1. Einwohnerfragestunde
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2. Forstwirtschaftsplan 2024
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.
3. Fortschreibung des Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald Platten
Im öffentlichen Wald wird im Abstand von 10 Jahren eine „Inventur“ – die sogenannte Forsteinrichtung – durchgeführt. Dabei wird der vorhandene Waldbestand detailliert erfasst, bewertet und es werden Vorschläge für die weitere Bewirtschaftung des Waldes gemacht. Nähere Informationen befinden sich u.a. auf der Homepage von Landesforsten unter „www.wald-rlp.de/de/nutzen/nachhaltigkeit/mittelfristige-betriebsplanung“.
Gemäß § 7 Landeswaldgesetz müssen Betriebe ab 50 ha red. Holzbodenfläche solche „mittelfristigen Betriebspläne“ aufstellen. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald ist zum 30.09.2022 abgelaufen, so dass eine Neuaufstellung erforderlich ist.
In der Vergangenheit wurden die Forsteinrichtungswerke häufig durch einen Forsteinrichter von Landesforsten erstellt. Wegen der verringerten Personalausstattung ist jedoch absehbar, dass die staatliche Forsteinrichtung diese Aufgabe in den nächsten Jahren nicht in allen kommunalen Forstbetrieben zeitnah umsetzen kann.
Von Seiten des Forstamt Wittlich wird daher empfohlen, die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald Platten von einem privaten Forsteinrichtungsbüro erstellen zu lassen. Die dort tätigen Forsteinrichter müssen laut Landeswaldgesetz die gleiche Qualifikation aufbringen wie die staatlichen Forsteinrichter und erstellen die Forsteinrichtungswerke in enger Abstimmung mit der Revierleitung und dem Forstamt.
Die dabei anfallenden Netto-Kosten (ohne Ust.) werden zu 100% vom Land gefördert. Bei regelbesteuerten Forstbetrieben, wie bspw. im Forstbetrieb Platten, kann die anfallende Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden, so dass die kompletten Kosten via Förderung und Umsatzsteuerrückerstattung gedeckt sind.
Nach Erhalt eines entsprechenden Beschlusses, wird von Seiten des Forstamtes zum einen ein entsprechender Förderantrag und als weiteres die Ausschreibung der Maßnahme vorbereitet. Die Durchführung der Ausschreibung und auch die Auftragsvergabe soll ebenfalls vom Forstamt vorgenommen werden.
Das Forstamt geht davon aus, dass Zahlungen und Förderung der vorgenannten Maßnahme noch in 2024 erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Forstamtes die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald Platten von einem privaten Forsteinrichtungsbüro durchführen zu lassen. Das Forstamt Wittlich wird daher mit der weiteren Ausschreibung sowie Auftragsvergabe beauftragt.
4. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenkenb) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2024
a) Es wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
b) Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen wie vorgetragen.
5. Annahme von Spenden
Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/en:
Ø Geldspende von Herrn Jochen und Frank Becker in Höhe von 200,00 € für das Helferfest von dem Waldhaus in Platten.
Ø Geldspende von den Eheleuten Erwin und Elisabeth Neukirch in Höhe von 250,00 € für das Waldhaus.
Alle Zuwendungen, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
6. Verschiedenes
Unter „Mitteilungen“ im öffentlichen Teil informierte der Vorsitzenden die Anwesenden über nachfolgende Themen:
• Neuvermietung der EG-Wohnung im Mietshaus der Ortsgemeinde.
• Ankauf eines Waldgrundstückes in der Gemarkung Altrich.
• Grundbuchbereinigung; Übertragung von 15 m² vom Land an die Ortsgemeinde.
• Beurkundung über die Schenkung eines Grundstückes an die Gemeinde ist erfolgt.
• Sonderförderprogramm - Kita Bau 2024
7. Mitteilungen
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.