öffentlicher Teil:
1. Bestellung Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Gemäß § 2 Abs. 6 GemO bzw. § 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat die Verbandsgemeinde eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Bestellung obliegt dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Eine Wahl ist nicht erforderlich. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Verbandsgemeinderates (bis 2029). Bürgermeister Manuel Follmann bestellte Frau Anja Hagen zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.
2. Information über die Haushaltsgenehmigung 2025
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Haushaltsverfügung vom 14.02.2025 den im Verbandsgemeinderat am 11.12.2024 beschlossenen Haushalt nebst Stellenplan genehmigt.
3. Information über die Kassenprüfung durch das Gemeindeprüfungsamt
Der Vorsitzende erläuterte den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes zur Prüfung der Kassenführung in 2024. Die Verwaltung hat über die seitens der Verwaltung verfasste Stellungnahme informiert.
4. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Betriebszweiges Freibad Manderscheid der Verbandsgemeindewerke
Die Jahresbilanz zum 31.12.2022 des Betriebszweiges Freibad Manderscheid schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.600.109,85 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 180.823,84 Euro aus. Im Wirtschaftsplan war ein Jahresverlust von 194.685,00 Euro eingeplant. In dem vorgenannten Jahresverlust ist ein kassenwirksamer Verlustanteil in Höhe von 192.961,82 Euro enthalten, der vom Einrichtungsträger an die VG-Werke zu erstatten ist. Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.12.2024 hat der Verbandsgemeinderat die Jahresbilanz zum 31.12.2022 des Betriebszweiges Freibad Manderscheid auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.600.109,85 Euro abgeschlossen und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 180.823,84 Euro aus. Für den Betriebszweig Freibad Manderscheid ist ein auszahlungswirksamer Verlustanteil in Höhe von 192.961,82 Euro vom Einrichtungsträger an die VG-Werke zu erstatten.
5. Neuaufstellung regionaler Raumordnungsplan Region Trier;
Information über die Stellungnahme der Verbandsgemeinde im Rahmen der 2. Öffentlichen Anhörung
Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Rahmen der zweiten öffentlichen Anhörung zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes der Region Trier seitens der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden bzw. der Stadt Manderscheid abgegebenen Stellungnahme informiert. Die Auslegungsfrist erstreckte sich auf den Zeitraum vom 26.11.-23.12.2024. Stellungnahmen und Anregungen mussten der Planungsgemeinschaft bis zum 06.01.2025 vorgelegt werden. Der Verbandsgemeinderat hatte mit Beschluss vom 18.12.2024 die Verwaltung ermächtigt in der gesetzten Frist eine Stellungnahme, aufbauend auf den Stellungnahmen der Vergangenheit und unter besonderer Berücksichtigung der Themen Gewerbe, Energie und Mobilität, abzugeben. Der Verbandsgemeinderat wurde über die Stellungnahme in Kenntnis gesetzt.
6. 25. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen zur Erweiterung eines vorhandenen Betriebes auf der Gemarkung Esch, Flur 3 und 5
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen
b) Beschluss der endgültigen Planfassung
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 25. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 08.09.2021 durchgeführt wurden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.01.2024 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 22.01.2024 bis zum 23.02.2024. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 12.01.2024, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat am 08.09.2021 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt. Auf die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 08.09.2021 wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Der Verbandsgemeinderat bestätigte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut, soweit nicht eine Anpassung vorgeschlagen wurde. Die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 08.09.2021 hat dem Verbandsgemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Entwurf der 25. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen auf der Gemarkung Esch, Flur 3 und 5
bestehend aus
| 1. | Planurkunde mit Legende |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht |
als endgültige Planfassung anerkannt.
7. 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Landscheid
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)
b) Beschluss des Planentwurfes
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land am 04.08.2021 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 10.09.2021 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 09.08.2021 bis 10.09.2021. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und beschlossen auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.
