| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
| 3. | Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren |
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 26. März 2025, TOP 11 b), beschlossen, den Flächennutzungsplan für Flächen der Gemarkung Dreis, Flur 10 und 14 sowie Gemarkung Großlittgen, Flur 3 fortzuschreiben (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):
„Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Im Schwertfeld“ wie von der Ortsgemeinde Dreis am 15.11.2021 und 10.02.2025 beantragt, im Gesamtumfang von ca. 1,59 ha einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss des Verbandsgemeinderates vom 09.02.2022 entsprechend anzupassen…“
Das Plangebiet (Änderungsbereich) hat eine Gesamtgröße von ca. 1,59 ha.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 07.04.2025 bis zum 09.05.2025.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Dreis – „Im Schwertfeld“.
Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an
Herrn Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer Nr. 302 oder
Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren
In seiner Ratssitzung am 26.03.2025 hat der Verbandsgemeinderat den Vorentwurf der 41. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land beschlossen.
Der Vorentwurf die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land dargestellten Wohnbauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Bolzplatz“ und von Grünflächen in Wohnbauentwicklungsflächen, landwirtschaftliche Flächen sowie in Flächen für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Kindergarten“ im Zuge eines sogenannten „Eigentausches“ bzw. „Fremdtausches“ in den Ortsgemeinden Dreis und Großlittgen.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Dreis „Im Schwertfeld“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Dreis in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinden wird hingewiesen.