Koch Elektrotechnik, Wittlich mit einer Angebotssumme von 16.097,81 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die LED-Umrüstung im Kindergarten an die Firma Koch Elektrotechnik, Wittlich zu einer Angebotssumme von 16.097,81 € zu vergeben.
| TOP 4: | Befreiung von Hallengebühren |
Der KITA-Elternausschusses veranstaltet am 16.03.2025 die nächste Kleider- und Spielzeugbörse in der Unkensteinhalle. Die Einnahmen sollen als Spende für die Kinder und Jugendlichen von Plein zur Verfügung gestellt werden. Vorliegend wird der Rat um Entscheidung gebeten, ob die Mietgebühren der Halle in Höhe 140,00 € (mit Küche) erlassen werden können. Die Verbrauchsgebühren sollen erhoben werden.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Mietgebühren zu erlassen.
Die Entscheidung soll auch für zukünftige Kleider- und/oder Spielzeugbörsen gelten, wenn die überschüssigen Einnahmen den Kindern und Jugendlichen oder sonstigen sozialen Projekten in der Gemeinde zugutekommen.
| TOP 5: | Mitteilungen |
Ortsbürgermeister Bernd Rehm informiert über folgendes:
| TOP 6: | Verschiedenes |
Unter diesem Punkt wurden folgende Themen angesprochen:
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.