8. 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung von gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen in der Gemarkung Heidweiler, Flur 1 (Änderung SO Versandhandel in Gewerbegebiet)
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen
b) Beschluss der endgültigen Planfassung
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 durchgeführt wurden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.10.2024 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 04.11.2024 bis zum 06.12.2024. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 01.11.2024, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nahm der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat am 09.10.2024 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt. Auf die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut zu bestätigen, soweit nicht eine Anpassung vorgeschlagen wurde. Die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 hat dem Verbandsgemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Entwurf der 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen und Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf der Gemarkung Heidweiler
bestehend aus
| 1. | Planurkunde mit Legende |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht |
als endgültige Planfassung anzuerkennen.
9. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Dierfeld, Flur 1
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen
b) Beschluss der endgültigen Planfassung
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf der Gemarkung Dierfeld, Flur 1 auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 durchgeführt wurden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.10.2024 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 04.11.2024 bis zum 06.12.2024. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 01.11.2024, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nahm der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat am 09.10.2024 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt. Auf die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut zu bestätigen, soweit nicht eine Anpassung vorgeschlagen wurde. Die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 hat dem Verbandsgemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf der Gemarkung Dierfeld, Flur 1
bestehend aus
| 1. | Planurkunde mit Legende |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht |
als endgültige Planfassung anzuerkennen.
10. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Laufeld, Flur 3
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen
b) Beschluss der endgültigen Planfassung
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf der Gemarkung Laufeld, Flur 3 auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 durchgeführt wurden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2024 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 18.11.2024 bis zum 20.12.2024. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 15.11.2024, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nahm der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat am 09.10.2024 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt. Auf die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut zu bestätigen, soweit nicht eine Anpassung vorgeschlagen wurde. Die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 09.10.2024 hat dem Verbandsgemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf der Gemarkung Laufeld, Flur 3
bestehend aus
| 1. | Planurkunde mit Legende |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht |
als endgültige Planfassung anzuerkennen.
11. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 in Zusammenhang mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich „Im Schwertfeld“ der Ortsgemeinde Dreis
a) Information
b) Anpassung des Aufstellungsbeschlusses für die Flächennutzungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Entwurfsanerkennung
Das vorgesehene Bebauungsplangebiet „Im Schwertfeld“ der Ortsgemeinde Dreis umfasst Flächen östlich der L 50 in einer Größe von ca. 0,5 ha und Flächen westlich der L 50 von ca. 1,12 ha. Die Darstellung der Wohnbauflächen östlich der L 50 erfolgte in der mittlerweile abgeschlossenen Sammel-Einzelfortschreibung Wohnbauflächen (Billigungsbeschluss Verbandsgemeinderat vom 28.04.2021). Zur beabsichtigten Ausweisung weiterer Wohnbauflächen westlich der L 50 sind der Flächennutzungsplan im Zuge eines sog. „Eigentausches“ bzw. „Fremdtausches“ von ca. 1,12 ha fortzuschreiben. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan dort Gemeinbedarfsflächen (Planung) und Grünflächen dar. Die Regelung soll gemäß Antrag der Ortsgemeinde Dreis vom 15.11.2021 im Zuge einer gesonderten Einzelfortschreibung bzw. eines weiteren Flächentausches erfolgen. Im Einzelnen wird vorgeschlagen:
Diesem Teil der Fortschreibung hatte der Verbandsgemeinderat bereits am 09.02.2022 zugestimmt (TOP 12). Zum zwischenzeitlich an dem Standort seitens der Ortsgemeinde Dreis beabsichtigten Neubau der Kita ist der Flächennutzungsplan im Flächenumfang von ca. 0,57 ha zur Darstellung von Gemeinbedarfsflächen Kindergarten ebenfalls fortzuschreiben. Der Gemeinderat Dreis hat in seiner Sitzung am 10.02.2025 die ergänzende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land beantragt.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Im Schwertfeld“ wie von der Ortsgemeinde Dreis am 15.11.2021 und 10.02.2025 beantragt, im Gesamtumfang von ca. 1,59 ha einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss des Verbandsgemeinderates vom 09.02.2022 entsprechend anzupassen.
Der Verbandsgemeinderat hat zudem auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land dargestellten Wohnbauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Bolzplatz“ und von Grünflächen in Wohnbauentwicklungsflächen, landwirtschaftliche Flächen sowie in Flächen für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Kindergarten“ im Zuge eines sogenannten „Eigentausches“ bzw. „Fremdtausches“ in den Ortsgemeinden Dreis und Großlittgen. Die Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Dreis erfolgen (Parallelverfahren).
12. Mittagsverpflegung an den Grundschulen
Die Ausschreibung zur Mittagsverpflegung an den Grundschulen erfolgte zuletzt im Jahr 2023 für das Schuljahr 2023/2024 und wurde vertragsgemäß um ein weiteres Schuljahr (2024/2025) verlängert. Der Vertrag zur Belieferung von Mittagessen endet somit am 03.09.2025. Grundsätzlich wäre die Mittagsverpflegung beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026 neu auszu-schreiben. Allerdings kann gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 8 Unterschwellenvergabeverordnung der Auf-traggeber Aufträge im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben, wenn eine Öffentliche Aus-schreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber oder die Bewerber oder Bieter einen Aufwand verursachen würde, der zu dem er-reichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Bei der seinerzeitigen Öffentlichen Ausschreibung vom 02.04.2023 wurden die Vergabeunterlagen lediglich von einem Interessenten abgerufen, welcher anschließend auch ein Angebot ab-gegeben hat. Bei einer erneuten Ausschreibung ist also nicht zu erwarten, dass weitere Bewer-ber hinzukommen. Somit ist es zielführender, Verhandlungen mit dem derzeitigen Anbieter zu führen und einen Vertragsabschluss für die kommenden Jahre zu erreichen. Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit dem derzeitigen Lieferanten aufzunehmen. Der Lieferant hat mit Schreiben vom 04.12.2024 ein Angebot abgegeben. Aufgrund des offensichtlich fehlenden Wettbewerbs und des umfangreichen Vergabeverfahrens empfiehlt die Verwaltung den bestehenden Vertrag mit dem derzeitigen Lieferanten um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Der Verbandsgemeinderat beschloss den Auftrag zu Lieferung der Mittagsverpflegung an den bereits jetzt belieferten Grundschulen bis zum 03.09.2026 und damit um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Grundschulstandorte Binsfeld und Sehlem werden durch die benachbarte Kindertagesstätte mit Mittagessen beliefert. An der Grundschule Hasborn wird vor Ort gekocht. Im Rahmen der Nachkalkulation wurde deutlich, dass die bisher gegenüber den Eltern und Erziehungsberechtigten veranschlagten Kostenansätze nicht auskömmlich sind. Der Verbandsgemeinderat wird daher um Beratung und Beschlussfassung zur Kostenfestsetzung ab dem Schuljahr 2025/2026 gebeten. Gleichzeitig sind auch einheitliche Standards zu definieren. Das bedeutet, dass auch für die „Frische Küche“ ein zwei-Gang Menü (Vorspeise/Hauptspeise oder Hauptspeise/Nachtisch) ausreichend ist. Aufgrund der erst kürzlich stattgefundenen Überprüfung der Kosten fand diesbezüglich keine Vorberatung im Schulträger- oder Haupt- und Finanzausschuss statt.
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Kosten der Mittagsverpflegung für die „Frische Küche“ an den Standorten Binsfeld, Hasborn und Sehlem für das Schuljahr 2025/2026 auf 4,00 € festzusetzen. Gleichzeitig wird beschlossen, dass eine Mittagsverpflegung in Form eines zwei-Gang Menü auskömmlich ist.
13. Neubau des Feuerwehrgerätehauses Salmtal;
Sachstand und weitere Festlegung von Bauausführungen
Dem Verbandsgemeinderat wurde der aktuelle Sachstand sowie die bisherigen Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Salmtal erläutert. Darüber hinaus ist über die Ausgestaltung der zwei Lagerstellplätze zu beraten. Das Planungsbüro hat aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen vorgeschlagen, anstatt der Außenwandfläche mit Sturz etc. die Hallentore bereits jetzt einzubauen. Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe hat der Änderung in seiner Sitzung am 13.03.2025 zugestimmt. Auf Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe erkennt der Verbandsgemeinderat die vorgelegte Planung und Raumausstattung bis zum jetzigen Zeitpunkt an. Darüber hinaus hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen in den Lagerbereichen Hallentore einzubauen. Das Gerätehaus wird demnach anstatt über acht Hallentore nunmehr über zehn Hallentore verfügen.
14. Anschaffung von drei Kommandowagen (KdoW) für die Feuerwehren Laufeld, Landscheid und Hetzerath
Die vorhandenen KdoW/MTF bei den Feuerwehren Landscheid, Laufeld und Hetzerath müssen aus Altersgründen ersetzt werden. Geplant ist die Anschaffung von geländefähigen Kleinbussen, um auch an unwegsame Einsatzstellen (Wanderwege, Mühlen, etc.) zu gelangen. Die geschätzten Kosten belaufen sich je Fahrzeug auf rd. 80.000,00 Euro, insgesamt 240.000,00 Euro einschließlich Beladung. Für die Fahrzeuge Landscheid und Hetzerath hat der für die Förderung zuständige Landkreis Bernkastel-Wittlich eine Förderung in Höhe von 13.000,00 Euro je Fahrzeug in Aussicht gestellt. Für das Fahrzeug Laufeld ist eine entsprechende Zuwendung nach Bekanntgabe des neuen Förderverfahren zu prüfen. Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 der Beschaffung zugestimmt.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, das Leistungsverzeichnis anzunehmen und die öffentliche Ausschreibung zu veranlassen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister ermächtigt, alle Aufträge im Zusammenhang mit der Beschaffung der MTF/KdoW im Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben. Der Verbandsgemeinderat ist über die Ergebnisse der Auftragsvergabe zu informieren.
15. Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 3000 für die Feuerwehr Laufeld
In Ergänzung zu dem bereits in Beschaffung befindlichen HLF 20 für die Feuerwehr Laufeld ist, wie in der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe am 02.11.2023 bereits erläutert, die Beschaffung eines TLF 3000 mit Seilwinde erforderlich. Angeschafft werden soll ein geländegängiges Fahrzeuge gemäß Landeskonzept Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung. Hierbei handelt es sich um das gleiche Fahrzeug, welches bereits für die Feuerwehr in Hetzerath ausgeschrieben wurde. Allerdings wird das Fahrzeug um eine Seilwinde ergänzt. Die geschätzten Kosten für Fahrgestell, Aufbau und Beladung belaufen sich auf rd. 540.000,00 Euro. Weiterhin sind Kosten zur Beladung des Fahrzeuges zu berücksichtigen. Eine Förderung des Fahrzeuges erfolgt entweder über die pauschale Zuwendung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer (neues Förderverfahren) oder über das regionale Zukunftsprogramm RLP. Die Umstationierung des vorhanden TLF 16/25 würde nach Beschaffung des TLF 3000 nach Vorgabe des Bedarfsplans erfolgen. Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe hat der Anschaffung in seiner Sitzung am 13.03.2025 zugestimmt. Auf Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an das vorgelegte Leistungsverzeichnis zu veranlassen. Gleichzeitig soll der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt werden, alle Aufträge (Los 1-3) im Zusammenhang mit der Beschaffung des TLF 3000 an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben. Der Verbandsgemeinderat ist über die Ergebnisse der Auftragsvergabe zu informieren.
16. Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz „regional.zukunft.nachhaltig“
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land erhält aus dem v. g. Zukunftsprogramm 5.048.795,15 EUR. Entsprechend dem Gesetz sollen max. 55 % für Maßnahmen aus dem Kapitel 1, max. 30 % für Maßnahmen aus dem Kapitel 2 und max. 30 % für Maßnahmen aus dem Kapitel 3 verwendet werden. Der Ältestenrat wurde am 21.01.2025 darüber informiert, dass eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden nicht zwingend ist. Aufgrund des o. g. Verteilungsschlüssels und der gemachten Erfahrungen im Rahmen der Weiterleitung von KIPKI-Mitteln (63 Einzelmaßnahmen) wurde aus Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, die zur Verfügung stehenden Mittel vorrangig für Maßnahmen der Verbandsgemeinde zu nutzen und auf eine Weiterleitung an die Gemeinden nach Möglichkeit zu verzichten. Alternativ wäre eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden wie folgt denkbar:
| a) | Pauschalbetrag an jede Ortsgemeinde |
| b) | Aufteilung nach Einwohnerzahlen |
| c) | Aufteilung anhand der Strukturschwäche gemessen an erhaltenen Schlüsselzuweisungen |
| d) | Mischform aus a) bis c) |
Eine Aufteilung in Anlehnung an das Gutachten des Landes zur Strukturschwäche wurde bereits durch den Ältestenrat als nicht realisierbar und zielführend bestätigt. Nach erfolgter Beratung im Ältestenrat wurde die Verwaltung beauftragt geeignete Maßnahmen auf Ebene der Verbandsgemeinde zu eruieren. Sofern den vorgestellten Maßnahmen der Verbandsgemeinde mehrheitlich zugestimmt wird, ist denkbar, dass auch vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Umlagebelastungen für die Gemeinden, auf eine anteilige Weiterleitung von Mitteln an die Gemeinden verzichtet werden kann. Die Maßnahmen wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.03.2025 vorgestellt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde keine Beschlussempfehlung ausgesprochen, da zuvor die Gemeinden im Rahmen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung angehört werden sollen. Nach Vorstellung der verbandsgemeindeeigenen Maßnahmen durch Bürgermeister Follmann stimmten die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister - insbesondere mit Blick auf die zukünftigen Umlagebelastungen sowie aus Gründen der Praktikabilität – in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 19.03.2025 einstimmig dafür, dass die im Rahmen des Zukunftsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5.048.795,15 EUR ausschließlich für verbandsgemeindeeigene Maßnahmen verwendet werden sollen. Die Angelegenheit wurde zur Erarbeitung eines Beschlussvorschlages nochmals in einer Ältesten- und Beigeordnetenbesprechung am 24.03.2025 beraten.
Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die im Rahmen des Zukunftsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5.048.795,15 EUR für verbandsgemeindeeigene Maßnahmen zu verwenden. Die Verwaltung wurde beauftragt bis zur Sommerpause entsprechende Maßnahmen auszuarbeiten und dem Verbandsgemeinderat einen entscheidungsreifen Antrag vorzulegen.
17. Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz;
Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Kommunalbeamten auf Zeit
Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr (hier: 2024). Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Die vorgesehene Unterrichtung des Verbandsgemeinderates erfolgte seitens des Bürgermeisters in der Sitzung. Der Umfang der ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter erfolgte stets nach Bedarf und übersteigt den Wochenumfang von acht Stunden nicht.
18. Vergabe der Erneuerung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in der „Talstraße“ und „Mühlenstraße“ in Dreis
Zu o. g. Maßnahme erfolgte in der Werkausschusssitzung am 10.03.2025 die Vergabe der Lieferungen und Leistungen zur Erneuerung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in der „Mühlenstraße“ und in der „Talstraße“ zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 271.860,95 EUR an die Fa. Christoph Schnorpfeil GmbH & Co. KG, Trier. Der Vergabe lag der Preisspiegel vom 06.03.2025 zu Grunde. Im Nachgang wurde vom LBM eine Kostenaufteilung vorgelegt, die sowohl den Mehraufwand im Straßenbau für den Austausch von Schieber- und Hydrantenkappen sowie von Schachtabdeckungen enthält, als auch eine Zulage für das Anpassen vorhandener Schieber- und Hydrantenkappen, sowie für die Anpassungsarbeiten an Schachtdeckeln der Kanalisation beim Asphaltieren. Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Lieferungen und Leistungen zur Erneuerung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in der „Talstraße“ und „Mühlenstraße“ in Dreis an das Unternehmen Christoph Schnorpfeil GmbH & Co. KG, Gottbillstraße 37, 54294 Trier zum geprüften Brutto-Angebotspreis in Höhe von 334.884,08 EUR für den Anteil der Verbandsgemeindewerke zu vergeben.
19. Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Follmann informierte über den aktuellen Sachstand zur Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich, zum gewünschten Kunstrasenplatz in Manderscheid sowie der Beleuchtungssituation der Zuschauertribüne im Salmtalstadion.
20. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.
nichtöffentlicher Teil:
21. Mitteilungen und Anfragen
Es lagen keine nichtöffentlichen Mitteilungen und Anfragen vor.
22. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.